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21. Prozesstag: 13. September 2001
Umfangreiche Aussagen der Zeugin Karmen T.
Der heutige Prozesstag begann mit einem Antrag
der Verteidigerinnen Silke Studzinsky und Andrea Würdinger,
der drei Aspekte umfasste: das rechtswidrige Vorenthalten und Unterschlagen
von Beweismaterial sowie die erneute Aufforderung zur umfassenden
und unverzüglichen Akteneinsicht, den Antrag auf Aussetzung
der Hauptverhandlung und die Aufhebung der Haftbefehle der Angeklagten.
Die Anwältinnen forderten die Einsicht in insgesamt 955 weitere
Cassetten, die im Rahmen der Überwachung von Tarek Mouslis
verschiedenen Telefonschlüssen angefertigt wurden und trotz mehrfacher
Aufforderung der Verteidigung noch nicht überstellt wurden.
Zwar wurden im April 2001 die ersten 500 Cassetten der
Telefonüberwachung übersandt, die sich aber nur auf den Zeitraum
von November 1998 bis Ende Mai 1999 erstrecken. Das sorgfältige
Aktenstudium der Rechtsanwältinnen und die Aussagen verschiedener
Zeugen hatten jedoch bald ergeben, dass es über diesen Zeitraum hinaus
noch mindestens 20 weitere Telefonüberwachungen gegeben haben muss,
die mindestens von September 1999 bis Januar 2000 andauerten und auf eben
jenen 955 Cassetten aufgezeichnet sind. Zudem gab es von den zunächst
zugesandten 500 Cassetten auch Wortprotokolle, die aber der Verteidigung
nicht zur Verfügung gestellt und ihnen vorenthalten wurden.
Die Anwältinnen forderten darüber hinaus, dass zur Sichtung
dieses umfangreichen neuen Materials die Hauptverhandlung ausgesetzt werden
müsse, da eine parallele Bearbeitung der Cassetten und des Prozesses
nicht möglich und eine nur kurze Unterbrechung nicht ausreichend
seien.
Bundesanwaltschaft unterschlägt erneut
Aktenmaterial
Ferner forderten sie - und das keineswegs zum ersten Mal -,
"sämtliche Ermittlungsergebnisse und Aktenbestandteile
unverzüglich und vollständig dem Gericht und der Verteidigung
vorzulegen." Bisher ist das nicht geschehen, und die Anwältinnen
konnten nachweisen, dass dies absichtsvoll geschah. Denn, so betonten sie
in ihrem Antrag, es sei auch erwiesen, dass Oberstaatsanwalt Homann, als er
noch im Februar 2001 schriftlich angegeben hatte, "darüber hinaus
bestehen keine weiteren Wortprotokolle der auf den von Tarek Mousli
benutzten Fernsprechanschlüssen geführten Telefonate", die
Tatsachen wissentlich nicht richtig wiedergab.
Dass es sich dabei um durchaus wichtige Materialien handelt, zeigte sich
bereits daran, dass Mousli in einem Telefonat mit seiner Mutter im
September 1999 davon berichtet, wie nicht nur er, sondern auch der Berliner
Karate Verband (BKV) vom Bundeskriminalamt (BKA) unter Druck gesetzt
wurden: Mousli berichtet seiner Mutter u.a., dass das BKA den
Präsidenten des BKV angerufen habe und ihm mit dem Entzug der
Fördermittel durch das Bundesinnenministerium gedroht habe, falls sich
der Karateverband nicht vollständig von Mousli löse und
distanziere. Mousli wurde daraufhin nicht nur von allen seinen Ämtern
suspendiert, sondern erhielt auch Hausverbot für alle Veranstaltungen,
Lehrgänge und Turniere des Berliner und des Bundes-Karateverbands. Das
sei, so Mousli weiter zu seiner Mutter, "Hetze" des BKA gegen
ihn: "Das BKA will mich in Bereichen treffen, wo ich mit Herzblut dran
hänge." Allein diese Passage, so die Anwältinnen, werfe
bereits ein ganz anderes Licht auf "auf die Entstehungsgeschichte der
Aussage Mouslis".
