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Meldungen nach dem 14. Oktober 2002


14.10.2002: 100. Prozesstag

Schiebetermin mit Schwierigkeiten

Länger als zehn Tage darf die Kammer den Prozess nicht unterbrechen, sonst muss wieder von vorne angefangen werden. Da dies niemand will, musste sich das Gericht heute um 8.30 Uhr zu einem Kurztermin zusammenfinden. Doch so richtig wollte die ganze Sache nicht in die Gänge kommen. Zunächst war die Vorsitzende Richterin Henning kaum zu verstehen, da ihr Mikro hartnäckig rauschte. Dann folgte eine fast einstündige Unterbrechung, da der Öffentlichkeit zunächst der Weg gebahnt werden musste. Für eine Frau im Rollstuhl hatte sich der übliche Weg zum Saal 500 als unbefahrbar erwiesen. Mehrere Versuche, über andere Wege einen Fahrstuhl zu erreichen, schlugen zunächst fehl und als der Fahrstuhl schließlich doch noch erreicht werden konnte, stellte sich heraus, dass er kaputt war. Schließlich musste die Frau über etliche Stufen getragen werden. Als die Verhandlung dann um 9.15 Uhr begann, erklärte die Vorsitzende Richterin der "Dame im Rollstuhl", dass sie doch bitte beim nächsten Mal "einen Tag vorher" Bescheid geben solle, dann könne man das besser organisieren.

9.15 Uhr ging es dann also los. Richter Hanschke, dem an seinem leicht gebräunten Teints der unterbrochene Urlaub in der Türkei anzusehen war, verlas das dreiseitige Gutachten eines BKA-Beamten, in dem einige Fragen der Rechtsanwältin Studzinski zur Dokumentation von Abhörbändern beantwortet wurden. Nachdem dies erledigt war, meldete sich noch der, heute allein anwesende, Bundesanwalt Walenta mit zwei Stellungnahmen zu Wort, die sich auf Anträge von Rechtsanwalt Euler vom 26.9.2002 bezogen. Nach Ansicht der BAW soll weder ein Bunker in Frankreich besichtigt werden, in dem der Angeklagte Sch. mit der Zeugin Barbara W. Schießübungen gemacht haben will, noch ein amerikanischer Staatsbürger eingeflogen werden, der bezeugen soll, dass Frau W. schon einmal geschossen habe. Aber auch die Öffentlichkeit des Seegrabens soll - nach Ansicht der BAW - nicht in Augenschein genommen werden. Einen ähnlichen Antrag habe das Gericht schließlich schon einmal zurückgewiesen.

Mit einer Nettoverhandlungszeit von 13 Minuten endete der Verhandlungstag, der übrigens der einhundertdreiundzwanstigtse gewesen wäre, wenn alle Ausfalltermine mitzählen würden.

Nächster Verhandlungstag ist Donnerstag, der 24. Oktober, wie gewohnt wieder um 9.15 Uhr.

ausführlicher Bericht entfällt


02.10.2002: 99. Miniverhandlungstag

Am Seegraben nichts Neues

Beschleunigt durch die Herbstferienwünsche der Richter gab es heute nur einen prozessualen Schnelldurchgang. Als Zeuge war erneut einer der "Grabenläufer" vom Seegraben benannt. Der ausgebildete Wassertechniker Fuchs war vom Februar 1995 bis zum Oktober/November 1995 unter anderem für die Kontrolle der Gräben im Berliner Norden zuständig, zu denen auch der Seegraben gehört. Es sei eine seiner Aufgaben gewesen zu kontrollieren, "ob irgendwelche Verunreinigungen im Wasserlauf sind". Er habe dann die Firma informiert, die die regelmässigen "Rechentouren" durchgeführt habe, und die habe dann die Reinigung ausgeführt.

Auf Fragen der Vorsitzenden sagte er ohne wenn und aber, er habe in dieser Zeit kein in einen blauen Müllsack eingewickeltes Paket dort gesehen. Und auch die Hoffnung des Beisitzers Alban, der Zeuge könnte seine Kontrollen nur vom PKW aus durchgeführt, bestätigte sich nicht. Er habe seinen PKW auf dem Parkplatz an der Schönerlinder Chaussee geparkt und sei dann den Seegraben entlanggelaufen.

Auch über mögliche Überschwemmungen oder größere Chemieunfälle sei ihm nichts bekannt geworden. Und wie Richter Lechner zurecht nachfragte, sei im Rieselfeld auch zu DDR Zeiten keine chemische Industrie angesiedelt gewesen.

Weiter geht es am 14.10. um 8.30. Erwartete Verhandlungsdauer dann 10 Minuten.

ausführlicher Bericht entfällt


26.09.2002: 98. Prozesstag

Kurze Einlassung und langer Antrag zum Seegraben

Der heutige Prozesstag begann mit einer kleinen Überraschung: Rechtsanwalt Euler verlas eine kurze Erklärung seines Mandanten Rudolf Sch., in der dieser Angaben der Entlastungszeugin Barbara W. präzisierte. Konkret betraf es den Ortes in Frankreich, an dem Frau W. und Herr Sch. Mitte im Vorfeld des Knieschuss-Attentates auf Harald Hollenberg Schießübungen durchgeführt haben wollen. In einer eigenen Erklärung bestätigte Rechtsanwalt Euler die Angaben seines Mandanten und enthüllte, dass er sich zu diesem Zweck in die Bretagne begeben habe. In einem Antrag forderte er das Gericht auf das selbe zu tun und den Ort der Schießübungen selbst in Augenschein zu nehmen.

In einem weiteren Antrag verlangte Euler vom Gericht, auch den Seegraben zu besuchen. Um die Notwendigkeit eines Besuches zu verdeutlichen, fügte er dem umfangreichen Antrag, der sich inhaltlich mit den widersprüchlichen Aussagen des Kronzeugen zur angeblichen Entsorgung des Sprengstoffs in dem Seegraben beschäftigte, eine 44 Bildern umfassende Lichtbildmappe bei, die den Seegraben und dessen Umgebung zeigt.

Als einziger Zeuge war heute der LKA-Beamte Dirk Wegner geladen, der Auskunft über die Vernichtung von bei dem Zeugen Daniel S. im April 1995 gefundenen Sprengstoffs geben sollte. Nach wie vor stehen hier mehrere Termine zur Auswahl. Auch der heutige Zeuge konnte das offensichtliche Durcheinander beim Berliner LKA nicht klären.

Der Prozess wird am Mittwoch, 2. Oktober, um 14.00 Uhr mit einem Kurztermin fortgesetzt.

ausführlicher Bericht


19.09.2002: 97. Prozesstag

Diskrepanzen

Dass an der von Gericht und Bundesanwaltschaft (BAW) angeprangerten "Verschwörungstheorie" der Verteidigung offensichtlich doch etwas dran ist, dafür war das heutige Aussageverhalten des BKA-Manns Barbian ein weiterer Beleg. Seit Anfang 1998 in die Ermittlungen in Sachen Berliner RZ eingebunden, war Barbian bemüht, seinen eigene Ermittlungstätigkeit klein zu halten und die Verantwortung für die selbst von ihm eingestandenen zahlreichen "Irritationen" und "Diskrepanzen" seinen Kollegen Schulzke und Trede zuzuschieben. So konnte sich zwar Barbian - oft detailliert dank seiner Notizen - an Zeitabläufe erinnern, zu den Ermittlungsinhalten aber wollte oder konnte er mit der Begründung, die Ermittlungsführung oblag seinen beiden Kollegen, nichts sagen. Am Ende blieb der Eindruck haften, dass an dem Sprengstofffund im August 1999 in einem Seegraben im Norden Berlins - entgegen der Fließrichtung von der Einwurfstelle und erst nach mehrfachen erfolglosen Suchen - etwas faul ist, wie überhaupt an der Ermittlungsführung des Bundeskriminalamtes.

