www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  

Übersicht

Aktuelle Meldung
Meldungen
Berichte
Vorschau
Hintergrund

 

Mailingliste
Mail
Suche

nachfolgende Prozesstage


13.09.2001: 21. Prozesstag

Mouslis ehemalige Freundin Karmen T. wiederholt glaubwürdig belastende Aussagen gegen den Kronzeugen

Die Rechtsanwältinnen Studzinsky und Würdinger beantragten heute, dass der Verteidigung Einsicht in bisher zurückgehaltene Protokolle ggeben und insgesamt 955 Cassetten aus der Telefonüberwachung Tarek Mouslis ausgehändigt werden sollen. In diesem Zusammenhang forderten sie eine Aussetzung der Hauptverhandlung und Haftverschonung. Alle anderen VerteidigerInnen schlossen sich diesem Antrag an.

Die ehemalige Lebensgefährtin von Mousli, Karmen T., bestätigte bei ihrer Vernehmung erneut ihre früheren Aussagen. Demnach erinnert sie sich an Erzählungen Mouslis, in denen er seine Tatbeteiligung am Anschlag gegen Günter Korbmacher eingeräumt habe. Er habe im Vorfeld beobachtet, wann der Richter regelmäßig das Haus verließ und wann er zurückkehrte. Am Tattag selber habe er mit einem anderen Mann zusammen auf einem Motorrad gesessen. Er selber habe auch zwei- oder dreimal auf den Richter geschossen und ihn in die Beine getroffen.

Mousli habe ihr auch von seiner Beteiligung am Anschlag auf die Ausländerbehörde (ZSA), berichtet. Ebenso erinnerte sie sich an Erzählungen ihres früheren Lebensgefährten über eine vor 1995 geplante, kurzfristig abgebrochene Aktion gegen Fahrzeuge oder Flugzeuge, an der er beteiligt gewesen sei. Dass Mousli "kleine Dienste" auch noch nach seinem Ausstieg aus der "Gruppe" geleistet habe, hätte er ihr nach dem Diebstahl von Sprengstoff aus ihrem gemeinsamen Keller berichtet. Auch das Erstellen eines Schaltplanes habe zu diesen Diensten gehört.

Auf Nachfragen der Verteidigung berichtete Karmen T. über ihre und Mouslis finanzielle Situation. Während der Zeit ihrer Beziehung hätten beide ein gemeinsames Konto geführt. Mousli habe zu dieser Zeit mehrere Kredite aufgenommen und einige andere zurückgezahlt. Da er verschiedene Beträge offenbar verspätet oder gar nicht zahlte, habe der Gerichtsvollzieher oft vor der Tür gestanden. Über den o.g. Antrag der Verteidigung will das Gericht in der kommenden Woche entscheiden.

ausführlicher Bericht


07.09.2001: 20. Prozesstag

Mouslis ehemalige Freundin Karmen T. wiederholt belastende Aussagen gegen Kronzeugen Mousli

Tarek Mouslis ehemalige Lebensgefährtin Karmen T. wurde heute als Zeugin im RZ-Prozess vernommen. Dabei bestätigte sie ihre Aussagen, die sie 1999 gegenüber Bundeskriminalamt (BKA) und Staatsanwaltschaft gemacht hatte.

Demnach soll Mousli ihr gegenüber gesagt haben, er selber habe beim Anschlag auf Richter Korbmacher auf dem Motorrad gesessen und auch auf die Beine des Richters geschossen. Als 1995 Sprengstoff aus dem Keller ihrer gemeinsamen Wohnung gestohlen wurde, habe Mousli gegenüber Karmen T. erklärt, er habe diesen Sprengstoff als "kleinen Dienst" für eine Gruppe aufbewahrt, der er früher einmal als "führender Kopf" angehört habe, von der er sich aber getrennt habe.

Weiterhin machte die Zeugin Aussagen zu angeblich falschen Pässen und zu einer Fensterglasbrille, die Mousli im Keller aufbewahrt habe, und die er für Treffen mit Genossen benutzt hätte. In bezug auf Mouslis finanzielle Lage führte Karmen T. aus, Mousli habe 100.000,- DM von seinem Bruder erhalten und aus einem Schuldanerkennungsschreiben habe sie entnommen, dass Mousli mit weiteren 40.000,- DM verschuldet gewesen sei.

Im November 1999 hatte das BKA Karmen T. eine Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm angeboten, was diese aber abgelehnt habe. Akten über diesen Komplex liegen der Verteidigung bisher nicht vor.

Insgesamt beantwortete die Zeugin die Fragen konzentriert und machte einen schlüssigen und glaubwürdigen Eindruck.