Die Bundesanwaltschaft (BAW) - nach dem ausgiebigen Urlaub der
Oberstaatsanwälte Homann und Bruns nun wieder vollständig in
alter Besetzung anwesend - kündigte eine schriftliche Stellungnahme
an, wollte aber den Vorwurf, es seien Unterlagen absichtsvoll unterschlagen
worden, als "Theaterdonner unter der Rubrik Propaganda" bewertet
wissen. Sie stellten zum wiederholten Male eine
"unverzügliche" Übersendung der fehlenden Akten in
Aussicht, die sich allerdings noch beim BKA befänden.
Gericht bleibt zögerlich...
Während die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, die Entscheidung
über den Antrag der Verteidigerinnen zurückstellen und die
Verhandlung mit der Befragung der Zeugin Karmen T. fortsetzen wollte,
äußerten nun auch die anderen anwesenden RechtsanwältInnen
schwerwiegende Bedenken gegen dieses Vorgehen. Rechtsanwalt Becker
forderte, das Gericht solle, wenn es die Hauptverhandlung fortsetzen will,
dies extra beschließen. Denn das Zurückhalten von Akten, die
sich auf das Hauptbeweismittel der Staatsanwaltschaft, Tarek Mousli,
beziehen, sei ein so "massiver" und "irreparabler
Fehler", dass sich der Senat damit speziell befassen müsse.
Zudem, so Rechtsanwalt Eisenberg, seien schon davor Akten nicht zur
Kenntnis gebracht und nun erneut Beweismittel nicht zugänglich gemacht
worden. Dass etwa Karmen T. durch den Bundesanwalt Griesbaum im November
1999 das Zeugenschutzprogramm angeboten wurde, habe sich erst durch ihre
Vernehmung in der vergangenen Woche ergeben.
... Bundesanwaltschaft versucht abzuwiegeln
Bundesanwalt Mägerle versuchte, diese aus seiner Sicht
"Versäumnisse" mit der sich überraschend stellenden
"Sicherheitsfrage" für Karmen T. zu erklären. Es
hätte, so Mägerle, aktenkundig werden müssen, dass Karmen T.
in das Zeugenschutzprogramm hätte aufgenommen werden sollen. Auch dass
das BKA ihre "Verbringung" an einen sicheren Ort veranlasste, sei
so ein Fall: "Ich stehe dazu, man hätte das der Klarheit wegen
dokumentieren müssen. Aber BKA und die Zeugenschützer rücken
ja die Sachen nicht 'raus." Nachdem mit dieser Behauptung die BAW
den Eindruck erweckte, dass nicht sie, sondern das Bundeskriminalamt Herr
des Verfahrens sei, wie dies Rechtsanwalt König monierte, entspann
sich ein längeres Wortgefecht. Das Gericht entschied, die Verhandlung
heute fortzusetzen, Karmen T. auch weiter zu verhören, sie aber als
Zeugin nicht endgültig zu entlassen. Über den Antrag der
Rechtsanwältinnen will das Gericht in der kommenden Woche
entscheiden.
Wie bedenklich der derzeitige Umgang mit Akten- und weiterem
Beweismaterial die Verteidigung mittlerweile stimmt, verdeutlichte
Rechtsanwalt Euler. Sein Drängen, möglichst bereits am morgigen
Freitag die Cassetten zu bekommen, die - so die Bundesanwaltschaft - noch
beim BKA seien, begründete Euler damit, dass die AnwältInnen
"Grund dafür haben, zumindest darüber nachzudenken, warum
unsere Akten so gestaltet sind wie sie gestaltet sind. Ich hätte daher
gern die Bänder [Cassetten] zumindest in dem Zustand, in dem sie jetzt
noch sind". Bundesanwalt Bruns sicherte zu, Rechtsanwalt Euler am
morgigen Freitag anzurufen, um die Cassettenübergabe sicherzustellen.