Licht in dieses Dickicht zu werfen, sieht sich das Gericht allem Anschein nach nicht gemüßigt. So verwarf es einen Beweisantrag der Verteidigung von Matthias B. als unbegründet, durch die Befragung eines Systemadministrators die Umstände der angeblich erfolglosen Treffersuche nach Sprengstoff der Marke Gelamon 40 1995 zu klären. Die Erforschung sei nicht erforderlich, so der Senat. In die gleiche Richtung hatte zuvor die BAW-Vertreter argumentiert: Für die Schuld- und Rechtsfolgefrage sei das alles unerheblich. Und es darf vermutet werden, dass sich das Gericht demnächst auch deren Urteil in anderer Sache zu eigen machen wird. Denn ebenfalls heute beschieden die Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts einem weiteren Antrag derselben Verteidigung, dass es die "Aufklärungspflicht" nicht gebiete, der Frage nachzugehen, welche Erkenntnisse das BKA 1995 über Daniel S. in seinen Datenbeständen gespeichert hat.

ausführlicher Bericht


13.09.2002: 96. Prozesstag

Unerheblich

Unerheblich, so kann man den heutigen Miniverhandlungstag zusammenfassen. Nachdem das eigentliche Beweisthema von RA Euler zurückgezogen worden war, wurden lediglich Stellungnahmen der Bundesanwälte, zwei Beschlüsse des Gerichts und ein Beweisantrag von RA Kaleck verlesen. Im Letztgenannten geht es darum, durch den EDV Verantwortlichen beim BKA Wiesbaden feststellen zu lassen, dass die dortige Datenbank - im Gegensatz zu den BKA Ermittlern - ein umfassendes, nicht selektives Erinnerungsvermögen hat und auch 1995 schon hatte. Direkt gesagt: Dass man die Daten von Sprengstofffunden dort auch findet, wenn man sie einfasst hat und danach sucht. Die Bundesanwälte haben gewohnt langatmig erklärt, warum ihrer Meinung nach die Aufklärung von Sachverhalten in Zusammenhang mit Dienstreiseanträgen des BKA beim Seegrabentourismus, die Beobachtungen des Zeugenschützers Torsten bei Mouslis Mehringhof Videoabsuche und die verschiedenen Varianten des Auffindens und der Vernichtung des angeblich bei Slawinski im Keller gefundenen Sprengstoffs nur unerheblich oder "Scheinbeweisanträge" seien. Wobei sie wie üblich verschwiegen, dass die von ihnen angeprangerten "Verschwörungstheorien" nur deshalb so reichhaltig Nahrung finden, weil die Verfahrensakten kaum ohne Grund dermaßen schlampig manipuliert worden sind. Das Gericht gab zwei Beschlüsse bekannt: Zum einen erklärten sie die Frage nach der Differenz zwischen abgerechneten und bei den Verteidigern angekommenen Tonbandkassetten für aufgeklärt (ohne allerdings anzugeben, worin diese Aufklärung bestanden haben könnte) und außerdem für "zur Sachaufklärung nicht nötig". Das Gleiche gilt ihrer Meinung nach für die Frage der Verteidigung Borgmann, wie ein am 25. Januar 2000 besorgtes Lichtbild in eine am 19. Januar 2000 gefertigte Lichtbildmappe gekommen sein könnte. Unerheblich. In Moabit ist nur eines erheblich: Wo ein Verurteilungswille ist, findet sich auch ein Weg.

heute kein Bericht: siehe Überschrift


06.09.2002: 95. Prozesstag

Irgendwas ist da nicht rund

Das musste heute der einzige Zeuge bei seiner Vernehmung selber feststellen. Der BKA - Beamte Trede gab unverändert zögerlich, offenkundig unwillig und bruchstückhaft Auskunft über seine polizeilichen Taten im Vorfeld zu diesem Prozess.

Bei vielen Details über den Verlauf seiner Ermittlungsarbeit gab er Erinnerungslücken an oder lediglich auf Anweisung seiner jeweiligen Dienstvorgesetzten gehandelt zu haben. Bei der Behauptung des Kronzeugen Mouslis, Geld für die RZ dem Angeklagten Harald G. übergeben zu haben, will er die dafür 'passenden' Geldflüsse nicht zu Ende rekonstruiert haben. Der Anlass für die Fertigung eines gekürzten RZ-Sachstandsberichtes wäre ihm nicht bekannt gewesen, ebensowenig wie die Gründe für seine eigenen damaligen Vermerke dazu. Zu einem mehrtägigen Ermittlungseinsatz in Berlin zur Haftprüfung des Kronzeugen im Juli 1999 könne er nur mit Hilfe des Gedächtnisses eines Kollegen Angaben machen.

Die Verteidigung stellte abschließend mehrere Beweisanträge rund um das Thema Sprengstoff: zur jahrelang verzögerten Sofortmeldung bei den Polizeibehörden, der Vernichtung des angeblich aufgefundenen Materials auf dem Sprengplatz Berlin-Grunewald, einem vermutlich dritter Ausflug zum angeblichen Fundort 'Seegraben' zusammen mit dem Kronzeugen und zum behaupteten Waffenlager im Projektezentrum Mehringhof.

Nächster Verhandlungstag: Freitag, der 13.09.02, um 10:30 Uhr (!!)

ausführlicher Bericht


05.09.2002: 94. Prozesstag

Kein blauer Müllsack im Seegraben gesichtet und kein Treffer beim BKA

Zum Thema Seegraben wurden heute zwei im Fachjargon als Grabenläufer bezeichnete Zeugen befragt, deren Aufgabe es war, zwischen 1995 und 1997, bzw. im Jahre 1999, den Seegraben regelmäßig abzulaufen und auf Verunreinigungen zu kontrollieren. Obwohl der Seegraben - wie vorliegende Aufzeichnungen aus den "Begehungsbüchern" der fraglichen Jahre belegen - immer wieder von so manchem Unrat befreit werden musste, konnten sich die Zeugen nicht daran erinnern, dass jemals blaue Plastiksäcke oder ähnliches eine Rolle gespielt hätten. Wäre dergleichen gefunden worden, hätte man diese entsorgt, so die Zeugen heute.

Der dritte Zeuge, ein BKA Beamter, dem 1995 die Aufgabe zugefallen war, die aus Berlin eingegangene "Sprengstoffsofortmeldung" zu bearbeiten, konnte sich heute nicht erklären, warum er damals aufgrund der vorliegenden Angaben keinen "Treffer" gelandet habe. Erst 1997 sei es gelungen - so die offizielle Darstellung - den Sprengstoff- Fund mit Anschlägen der Revolutionären Zellen in Verbindung zu bringen.

