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nachfolgende Prozesstage
12. April 2001: 4. Prozesstag
Prozess geplatzt - Angeklagte bleiben in U-Haft
Der Berliner RZ-Prozess wird mit dem Verfahren gegen Rudolf Sch.
verbunden. Die laufende Hauptverhandlung wird ausgesetzt. Dies beschloss
der 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts heute nach nur ca. 40 Minuten
Verhandlungsdauer. Richterin Hennig gab keinen Termin zur Eröffnung
des neuen Prozesses bekannt.
Nachdem das Gericht den Verbindungsbeschluss verkündet hatte,
fanden noch im Gerichtssaal mündliche Haftprüfungen für alle
vier Angeklagten statt. Am späten Nachmittag entschied der Senat nach
mehrstündiger Beratung, dass die Angeklagten weiterhin in U-Haft
bleiben müssen.
ausführlicher Bericht
5. April 2001: 3. Prozesstag
Aussetzung des Prozesses und Verbindung mit Verfahren gegen Rudolf
Sch. angekündigt
Der Berliner RZ-Prozess wird wahrscheinlich Mitte Mai neu aufgerollt.
Die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig hat am heutigen dritten Prozesstag
angekündigt, die Hauptverhandlung am kommenden Donnerstag
voraussichtlich auszusetzen. Dieser Schritt wird nötig, wenn das
Gericht an diesem Tag entscheiden sollte, das laufende Verfahren mit dem
Prozess gegen Rudolf Sch. in gleicher Sache zu verbinden. Die damit
notwendig werdende neue Hauptverhandlung wird wahrscheinlich nicht vor
Mitte Mai beginnen, um den Anwälten von Rudolf Sch. die Einarbeitung
in die 115 Ordner umfassenden Akten zu ermöglichen.
Untersuchungshaft beenden?
Für die vier seit 11 bzw. 15 Monaten in Untersuchungshaft sitzenden
Angeklagten würde die Aussetzung weitere fünf Wochen Haft ohne
Fortschritte im Verfahren bedeuten. Deshalb sollen im Anschluss an die
Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens nichtöffentliche
mündliche Haftprüfungen für alle vier Angeklagten
stattfinden. Ob dies alles am kommenden Donnerstag durchgeführt werden
kann, hängt jedoch davon ab, ob dem Gericht bis dahin die
zusätzlichen Akten zu Rudolf Sch. vorliegen. Diese befinden sich
bislang auf dem Weg zwischen Bundesgerichtshof (BGH), Bundesanwaltschaft
und Kammergericht.
Rudolf Sch. soll nun doch in Berlin der Prozess gemacht werden,
nachdem der BGH in der vergangenen Woche einen anderslautenden Beschluss
des Berliner Kammergerichts aufgehoben hatte. Dessen 2. Senat war
davon ausgegangen, dass der staatliche Strafanspruch gegen den 58jährigen
mit dem Urteil im Frankfurter OPEC-Prozess verbraucht sei.
ausführlicher Bericht
29. März 2001: 2. Prozesstag
Erneute Vertagung
Im Namen der Verteidigung reichte RA Eisenberg die am letzten
Verhandlungstag angekündigte Besetzungsrüge hinsichtlich der
Bestellung der Ergänzungsrichter ein. Nach schriftlicher Stellungnahme
der Bundesanwaltschaft (BAW) soll die Rüge am nächsten
Verhandlungstag entscheiden werden. Des weiteren stellte RA Kaleck Antrag
auf Einstellung der Hauptverhandlung, da ein faires Verfahren nicht mehr
gewährleistet sei. Dem Antrag schlossen sich RAin Würdinger und
RA Geimecke an. RA Kaleck begründete den Antrag damit, dass
während der Vorverhandlung und durch die Ermittlungen der BAW gegen
zwei Kernelemente des europäischen Rechtsverständnisses - die
Waffengleichheit zwischen Verteidigung und Anklage sowie die Beweiserhebung
im kontradiktorischen Verfahren - verstoßen worden sei.