11.00 Uhr: Karmen T. bestätigt Aussagen
Erst kurz vor elf Uhr konnte die Vernehmung von Karmen T. aus der
vergangenen Woche durch das Gericht fortgesetzt werden. T. wiederholte, sie
habe eigentlich gar nicht alles genau wissen wollen, nur die Dinge,
"die mich konkret selbst betrafen. Ich wollte da auch nicht mit
reingezogen werden." So ein Fall sei der Sprengstoff im gemeinsamen
Keller gewesen. Da habe sie Mousli zur Rede gestellt, und er habe ihr in
diesem Zusammenhang auch erzählt, dass er 'den Richter' vor
seinem Haus observiert habe, gemeinsam mit einem weiteren Mann auf einem
Motorrad dort vorgefahren sei und selbst auf 'den Richter'
geschossen habe.
Durch den Beisitzenden Richter Hanschke wurde Karmen T. vor Gericht
damit konfrontiert, dass Mousli ihre Darstellung bestreitet und behauptet,
er habe ihr so etwas nie erzählt. Sie blieb jedoch bei ihrer
Darstellung und wiederholte, dass Mousli ihr gegenüber nicht nur
sagte, dass er geschossen und getroffen hätte, sondern ihr auch
erklärte, dass dieser Richter "mitverantwortlich" für
die Abschiebung seiner Schwester in den Libanon sei, wo es ihr seitdem
gesundheitlich sehr schlecht gehe. "Darunter hat Tarek auch sehr
gelitten", führte sie weiter aus.
Bundesanwalt Homann konfrontierte die Zeugin mit ihrer Aussage, so wie
sie im Dezember 2000 im Prozess gegen Tarek Mousli von der BAW
mitgeschrieben wurde. Er war sich auch nicht zu schade, dabei der Zeugin
Worte in den Mund zu legen, die sie gar nicht gesagt hatte. Richterin
Hennig, die heute einen aufmerksameren Eindruck machte, wies - auf einen
energischen Einwand des Verteidigers Becker hin - den Bundesanwalt deutlich
zurecht.
Karmen T. habe in diesem Gerichtsverfahren gesagt, so Homanns zweiter
Anlauf, sie sei sich nicht 100prozentig sicher, dass Mousli geschossen
habe. Karmen T., die im gesamten Vernehmungsverlauf einen sehr um genaue
Erinnerung bemühten Eindruck machte, erläuterte dazu zweierlei:
Natürlich könne sie nicht sagen, ob Tarek Mousli wirklich
geschossen habe, "ich bin ja nicht dabei gewesen." Aber daran,
dass und wie Mousli ihr davon berichtet hatte, könne sie sich genau
erinnern: "Ich bin in Bezug auf die Erinnerung, was Tarek Mousli
gesagt hat, sicher." Besonnen und selbstkritisch ergänzte sie
gleichwohl, dass sie das "nicht mit tausendprozentiger Sicherheit,
zumal vor einem Gericht" sagen könne.
13.00 Uhr: Karmen T. bestätigt Aussagen
Für Karmen T., die im Verfahren gegen Tarek Mousli ganze zehn
Minuten hatte aussagen müssen, ohne dass sich dort für ihr Wissen
ernstlich interessiert wurde, entwickelte sich der heutige Gerichtstag, der
bis 17.00 Uhr andauerte, sichtlich zu einer erschöpfenden
Veranstaltung. Gleichwohl blieb die Zeugin konzentriert. Zum Anschlag auf
die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA), so T., habe
Mousli beim Vorbeifahren in einem Pkw berichtet und auf die flachen
Dächer angrenzender Häuser gedeutet. Dort habe er gelegen, um die
ZSA zu observieren. Unsicher war sich Karmen T., ob er ihr gesagt habe, er
dort allein oder mit anderen gelegen.
