|
nachfolgende Prozesstage
20.07.2001: 15. Prozesstag
Ex-BKA-Mann nach wie vor mit großen Erinnerungslücken
Am heutigen Prozesstag wurden drei Komplexe behandelt. So wurde die
Vernehmung des pensionierten BKA-Beamten Schulzke fortgesetzt. Unter den
ZuhörerInnen befand sich für die ProzessbeobachterInnen-Gruppe
auch die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke. Weitere Gegenstand war
erneut das Telefongespräch Mouslis beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe
sowie verschiedene Anträge der Verteidigung.
Die Befragung von Schulzke zur Identifikation der Angeklagten war erneut
von nur lückenhaftem Erinnern des Zeugen und seiner beständigen
Bekundung getragen, "wenn das so in den Akten steht, dann ist das so
gewesen". Deutlich wurde jedoch erneut, dass die Akten offenkundig
unvollständig sind und dass auch Schulzke selbst dafür
Verantwortung trägt. So sind Gespräche zwischen Schulzke und
Mousli von Ende 1999 zu dessen "letzter Chance", die
Kronzeugenregelung in Anspruch zu nehmen, nicht dokumentiert. Schulzke, der
auch heute keinen besonders stabilen Eindruck machte und sich nach dem
gestrigen Verhandlungstag extra Unterlagen vom BKA aus Meckenheim hatte
zufaxen lassen, bestätigte jedoch immerhin, dieses
Kronzeugen-Gespräch mit Mousli geführt zu haben. An den genauen
Wortlaut konnte oder wollte er sich jedoch nicht erinnern.
Auch als Schulzke befragt wurde, warum er schon im Mousli-Verfahren und
erneut in der gestrigen Vernehmung betont habe, dass Mousli "besonders
bei 'Siggi' dessen Vor- und Nachnamen nicht gekannt" habe,
blieb er eine Antwort schuldig. Nur allgemeine Angaben machte er dazu, nach
welchen Kriterien die Mousli vorgelegten Lichtbilder ausgewählt
wurden: "Wir haben bundesweit Personen, die mit solchen Gruppen wie
RZ, Rote Zora oder Autonomen Gruppen in Verbindung stehen könnten, in
die Liste aufgenommen.. Mit einem gewissen Gefühl der Erleichterung
auf allen Bänken wurde Schulzke, "der erfahrene BKA-Beamte",
angesichts seines zweitägigen desolaten Auftritts entlassen.
Erneut war das Telefongespräch vom November 1999, das Tarek Mousli
mit beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit seiner damalige Freundin Janet
O. geführt hatte, Gegenstand des Verfahrens. Rechtsanwalt Euler
brachte, wie schon bei der Vernehmung des als Zeugen geladenen
Bundesanwalts Monka, erneut seine Verwunderung darüber zum Ausdruck,
dass O., obwohl sie offensichtlich Täterwissen haben müsse, nie
von der BAW oder dem BKA vernommen wurde.
RA Kaleck stellte, unterstützt von seinen KollegInnen, den Antrag,
zur Glaubwürdigkeitsprüfung Tarek Mouslis die Vernehmungsakten
des Bundesamtes- und des Landesamtes Berlin für Verfassungsschutz (VS)
als Material zur Wahrheitsfindung beizuziehen. Ergänzt wurde der
Antrag durch RAin Studzinsky, die um alle Vernehmungen auch aus
früheren Jahren und um die Akten des Landesamtes für
Verfassungsschutz Schleswig-Holstein, den früheren Wohnort Mouslis,
bat. Einen älteren Antrag, ein VS-Vernehmungsprotokoll vom November
2000 beizuziehen, war bisher abgelehnt worden.
Abgelehnt wurden heute zwei weitere Beschwerden bzw. Beweisanregungen
der Verteidigung: dem Zeugenbeistand Mouslis, RA Birkhoff, wurde das
Akteneinsichtsrecht nicht beschränkt; der Schriftverkehr zwischen
Birkhoff und dem damals für Mousli zuständigen Bundesanwalt
Griesbaum wird nicht transparent gemacht.
RAin Lunnebach stellte einen mündlichen Haftprüfungsantrag
für ihren Mandanten Matthias B., der voraussichtlich heute
Abend entschieden wird.
ausführlicher Bericht
19.07.2001: 14.Prozesstag
Amtliche Beihilfe zur Identifikation der Angeklagten?
Dem Gericht bot sich beim heutigen Auftakt des 14. Verhandlungstages
ein etwas ungewöhnliches Bild: "19 MONATE SIND 19 MONATE
ZUVIEL ZUVIEL". So lautete die Losung auf den weißen
T-Shirts von etwa 20 ProzessbeobachterInnen, die damit ihren Unmut
über die unverhältnismäßig lange U-Haft der
Angeklagten zum Ausdruck brachten.
