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nachfolgende Prozesstage
31. Mai 2001: 4.Prozesstag
"Dramatischer Qualitätsverlust des Zeugen Mousli"
(RA König)
Dem Kronzeugen Tarek Mousli wurde unter Umgehung der Vorsitzenden
Richterin Hennig umfangreich Akteneinsicht gewährt.
Das haben Anwälte der Verteidigung über eine Aktennotiz in der
heutigen Verhandlung aufgedeckt. Nun soll die Bundesanwaltschaft Auskunft
geben, warum und in welchem Umfang Akten überlassen wurden. Es handelt
sich dabei um Unterlagen, die der Verteidigung und dem Gericht bisher nur
zum Teil vorliegen. Das Gericht soll die Rechtswidrigkeit des Vorgangs
feststellen.
Desweiteren wurde Verhandlungsunfähigkeit von Sabine E.
während eines akuten Migräneanfalls festgestellt.
Im Laufe des Nachmittags soll aus der website www.freilassung.de zitiert
werden.
ausführlicher Bericht
25. Mai 2001: 3. Prozesstag
Vorlesestunde beim Kammergericht
Entgegen den Anträgen der Verteidigung ließ die Vorsitzende
Richterin Hennig am heutigen Verhandlungstag Auszüge zweier Urteile
der Oberlandesgerichte Frankfurt a.M. und Stuttgart verlesen. Diese
Entscheidungen ergingen in den Jahren 1980 und 1998 wegen
Unterstützung einer bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung und enthalten gerichtliche Feststellungen über die
Revolutionären Zellen und der Rote Zora aus den letzten 28 Jahren.
Die Verhandlungsfähigkeit von Sabine E. wird auf Anordnung des
Gerichtes in den nächsten Tagen medizinisch begutachtet.
Zukünftig soll sie durch die ständige Anwesenheit einer
Ärztin an den Verhandlungstagen gegebenenfalls festgestellt
werden.
Der Prozeß wird am 31.05. mit dem ärztlichen
Untersuchungsergebnis und dem Verlesen weiterer Dokumente fortgesetzt.
ausführlicher Bericht
18. Mai 2001: 2. Prozesstag
Sabine E. verhandlungsunfähig - Prozess stagniert
Der schon länger labile Gesundheitszustand von Sabine E. führte
dazu, dass der Prozess auf den nächsten Freitag vertagt wurde.
Erst um die Mittagszeit war die Angeklagte in der JVA Pankow durch
einen Gerichtsmediziner untersucht worden, der ihre Verhandlungsunfähigkeit
wegen eines schweren Migräneanfalls für den heutigen Tag
bescheinigte. Die Zeugenvernehmung des Arztes gegen 13.20 Uhr führte
dann zur Vertagung.
Bereits gestern hatten die Verteidiger von Sabine E. eine Haftprüfung
beantragt, die von der Vorsitzenden Richterin Hennig jedoch abgelehnt
wurde. Angesichts der heutigen Situation drängte die Verteidigung
erneut auf eine substantielle Änderung der Haftsituation von
Sabine E. bis hin zu ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft.
Unmut löste bei den Verfahrensbeteiligten die Tatsache aus,
dass das Gericht nicht für die zügige und sachgemäße
Umsetzung seiner Entscheidungen sorgen konnte, einen Arzt zur Untersuchung
der Angeklagten kurzfristig hinzuzuziehen. Es entstand so eine mehr
als vierstündige Wartezeit.
Sowohl die Angeklagten als auch die Verteidigung beschwerten sich
massiv, dass die Angeklagten entgegen der Anordnung des Gerichts
nicht in ihre Zellen zurückgeführt wurden und stattdessen
in den Vorführzellen des Kriminalgerichts warten mussten.
Der Prozess soll am Freitag, dem 25.5. ab 9.15 Uhr voraussichtlich mit
der Verlesung von Gerichtsurteilen und Texten aus der Zeitschrift
Revolutionärer Zorn fortgesetzt werden.
ausführlicher Bericht
17. Mai 2001: 1. Prozesstag (nach Prozessunterbrechung)
Anklage verlesen
Heute begann vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts der zweite Anlauf
im Berliner RZ-Prozess. Notwendig wurde dieser durch den Beschluss des
Bundesgerichtshofs, das Verfahren gegen Rudolf Sch. mit dem Verfahren gegen
Sabine E., Matthais B., Harald G. und Axel H., das bereits am 22. März
eröffnet worden war, zu verbinden.
Wie die Bundesanwaltschaft (BAW) in der heute verlesenen Anklage
ausführt, beschuldigt sie alle fünf seit 1985 bis in die
neunziger Jahre hinein Mitglieder der "Revolutionären
Zellen" gewesen zu sein. Während gegen vier Angeklagte
der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
erhoben wird, wird Rudolf Sch. der Rädelsführerschaft
bezichtigt. Alle fünf sollen an einem Sprengstoffanschlag auf
die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber im Jahre 1986
beteiligt gewesen sein. Matthais B., Harald G. und Axel H. sollen
nach Ansicht der BAW darüber hinaus noch einen Anschlag auf
die Berliner Siegessäule im Jahr 1991 unternommen haben.
Bevor es zur Anklageverlesung kam, stellten RAin Studzinsky und RA
Kaleck Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin des
Senats, Frau Hennig. Beide Anträge wurden abgelehnt. Ebenso ein Antrag
der Verteidigung von Sabine E. zu einer mündlichen
Haftprüfung.
Harald G. unterstütze den Antrag seiner Verteidigung in einer
längeren Erklärung, in der er zu dem bisherigen Prozessverlauf
Stellung nahm. Darin kritisierte er die Verfahrensführung des Gerichts
und setzte sich mit den Ermittlungsmethoden von BAW und Bundeskriminalamt
auseinander. Diese seien "eine Art Schicksalsgemeinschaft" mit
dem Zeugen der Anklage Tarek Mousli eingegangen. (Die Erklärung kann
unter www.freilassung.de/new.htm abgerufen werden).
Der Prozess wird am Freitag, dem 18. Mai ab 9.15 Uhr fortgesetzt, dann
sollen Gerichtsurteile aus den 80er und 90er Jahren verlesen werden.
ausführlicher Bericht
Meldungen der vier Prozesstage im März/ April
2001
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