|
nachfolgende Prozesstage
22. Juni 2001: 9. Prozesstag
Staatsanwalt Christian Monka als Zeuge vernommen
Der bei der BAW für RZ-Verfahren zuständige Monka berichtete
über seine Kontakte zu Mousli. Nach Aussage des 37jährige
Stuttgarters sei er mit Mousli das erste Mal bei dessen Verhaftung am
14.4.99 in Kontakt gekommen. Dort habe er ihn auch über die
Kronzeugenregelung in Kenntnis gesetzt.
Bei der ersten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung am 16.6.99 habe Monka
seine Belehrungen wiederholt. Zu diesem Zeitpunkt habe Mousli die
Kronzeugenregelung allerdings noch nicht in Anspruch genommen. Er habe
jedoch erstmals "geständnisgleiche Einlassungen" zu
Sprengstoffbesitz gemacht, aber noch keine Aussagen zu anderen
Personen.
Am 7.7.99 sei Monka dabei gewesen, als Mousli im Zuge seines
Haftprüfungstermins durch den zuständigen Richter Dr. Wolst
befragt und danach sofort aus der Haft entlassen wurde.
Auch Mouslis erneute Verhaftung am 23.11.99 habe Monka begleitet und
dabei wieder auf die Kronzeugenregelung hingewiesen. Mousli habe zu diesem
Zeitpunkt auf einen Anwalt verzichtet. Noch am selben Abend habe er
über seinen BKA-Beamten Schulzke ausrichten lassen, er wolle einen
Gesprächstermin mit Monka. In dem dann folgenden Gespräch habe
dieser klargemacht, dass, wenn Mousli nicht den Märtyrer für die
RZ spielen wolle, er nicht nur umfangreich aussagen müsse, sondern
auch "Knüller" zu liefern habe. Mousli, ein "Mann der
klaren Worte", so Monka, müsse hochkarätige
Aufklärungsarbeit leisten und auch "Hintermänner"
nennen.
In der Folge kam es laut Monka dann zu zahlreichen Vernehmungen durch
das BKA, bei denen er selber teilweise auch anwesend war.
Nach seinen Angaben begegneten sich die beiden noch einmal bei
Anklageerhebung und dann beim Prozess gegen Mousli zum letzten Mal.
ausführlicher Bericht
21. Juni 2001: 8. Prozesstag
Zeugen schweigen, Gericht schaut zu
Bereits nach zwei Stunden wurde heute die Befragung des Kronzeugen Tarek
Mousli unterbrochen. Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, es
müsse den Leiter des Zeugenschutzprogramms beim BKA, Elmar Graf, als
Zeuge vernehmen. Denn nur so könne es über den Antrag der
Verteidigung vom letzten Verhandlungstag entscheiden, Beugemittel gegen
Tarek Mousli zu verhängen, wenn der sich weiterhin weigere, über
ein Telefongespräch im November 1999 mit seiner damaligen Freundin zu
berichten.
Da er eine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe,
gegenüber Dritten über Maßnahmen des Zeugenschutzprogramms
zu schweigen, - so Mousli heute erneut - lehne er es ab, über dieses
Telefonat Auskunft zu geben, das in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner
Entscheidung stehe, sich als Kronzeuge anzudienen.
Eigentlich sollte der BKA-Beamte Graf dem Gericht nähere Auskünfte
über diese Verpflichtungserklärung geben. Doch dazu kam
es - mit Unterstützung des Gerichts - nicht. "Ich habe
nur die Erlaubnis über grundsätzliche Dinge des Zeugenschutzprogramms
Angaben zu machen", mit dieser oder ähnlichen Aussagen
blockte der Zeuge jede intensivere Nachfrage ab. Das Gericht beteiligte
sich an dieser Farce in dem es sich der Auffassung des BKA-Beamten
immer wieder anschloss. Die Verhängung von Beugemitteln gegen
den Zeugen lehnet es als unbegründet ab. Und selbst die Frage,
ob es um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung beim BKA nachfragen
werde, wiegelte die Vorsitzende Richterin Hennig mit dem Verweis,
sie werde sich dies überlegen, ab.
ausführlicher Bericht
15. Juni 2001: 7. Prozesstag
Kronzeuge sagt aus
Am heutigen 7. Prozesstag wurde der Zeuge der Anklage, Tarek Mousli, zum
ersten Mal in den Zeugenstand gerufen.