Schon vor der Mittagspause hatte die Vorsitzende Richterin verkündet, dass das Gericht den Antrag der Verteidigung ablehnt, ein mikrobiologisches Gutachten darüber, ob das Verpackungsband tatsächlich nahezu fünf Jahre im Wasser gelegen haben kann, in Auftrag zu geben. Am Ende des heutigen Prozesstages ebenfalls abgelehnt, wurde der Antrag der Verteidigung den Seegraben direkt in Augenschein zu nehmen. Auch über den Antrag die Haftbefehle für Sabine E. und Rudolf Sch. aufzuheben, wurde negativ entschieden, da weiterhin Fluchtgefahr bestünde.

Zudem wurde heute bekannt, dass am 12.9. gar nicht und am 13.9. erst ab 10.30 Uhr verhandelt werden soll. Gründe für diese Änderungen konnten auch nicht aus gewöhnlich gut informierten Kreisen in Erfahrung gebracht werden.

ausführlicher Bericht


30.08.2002: 93. Prozesstag

RZ - Ermittler verweigert Aussage

Der erneut als Zeuge geladene BKA-Beamte Trede konnte sich auch heute angeblich nicht mehr an wesentliche Vorgänge seiner eigenen Ermittlungsarbeit erinnern. Wer sein Gedächtnis über den zuvor verschwiegenen zweiten gemeinsamen Besuch mit dem Kronzeugen am angeblichen Sprengstoff-Pfuhl 'Seegraben' erstmals aufgefrischt hat, wollte ihm nicht mehr einfallen. Auch der Anlass für seine plötzlichen kollegialen Nachfragen nach möglichen weiteren Ausflügen an das Gestade war ihm angeblich nicht mehr erinnerlich. Zum Schluss wollte er heute nicht mal mehr den Inhalt eines Telefonats zwei Tage zuvor ohne seine Aufzeichnungen wiedergeben können.

Die Verteidigung ließ sich trotzdem nicht davon abbringen, den Zeugen detailliert über seine Vorbereitungsarbeiten zum späteren Sprengstoff zu vernehmen. Bei allen zentralen Punkten machte der Beamte allerdings Erinnerungslücken geltend. Konnten ihm gestern im Gerichtssaal Falschaussagen nachgewiesen werden, so reagierte der Beamte heute bei seiner Vernehmung teilweise mit akutem Gedächtnisverlust. Dieser konnte von den Prozessbeobachterinnen nur als gezielte Aussageverweigerung gewertet werden. Das Kammergericht tolerierte nicht nur dieses Aussageverhalten, sondern übernahm heute mehrmals vorsichtshalber selbst die Beantwortung der an den Zeugen gestellten Fragen.

The show must'n go on, aber die Wahrheitsfindung kennt keine Gnade: Do., den 05. 09. 02, geht es um 9:15 Uhr weiter.

ausführlicher Bericht


29.08.2002: 92. Prozesstag

In Treue fest zur Anklage

Hätte es noch eines Beweises bedurft, die heutige Hauptverhandlung hat es unübersehbar deutlich gemacht: Der 1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin unter der Vorsitzenden Richterin Gisela Hennig ist nicht gewillt, sich gegen die Verfahrensmanipulationen von Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesanwaltschaft (BAW) zu stellen. Ganz im Gegenteil, er ist bereit unter allen Umständen weiterhin die Augen zu verschließen.

So weigerte sich der Senat heute die offensichtliche Falschaussage eines BKA-Zeugen zu sanktionieren. KOK Trede, zusammen mit seinem Kollegen Schultzke Hauptermittler beim BKA in Sachen Berliner RZ, konnte heute überführt werden, dass er alles dafür tut, die Verteidigung ins Leere laufen zu lassen und sie mit Halbwahrheiten, Auslassungen und Lügen abzuspeisen - und das mit Unterstützung und dem Segen des Gerichts. Der Zeuge hatte behauptet, von niemanden über das heutige Beweisthema unterrichtet worden zu sein. Wie sich nach Stunden herausstellte, war dies eine dreiste Lüge, war es doch die Vorsitzende Richterin selbst, die diesem stundenlangen Ringen bis dahin kommentarlos beigewohnt hatte, die Trede bei einem Telefonat darüber informierte.

Zuvor hatte ein TÜV-Sachverständiger über seine regelmäßigen Überprüfungen des Aufzugsschachts im Mehringhof berichtet, in dem angeblich das nie gefundene RZ-Sprengstoffdepot untergebracht gewesen sein soll. Nicht überraschend also, dass auch dem Zeugen ein solches Depot nie untergekommen war. Durch einen Mitarbeiter des Berliner LKA wurde danach bekannt, dass den Verfahrensbeteiligten schon wieder wichtige polizeiliche Unterlagen, die interessante Details zutage brachten, vorenthalten wurden. Zur Sprengstoffsofortmeldung der Berliner Polizei an das BKA im Jahr 1995 und dessen Bearbeitung wurde im Anschluss die entsprechende Sachbearbeiterin befragt, die allerdings nicht viel zur Aufklärung beitragen konnte.

Die Hauptverhandlung wird morgen, Freitag, 30. August, mit dem Versteckspiel von KOK Trede um 9.15 Uhr fortgesetzt.

ausführlicher Bericht


22.08.2002: 91. Prozesstag

Über Stauköpfe, Diatomeen und ein unpassendes Outfit

Die bestehenden Zweifel an der angeblichen Sprengstoffentsorgung im Seegraben durch den Kronzeugen Mousli nahmen heute weiter zu. Auffällig auch die gemeinsamen Bemühungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes die Feststellung der exakten Lagerdauer des brisanten Paketes dort zu vermeiden

Ein Beamter der Senatsverwaltung bezeugte heute, dass sich die örtlichen Gegebenheiten am und im Seegraben seit 1994 nicht verändert hätten. Die Verlagerung eines eingeworfenen Paketes gegen die Fließrichtung des Gewässers und über ein dazwischenliegendes Wehr auf natürlichem Wege hielt er für unmöglich. Eine Hydrobiologin erklärte anschließend ausführlich die Methoden der Zeitbestimmung in freien Gewässern lagernder Gegenstände. Der Bewuchs besonders mit unterschiedlichen Arten von Kieselalgen wäre dafür ein sehr verlässlicher Indikator. So könne durchaus heute noch anhand der Asservate nachgewiesen werden, ob diese zwei Monate oder wesentlich länger dem Wasser ausgesetzt gewesen seien.

Sicher nicht nur weil heute der Angeklagte Harald G. nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin die kammergerichtliche Würde - durch das Tragen eines sommerlichen Sporthemdes - nicht ausreichend gewahrt hat, fällt die Verhandlung morgen, Fr., den 23.08., aus.

Am Do., den 29.08., wird ab 9:15 Uhr wiederholt der BKA-Beamten Trede vernommen.

ausführlicher Bericht


15.08.2002: 90. Prozesstag

Mikroorganismen mögen Mouslis Lügen lösen

Am heutigen Prozesstag standen die Ausführungen des Mikrobiologen Dr. Jendrossek im Mittelpunkt. Der Stuttgarter wurde ab 11.00 Uhr "informatorisch" gehört. Er sollte klären, welchen Beitrag mikrobiologische Untersuchungen zur Wahrheitsfindung leisten können. Der Prozess lief bis 16.15 Uhr.

