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20.07.2001: 15. Prozesstag

Ex-BKA-Mann nach wie vor mit großen Erinnerungslücken

Am heutigen Prozesstag wurden drei Komplexe behandelt. So wurde die Vernehmung des pensionierten BKA-Beamten Schulzke fortgesetzt. Unter den ZuhörerInnen befand sich für die ProzessbeobachterInnen-Gruppe auch die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke. Weitere Gegenstand war erneut das Telefongespräch Mouslis beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe sowie verschiedene Anträge der Verteidigung.

Die Befragung von Schulzke zur Identifikation der Angeklagten war erneut von nur lückenhaftem Erinnern des Zeugen und seiner beständigen Bekundung getragen, "wenn das so in den Akten steht, dann ist das so gewesen". Deutlich wurde jedoch erneut, dass die Akten offenkundig unvollständig sind und dass auch Schulzke selbst dafür Verantwortung trägt. So sind Gespräche zwischen Schulzke und Mousli von Ende 1999 zu dessen "letzter Chance", die Kronzeugenregelung in Anspruch zu nehmen, nicht dokumentiert. Schulzke, der auch heute keinen besonders stabilen Eindruck machte und sich nach dem gestrigen Verhandlungstag extra Unterlagen vom BKA aus Meckenheim hatte zufaxen lassen, bestätigte jedoch immerhin, dieses Kronzeugen-Gespräch mit Mousli geführt zu haben. An den genauen Wortlaut konnte oder wollte er sich jedoch nicht erinnern.

Auch als Schulzke befragt wurde, warum er schon im Mousli-Verfahren und erneut in der gestrigen Vernehmung betont habe, dass Mousli "besonders bei 'Siggi' dessen Vor- und Nachnamen nicht gekannt" habe, blieb er eine Antwort schuldig. Nur allgemeine Angaben machte er dazu, nach welchen Kriterien die Mousli vorgelegten Lichtbilder ausgewählt wurden: "Wir haben bundesweit Personen, die mit solchen Gruppen wie RZ, Rote Zora oder Autonomen Gruppen in Verbindung stehen könnten, in die Liste aufgenommen.. Mit einem gewissen Gefühl der Erleichterung auf allen Bänken wurde Schulzke, "der erfahrene BKA-Beamte", angesichts seines zweitägigen desolaten Auftritts entlassen.

Erneut war das Telefongespräch vom November 1999, das Tarek Mousli mit beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit seiner damalige Freundin Janet O. geführt hatte, Gegenstand des Verfahrens. Rechtsanwalt Euler brachte, wie schon bei der Vernehmung des als Zeugen geladenen Bundesanwalts Monka, erneut seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass O., obwohl sie offensichtlich Täterwissen haben müsse, nie von der BAW oder dem BKA vernommen wurde.

RA Kaleck stellte, unterstützt von seinen KollegInnen, den Antrag, zur Glaubwürdigkeitsprüfung Tarek Mouslis die Vernehmungsakten des Bundesamtes- und des Landesamtes Berlin für Verfassungsschutz (VS) als Material zur Wahrheitsfindung beizuziehen. Ergänzt wurde der Antrag durch RAin Studzinsky, die um alle Vernehmungen auch aus früheren Jahren und um die Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein, den früheren Wohnort Mouslis, bat. Einen älteren Antrag, ein VS-Vernehmungsprotokoll vom November 2000 beizuziehen, war bisher abgelehnt worden.

Abgelehnt wurden heute zwei weitere Beschwerden bzw. Beweisanregungen der Verteidigung: dem Zeugenbeistand Mouslis, RA Birkhoff, wurde das Akteneinsichtsrecht nicht beschränkt; der Schriftverkehr zwischen Birkhoff und dem damals für Mousli zuständigen Bundesanwalt Griesbaum wird nicht transparent gemacht.

RAin Lunnebach stellte einen mündlichen Haftprüfungsantrag für ihren Mandanten Matthias B., der voraussichtlich heute Abend entschieden wird.

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19.07.2001: 14.Prozesstag

Amtliche Beihilfe zur Identifikation der Angeklagten?

Dem Gericht bot sich beim heutigen Auftakt des 14. Verhandlungstages ein etwas ungewöhnliches Bild: "19 MONATE SIND 19 MONATE ZUVIEL ZUVIEL". So lautete die Losung auf den weißen T-Shirts von etwa 20 ProzessbeobachterInnen, die damit ihren Unmut über die unverhältnismäßig lange U-Haft der Angeklagten zum Ausdruck brachten.

