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22. Juni 2001: 9. Prozesstag

Staatsanwalt Christian Monka als Zeuge vernommen

Der bei der BAW für RZ-Verfahren zuständige Monka berichtete über seine Kontakte zu Mousli. Nach Aussage des 37jährige Stuttgarters sei er mit Mousli das erste Mal bei dessen Verhaftung am 14.4.99 in Kontakt gekommen. Dort habe er ihn auch über die Kronzeugenregelung in Kenntnis gesetzt.

Bei der ersten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung am 16.6.99 habe Monka seine Belehrungen wiederholt. Zu diesem Zeitpunkt habe Mousli die Kronzeugenregelung allerdings noch nicht in Anspruch genommen. Er habe jedoch erstmals "geständnisgleiche Einlassungen" zu Sprengstoffbesitz gemacht, aber noch keine Aussagen zu anderen Personen.

Am 7.7.99 sei Monka dabei gewesen, als Mousli im Zuge seines Haftprüfungstermins durch den zuständigen Richter Dr. Wolst befragt und danach sofort aus der Haft entlassen wurde.

Auch Mouslis erneute Verhaftung am 23.11.99 habe Monka begleitet und dabei wieder auf die Kronzeugenregelung hingewiesen. Mousli habe zu diesem Zeitpunkt auf einen Anwalt verzichtet. Noch am selben Abend habe er über seinen BKA-Beamten Schulzke ausrichten lassen, er wolle einen Gesprächstermin mit Monka. In dem dann folgenden Gespräch habe dieser klargemacht, dass, wenn Mousli nicht den Märtyrer für die RZ spielen wolle, er nicht nur umfangreich aussagen müsse, sondern auch "Knüller" zu liefern habe. Mousli, ein "Mann der klaren Worte", so Monka, müsse hochkarätige Aufklärungsarbeit leisten und auch "Hintermänner" nennen.

In der Folge kam es laut Monka dann zu zahlreichen Vernehmungen durch das BKA, bei denen er selber teilweise auch anwesend war.

Nach seinen Angaben begegneten sich die beiden noch einmal bei Anklageerhebung und dann beim Prozess gegen Mousli zum letzten Mal.

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21. Juni 2001: 8. Prozesstag

Zeugen schweigen, Gericht schaut zu

Bereits nach zwei Stunden wurde heute die Befragung des Kronzeugen Tarek Mousli unterbrochen. Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, es müsse den Leiter des Zeugenschutzprogramms beim BKA, Elmar Graf, als Zeuge vernehmen. Denn nur so könne es über den Antrag der Verteidigung vom letzten Verhandlungstag entscheiden, Beugemittel gegen Tarek Mousli zu verhängen, wenn der sich weiterhin weigere, über ein Telefongespräch im November 1999 mit seiner damaligen Freundin zu berichten.

Da er eine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe, gegenüber Dritten über Maßnahmen des Zeugenschutzprogramms zu schweigen, - so Mousli heute erneut - lehne er es ab, über dieses Telefonat Auskunft zu geben, das in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Entscheidung stehe, sich als Kronzeuge anzudienen.

Eigentlich sollte der BKA-Beamte Graf dem Gericht nähere Auskünfte über diese Verpflichtungserklärung geben. Doch dazu kam es - mit Unterstützung des Gerichts - nicht. "Ich habe nur die Erlaubnis über grundsätzliche Dinge des Zeugenschutzprogramms Angaben zu machen", mit dieser oder ähnlichen Aussagen blockte der Zeuge jede intensivere Nachfrage ab. Das Gericht beteiligte sich an dieser Farce in dem es sich der Auffassung des BKA-Beamten immer wieder anschloss. Die Verhängung von Beugemitteln gegen den Zeugen lehnet es als unbegründet ab. Und selbst die Frage, ob es um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung beim BKA nachfragen werde, wiegelte die Vorsitzende Richterin Hennig mit dem Verweis, sie werde sich dies überlegen, ab.

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15. Juni 2001: 7. Prozesstag

Kronzeuge sagt aus

Am heutigen 7. Prozesstag wurde der Zeuge der Anklage, Tarek Mousli, zum ersten Mal in den Zeugenstand gerufen.