Zuvor hatten drei BKA-Beamte - wie in den vergangenen Prozesstagen zahlreiche KollegInnen - zum wiederholten Male bestätigt, dass am 19. Dezember 1999 der MehringHof zwar gründlich durchsucht wurde, man jedoch weder Waffen noch Sprengstoff fand, obwohl man Schäden von über 60.000 Euro angerichtet hatte.

Gegenstand der Anhörung des Experten war ein Sprengstoffpaket, das

der Kronzeuge Tarek Mousli angeblich 1995 in einem Seegraben im Norden Berlins versenkt haben will. Das Paket wurde mit Klebestreifen zusammengehalten. Die Verteidigung bezweifelt, dass das Sprengstoffpaket dort tatsächlich Jahre gelegen habe. Sollten sich diese Zweifel bestätigen, wäre Mousli damit einer weiteren Lüge überführt.

Jendrossek wurde zu der Frage gehört, ob vergleichende Laborversuche Aufschluss darüber geben könnten, wie lange sich das Paket im Wasser befunden habe. Das bestätigte er. Baugleiche Streifen und vergleichende Untersuchungen mit dem damals sichergestellten Klebeband können klären helfen, wie lange das Paket tatsächlich in dem Seegraben gelegen habe. Schon andere, allerdings vorläufige Gutachten hatten in diesem Verfahren von "maximal einigen Monaten" Lagerzeit gesprochen. Der Mikrobiologe klärt dies nun beweisfest in einem Laborversuch.

Bisher muss diese Analyse allerdings von der Verteidigung und nicht vom zuständigen Gericht gezahlt werden, denn das Kammergericht unter Richterin Gisela Hennig hat bisher über diesen Antrag nicht befunden.

Zu den Methoden befragt, äußerte der Experte, Original- und ein gleichartiges Klebeband ließen sich vergleichen. So könne erstens das Original untersucht werden, zum anderen könne man ein gleichartiges Klebeband dem Wasser des Seegrabens aussetzen. Das lasse sich auch unter gleichen Bedingungen im Labor umsetzen. Die Zersetzungen (u.a. durch Mikroorganismen) an diesem Band könnten sodann mit dem Originalklebeband aus der Asservatenkammer verglichen werden. Der Vergleich (sic!) beider Klebebänder lasse dann klare Schlussfolgerungen über die Lagerdauer des Originals im Seegraben zu. Gegen Ende der Veranstaltung und nach mehrmaliger Wiederholung hatte das sogar Richter Alban begriffen (Hut ab!).

ausführlicher Bericht


09.08.2002: 89. Prozesstag

Deutsche Gründlichkeit

Weitere fünf KriminalbeamtInnen, die an der Durchsuchung des Mehringhofes am 19. Dezember 1999 beteiligt waren, legten mit eben der Gründlichkeit Zeugnis über ihre damaligen Durchsuchungsverrichtungen ab, mit welcher sie seinerzeit auch zu Werke gingen. Da wurde zur Seite geschoben, weggeräumt, abgelöst, gebohrt, abgeklopft, abgehört und durchgeguckt, dass sich die Balken bogen im Wortsinne. Verbogen war zum Schluss nicht nur die Stahltüre der Behindertentoilette in der Durchfahrt beim EX, welche mit einem Rammbock aufgebrochen worden war.

Gesucht wurden, das gaben alle Zeugen übereinstimmend an: Sprengstoff, (Schuss-)Waffen, Munition, Hohlräume und Depots in welchen erstere Gegenstände verstaut werden könnten, worden sein könnten oder verstaut waren sowie technische Geräte wie Funkpeilsender, Scanner und dergleichen. Außerdem sollten RZ-relevante Schriftstücke gesucht, gefunden und beschlagnahmt werden.

Gesucht wurde - wie gesagt, und darauf legten die Befragten großen Wert - sehr gründlich, wie sie das eben gelernt und als Berufsehre verinnerlicht haben.

Gefunden wurde indes - nichts. Und Herr Oberstaatsanwalt, Bundesanwalt Homann, zeigte sich kaum einmal bei seinen rackernden BeamtInnen geschweige denn, dass er Anweisungen gegeben hätte. Heute waren BeamtInnen da, die den Buchladen, den Fahrradladen, das Puppentheater Hanswurst Nachfahren, das Mehringhoftheater, diverse Werkstätten, Lagerräume, Abstellkammern und Treppenaufgänge sowie die Büros von den Angeklagten, Herrn Haug und Herrn Glöde (FFM), durchsucht haben. Vereinzelt wurden Sprengstoffhunde oder Techniker des BKA durch die Räume geführt, um an verdächtigen Stellen Wischproben (im Falle der Hunde Riechproben) zu nehmen, Probebohrungen und endoskopische Späharbeiten vor zu nehmen.

Am kommenden Donnerstag (11 Uhr) ist der Gutachter Jendrossek, Mikrobiologe an der Uni Stuttgart, als Zeuge in Sachen Klebeband, Algenbewuchs und weitere Mikroorganismen im Seegraben geladen und hat sein Kommen zugesagt. Davor und danach wird die Zeit wohl mit Zeugen aus dem üppigen Reservoir an KriminalbeamtInnen ausgefüllt, die den Mehringhof auseinander genommen haben.

Das Gericht gab bekannt, dass es den Beschluss bestätige, die Zeugin Elisabeth E. nach ihrer Aussage vor der Sommerpause nicht vereidigt zu haben.

Die Anwältin Studzinsky stellte Antrag auf Ladung des Zeugen Teichert. Teichert ist Mitarbeiter der Sachsen-Anhaltinischen Sprengstoffwerke und kann Auskunft über den Sprengstoff Gelamon 40 geben, der zu DDR-Zeiten im VEB in Schönebeck (hauptsächlich für den Export) hergestellt worden ist. Das Archiv des VEB ist bei der Firma Herrn Teicherts zu finden.

Herr Teicherts Aussage soll den Nachweis erbringen, dass Gelamon 40 immer eine hohen Anteil an Ammoniumnitrat enthielt und dass dieser nicht verändert wurde. Damit läßt sich der Zweifel begründen, dass es sich zumindest bei einem Teil der im gefundenen Dynamitstangen (Probe 1) ohne Ammoniumnitrat tatsächlich um Gelamon 40 handelt. Das jedoch würde bedeuten, dass auch die Vermutung, der Sprengstoff stamme aus einem - mutmaßlich von den RZ verübten - Sprengstoff-Raub in Salzhemmendorf 1987, und etliche weiter gehende Mutmaßungen höchst zweifelhaft sind.

Ein ausführlicher Bericht entfällt heute ebenfalls mangels Masse.