In der anschließenden erneuten Vernehmung des ehemaligen BKA-Beamten Schulzke sollte dieser nähere Angaben über die Umstände machen, die im Laufe der Vernehmungen von Tarek Mousli zu einer Identifikation der Angeklagten geführt haben sollen.

Nach Schulzkes Erinnerungen will Mousli vier der Angeklagten auf ihm vom BKA vorgelegten Lichtbildern eindeutig als ehemalige Mitkämpfer bei den Revolutionären Zellen (RZ) erkannt haben. Bis auf eine Ausnahme hätte er jedoch keinen vollen Vor- und Zunamen nennen können. Die größten Zweifel ergaben sich nach mehrstündigen Klärungsversuchen bei der Frage nach der Identität des vermeintlichen RZ-Mitgliedes Heiner. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörden soll Heiner identisch sein mit dem im Frühjahr 2000 verhafteten ehemaligen Leiter des Außenamts der Technischen Universität Berlin, Matthias B.. Mousli hatte jedoch nach Aussagen von Schulzke zuerst einen anderen Mann, den Journalisten Hans-Ulrich D., als Heiner wiedererkannt. Von Schulzke darüber aufgeklärt, dass D. aufgrund zahlreicher Erkenntnisse des BKA als Verdächtiger nicht in Frage käme, legte sich der Kronzeuge wenig später schließlich auf Matthias B. fest.

Auch in der zweiten Hälfte des Tages ging es in der Zeugenvernehmung des Bundesanwalts Morré (Ermittlungsführer im Tötungsdelikt Karry) um die vermeintliche Identität des vermutlichen RZ-Mitgliedes Heiner. Morré, der Mousli im Januar 2000 zum Tatkomplex Karry vernommen hatte, will in diesem Gespräch eher zufällig "eine für ihn persönlich überraschende Entdeckung" gemacht haben: In einem "Aufwärmgespräch" mit dem Kronzeugen über seine Schulzeit in Berlin erscheint Mousli in dem Sohn von Morrés ehemaliger Oberschullehrerin plötzlich die Figur des Heiner wieder. Wenige Wochen später wurde Matthias B. in Berlin verhaftet. Eine Geschichte, wie sie eben nur das Leben schreiben kann.

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13.07.2001: 13.Prozesstag

Befragung zum Anschlag auf Hollenberg konnte nur wenig zur Aufklärung beitragen

Heute stand der Anschlag auf den ehemaligen Leiter der Berliner Ausländerpolizei, Hollenberg, im Zentrum der Hauptverhandlung.

Zuvor hatte RAin Würdiger mit präzisen Nachfragen versucht, mehr Licht in die finanzielle Lage des Kronzeugen vor seiner Verhaftung 1999 zu bringen. Die vor allem durch die Vorsitzende Richterin geführte Befragung zur "Aktion Holle" (Anschlag auf Hollenberg) im Jahre 1986 konnte nur wenig zur Aufklärung beitragen. Besonders auffällig waren die Oberflächlichkeit und mangelnde Lebendigkeit der Darstellungen Mouslis. Sein eigenständiger Vortrag war durch äußerste Knappheit geprägt und erweckte eher den Eindruck von Erzählungen eines Außenstehenden. Erst auf konkrete Einzelfragen bot Mousli genauere Angaben zu einzelnen Tatkomplexen an. Mehrfach wurden Widersprüche zu bisherigen Aussagen oder Erkenntnissen des Ermittlungsverfahrens in bezug auf die angebliche Tatbeteiligung einzelner Angeklagten aufgeworfen, die auch das Gericht zur Kenntnis nehmen mußte.

Schon die erste Tageshälfte hatte weitere Einblicke in das Dickicht finanzieller Verpflichtungen und Abhängigkeiten des Kronzeugen erlaubt. Mousli setzte seine am gestrigen Tag noch mit Verweis auf das Zeugenschutzprogramm begründete Verweigerungshaltung zu Fragen seiner wirtschaftlichen Situation heute inhaltlich fort. So konnte er sich einerseits auch noch an Jahre zurückliegende auch belanglose Einzelheiten erinnern, andererseits schwankten seine Antworten auf Fragen nach privaten (größeren) Krediten zwischen 1995 und 1999 zwischen "keine", "weiß ich nicht" und "das müsste ich noch mal eruieren".

