Die
Bewegung gegen die Startbahn West - August 1983
Januskopf Volksbegehren
Das
Volksbegehren schaffte eine breite Öffentlichkeit für
den regionalen Konflikt Startbahn, landes- , wenn nicht bundesweit,
bildete einen Legitimationsrahmen vor allem für die bürgerlichen
Schichten und löste damit einen wichtigen Mobilisierungseffekt
aus.
Als vorgebliche Möglichkeit, im Rahmen der Verfassung "den
Willen des Volkes" durchzusetzen, hat es bei vielen Illusionen
ausgelöst. Die Illusion und den Wunsch, quasi kampflos per
Unterschrift und Stimmabgabe - was dem Urnengang ja sehr verwandt
ist - gegen die Machtpolitik des Staates zu intervenieren. Daß
in dieser Legalitätstreue und - abhängigkeit, die durchaus
im Sinne der Erfinder war, deutliche Grenzen liegen, hat sich mit
den Reaktionen auf die Ablehnung des Volksbegehrens gezeigt.
Daß es schließlich so glatt, und ohne auf die Moratoriumsforderung
einzugehen, abgebügelt werden konnte, lag daran, daß
sich der "Druck der Straße" nicht weiter vergrößert
und fortentwickelt hatte. (Die das VB unterstützenden Gruppen
und Vereinigungen hatten sie von vornherein klargestellt. So hatte
der Vorsitzende des hessischen BUND Sander nochmals am 14.11.1981
öffentlich erklärt, daß seine Organisation nach
einem negativen Votum des Staatsgerichtshofes aus der Anti- Startbahn-
Kampagne aussteigen werde - FAZ vom 16.11.81)
Es ist nach wie vor wichtig festzuhalten, welche politischen Funktionen
dem Volksbegehren andernfalls zugekommen wären. Die Äußerungen
von führenden Mitgliedern der hessischen SPD und des DGB hatten
die Tendenz bereits angedeutet: Befriedung der Region über
ein Junktim: Baustopp - Demostopp bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofes
über die Nicht- Zulässigkeit des Volksbegehrens. Diese
wäre dann wohl nicht ganz so billig, sondern mit ordentlichen
Verhandlungen und dem ganzen sonstigen Brimborium über die
Bühne gegangen.
Ob die Bewegung sich dann damit tatsächlich hätte befrieden
lassen, wäre natürlich eine andere Frage gewesen.
Die zwar nicht von der Bewegung aufgestellte, aber dennoch von
ihr getragenen Forderung "Moratorium während das Volksbegehren
läuft", wäre zur selbstgestellten Falle geworden,
indem die Frage des Widerstands/ Protests von der Entscheidung eines
Gerichts abhängig gemacht worden wäre.
Das Gegeneinanderausspielen des sog. "legalen" und des
"Widerstands"beins bei der Bewegung hatte sich mit der
starken Fixierung der BI auf das Volksbegehren geradezu angeboten.
Die Landesregierung praktizierte das selbst auf symbolischer Ebene,
was sich am Beispiel der Hüttendorfräumungen illustrieren
läßt. (Die Räumung des 1. Hüttendorfes am 2.11.
fand zeitgleich zu einer langfristig angesetzten Pressekonferenz
der BI zum VB in der Landeshauptstadt Wiesbaden statt; der Räumung
des 3. Hüttendorfs am 25.11. folgte die für den gleichen
Morgen anberaumte Regierungserklärung von Börner, in der
er die "Verfassungswidrigkeit" des VB verkündete.
Die Räumungen des 2. und 4. Hüttendorfes am 6.11. bzw.
26.1. standen dagegen im Zusammenhang mit den jeweils unmittelbar
bevorstehenden Bauplatzbesetzungsterminen.)
Unter diesem Aspekt wurde das Volksbegehren von keinem Teil der
Bewegung problematisiert, von uns auch nicht. Die Entscheidungsstrukturen
(politische Justiz), die über dieses auf dem Papier stehende
Recht zu befinden haben, sind in der Kampagne nie in Frage gestellt
worden. Es liegt in der Sache selbst begründet, wenn das von
den Initiatoren und Trägern des Volksbegehrens nicht zu erwarten
war.
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