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5. Prozesstag: 7. Juni 2001

Die Auflösungserklärung hat mich nicht interessiert

BKA- Zeuge brachte wenig erhellendes

Im Zentrum des fünften Verhandlungstags stand die Zeugenvernehmung des Kriminalhauptkommissars a.D. Klaus Schulzke. Der seit November 2000 pensionierte Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) war leitender Ermittlungsführer im Verfahren gegen Tarek Mousli. Von der Vorsitzenden Richterin Gisela Hennig wurde er zu diesem Zeitpunkt des Prozesses vorgeladen, weil sie sich von seiner Vernehmung Aufklärung darüber versprach, wie und unter welchen Umständen die Aussagen des Zeugen der Anklage Tarek Mousli zustande gekommen sind. Nach der mehrstündigen Befragung steht fest: Kriminalhauptkommissar (KHK) Schulzke tat alles dafür, sich nicht festzulegen und die Art und Weise der Aussageentstehung des Kronzeugen weiterhin im Dunkeln zu lassen.

Anwälte fordern erneut vollständige Akteneinsicht

Bevor es zur Befragung des Zeugen kam, verlangte Rechtsanwältin Würdinger, dass ihr und den anderen Verfahrensbeteiligten bislang vorenthaltene Unterlagen zugänglich gemacht würden.

An 43 Stellen in den Verfahrensakten würde auf Vermerke und andere Unterlagen z.B. zu Anfragen an die Gauck-Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Landesamt für Verfassungsschutz in Kiel verwiesen, die sich nicht in den Akten der Verteidigung befänden. Neben der Übersendung dieser fehlenden Aktenteile verlangte Rechtsanwältin Würdinger, die Befragung des Zeugen Schulzke bis zu deren Überstellung auszusetzen.

Für Bundesanwalt Homann stand diese Fleißarbeit des Herrn Glöde in keinem Zusammenhang zur anstehenden Zeugenbefragung. Das Gericht habe - so die Vorsitzende Richterin - damit begonnen zu prüfen, um welche fehlenden Aktenteile es sich handele. Allerdings wies das Gericht den Antrag mit der Vernehmung des BKA-Beamten bis zur Klärung dieser Fragen zu warten zurück. KHK a.D. Schulzke wurde in den Zeugenstand gerufen.

Zeuge, Sachverständiger oder sachverständiger Zeuge

Schulzke begann daraufhin - gestützt auf schriftliche Unterlagen - mit einem Vortrag über die Geschichte der Revolutionären Zellen. Daraufhin entspannte sich ein Disput zwischen der Verteidigung und dem Senat bzw. der Bundesanwaltschaft (BAW) über den Status von Schulzke. Als Zeuge, so der Standpunkt der Verteidigung, müsse er von eigenem Erlebten berichten, ansonsten sei er als Sachverständiger zu betrachten. In diesem Zusammenhang wurde problematisiert, ob ein Hauptermittlungsführer überhaupt als Sachverständiger zugezogen werden könnte. Rechtsanwalt Euler kündigte im Falle einer Vernehmung Schulzkes, die weiterhin in Form eines auf schriftliche Unterlagen gestützten Vortrages stattfände, einen Befangenheitsantrag an. Alle Verteidiger schlossen sich dieser Ankündigung an.

Mit der Äußerung, der Zeuge berichte über erlebtes Aktenstudium, ordnete der Senat die Fortsetzung der Zeugenvernehmung an.

Zwischen Desinteresse und Erinnerungslücken

Das Gericht zielte mit seinen Fragen vor allem darauf, zu erfahren, wie und wodurch das BKA seine Erkenntnisse über die RZ bezog, daneben war es noch daran interessiert, wie und wann Tarek Mousli die Kronzeugenregelung angeboten worden war. Neben Anschlagserklärungen und der RZ-Zeitung Revolutionärer Zorn beruhten - nach Angaben von Schulzke - die Erkenntnisse des BKA auf den Aussagen von Herman Feiling und den diversen RZ-Prozessen. Angesprochen auf die Auflösungserklärungen der RZ von Anfang der 90er Jahre, gab der führende BKA-Mann in Sachen RZ eine bezeichnende Antwort: Dazu könne er nichts sagen, da er sie nicht gelesen habe. Die Auflösungserklärung hat mich nicht interessiert.

Er selbst habe sich mit den RZ/ Rote Zora ab 1994 beschäftigt. 1997 sei das BKA darauf gestoßen, dass es sich bei einem Sprengstoff- Fund in Berlin im Jahr 1995 um Sprengstoff gehandelt habe, der 1987 in Salzhemmendorf entwendet worden war. Dieser sei in der Folge bei verschiedenen Anschlägen angewandt worden, für welche RZ-Gruppen die Verantwortung übernommen haben. Schulzke gab weiter an, ab 1998 an Ermittlungen in Sachen Berliner RZ beteiligt gewesen zu sein.

Die BAW verzichtete auf Fragen an den Zeugen

Hatte Schulzke zuvor angegeben, mit Mousli sei erst nach seiner dritten Festnahme im November 1999 über die Kronzeugenregelung gesprochen worden, musste er nach Vorhaltungen der Verteidigung im Lauf der weiteren Vernehmung eingestehen, dass Mousli bereits im Frühjahr 1999 ein entsprechendes Angebot gemacht worden war. Gefragt, ob sich zwischen ihm und Tarek Mousli im Laufe der Zeit ein spezielles Verhältnis entwickelt habe, antwortete er: Natürlich hat es, nachdem Herr Mousli in der JVA Köln- Ossendorf einsaß, bei den Vernehmungen nicht mehr diesen Konfrontationskurs gegeben wie bei den ersten Vernehmungen.

Gefragt, wann er das letzte Mal mit dem Kronzeugen zusammengetroffen wäre, erinnerte sich Schulzke an ein Treffen, dass nach Mouslis Prozess im Dezember 2000 stattgefunden habe. Dieser habe sich bei ihm bedanken wollen. Auf Nachfrage beeilte er sich klarzustellen, dass dieses Treffen keine Siegesfeier gewesen sei.

BAW sieht keine Rechtswidrigkeit

Am Ende des heutigen Verhandlungstag nahm die BAW Stellung zu Antrag der Verteidigung, die verlangt hatte, die Rechtswidrigkeit der Aktenweitergabe durch die BAW an Tarek Mousli und dessen Rechtsbeistand festzustellen. Die BAW konnte kein rechtswidriges Verhalten ihrerseits erkennen. Vielmehr sei klar, dass Tarek Mousli ein gefährdeter Zeuge sei, und insofern stände ihm eine inhaltliche Vorbereitung auf seine Zeugenaussage zu. Das Gericht kündigte an, nach einer Stellungnahme der Verteidigung nächste Woche, über die Rechtswidrigkeit zu entscheiden.

BAW vor Gericht

Am morgigen Verhandlungstag werden die Bundesanwälte Griesbaum und Monka vor Gericht als Zeugen vernommen.

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