Nachdem sich Anwaltschaft, Bundesanwälte und das Gericht darauf
geeinigt hatten, dass das Gericht Mousli zunächst im Zusammenhang
befragen sollte, begann die Vorsitzende Richterin Hennig mit Fragen zum
Lebenslauf des Kronzeugen.
Dem folgten Fragen zu seinem politischen Werdegang und zu seinem Wechsel
von Kiel nach Berlin 1981/82.
Die Befragung von Mousli, der von mindestens fünf
Personenschützern des BKA begleitet wurde, wurde am Nachmittag
fortgesetzt. Dabei wurde er vor allem nach den Umständen gefragt, wann
und wie ihm die Kronzeugenregelung angeboten wurde. Nach einem Vorhalt des
Gerichts musste er eingestehen, dass auf ihn schon im April 1999 Druck in
diese Richtung ausgeübt wurde.
Zu einem heftigen Disput zwischen Verteidigung und Senat kam es,
als sich Tarek Mousli weigerte, über den Inhalt eines Telefongesprächs
zwischen ihn und seiner damaligen Lebensgefährtin Auskunft
zu geben, das er unmittelbar bevor er mit der Bundesanwaltschaft
die Anwendung der Kronzeugenregelung vereinbarte, geführt hatte.
("Das darf ich nicht erläutern.")
ausführlicher Bericht
8. Juni 2001: 6. Prozesstag
Eingeschränkte Aussagegenehmigung verhindert Aufklärung
Vor Gericht wurde heute der Referatsleiter der Bundesanwaltschaft (BAW)
Griesbaum als Zeuge vernommen. In der Befragung ging es im wesentlichen um
die Umstände, unter denen Tarek Mousli die Kronzeugenregelung in
Anspruch genommen hat; und wenn ja, ob er dabei beeinflusst worden ist.
Griesbaum räumte drei Gespräche zwischen ihm und Tarek
Mousli ein. Von Anfang an sei es in ihnen um die Anwendung der Kronzeugenregelung
gegangen. Im Rahmen der intensiven Befragung seitens der Verteidigung
entstand der Eindruck, dass Mousli spätestens im Frühjahr
2000 konkrete Vergünstigungen in Aussicht gestellt worden waren.
Auch in Vorbereitung auf den laufenden Prozess kam es zu einem Gespräch
zwischen ihm und der BAW. Schriftliche Vermerke existieren allerdings
zu keinem dieser Gespräche. Die Beantwortung anderer Fragen,
z.B. zu einer Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz oder zu Absprachen
mit dem Kammergericht, lehnte Griesbaum mit dem Verweis auf seine
eingeschränkte Aussagegenehmigung ab.
ausführlicher Bericht
7. Juni 2001: 5. Prozesstag
BKA- Beamter als Zeuge
Das Gericht begann heute mit der Zeugenvernehmung des 1.
Kriminalhauptkommissars Klaus Schulzke. Der inzwischen pensionierte
BKA-Beamte war seit 1994 an Ermittlungen gegen die Revolutionären
Zellen/ Rote Zora beteiligt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen
Tarek Mousli war Schulzke der "leitende Ermittlungsführer".
Seine heutige Befragung, die die Verteidigung ablehnte, weil sie den
Zeugenstatus von Schulzke infrage stellte, dient nach Angaben der
Vorsitzenden Richterin Hennig dazu, zu erfahren, welche Erkenntnisse dem
BKA vor den Vernehmungen von Mousli über die Revolutionären
Zellen/ Rote Zora vorlagen.
Zuvor hatte die Verteidigung erneut einen Antrag gestellt, ihr endlich
sämtliche Akten des Ermittlungsverfahrens zugänglich zu
machen.
Bei der Befragung durch die Verteidigung schilderte Schulzke nur
bruchstückhaft die Aussageentwicklung des späteren Kronzeugen. An
viele Details konnte er sich - nach eigenem Bekunden - nicht mehr genau
erinnern. Schulzke wurde vereidigt, gilt allerdings als noch nicht
entlassen, da die Verteidigung sich vorbehält ihn zu einem
späteren Zeitpunkt noch einmal zu hören. Am morgigen
Verhandlungstag sind die Bundesanwälte Griesbaum und Monka geladen,
die die Anklageschrift gegen Mousli verfaßt haben.
ausführlicher Bericht
Meldungen der Prozesstage 1 - 4
|