Mouslis zögerliche und unvollständige Angaben deuten eindeutig darauf hin, dass sich der Kronzeuge vor seiner Verhaftung in einer finanziell äußerst desolaten Lage befunden haben muss.

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12.07.2001: 12. Prozesstag

Ein Aussageverhalten, das Lügensignale versendet

Da zu Beginn der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit nicht hergestellt war, verzögerte sich der Prozessbeginn heute um ca. eine Stunde. Wegen der langwierigen Durchsuchungsprozeduren jeder/s einzelnen Besuchers/in, wartete zum angesetzten Beginn der Hauptverhandlung um 9.15 Uhr immer noch eine größere BesucherInnengruppe auf Einlass.

In der anschließenden Befragung wurde der Kronzeuge von Richterin Hennig und dem berichterstattenden Richter Hanschke mit Vernehmungsprotokollen und Ermittlungsergebnissen zu seinen Aussagen am letzen Verhandlungstag konfrontiert. Dabei ging es vor allem um seine Angaben zum Angeklagten Matthias B. und seine Schilderungen zum Innenleben der Revolutionären Zellen. Durch die Befragung der RAin Lunnebach war der Kronzeuge gezwungen, Angaben zu relativieren, die er zum Werdegang der Identifikation von Matthias B. gemacht hatte. Mousli war dazu als Zeuge durch den Bundesanwalt Morré im Januar 2000 befragt worden.

Vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kronzeugen standen danach im Zentrum der Befragung durch das Gericht. In der anschließenden Befragung durch RA Becker und RA Eisenberg wollte Mousli mit Verweis auf das Zeugenschutzprogramm Antworten zu seiner finanziellen Situation verweigern. Das Gericht lehnte dies ab. Deutlich wurde dadurch, dass der Kronzeuge zum Zeitpunkt seiner Verhaftung persönliche Schulden in Höhe von mindestens mehreren zehntausend Mark hatte.

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06.07.2001: 11. Prozesstag

Durcheinander purzelnde Erinnerungen

Nachdem die Befangenheitsanträge der Verteidigung außergerichtlich als "offensichtlich unbegründet" bzw. "nicht zulässig" abgelehnt worden waren, wurde heute die Vernehmung des Kronzeugen durch das Gericht fortgesetzt. Tarek Mousli wurde zu seinem Ein- und Ausstieg bei den RZ sowie zu einem Zusammentreffen befragt, das er als "Waldspaziergang" bezeichnet, an dem fast alle Mitglieder der beiden Berliner RZ-Gruppen teilgenommen haben sollen. Des weiteren ging es um sein Verhältnis zu Gerd Albartus und zu den Angeklagten.

Das Gericht konfrontierte dabei den Kronzeugen nicht mit Angaben aus den Vernehmungsakten, sondern gab sich mit allgemeinen Erzählungen zufrieden. Bei den wenigen Nachfragen, schob Mousli immer wieder Erinnerungslücken vor. "Da hatte die Erinnerung ein wenig gepurzelt", so der Kronzeuge an einem Punkt.

Die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig schloss die heutige Hauptverhandlung mit der Bitte an Tarek Mousli, sich für den kommenden Prozesstag auf die Befragung zu den Komplexen Hollenberg und Dr. Korbmacher " vorzubereiten".

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28.06.2001: 10. Prozesstag

Verteidigung stellt Befangenheitsanträge

Das Gericht hat es heute abgelehnt, Beugemittel gegen den Kronzeugen Tarek Mousli anzuwenden. Die Verteidigung kündigte daraufhin an, Befangenheitsanträge zu stellen. Diese sind dem Gericht heute Nachmittag teilweise zugestellt worden. Das Gericht hat deshalb entschieden, den morgigen Verhandlungstag ausfallen zu lassen und die Zeit zu nutzen, um über die Anträge zu beraten.

Der Kronzeuge sollte letzte Woche Auskunft darüber geben, welche Gründe er hatte, Kronzeuge zu werden. In Bezug auf ein Telefongespräch im November 99 waren massive Widersprüche in den Aussagen des Kronzeugen einerseits und eines Zeugen aus der Bundesanwaltschaft andererseits aufgetreten. Das Gericht hat heute beschlossen, dass Mousli diesbezüglich ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, da sein Leben und seine Sicherheit gefährdet seien.

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Meldungen der Prozesstage 5 - 9

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