In der anschließenden erneuten Vernehmung des ehemaligen
BKA-Beamten Schulzke sollte dieser nähere Angaben über die
Umstände machen, die im Laufe der Vernehmungen von Tarek Mousli zu
einer Identifikation der Angeklagten geführt haben sollen.
Nach Schulzkes Erinnerungen will Mousli vier der Angeklagten auf ihm vom
BKA vorgelegten Lichtbildern eindeutig als ehemalige Mitkämpfer bei
den Revolutionären Zellen (RZ) erkannt haben. Bis auf eine Ausnahme
hätte er jedoch keinen vollen Vor- und Zunamen nennen können. Die
größten Zweifel ergaben sich nach mehrstündigen
Klärungsversuchen bei der Frage nach der Identität des
vermeintlichen RZ-Mitgliedes Heiner. Nach Ansicht der
Ermittlungsbehörden soll Heiner identisch sein mit dem im
Frühjahr 2000 verhafteten ehemaligen Leiter des Außenamts der
Technischen Universität Berlin, Matthias B.. Mousli hatte jedoch nach
Aussagen von Schulzke zuerst einen anderen Mann, den Journalisten
Hans-Ulrich D., als Heiner wiedererkannt. Von Schulzke darüber
aufgeklärt, dass D. aufgrund zahlreicher Erkenntnisse des BKA als
Verdächtiger nicht in Frage käme, legte sich der Kronzeuge wenig
später schließlich auf Matthias B. fest.
Auch in der zweiten Hälfte des Tages ging es in der Zeugenvernehmung
des Bundesanwalts Morré (Ermittlungsführer im Tötungsdelikt
Karry) um die vermeintliche Identität des vermutlichen RZ-Mitgliedes
Heiner. Morré, der Mousli im Januar 2000 zum Tatkomplex Karry
vernommen hatte, will in diesem Gespräch eher zufällig
"eine für ihn persönlich überraschende Entdeckung"
gemacht haben: In einem "Aufwärmgespräch" mit
dem Kronzeugen über seine Schulzeit in Berlin erscheint Mousli
in dem Sohn von Morrés ehemaliger Oberschullehrerin plötzlich
die Figur des Heiner wieder. Wenige Wochen später wurde Matthias
B. in Berlin verhaftet. Eine Geschichte, wie sie eben nur das Leben
schreiben kann.
ausführlicher Bericht
13.07.2001: 13.Prozesstag
Befragung zum Anschlag auf Hollenberg konnte nur wenig zur Aufklärung
beitragen
Heute stand der Anschlag auf den ehemaligen Leiter der Berliner
Ausländerpolizei, Hollenberg, im Zentrum der Hauptverhandlung.
Zuvor hatte RAin Würdiger mit präzisen Nachfragen versucht,
mehr Licht in die finanzielle Lage des Kronzeugen vor seiner Verhaftung
1999 zu bringen. Die vor allem durch die Vorsitzende Richterin
geführte Befragung zur "Aktion Holle" (Anschlag auf
Hollenberg) im Jahre 1986 konnte nur wenig zur Aufklärung beitragen.
Besonders auffällig waren die Oberflächlichkeit und mangelnde
Lebendigkeit der Darstellungen Mouslis. Sein eigenständiger Vortrag
war durch äußerste Knappheit geprägt und erweckte eher den
Eindruck von Erzählungen eines Außenstehenden. Erst auf konkrete
Einzelfragen bot Mousli genauere Angaben zu einzelnen Tatkomplexen an.
Mehrfach wurden Widersprüche zu bisherigen Aussagen oder Erkenntnissen
des Ermittlungsverfahrens in bezug auf die angebliche Tatbeteiligung
einzelner Angeklagten aufgeworfen, die auch das Gericht zur Kenntnis nehmen
mußte.
Schon die erste Tageshälfte hatte weitere Einblicke in das Dickicht
finanzieller Verpflichtungen und Abhängigkeiten des Kronzeugen
erlaubt. Mousli setzte seine am gestrigen Tag noch mit Verweis auf das
Zeugenschutzprogramm begründete Verweigerungshaltung zu Fragen seiner
wirtschaftlichen Situation heute inhaltlich fort. So konnte er sich
einerseits auch noch an Jahre zurückliegende auch belanglose
Einzelheiten erinnern, andererseits schwankten seine Antworten auf Fragen
nach privaten (größeren) Krediten zwischen 1995 und 1999
zwischen "keine", "weiß ich nicht" und "das
müsste ich noch mal eruieren".