08.08.2002: 88. Prozesstag

Bildmappen geschreddert, Sprengstoff verbummelt und immer noch Zweifel am "Terrortape"

Der erste Zeuge des Tages, ein 57-jähriger Kriminalbeamter, war geladen worden, um Licht in das Verschwinden zweier Fotomappen zu bringen. Er habe die beiden mit "Männer" und "Frauen" beschrifteten DIN-A5-Ordner wohl Mitte 2001 im Zuge von Aufräumarbeiten in seinem Büro durch den Papierschredder geschoben. Die Befragung durch die VerteidigerInnen brachte jedoch zutage, dass es schon ein ziemlicher Zufall sei, dass der Beamte die Mappen kurz vor einem Anruf der Vorsitzenden Richterin zum laufenden RZ-Verfahren und nach 5 Jahren in besagten Büro beseitigen zu müssen glaubte.

Auch die Geschichte des zweiten Zeugen des Tages war geeignet, eine im Hintergrund der Verfahren laufende Verschleierungstaktik übergeordneter Behörden vermuten zu lassen: Ein Jüngling war 1995 von seinem Onkel wegen des Besitzes des Sprengstoffes angezeigt worden, nachdem er in dessen Anwesenheit versucht hatte, eine der 24 Dynamit-Stangen zu zünden. Bei einer Hausdurchsuchung wurde damals der Sprengstoff - der später Mousli und den RZ zugerechnet wurde - gefunden und beschlagnahmt. Der junge Mann wollte ihn auf einer Parkbank im Böcklerpark gefunden haben. Irritierend an dem polizeilichen Verfahren ist, dass es keine richtige Analyse des Sprengmittels gab, dass selbst das Gewicht des Fundes von der PTU-Einwaage erheblich abwich und dass Spuren schlicht nicht verfolgt wurden. So hätte sich auch nach der Beschlagnahme des Explosivstoffes eine halbe Stange davon in dem Park befunden haben müssen; keine bekannte Polizeieinheit soll den Blindgänger je gesucht haben, zumindest keine, die das protokolliert hätte (nicht Staatsschutz, nicht BKA, nicht sonst jemand hat sich interessiert....).

Enttäuscht hat der Gutachter der Firma Tesa (Beiersdorf) nur durch seine Ergebnisse, weniger durch seine Scherze: So nannte er das vom Gericht eingereichte Klebeband etwa das "Terrortape". Seine ursprüngliche Aussage, es sei kein Band von Tesa musste er insoweit revidieren, als es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Band aus der Produktion der dänischen Firma Nopi gehandelt hat.

Die Bundesanwaltschaft erklärte heute zur nicht erfolgten Vereidigung einer Zeugin der Verteidigung, die vor der Sommerpause ausgesagt hatte, es laufe seit dem 2.1.2001 ein Ermittlungsverfahren nach § 129 a. Sie habe durch ihre Aussage diesen Verdacht noch erhärtet, weshalb eine Vereidigung zu unterlassen war. Rechtsanwalt König wies diese Einschätzungen zurück und stellte selbst einen entfernten Verdacht in Abrede.

Anträge von den Rechtsanwälten König und Lunnebach zu den "Terrortapes" sowie einen zu einem Ortstermin am Seegraben lehnt die BAW ab. Auch einen TÜV-Sachverständigen zum unverputzten Fahrstuhlschacht im Mehringhof will die BAW nicht hören.

Doch in Sachen "Seegraben" bleibt es spannend: Die Rechtsanwätin Lunnebach besteht auf ihrem Ortstermin in Berlin Buch an jenem Gewässer; sie will auch den BKA-Experten noch einmal hören, der sagte, das Sprengstoffpaket wäre zu einem Drittel über der Oberfläche des Seegrabens geschwommen, wenn alles lief wie von Mousli beschrieben; sie will auch das Bundesamt für Materialprüfung mit der Untersuchung des gefundenen Sprengstoffs beauftragen, da sie davon ausgeht, dass es sich nicht um das Gelamon handelt, als welches es derzeit "gehandelt" wird; außerdem will sie die Anhaftungen des Sprengstoffpakets paläolimnologisch untersuchen lassen, da sie davon ausgeht, dass nur Sommeralgen dem Paket anhaften können.

Rechtsanwalt Euler erkundigte sich noch nach dem Gesundheitszustand des Kronzeugen und forderte Einsichtnahme in das ärztliche Attest.

ausführlicher Bericht


11.07.2002: 87. Prozesstag

Aussagen der Entlastungszeugin bestätigt

Eine weitere Zeugin der Verteidigung bestätigte heute die Aussagen der Entlastungszeugin in der Vorwoche (04. Juli 2002). Beide hätten gemeinsam mit drei der Angeklagten einem Literaturarbeitskreis angehört. Der Angeklagte Axel H. habe ihr gegenüber bereits im Herbst 1988 festgestellt, dass in Berlin keine militanten Politgruppen mehr existieren würden. Er selber habe seine eigene Mitgliedschaft in der RZ nie bestätigt, wohl aber seien gewisse Kontakte zu diesen Gruppierungen offenkundig gewesen. Weiterhin wisse sie durch freundschaftliche Kontakte, dass die Aussagen der Zeugin Barbara W. in der letzten Woche an gleicher Stelle nicht unter äußerem Druck zustande gekommen sind, wie ihre eigenen im übrigen auch nicht. Deren Wahrheitsgehalt würde sich u.a. aus ihrem unschlüssigen Verhalten im Vorfeld der Zeugenvernehmung ableiten lassen können. Zu Beginn der Verhandlung hatten Verteidigung und Bundesanwälte gerade diesen Punkt völlig konträr kommentiert und bewertet.

Nach dem Ende der Gerichtsferien erwartet die ProzessbeobachterInnen ein bunter Reigen von Zeugen, wenn es nach den heute bekannt gewordenen und beantragten Ladungen geht. Ein kammergerichtlicher Badeausflug an den Seegraben könnte das Herbstprogramm abrunden.

Bis Anfang August verabschiedete die Richterin Hennig Angeklagte und Parteien in die Sommerpause, nicht aber ohne ihnen vorher die Reiselektüre deutlich aufzustocken.

ausführlicher Bericht


05.07.2002: 86. Prozesstag

Erneute Widersprüche in den Aussagen Mouslis

Nachdem der gestrige Prozesstag großes Interesse geweckt hatte, verlief heute wieder alles im üblichen Trott. Nur vier ZuschauerInnen lauschten den Ausführungen des Zeugen F., der als Elektromeister die Aufzugsanlagen des MehringHofes seit 1990 wartet. Er bestätigte, dass es aufgrund der regelmäßigen und unangekündigten Überprüfungen der Fahrstuhlanlage, dort keine Möglichkeit gegeben habe, ein Sprengstoffdepot anzulegen.

Weiterhin äußerten sich der Sachverständige des BKA, Dr. Ibisch, seines Zeichens Diplomphysiker, zum Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) im Februar 1987. Er fand sowohl Spuren, die auf gewerblichen Sprengstoff deuteten und auf ein etwaiges Selbstlaborat bzw. auch nur auf ein dort möglicherweise verwendetes Unkrautvernichtungsmittel. Mousli hatte behauptet, Rudolf Sch. habe für den Bau des Sprengsatzes ein Selbstlaborat verwendet. Aus Sicht des Gutachters nicht nur eine unsinnige Behauptung, sondern auch extrem gefährlich, denn eine solche Mischung aus TNT und Unkraut-Ex sei selbstentzündlich. Sehr zum Unwillen der BAW blieb der Gutachter bei dieser Auffassung.