Währenddessen hat sich heute der Oberste Gerichtshof der Nordwest-Territorien in Kanada für die Auslieferung von Lothar E. an die deutsche Justiz ausgesprochen. Lothar E. wurde nach dem Richterspruch erneut in Untersuchungshaft genommen. Sein Anwalt kündigte Berufung an.

ausführlicher Bericht


30.08.2001: 19. Prozesstag

Der Kronzeuge verweist auf "übliches Geschäftsgebaren"

Der heutige Verhandlungstag endete kurz nach 12 Uhr. Die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig hatte bereits zu Beginn angekündigt, dass sie wegen des schlechten Gesundheitszustandes eines anwesenden Senatsmitglieds den Prozesstag gegen Mittag beenden werde. Wie am Nachmittag bekannt wurde, hat sich dessen Gesundheitszustand weiter verschlechtert, weswegen die beiden nächsten Verhandlungstage ausfallen.

Im Zentrum der anwaltlichen Befragung standen heute erneut die finanziellen Verhältnisse des Kronzeugen Tarek Mousli. RAin Silke Studzinsky und ihre Kollegin Andrea Würdinger befragten Mousli detailliert zu aufgenommenen Darlehen und Verpflichtungen aus Leasing-, Versicherungs- und Mietverträgen. Gegenstand waren weiter andere Zahlungsverbindlichkeiten sowie seine persönliche und die geschäftliche Einnahme- und Ausgabensituation.

Zögerlich und oftmals erst nach entsprechenden Vorhaltungen der Verteidigung, die aus Telefonüberwachungsprotokollen oder aus in den Akten befindlichen Schreiben zitierte (wobei von "aussichtsloser Lage", "Liquiditätsschwierigkeiten", "mit dem Rücken zur Wand" die Rede war), räumte der Kronzeuge ein, dass seine finanzielle Situation weniger rosig war, als er sie bislang geschildert hatte. Das Ausschöpfen des Überziehungskredites des Geschäftskontos, die Verzögerung und teilweise Aussetzung von Zahlungen bezeichnete Mousli dabei als durchaus im Rahmen "üblichen Geschäftsgebarens". Neben den bislang bekannten Verbindlichkeiten aus (Privat-) Darlehen räumte Mousli heute außerdem ein, dass er bei seinem Einstieg in das "Snoobs"-Fitnessstudio zwei bestehende Darlehen in der Gesamthöhe von rund 100.000 Mark übernommen hatte.

ausführlicher Bericht


24.08.2001: 18.Prozesstag

Noch mehr Widersprüche zu den Aussagen der ehemaligen Lebensgefährtin von Mousli

In der erste Hälfte des heutigen Prozesstages führte die Anwaltschaft die Befragung von Mousli zum Komplex Günter Korbmacher fort und versuchte vor allem, den zahlreichen Widersprüchen zwischen den Aussagen Mouslis und denen seiner ehemaligen Lebensgefährtin Karmen T. auf den Grund zu gehen.

Dabei ging es erneut um die eigene Tatbeteiligung des Kronzeugen an der Aktion gegen den Vorsitzenden Richter des Bundesverwaltungsgerichts. Mousli blieb heute bei seiner Darstellung, dass er während der Tat nur den Polizeifunk abgehört habe. Karmen T. hingegen hatte ausgesagt, dass Mousli sich ihr gegenüber als Schütze bei dem Knieschuss-Anschlag geoutet hätte. Mousli konnte auch heute keine Erklärung dafür liefern, wie seine ehemalige Freundin, die sich nicht in der Szene bewegte und die Ereignisse nur aus den Erzählungen des Kronzeugen kannte, zu ihrer Aussage gekommen ist. Er konnte zudem nicht angeben, wer denn statt seiner als zweites auf dem Motorrad gesessen habe.

Auch für andere Widersprüche, die sich aus den beiden Aussagen ergeben und die Mousli heute vorgehalten wurden, hatte der Kronzeuge keine Erklärung. Statt dessen verwies er immer öfter darauf, dass man dies nicht ihn sondern Frau T. fragen müsse.

Weitere Schwerpunkte bildeten das "Nachbereitungstreffen" zur "Aktion Korbmacher" und die Vorbereitungsphase, wobei der Kronzeuge jedoch selten mit konkreten Beschreibungen aufwarten konnte und erhebliche Unsicherheiten und Erinnerungslücken zeigte. Die Frage, ob seine heutige Haltung zu politischen Aktionen, bei denen Menschen verletzt werden, eine andere sei als damals, verneinte der Zeuge. Er habe vielmehr "immer Angriffe auf Personen abgelehnt" und könne sich auch nicht erinnern dies einmal anders dargestellt zu haben.

