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12. April 2001: 4. Prozesstag

Prozess geplatzt - Angeklagte bleiben in U-Haft

Der Berliner RZ-Prozess wird mit dem Verfahren gegen Rudolf Sch. verbunden. Die laufende Hauptverhandlung wird ausgesetzt. Dies beschloss der 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts heute nach nur ca. 40 Minuten Verhandlungsdauer. Richterin Hennig gab keinen Termin zur Eröffnung des neuen Prozesses bekannt.

Nachdem das Gericht den Verbindungsbeschluss verkündet hatte, fanden noch im Gerichtssaal mündliche Haftprüfungen für alle vier Angeklagten statt. Am späten Nachmittag entschied der Senat nach mehrstündiger Beratung, dass die Angeklagten weiterhin in U-Haft bleiben müssen.

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5. April 2001: 3. Prozesstag

Aussetzung des Prozesses und Verbindung mit Verfahren gegen Rudolf Sch. angekündigt

Der Berliner RZ-Prozess wird wahrscheinlich Mitte Mai neu aufgerollt. Die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig hat am heutigen dritten Prozesstag angekündigt, die Hauptverhandlung am kommenden Donnerstag voraussichtlich auszusetzen. Dieser Schritt wird nötig, wenn das Gericht an diesem Tag entscheiden sollte, das laufende Verfahren mit dem Prozess gegen Rudolf Sch. in gleicher Sache zu verbinden. Die damit notwendig werdende neue Hauptverhandlung wird wahrscheinlich nicht vor Mitte Mai beginnen, um den Anwälten von Rudolf Sch. die Einarbeitung in die 115 Ordner umfassenden Akten zu ermöglichen.

Untersuchungshaft beenden?

Für die vier seit 11 bzw. 15 Monaten in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten würde die Aussetzung weitere fünf Wochen Haft ohne Fortschritte im Verfahren bedeuten. Deshalb sollen im Anschluss an die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens nichtöffentliche mündliche Haftprüfungen für alle vier Angeklagten stattfinden. Ob dies alles am kommenden Donnerstag durchgeführt werden kann, hängt jedoch davon ab, ob dem Gericht bis dahin die zusätzlichen Akten zu Rudolf Sch. vorliegen. Diese befinden sich bislang auf dem Weg zwischen Bundesgerichtshof (BGH), Bundesanwaltschaft und Kammergericht.

Rudolf Sch. soll nun doch in Berlin der Prozess gemacht werden, nachdem der BGH in der vergangenen Woche einen anderslautenden Beschluss des Berliner Kammergerichts aufgehoben hatte. Dessen 2. Senat war davon ausgegangen, dass der staatliche Strafanspruch gegen den 58jährigen mit dem Urteil im Frankfurter OPEC-Prozess verbraucht sei.

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29. März 2001: 2. Prozesstag

Erneute Vertagung

Im Namen der Verteidigung reichte RA Eisenberg die am letzten Verhandlungstag angekündigte Besetzungsrüge hinsichtlich der Bestellung der Ergänzungsrichter ein. Nach schriftlicher Stellungnahme der Bundesanwaltschaft (BAW) soll die Rüge am nächsten Verhandlungstag entscheiden werden. Des weiteren stellte RA Kaleck Antrag auf Einstellung der Hauptverhandlung, da ein faires Verfahren nicht mehr gewährleistet sei. Dem Antrag schlossen sich RAin Würdinger und RA Geimecke an. RA Kaleck begründete den Antrag damit, dass während der Vorverhandlung und durch die Ermittlungen der BAW gegen zwei Kernelemente des europäischen Rechtsverständnisses - die Waffengleichheit zwischen Verteidigung und Anklage sowie die Beweiserhebung im kontradiktorischen Verfahren - verstoßen worden sei.

Die Hauptverhandlung wurde nach zwei Stunden unterbrochen.

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22. März 2001: 1. Prozesstag

Besetzungsrüge beendet ersten Prozesstag

Der heutige erste Verhandlungstag endete bereits nach knapp zwei Stunden - zur Verlesung der Anklageschrift kam es nicht.

Nach der obligatorischen Personalienfeststellung der Angeklagten monierten die Rechtsanwälte BECKER und EISENBERG namens aller RechtsanwältInnen einen Verfahrensfehler durch das Gericht.

Um prüfen zu können, ob tatsächlich die zuständigen Ergänzungsrichter ihr Amt wahrnehmen - ihnen kommt im Falle der Erkrankung der Beisitzenden Richter die Aufgabe zu, diese zu vertreten -, fehlten den StrafverteidigerInnen wesentliche Unterlagen. Zudem hatte bereits im Vorfeld des Prozesses der Beisitzende Richter ALBAN die Zusammensetzung der Ergänzungsrichter bei der Kammergerichtspräsidentin in einem Schreiben kritisiert, ohne dass dies zur Prüfung geführt habe.

Kern des Problems ist, dass ein nicht ordnungsgemäß zusammengesetztes Gericht gegen Artikel 19 GG (Jeder Beschuldigte hat das Recht auf einen gesetzlichen Richter) ebenso verstößt wie gegen wesentliche Teile der Strafprozessordnung und das Gerichtsgesetz. Sollten also nicht rechtmäßig berufene Ergänzungsrichter zum Einsatz kommen, wäre dies ein Grund, etwaige Gerichtsentscheidungen anzufechten.

Zweiter wesentlicher Punkt des ersten Verhandlungstages war der Gesundheitszustand von Sabine ECKLE, zu dem die Haftärztin Dr. FRIEDMANN als Zeugin befragt wurde. Friedmann bestätigte einen Gewichtsverlust von Frau Eckle auf nunmehr 43 Kilogramm und sehr starke Migräneanfälle, konnte sich zur Genese aber nicht äußern, da sie Frau Eckle erst seit dem 28. Februar 2001 behandle. Ganz offensichtlich, so die Rechtsanwälte, ist aber die kurzfristige und umfassende medizinische Versorgung von Frau Eckle in der Haftanstalt in Pankow nicht gewährleistet.

Dritter Tagesordnungspunkt war ein Antrag der Rechtsanwältin Edith LUNNEBACH. Sie monierte namens ihres Mandanten sowie der anderen StrafverteidigerInnen die Sicherheitsvorschriften für die zum Prozess zugelassene Öffentlichkeit und das Ansinnen der Vorsitzenden Richterin HENNIG, den Kronzeugen MOUSLI mit bewaffneten Kräften im Gerichtssaal vorführen zu wollen.

Sie wandte sich gegen das Fotokopieren der Ausweisunterlagen aller ProzessbesucherInnen, für das es keinen Grund gebe und kritisierte mit den Rechtsanwälten Kaleck, Becker und Eisenberg die Militarisierung der Gerichtsverhandlung durch die geplante bewaffnete Begleitung Mouslis.

Zu einem abschließenden Eklat kam es durch eine Intervention von Rechtsanwalt KALECK, der darauf hinwies, dass die im Gerichtssaal anwesenden (internationalen) ProzessbeobachterInnen keine Möglichkeit bekamen, sich mit Papier und Bleistift Notizen zu machen. Darauf erhoben sich nacheinander die ProzessbeobachterInnen aus Frankreich, Irland, Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz und kritisierten das Vorgehen der bundesdeutschen Justiz als skandalös.

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