Ein weiterer BKA- Beamter, der an der Durchsuchung der Kellerräume des MehringHofes während des Großeinsatzes im Dezember 1999 beteiligt war, schloss den Reigen, indem auch er - wie vor ihm eine Vielzahl von Kollegen - bestätigte, er habe sehr aufmerksam und sorgfältig gesucht, aber nichts gefunden.

Den ebenfalls aufmerksamen BeobachterInnen und ZuhörerInnen konnten so die wiederholten Widersprüche zu den Aussagen des Kronzeugen nicht entgehen...

ausführlicher Bericht


04.07.2002: 85. Prozesstag

Zeugin bestätigt Einlassung

Rudolf Sch.s Einlassung vom 18. Januar wurde heute in weiten Teilen bestätigt. Auf Antrag seiner und der Verteidigung von Sabine E. war für die heutige Hauptverhandlung eine Zeugin geladen, die in ihrer Aussage seine Angaben stützte. So bekannte sich die 63-jährige Barbara W., gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in der Roten Zora eingeleitet ist, heute dazu, sie selbst habe im Oktober 1986 auf die Beine des damaligen Chefs des Berliner Ausländeramts, Harald Hollenberg, geschossen. Schon im Januar hatte Rudolf Sch. erklärt, zwar habe eine Frau die Schüsse abgegeben, anders als dies der Kronzeuge behauptet, sei die Schützin aber nicht Sabine E. gewesen.

Die Zeugin äußerte sich nur zu den Angeklagten Sabine E., Rudolf Sch. und Axel H. und weigerte sich darüber hinaus unter Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren, Angaben zu den beiden anderen Angeklagten zu machen. Neben der eigenen Tatbeteiligung räumte die Zeugin auch die Teilnahme an dem Diskussionskreis ein, von dem Rudolf Sch. bereits in seiner Einlassung gesprochen hatte. Dieser Diskussionskreis sei Ende der 80er Jahre entstanden, nachdem sie und andere sich von der bewaffneten Politik zurückgezogen hatten. Barbara W. bekräftigte zudem, sie habe Sabine E. erst nach dem Hollenberg-Anschlag in Berlin getroffen. Nach ihrer Darstellung kann von einer Tatbeteiligung von Sabine E., wie es der Kronzeuge behauptet, nicht die Rede sein.

ausführlicher Bericht


28.06.2002: 84. Prozesstag

Kurz und bündig: Erneut ehemalige BKA Beamtin als Zeugin und ein weiterer Antrag der Verteidigung zum Sprengstoffdepot im MehringHof

Erneut als Zeugin geladen war heute die ehemalige Beamtin im Bundeskriminalamt (BKA) Janin Pankock (32). Diese hatte im Jahre 1999 und 2000 eng mit den Ermittlungsführern Schulzke und Trede zusammengearbeitet. Auf die Frage der Verteidigung machte sie Angaben zur Auswertung von aufgezeichneten Telefongesprächen von Takek Mousli. Außerdem wurde sie zu einem über drei Stunden dauernden Gespräch zwischen Schulzke und Mousli vom 26.5.1999 befragt, über welches nur ein von ihr angefertigter Vermerk existiert.

Zum Abschluss des kurzen Prozesstages stellte die Verteidigung von Axel H. einen Beweisantrag, in dem gefordert wird neun weitere Zeugen des BKA zu laden. Es handelt sich dabei um die Leiter von neun Durchsuchungsteams, die bezeugen sollen, dass bei der aufwendigen Durchsuchung des MehringHofes am 19.12.1999 systematisch und genau aber erfolglos nach dem von Mousli behaupteten Sprengstoffdepot gesucht worden war.

ausführlicher Bericht


27.06.2002: 83. Prozesstag

Der Justiz schwimmen die Kronaussagen weg

Gericht und Bundesanwaltschaft lehnten heute weitere Nachforschungen zum angeblichen Sprengstofffund im 'Seegraben' ab. Die bisher vom Kronzeugen behauptete Entsorgung des Gelamon 40 im Jahre 1995 war im bisherigen Prozessverlauf durch Sachverständige fragwürdig geworden. Anträge der Verteidigung, die Lagerzeit des Sprengstoffes im Wasser durch weitere Gutachten exakt bestimmen zu lassen, versuchen die Justizbehörden vereint immer deutlicher zu verhindern. Die Kammer lehnte heute ein entsprechendes Vergleichsgutachten ab und die Bundesanwälte wollen keine weiteren ExpertInnen zum Alterungsprozess des verwendeten Klebebandes hören. Neben dem angeblichen vierjährigen Lagerzeitraum bleibt auch der genaue Fundort in dem trüben Gewässer immer undurchsichtiger. Bundesanwalt Monka konnte nicht erklären, warum das explosive Material weit entfernt vom angeblichen Versteck gefunden wurde. Er bestätigte, dass an der vom Kronzeuge vorher sehr genau bestimmten Einwurfstelle mehrfach vergeblich gesucht worden wäre. Zwei Beamte des Bundeskriminalamtes gaben heute zudem tiefe Einblicke in ihre Umfeldarbeit beschuldigter Personen. Eintragungen in Terminplaner und Adressbücher lieferten den Stoff für monatelange Recherchen aller nachweislichen Kontakte des Angeklagten Harald G.. Die Ermittler nannten heute u.a. auch sehr viele Namen, die der Kronzeuge in seiner Lebensbeichte bedacht hat.

Er selber kränkelt, sagt die Richterin, und wird nächste Woche vermutlich nicht zur Wahrheitsfindung zur Verfügung stehen. Trotzdem soll das Programm weitergehen, morgen, am Fr., den 28. Juni 2002, um 9:15 Uhr.

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20.06.2002: 82. Prozesstag

An keiner Stelle Unterwanderung

Der Prozess konnte erst nachmittags um 13 Uhr beginnen, da einer der Richter sich wohl beim Verzehr - was man hörte - von Gänseleber den Magen verdorben hatte. Dennoch fand er sich sichtlich angeschlagen bereit, den Ausführungen des Klebstoff-Gutachters zu folgen, ehe er in den Krankenstand wechselte.

Für Freunde von Klebstoff hoch interessante drei Stunden lang versuchten das Richterkollegium und die Bundesanwaltschaft die Stichhaltigkeit der Untersuchungsergebnisse des Experten vom Fraunhofer Institut für Fertigungstechnik und Materialforschung aus Bremen in Frage zu stellen. Das Untersuchungsergebnis war nämlich nicht im Sinne der Anklage, da es den Kronzeugen nach der Sprengstoff-im-Mehringhof-Pleite einmal mehr der Unwahrheit zumindest verdächtig machte.

Der Bremer Diplom-Chemiker war bei der Untersuchung eines blauen, mit Sprengstoff bepackten Plastikbeutels, der - verschlossen mit Klebeband - nach Angaben des Kronzeugen 1995 im sogenannten Seegraben versenkt und vier Jahre später geborgen worden sein soll, zu dem Ergebnis, dass dieser aller Wahrscheinlichkeit nach nicht länger als "Wochen bis Monate" in jenem Wasser gefüllten Graben gelegen haben kann.

