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nachfolgende Prozesstage
13.09.2001: 21. Prozesstag
Mouslis ehemalige Freundin Karmen T. wiederholt glaubwürdig
belastende Aussagen gegen den Kronzeugen
Die Rechtsanwältinnen Studzinsky und Würdinger beantragten
heute, dass der Verteidigung Einsicht in bisher zurückgehaltene
Protokolle ggeben und insgesamt 955 Cassetten aus der Telefonüberwachung
Tarek Mouslis ausgehändigt werden sollen. In diesem Zusammenhang
forderten sie eine Aussetzung der Hauptverhandlung und Haftverschonung.
Alle anderen VerteidigerInnen schlossen sich diesem Antrag an.
Die ehemalige Lebensgefährtin von Mousli, Karmen T., bestätigte
bei ihrer Vernehmung erneut ihre früheren Aussagen. Demnach
erinnert sie sich an Erzählungen Mouslis, in denen er seine
Tatbeteiligung am Anschlag gegen Günter Korbmacher eingeräumt
habe. Er habe im Vorfeld beobachtet, wann der Richter regelmäßig
das Haus verließ und wann er zurückkehrte. Am Tattag
selber habe er mit einem anderen Mann zusammen auf einem Motorrad
gesessen. Er selber habe auch zwei- oder dreimal auf den Richter
geschossen und ihn in die Beine getroffen.
Mousli habe ihr auch von seiner Beteiligung am Anschlag auf die
Ausländerbehörde (ZSA), berichtet. Ebenso erinnerte sie
sich an Erzählungen ihres früheren Lebensgefährten
über eine vor 1995 geplante, kurzfristig abgebrochene Aktion
gegen Fahrzeuge oder Flugzeuge, an der er beteiligt gewesen sei.
Dass Mousli "kleine Dienste" auch noch nach seinem Ausstieg
aus der "Gruppe" geleistet habe, hätte er ihr nach
dem Diebstahl von Sprengstoff aus ihrem gemeinsamen Keller berichtet.
Auch das Erstellen eines Schaltplanes habe zu diesen Diensten gehört.
Auf Nachfragen der Verteidigung berichtete Karmen T. über
ihre und Mouslis finanzielle Situation. Während der Zeit ihrer
Beziehung hätten beide ein gemeinsames Konto geführt.
Mousli habe zu dieser Zeit mehrere Kredite aufgenommen und einige
andere zurückgezahlt. Da er verschiedene Beträge offenbar
verspätet oder gar nicht zahlte, habe der Gerichtsvollzieher
oft vor der Tür gestanden. Über den o.g. Antrag der Verteidigung
will das Gericht in der kommenden Woche entscheiden.
ausführlicher Bericht
07.09.2001: 20. Prozesstag
Mouslis ehemalige Freundin Karmen T. wiederholt belastende Aussagen
gegen Kronzeugen Mousli
Tarek Mouslis ehemalige Lebensgefährtin Karmen T. wurde heute
als Zeugin im RZ-Prozess vernommen. Dabei bestätigte sie ihre
Aussagen, die sie 1999 gegenüber Bundeskriminalamt (BKA) und
Staatsanwaltschaft gemacht hatte.
Demnach soll Mousli ihr gegenüber gesagt haben, er selber
habe beim Anschlag auf Richter Korbmacher auf dem Motorrad gesessen
und auch auf die Beine des Richters geschossen. Als 1995 Sprengstoff
aus dem Keller ihrer gemeinsamen Wohnung gestohlen wurde, habe Mousli
gegenüber Karmen T. erklärt, er habe diesen Sprengstoff
als "kleinen Dienst" für eine Gruppe aufbewahrt,
der er früher einmal als "führender Kopf" angehört
habe, von der er sich aber getrennt habe.
Weiterhin machte die Zeugin Aussagen zu angeblich falschen Pässen
und zu einer Fensterglasbrille, die Mousli im Keller aufbewahrt
habe, und die er für Treffen mit Genossen benutzt hätte.
In bezug auf Mouslis finanzielle Lage führte Karmen T. aus,
Mousli habe 100.000,- DM von seinem Bruder erhalten und aus einem
Schuldanerkennungsschreiben habe sie entnommen, dass Mousli mit
weiteren 40.000,- DM verschuldet gewesen sei.
Im November 1999 hatte das BKA Karmen T. eine Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm
angeboten, was diese aber abgelehnt habe. Akten über diesen
Komplex liegen der Verteidigung bisher nicht vor.
Insgesamt beantwortete die Zeugin die Fragen konzentriert und machte
einen schlüssigen und glaubwürdigen Eindruck.