Die Hauptverhandlung wurde nach zwei Stunden unterbrochen.
ausführlicher Bericht
22. März 2001: 1. Prozesstag
Besetzungsrüge beendet ersten Prozesstag
Der heutige erste Verhandlungstag endete bereits nach knapp zwei Stunden
- zur Verlesung der Anklageschrift kam es nicht.
Nach der obligatorischen Personalienfeststellung der Angeklagten
monierten die Rechtsanwälte BECKER und EISENBERG namens aller
RechtsanwältInnen einen Verfahrensfehler durch das Gericht.
Um prüfen zu können, ob tatsächlich die zuständigen
Ergänzungsrichter ihr Amt wahrnehmen - ihnen kommt im Falle der
Erkrankung der Beisitzenden Richter die Aufgabe zu, diese zu vertreten -,
fehlten den StrafverteidigerInnen wesentliche Unterlagen. Zudem hatte
bereits im Vorfeld des Prozesses der Beisitzende Richter ALBAN die
Zusammensetzung der Ergänzungsrichter bei der
Kammergerichtspräsidentin in einem Schreiben kritisiert, ohne dass
dies zur Prüfung geführt habe.
Kern des Problems ist, dass ein nicht ordnungsgemäß
zusammengesetztes Gericht gegen Artikel 19 GG (Jeder Beschuldigte hat das
Recht auf einen gesetzlichen Richter) ebenso verstößt wie gegen
wesentliche Teile der Strafprozessordnung und das Gerichtsgesetz. Sollten
also nicht rechtmäßig berufene Ergänzungsrichter zum
Einsatz kommen, wäre dies ein Grund, etwaige Gerichtsentscheidungen
anzufechten.
Zweiter wesentlicher Punkt des ersten Verhandlungstages war der
Gesundheitszustand von Sabine ECKLE, zu dem die Haftärztin Dr.
FRIEDMANN als Zeugin befragt wurde. Friedmann bestätigte einen
Gewichtsverlust von Frau Eckle auf nunmehr 43 Kilogramm und sehr starke
Migräneanfälle, konnte sich zur Genese aber nicht
äußern, da sie Frau Eckle erst seit dem 28. Februar 2001
behandle. Ganz offensichtlich, so die Rechtsanwälte, ist aber die
kurzfristige und umfassende medizinische Versorgung von Frau Eckle in der
Haftanstalt in Pankow nicht gewährleistet.
Dritter Tagesordnungspunkt war ein Antrag der Rechtsanwältin Edith
LUNNEBACH. Sie monierte namens ihres Mandanten sowie der anderen
StrafverteidigerInnen die Sicherheitsvorschriften für die zum Prozess
zugelassene Öffentlichkeit und das Ansinnen der Vorsitzenden Richterin
HENNIG, den Kronzeugen MOUSLI mit bewaffneten Kräften im Gerichtssaal
vorführen zu wollen.
Sie wandte sich gegen das Fotokopieren der Ausweisunterlagen aller
ProzessbesucherInnen, für das es keinen Grund gebe und kritisierte mit
den Rechtsanwälten Kaleck, Becker und Eisenberg die Militarisierung
der Gerichtsverhandlung durch die geplante bewaffnete Begleitung
Mouslis.
Zu einem abschließenden Eklat kam es durch eine Intervention
von Rechtsanwalt KALECK, der darauf hinwies, dass die im Gerichtssaal
anwesenden (internationalen) ProzessbeobachterInnen keine Möglichkeit
bekamen, sich mit Papier und Bleistift Notizen zu machen. Darauf
erhoben sich nacheinander die ProzessbeobachterInnen aus Frankreich,
Irland, Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz und
kritisierten das Vorgehen der bundesdeutschen Justiz als skandalös.
ausführlicher Bericht
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