Rege Aktivität und eine überraschende Aufgewecktheit waren auf Seiten der Bundesanwaltschaft zu beobachten, um das - bei aller wissenschaftlichen Zurückhaltung - ziemlich eindeutige Gutachten ins Wanken zu bringen. Einer der drei Herren musste sich sogar durch einen in Englisch verfassten Fachartikel über bakterielle Degradationsprozesse bei Naturkautschuk arbeiten, um unter Beweis zu stellen, was der Gutachter nicht behauptet hatte, nämlich, dass er, der Sachverständige, kein Experte für Mikrobiologie sei.

Die Fragen der Mikrobiologie sind es denn auch, die eine kürzere Verweildauer der Sprenstofftüte im Seegraben nahe legen und deren Beantwortung den Kronzeugen vollends der Lüge überführen könnten.

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14.06.2002: 81. Prozesstag

Alles nur geklaut

Ein Zeitungsartikel brachte es heute ans Tageslicht: der Kronzeugen Mousli bezog sein Wissen über den Anschlag auf die Siegessäule 1987 vermutlich aus der Tagespresse. Der heute verlesene Bericht aus dem Januar 1987 enthält jedenfalls schon erstaunlich viele Details seiner späteren Aussagen Ende 1999.

Wiederholt wurde heute bezeugt: trotz intensiver Durchsuchung des Mehringhofs konnten keine Spuren eines Sprengstoff- und Waffenlagers gefunden werden. Der Kronzeuge Mousli hatte dies u.a. behauptet. Wie mehrfach berichtet durchsuchten daraufhin ca. 90 ErmittlerInnen mit hohem technischen Aufwand das Projektezentrum in Berlin im Dezember 1999. Die drei erschienen PolizistInnen bestätigten damit heute die Aussagen ihrer bereits zuvor vernommenen KollegInnen. Geeignete Hohlräume für ein Depot seien zwar in dem großen Fabrikgebäudekomplex vorhanden, doch weder Spürhunde, noch Probebohrungen, Wischproben und chemische Sofortanalysen hätten zu einem Nachweis geführt. Alle drei wollen nur leitend tätig gewesen sein, sich selbst aber die Hände nicht schmutzig gemacht haben.

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13.06.2002: 80. Prozesstag

Auch aus "Karlsruher Reihenhausperspektive": Kein Sprengstoffdepot im MehringHof

Gegenstand des heutigen Prozesstages war erneut die Durchsuchung des MehringHofes am 19. Dezember 1999. Als Zeugen vernommen wurden der inzwischen zum Bundesanwalt aufgestiegene, damals noch Oberstaatsanwalt Volker Homann (53) aus Karlsruhe, der die Durchsuchung im MehringHof seinerzeit leitete, und fünf an den Durchsuchungen beteiligte Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA).

Homann versuchte, den Eindruck zu vermitteln, man habe gar nicht richtig nach Sprengstoff und Waffen gesucht, weil das "eh zu lang gedauert hätte" und sagte, er selbst sei noch heute fest davon überzeugt, im MehringHof habe sich ein Sprengstoff- und Waffendepot befunden. Dies nicht zuletzt, weil der Kronzeuge Mousli mit dem Sprengstoff-"Fund" im Seegraben in Sachen Sprengstoff seine Glaubwürdigkeit unter Beweis gestellt hätte. Demgegenüber betonten alle befragten BKA-Beamten, sie hätten so intensiv wie möglich gesucht, aber nichts finden können. Weder hätten sie unter Zeitdruck gestanden, noch sei lediglich oberflächlich durchsucht worden: Im MehringHof habe man ein Depot nicht gefunden, weil es dort kein Depot gegeben habe.

Insgesamt sieben Anträge der Verteidigung lehnte die Bundesanwaltschaft (BAW) am heutigen bis 16.15 Uhr dauernden Prozesstag in Stellungnahmen ab. Die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, machte vor nahezu leeren Zuschauerbänken erstmalig deutlich, dass zwischen ihr und der BAW ein Unterschied besteht und zudem, dass Vorsitzende Richterin bedeutet, dass sie entscheidet: Sie ließ eine von Bundesanwalt Bruns beanstandete Frage des Verteidigers von Schlieffen gegen dessen Antrag und sogar gegen den erklärten Willen des Beisitzenden Richters Alban zu.

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07.06.2002: 79. Prozesstag

Staatsanwaltschaft bezeugt: Kein Sprengstoff im Mehringhof

Zwei VertreterInnen der Staatsanwaltschaft bestätigten heute, dass im Mehringhof keine Spuren von Sprengstoff gefunden wurden seien. Ein Großaufgebot an Polizei- und Ermittlungskräften hatte das Gebäude im Dezember 1999 nach einem vermuteten Sprengstoff- und Waffenlager durchsucht. Auch die Behauptung des Kronzeugen auf einen angeblich dort tagenden RZ- UnterstützerInnenkreis (Koordinierungsausschuss) hätte keinerlei Bestätigung gefunden. Die intensive Spurensuche durch ca. 90 Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA), Bundesgrenzschutzes (GSG 9), etlicher StaatsanwältInnen, Spürhunde, chemische Tests, Probebohrungen und Wischproben, hätte ergebnislos abgebrochen werden müssen.

Im gewohnten Gleichschritt lehnten Gericht und Bundesanwaltschaft mehrere Anträge der Verteidigung ab. Der Inhalt weiterhin vom BKA zurückgehaltener Ermittlungsakten wurde kurzerhand für nicht prozessrelevant erklärt.

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31.05.2002: 78. Prozesstag

ZSA definitiv ohne Harald G.

Dass Harald G. nicht am Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) in Berlin in der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1987 beteiligt gewesen sein kann, muss seit heute auch dem/der voreingenommensten RichterIn klar geworden sein. Zur Verlesung kamen heute nämlich diverse Gerichtsbeschlüsse, Meldbescheinigungen, Aufnahme- und Entlassungsschreiben etc., die allesamt belegen, dass Harald G. zu diesem Zeitpunkt in Polizeigewahrsam saß und erst am 17. Februar 1987 aus der JVA Moabit entlassen wurde. Mit zahlreichen Beweisanträgen versuchte heute zudem die Verteidigung von Matthias B. den zahllosen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem angeblichen Sprengstoffdiebstahl aus Tarek Mouslis Keller beizukommen. Zusätzlichen Auftrieb erhielt dies Unterfangen durch ein vorläufiges Gutachten des Fraunhofer Instituts. Darin war der Frage nachgegangen worden, wie lange das Klebeband, mit dem ein Sprengstoffpaket umwickelt war, das Mousli 1995 in einen Seegraben im Norden Berlins versenkt haben will, Wasser ausgesetzt gewesen ist. Die Gutachter kamen zu einem eindeutigen, für den Kronzeugen allerdings unerfreulichen Ergebnis: "Die Untersuchung des Zustands des Klebebands zeigt, dass es bezüglich der Einwirkung von Wasser praktisch unverändert ist." Höchstens "wenige Monate" kann das Paket im Wasser gelegen haben, so die Schlussfolgerung der Gutachter, und nicht vier Jahre, wie der Kronzeuge behauptet.