Währenddessen hat sich heute der Oberste Gerichtshof der Nordwest-Territorien
in Kanada für die Auslieferung von Lothar E. an die deutsche
Justiz ausgesprochen. Lothar E. wurde nach dem Richterspruch erneut
in Untersuchungshaft genommen. Sein Anwalt kündigte Berufung
an.
ausführlicher Bericht
30.08.2001: 19. Prozesstag
Der Kronzeuge verweist auf "übliches Geschäftsgebaren"
Der heutige Verhandlungstag endete kurz nach 12 Uhr. Die Vorsitzende
Richterin Gisela Hennig hatte bereits zu Beginn angekündigt,
dass sie wegen des schlechten Gesundheitszustandes eines anwesenden
Senatsmitglieds den Prozesstag gegen Mittag beenden werde. Wie am
Nachmittag bekannt wurde, hat sich dessen Gesundheitszustand weiter
verschlechtert, weswegen die beiden nächsten Verhandlungstage
ausfallen.
Im Zentrum der anwaltlichen Befragung standen heute erneut die
finanziellen Verhältnisse des Kronzeugen Tarek Mousli. RAin
Silke Studzinsky und ihre Kollegin Andrea Würdinger befragten
Mousli detailliert zu aufgenommenen Darlehen und Verpflichtungen
aus Leasing-, Versicherungs- und Mietverträgen. Gegenstand
waren weiter andere Zahlungsverbindlichkeiten sowie seine persönliche
und die geschäftliche Einnahme- und Ausgabensituation.
Zögerlich und oftmals erst nach entsprechenden Vorhaltungen
der Verteidigung, die aus Telefonüberwachungsprotokollen oder
aus in den Akten befindlichen Schreiben zitierte (wobei von "aussichtsloser
Lage", "Liquiditätsschwierigkeiten", "mit
dem Rücken zur Wand" die Rede war), räumte der Kronzeuge
ein, dass seine finanzielle Situation weniger rosig war, als er
sie bislang geschildert hatte. Das Ausschöpfen des Überziehungskredites
des Geschäftskontos, die Verzögerung und teilweise Aussetzung
von Zahlungen bezeichnete Mousli dabei als durchaus im Rahmen "üblichen
Geschäftsgebarens". Neben den bislang bekannten Verbindlichkeiten
aus (Privat-) Darlehen räumte Mousli heute außerdem ein,
dass er bei seinem Einstieg in das "Snoobs"-Fitnessstudio
zwei bestehende Darlehen in der Gesamthöhe von rund 100.000
Mark übernommen hatte.
ausführlicher Bericht
24.08.2001: 18.Prozesstag
Noch mehr Widersprüche zu den Aussagen der ehemaligen Lebensgefährtin
von Mousli
In der erste Hälfte des heutigen Prozesstages führte
die Anwaltschaft die Befragung von Mousli zum Komplex Günter
Korbmacher fort und versuchte vor allem, den zahlreichen Widersprüchen
zwischen den Aussagen Mouslis und denen seiner ehemaligen Lebensgefährtin
Karmen T. auf den Grund zu gehen.
Dabei ging es erneut um die eigene Tatbeteiligung des Kronzeugen
an der Aktion gegen den Vorsitzenden Richter des Bundesverwaltungsgerichts.
Mousli blieb heute bei seiner Darstellung, dass er während
der Tat nur den Polizeifunk abgehört habe. Karmen T. hingegen
hatte ausgesagt, dass Mousli sich ihr gegenüber als Schütze
bei dem Knieschuss-Anschlag geoutet hätte. Mousli konnte auch
heute keine Erklärung dafür liefern, wie seine ehemalige
Freundin, die sich nicht in der Szene bewegte und die Ereignisse
nur aus den Erzählungen des Kronzeugen kannte, zu ihrer Aussage
gekommen ist. Er konnte zudem nicht angeben, wer denn statt seiner
als zweites auf dem Motorrad gesessen habe.
Auch für andere Widersprüche, die sich aus den beiden
Aussagen ergeben und die Mousli heute vorgehalten wurden, hatte
der Kronzeuge keine Erklärung. Statt dessen verwies er immer
öfter darauf, dass man dies nicht ihn sondern Frau T. fragen
müsse.
Weitere Schwerpunkte bildeten das "Nachbereitungstreffen"
zur "Aktion Korbmacher" und die Vorbereitungsphase, wobei
der Kronzeuge jedoch selten mit konkreten Beschreibungen aufwarten
konnte und erhebliche Unsicherheiten und Erinnerungslücken
zeigte. Die Frage, ob seine heutige Haltung zu politischen Aktionen,
bei denen Menschen verletzt werden, eine andere sei als damals,
verneinte der Zeuge. Er habe vielmehr "immer Angriffe auf Personen
abgelehnt" und könne sich auch nicht erinnern dies einmal
anders dargestellt zu haben.