Nachdem sich Anwaltschaft, Bundesanwälte und das Gericht darauf geeinigt hatten, dass das Gericht Mousli zunächst im Zusammenhang befragen sollte, begann die Vorsitzende Richterin Hennig mit Fragen zum Lebenslauf des Kronzeugen.

Dem folgten Fragen zu seinem politischen Werdegang und zu seinem Wechsel von Kiel nach Berlin 1981/82.

Die Befragung von Mousli, der von mindestens fünf Personenschützern des BKA begleitet wurde, wurde am Nachmittag fortgesetzt. Dabei wurde er vor allem nach den Umständen gefragt, wann und wie ihm die Kronzeugenregelung angeboten wurde. Nach einem Vorhalt des Gerichts musste er eingestehen, dass auf ihn schon im April 1999 Druck in diese Richtung ausgeübt wurde.

Zu einem heftigen Disput zwischen Verteidigung und Senat kam es, als sich Tarek Mousli weigerte, über den Inhalt eines Telefongesprächs zwischen ihn und seiner damaligen Lebensgefährtin Auskunft zu geben, das er unmittelbar bevor er mit der Bundesanwaltschaft die Anwendung der Kronzeugenregelung vereinbarte, geführt hatte. ("Das darf ich nicht erläutern.")

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8. Juni 2001: 6. Prozesstag

Eingeschränkte Aussagegenehmigung verhindert Aufklärung

Vor Gericht wurde heute der Referatsleiter der Bundesanwaltschaft (BAW) Griesbaum als Zeuge vernommen. In der Befragung ging es im wesentlichen um die Umstände, unter denen Tarek Mousli die Kronzeugenregelung in Anspruch genommen hat; und wenn ja, ob er dabei beeinflusst worden ist.

Griesbaum räumte drei Gespräche zwischen ihm und Tarek Mousli ein. Von Anfang an sei es in ihnen um die Anwendung der Kronzeugenregelung gegangen. Im Rahmen der intensiven Befragung seitens der Verteidigung entstand der Eindruck, dass Mousli spätestens im Frühjahr 2000 konkrete Vergünstigungen in Aussicht gestellt worden waren. Auch in Vorbereitung auf den laufenden Prozess kam es zu einem Gespräch zwischen ihm und der BAW. Schriftliche Vermerke existieren allerdings zu keinem dieser Gespräche. Die Beantwortung anderer Fragen, z.B. zu einer Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz oder zu Absprachen mit dem Kammergericht, lehnte Griesbaum mit dem Verweis auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung ab.

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7. Juni 2001: 5. Prozesstag

BKA- Beamter als Zeuge

Das Gericht begann heute mit der Zeugenvernehmung des 1. Kriminalhauptkommissars Klaus Schulzke. Der inzwischen pensionierte BKA-Beamte war seit 1994 an Ermittlungen gegen die Revolutionären Zellen/ Rote Zora beteiligt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Tarek Mousli war Schulzke der "leitende Ermittlungsführer". Seine heutige Befragung, die die Verteidigung ablehnte, weil sie den Zeugenstatus von Schulzke infrage stellte, dient nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Hennig dazu, zu erfahren, welche Erkenntnisse dem BKA vor den Vernehmungen von Mousli über die Revolutionären Zellen/ Rote Zora vorlagen.

Zuvor hatte die Verteidigung erneut einen Antrag gestellt, ihr endlich sämtliche Akten des Ermittlungsverfahrens zugänglich zu machen.

Bei der Befragung durch die Verteidigung schilderte Schulzke nur bruchstückhaft die Aussageentwicklung des späteren Kronzeugen. An viele Details konnte er sich - nach eigenem Bekunden - nicht mehr genau erinnern. Schulzke wurde vereidigt, gilt allerdings als noch nicht entlassen, da die Verteidigung sich vorbehält ihn zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu hören. Am morgigen Verhandlungstag sind die Bundesanwälte Griesbaum und Monka geladen, die die Anklageschrift gegen Mousli verfaßt haben.

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