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24.05.2002: 77. Prozesstag

"Was Herr Mousli gesagt hat, wurde auch so protokolliert"

Heute ging es erneut um die 60.000 Mark, die der Kronzeuge Tarek Mousli zum Jahreswechsel 1994/95 zur Unterstützung illegaler RZ-Mitglieder an "Siggi" (laut Mousli Harald G.) weitergegeben haben will. Diverse Ungereimtheiten in der Version des Kronzeugen zu dieser angeblichen Transaktion wurden bereits des öfteren in der Hauptverhandlung thematisiert. Bis heute nicht geklärt ist, ob Mousli das Geld nicht vielmehr dafür genutzt hat, seinen defizitären Lebensstil zu finanzieren.

Deutlich wurde heute, dass Mousli mehre Aussagevariationen zur Herkunft und Verwendung während seiner Vernehmungen präsentiert hatte - und zwar jeweils angepasst an den Stand der Ermittlungen. Dies wurde heute auch von Klaus Schulzke, damals Ermittlungsführer des BKA in Sachen RZ, bestätigt. Offen gestand er zudem ein, dass dies für ihn nie Anlass gewesen sei, den Kronzeugen mit diesen Unterschieden zu konfrontieren. Lakonisch erklärte er: "Das war für mich kein Knackpunkt."

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23.05.2002: 76. Prozesstag

Sprengstoffexperten vermuten mehr als sie wissen

Die Herkunft und die Lagerdauer des Sprengstoffes aus dem 'Seegraben' konnte auch durch Sachverständige nicht bestimmt werden. Zwei Chemiker standen dazu heute vor dem Kammergericht Rede und Antwort. Zumindest eine untersuchte Probe des Materials zeigte noch nicht einmal eine Übereinstimmung mit dem Sprengmittel Gelamon 40. Dieses soll angeblich 1987 in Salzhemmendorf entwendet und von den RZ verwendet worden sein, behaupten Bundesanwaltschaft (BAW) und der Kronzeuge. Trotz intensiver Bemühungen der BAW und des Gerichtes blieb der Wissenschaftler bei den Ergebnissen seiner Untersuchung.

Der dort eponierte Sprengstoff war nur sehr kurze Zeit einer Wassereinwirkung ausgesetzt, konstatierte der zweite sachverständige Zeuge, ein Chemiker des BKA. Nach Fotos und Berichten will er dieses durch eine Modellrechnung festgestellt haben. Ob der Sprengstoff nachweisbare Spuren an seinen Lagerstätten hätte hinterlassen müssen, wurde abschließend aber nicht schlüssig erfragt. Im Mehringhof wurde bei zwei Durchsuchungen eines angeblichen Depots jedenfalls keine Rückstände gefunden. Anträge der Verteidigung und eine ablehnende Stellungnahme der BAW zum Aussetzungsantrag des RA Kaleck beendeten den kurzen Verhandlungstag.

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17.05.2002: 75. Prozesstag:

"Ich glaubte, an einen Mafiosi geraten zu sein"

Ganz im Sinne einer beschleunigten Verfahrensführung war die heutige Hauptverhandlung bereits um 12 Uhr zu Ende. Vernommen wurde der Zeuge Andreas W. (27). Dabei ging es erneut um den Einbruch in den Keller des Kronzeugen Tarek Mousli, aus dem im März 1995 Sprengstoff gestohlen wurde. Andreas W. war damals zusammen mit einem Freund in den Keller eingestiegen. Was beide da vorfanden, war ihm offensichtlich nicht ganz geheuer: "Ich glaubte, an einen Mafiosi geraten zu sein, da habe ich es mit der Angst zu tun bekommen. Ein normaler Bürger hat ja keinen Sprengstoff in seinem Keller." Eine solch offene und offensichtlich zutreffende Beschreibung des Kronzeugen war bislang selten während der Verhandlung zu hören.

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16.05.2002: 74. Prozesstag

Bundesanwalt Monka gesteht fehlerhafte Arbeit

Der Staatsanwalt- Gruppenleiter Monka der Bundesanwaltschaft (BAW) musste heute in der Hauptverhandlung Mängel bei der Prozessvorbereitung einräumen. Das Fehlen der kompletten Unterlagen der Telefonüberwachung des Kronzeugen Mousli ab August 1999 müsse er ..." auf seine Kappe nehmen..", dies sei sein Versehen. Ein absichtliches Vorenthalten dieses prozessrelevanten Materials seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) oder der BAW wies er aber weit von sich.

Zur Identifikation des angeblichen RZ-Mitgliedes 'Heiner' wurde heute weiterhin die Polizistin Janin Pankock vernommen. Ihre jahrelangen Ermittlungen hätten den Verdacht erhärtet, es handele sich dabei um Harry St.. Diese Spur sei aber dann für 'tot' erklärt worden, nachdem der Kronzeuge bei einer Lichtbildvorlage diese Identität nicht bestätigt habe. Die Zeugin konnte auch den Umgang mit bzw. die Herkunft ihrer weiteren Ermittlungserkenntnissen nicht schlüssig darlegen. Im BKA und dem Landeskriminalamt Berlin wäre ziemlich unabhängig voneinander und ohne Koordination u.a. zu den Komplexen Hollenberg, Korbmacher und RZ parallel ermittelt worden.

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10.05.2002: 73. Prozesstag

Harald G. aus Untersuchungshaft entlassen

Offiziell war es ein schwer krankes Familienmitglied und eine Kaution von 60.000 Euro, die den Senat dazu bewogen hatten, nun auch den Angeklagten Harald G. nach zweieinhalb Jahren aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Allerdings dürfte ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.4.02, in dem dieser die Länge der Untersuchungshaft kritisierte, den eigentlichen Ausschlag für diese Entscheidung gebildet haben.

In der heutigen Verhandlung stellten die Rechtsanwälte von Sabine E. eine Antrag auf Aussetzung des Prozesses. Das Gericht hatte am letzten Verhandlungstag dem "rechtlichen Hinweis" der Bundesanwaltschaft (BAW) stattgegeben, in dem diese angekündigt hatten, die Anklage gegen Sabine E. auf "Rädelsführerschaft" zu erweitern. Eine Aussetzung des Verfahrens - so die Verteidiger - sei nötig, da aufgrund der erweiterten Anklage umfangreiche Ermittlungen bezüglich des Gesundheitszustandes von Frau E. zwischen 1986 bis 1989 angestellt werden müßten. Der Senat stellte eine Entscheidung über den Antrag zurück.

Rudolf H. (42), der heute als einziger Zeuge der Verteidigung geladen war, gab Auskunft über das Zusammentreffen mit den beiden Zeugen, die im April 1995 im Keller von Tarek Mousli Sprengstoff entwendet hatten und diesen, gleich nach der Tat, Rudolf H. gezeigt hatten.

Abschließend stellte Rechtsanwalt von Schlieffen einen umfangreichen Beweisantrag. Darin wurde gefordert 9 Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) zu laden, die maßgeblich an der ersten Durchsuchung des Berliner Kulturzentrum MehringHof im Dezember 1999 beteiligt waren. Die BKA Beamten sollen bekunden, dass gründlich gesucht worden war und sich keinerlei Hinweise auf die Lagerung von Sprengstoff oder Waffen ergeben hatten.

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