Am Nachmittag begann die Vorsitzende Richterin Hennig mit der Befragung
zum Anschlag auf die ZSA, bei dem im Februar 1987 ein Loch in die
Außenmauer des Gebäudes gesprengt worden war. Mousli
gab an bei dieser an der Vorbereitung und Tatausführung beteiligt
gewesen zu sein.
ausführlicher Bericht
23.08.2001: 17. Prozesstag
Der Anschlag auf Günter Korbmacher - Widersprüche in
der Frage der Tatbeteiligung von Tarek Mousli
Heute wurde Tarek Mousli zum Anschlag auf den Richter am Bundesverwaltungsgericht
Günter Korbmacher vom September 1987 befragt. Korbmacher war
damals vor seinem Haus in Berlin Zehlendorf mit einer kleinkalibrigen
Pistole in den Oberschenkel geschossen worden. In einer Erklärung
einer RZ-Gruppe zum Anschlag, die heute verlesen wurde, wurde die
Tat als "Bestrafungsaktion" eines "Schreibtischtäters"
bezeichnet.
Mousli, der zunächst von der Vorsitzenden Richterin Hennig
und dann vom Beisitzenden Richter Hanschke befragt wurde, gab an,
dass innerhalb der Gruppe, der er angehört haben will, im Vorfeld
über ein solches Attentat heftig gestritten worden sei. Trotz
seiner Bedenken habe er sich an der Tatvorbereitung beteiligt. Gemeinsam
mit "Sebastian", so soll sich nach Mouslis Angaben Lothar
E. genannt haben, habe er die Umgebung des Hauses von Günter
Korbmacher über einen längeren Zeitraum ausgekundschaftet.
Am Tag des Attentats hätten er und "Sebastian" lediglich
in einer konspirativen Wohnung in Kreuzberg den Polizeifunk abgehört
und aufgezeichnet. Bei der Befragung des Zeugen gingen Hennig und
Hanschke nur oberflächlich darauf ein, dass Mouslis ehemalige
Freundin Karmen T. in einer polizeilichlichen Vernehmung angegeben
hatte, Mousli habe ihr gegenüber behauptet, der Schütze
bei Korbmacher gewesen zu sein. Mousli bestritt diese Darstellung
heute erneut und vertrat die Auffassung Karmen T. habe "etwas
verwechselt". Am späteren Nachmittag entschied sich die
Verteidigung, Mousli zum Komplex Korbmacher intensiver zu befragen.
abei rückte der Widerspruch zwischen der Aussage von Karmen
T. und Mouslis Darstellung ins Zentrum. Trotz intensiver Nachfrage
blieb offen, wie Frau T. zur Auffassung gelangen konnte, Mousli
selbst habe auf Korbmacher geschossen. Auch die Frage, wer das Motorrad,
von dem aus die Schüsse abgegeben worden seien, gefahren habe,
blieb ungeklärt. Mousli gab dazu an, dies nicht zu wissen.
Er könne sich auch nicht mehr daran erinnern, ob darüber
gesprochen worden sei. Er räumte allerdings ein, einige Zeit
vor der Tat das Motorrad Probe gefahren zu haben.
ausführlicher Bericht
17.08.2001: 16. Prozesstag
Neuer Rekord: Verhandlungsdauer 20 Minuten
Nach vierwöchiger Verhandlungspause
wurde heute der Prozess wieder aufgenommen. An die 30 BesucherInnen
hatten den Weg nach Moabit gefunden. Der Verhandlungstag war allerdings
bereits nach der neuen Rekordzeit von 20 Minuten wieder zu Ende.
Nach Feststellung der Anwesenheit der Angeklagten,
verlas der Berichterstattende Richter Hanschke Textpassagen aus
dem "Revolutionären Zorn, 6. Zeitung von Revolutionären
Zellen - Jan. 1981". Darin begründen die RZ erneut ihre
Konzeption als "Populäre Guerilla". Verlesen wurden
Textstellen dazu, zur Notwendigkeit des antiimperialistischen Kampfes
und zur Rolle der Frauen in den RZ und der Roten Zora.
Nach der Lektüre und einer kleinen
unterhaltsamen Einlage von RA Eisenberg, der bezweifelte, ob das
Emblem der Roten Zora "gerichtsbekannt" sei, und deshalb
eine Beschreibung des Symbols verlangte, wurde die Hauptverhandlung
unterbrochen. (Auf Grund der Kürze des heutigen Verhandlungstages
entfällt dieses Mal der ausführliche Bericht!)
Meldungen der Prozesstage10 - 15
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