Am Nachmittag begann die Vorsitzende Richterin Hennig mit der Befragung zum Anschlag auf die ZSA, bei dem im Februar 1987 ein Loch in die Außenmauer des Gebäudes gesprengt worden war. Mousli gab an bei dieser an der Vorbereitung und Tatausführung beteiligt gewesen zu sein.

ausführlicher Bericht


23.08.2001: 17. Prozesstag

Der Anschlag auf Günter Korbmacher - Widersprüche in der Frage der Tatbeteiligung von Tarek Mousli

Heute wurde Tarek Mousli zum Anschlag auf den Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Korbmacher vom September 1987 befragt. Korbmacher war damals vor seinem Haus in Berlin Zehlendorf mit einer kleinkalibrigen Pistole in den Oberschenkel geschossen worden. In einer Erklärung einer RZ-Gruppe zum Anschlag, die heute verlesen wurde, wurde die Tat als "Bestrafungsaktion" eines "Schreibtischtäters" bezeichnet.

Mousli, der zunächst von der Vorsitzenden Richterin Hennig und dann vom Beisitzenden Richter Hanschke befragt wurde, gab an, dass innerhalb der Gruppe, der er angehört haben will, im Vorfeld über ein solches Attentat heftig gestritten worden sei. Trotz seiner Bedenken habe er sich an der Tatvorbereitung beteiligt. Gemeinsam mit "Sebastian", so soll sich nach Mouslis Angaben Lothar E. genannt haben, habe er die Umgebung des Hauses von Günter Korbmacher über einen längeren Zeitraum ausgekundschaftet.

Am Tag des Attentats hätten er und "Sebastian" lediglich in einer konspirativen Wohnung in Kreuzberg den Polizeifunk abgehört und aufgezeichnet. Bei der Befragung des Zeugen gingen Hennig und Hanschke nur oberflächlich darauf ein, dass Mouslis ehemalige Freundin Karmen T. in einer polizeilichlichen Vernehmung angegeben hatte, Mousli habe ihr gegenüber behauptet, der Schütze bei Korbmacher gewesen zu sein. Mousli bestritt diese Darstellung heute erneut und vertrat die Auffassung Karmen T. habe "etwas verwechselt". Am späteren Nachmittag entschied sich die Verteidigung, Mousli zum Komplex Korbmacher intensiver zu befragen.

abei rückte der Widerspruch zwischen der Aussage von Karmen T. und Mouslis Darstellung ins Zentrum. Trotz intensiver Nachfrage blieb offen, wie Frau T. zur Auffassung gelangen konnte, Mousli selbst habe auf Korbmacher geschossen. Auch die Frage, wer das Motorrad, von dem aus die Schüsse abgegeben worden seien, gefahren habe, blieb ungeklärt. Mousli gab dazu an, dies nicht zu wissen. Er könne sich auch nicht mehr daran erinnern, ob darüber gesprochen worden sei. Er räumte allerdings ein, einige Zeit vor der Tat das Motorrad Probe gefahren zu haben.

ausführlicher Bericht


17.08.2001: 16. Prozesstag

Neuer Rekord: Verhandlungsdauer 20 Minuten

Nach vierwöchiger Verhandlungspause wurde heute der Prozess wieder aufgenommen. An die 30 BesucherInnen hatten den Weg nach Moabit gefunden. Der Verhandlungstag war allerdings bereits nach der neuen Rekordzeit von 20 Minuten wieder zu Ende.

Nach Feststellung der Anwesenheit der Angeklagten, verlas der Berichterstattende Richter Hanschke Textpassagen aus dem "Revolutionären Zorn, 6. Zeitung von Revolutionären Zellen - Jan. 1981". Darin begründen die RZ erneut ihre Konzeption als "Populäre Guerilla". Verlesen wurden Textstellen dazu, zur Notwendigkeit des antiimperialistischen Kampfes und zur Rolle der Frauen in den RZ und der Roten Zora.

Nach der Lektüre und einer kleinen unterhaltsamen Einlage von RA Eisenberg, der bezweifelte, ob das Emblem der Roten Zora "gerichtsbekannt" sei, und deshalb eine Beschreibung des Symbols verlangte, wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. (Auf Grund der Kürze des heutigen Verhandlungstages entfällt dieses Mal der ausführliche Bericht!)


Meldungen der Prozesstage10 - 15

Suche     Mail
http://www.freilassung.de/prozess/ticker/meldung/16_21.htm