Mouslis zögerliche und unvollständige Angaben deuten eindeutig
darauf hin, dass sich der Kronzeuge vor seiner Verhaftung in einer
finanziell äußerst desolaten Lage befunden haben muss.
ausführlicher Bericht
12.07.2001: 12. Prozesstag
Ein Aussageverhalten, das Lügensignale
versendet
Da zu Beginn der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit
nicht hergestellt war, verzögerte sich der Prozessbeginn heute um ca.
eine Stunde. Wegen der langwierigen Durchsuchungsprozeduren jeder/s
einzelnen Besuchers/in, wartete zum angesetzten Beginn der Hauptverhandlung
um 9.15 Uhr immer noch eine größere BesucherInnengruppe auf
Einlass.
In der anschließenden Befragung wurde der Kronzeuge von
Richterin Hennig und dem berichterstattenden Richter Hanschke mit
Vernehmungsprotokollen und Ermittlungsergebnissen zu seinen Aussagen am
letzen Verhandlungstag konfrontiert. Dabei ging es vor allem um seine
Angaben zum Angeklagten Matthias B. und seine Schilderungen zum Innenleben
der Revolutionären Zellen. Durch die Befragung der RAin Lunnebach war
der Kronzeuge gezwungen, Angaben zu relativieren, die er zum Werdegang der
Identifikation von Matthias B. gemacht hatte. Mousli war dazu als Zeuge
durch den Bundesanwalt Morré im Januar 2000 befragt worden.
Vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Kronzeugen standen danach im Zentrum der Befragung durch das
Gericht. In der anschließenden Befragung durch RA Becker und
RA Eisenberg wollte Mousli mit Verweis auf das Zeugenschutzprogramm
Antworten zu seiner finanziellen Situation verweigern. Das Gericht
lehnte dies ab. Deutlich wurde dadurch, dass der Kronzeuge zum Zeitpunkt
seiner Verhaftung persönliche Schulden in Höhe von mindestens
mehreren zehntausend Mark hatte.
ausführlicher Bericht
06.07.2001: 11. Prozesstag
Durcheinander purzelnde Erinnerungen
Nachdem die Befangenheitsanträge der Verteidigung
außergerichtlich als "offensichtlich unbegründet" bzw.
"nicht zulässig" abgelehnt worden waren, wurde heute die
Vernehmung des Kronzeugen durch das Gericht fortgesetzt. Tarek Mousli wurde
zu seinem Ein- und Ausstieg bei den RZ sowie zu einem Zusammentreffen
befragt, das er als "Waldspaziergang" bezeichnet, an dem fast
alle Mitglieder der beiden Berliner RZ-Gruppen teilgenommen haben sollen.
Des weiteren ging es um sein Verhältnis zu Gerd Albartus und zu den
Angeklagten.
Das Gericht konfrontierte dabei den Kronzeugen nicht mit Angaben aus den
Vernehmungsakten, sondern gab sich mit allgemeinen Erzählungen
zufrieden. Bei den wenigen Nachfragen, schob Mousli immer wieder
Erinnerungslücken vor. "Da hatte die Erinnerung ein wenig
gepurzelt", so der Kronzeuge an einem Punkt.
Die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig schloss die heutige Hauptverhandlung
mit der Bitte an Tarek Mousli, sich für den kommenden Prozesstag
auf die Befragung zu den Komplexen Hollenberg und Dr. Korbmacher
" vorzubereiten".
ausführlicher Bericht
28.06.2001: 10. Prozesstag
Verteidigung stellt Befangenheitsanträge
Das Gericht hat es heute abgelehnt, Beugemittel gegen den Kronzeugen
Tarek Mousli anzuwenden. Die Verteidigung kündigte daraufhin an,
Befangenheitsanträge zu stellen. Diese sind dem Gericht heute
Nachmittag teilweise zugestellt worden. Das Gericht hat deshalb
entschieden, den morgigen Verhandlungstag ausfallen zu lassen und die Zeit
zu nutzen, um über die Anträge zu beraten.
Der Kronzeuge sollte letzte Woche Auskunft darüber geben, welche
Gründe er hatte, Kronzeuge zu werden. In Bezug auf ein
Telefongespräch im November 99 waren massive Widersprüche in den
Aussagen des Kronzeugen einerseits und eines Zeugen aus der
Bundesanwaltschaft andererseits aufgetreten. Das Gericht hat heute
beschlossen, dass Mousli diesbezüglich ein Zeugnisverweigerungsrecht
hat, da sein Leben und seine Sicherheit gefährdet seien.
ausführlicher Bericht
Meldungen der Prozesstage 5 - 9
|