Als sie sich im Juli 1999 jedoch entschloss, voll umfänglich beim
BKA auszusagen, habe sie einen Bekannten gebeten, mit ihr dort entlang zu
fahren, denn "ich wollte vorher wissen, ob ich das auch
wiedererkenne."
Deutlich machte sie erneut, dass es stets kürzere Gespräche
mit Mousli gewesen seien, wenn es um 'die Organisation' gegangen
sei. Sie selbst habe nur dann gefragt, wenn sie etwas bemerkt habe, was
"mich direkt selbst betrifft", wiederholte sie.
"Scheibchenweise" habe sie Informationen erhalten, und die
Motivation für das frühere Tun von Mousli habe sie
"eigentlich nicht interessiert". Mousli habe, außer bei
seiner abgeschobenen Schwester, auch nie eine Begründung abgegeben.
"Wie ich schon gesagt habe, nur bei dem ersten Gespräch [nach dem
Sprengstoffdiebstahl aus dem gemeinsamen Keller] wollte ich es wissen, bei
den anderen Gesprächen hat er angefangen." Sie sei politisch auch
nicht sehr interessiert gewesen, habe aber auf keinen Fall etwas
"damit" zu tun haben wollen, sie habe vor allem auch
"Angst" gehabt.
Befragt wurde Karmen T. auch zum Lebenslauf von Tarek Mousli. Mousli,
der aus dem Libanon über St. Peter Ording und Kiel nach Lübeck
kam, habe die Schulzeit zunächst mit seinen Geschwistern und
später allein in Internaten verbracht, die ihm aber "wie
Heime" vorgekommen seien. Von einer Auslandsreise in den Libanon habe
er ihr berichtet, bei der er ein Flüchtlingslager besucht habe und
sehr schockiert gewesen sei. In Kiel und Berlin habe er Informatik und
Geschichte studiert.
Angaben zu seinen Freundinnen vor der Beziehung mit ihr könne sie
nicht machen. Sie wisse zwar von seiner vorherigen Frau, mit der er
"kurz" verheiratet gewesen sei, wisse aber nichts Genaues von
anderen Frauen: "Ganz allein war er nie, glaube ich."
Fragen der Verteidigung zu ihrer "Liebesbeziehung" mit Mousli
beantwortete Karmen T. zurückhaltend, doch wurde deutlich, dass sie
dessen frühere Beteiligung an 'der Organisation' und vor allem
seine weiteren "kleinen Hilfsdienste" immer dann
verängstigten, wenn sie sich selbst betroffen wähnte. Bis zu den
ersten Pressemeldungen habe sie mit niemandem über ihr Wissen
gesprochen.
14.30 Uhr: Karmen T. bestätigt Aussagen
Auch nach der Mittagspause, die "nicht wirklich erholsam war",
wie die Zeugin auf Nachfragen der Vorsitzenden Richterin sagte und dabei
wohl nicht nur an den Gerichtskantinen-Kakao dachte, erzählte Karmen
T. von ihren verschiedenen Vernehmungen durch das BKA, die vor allem durch
die Beamten Trede und Schulzke durchgeführt wurden. Während
Schulzke häufig "lauter" und "aufbrausend" gewesen
sei, habe Trede auf sie einen ruhigeren Eindruck gemacht. Daher habe sie um
ein "vertrauliches Gespräch" mit ihm gebeten, nachdem sie
den Mut gefasst hatte, nun umfassend auszusagen. Das Gespräch habe am
30. Juni 1999 stattgefunden. Ihm gegenüber habe sie erstmals
angedeutet, dass sie etwas von den Schüssen auf 'den Richter'
wisse, aber noch keine Details genannt, sondern vielmehr von ihrer Angst
erzählt. Trede habe sie daraufhin beruhigt.
Am 22. Juli 1999 habe es dann das "große Verhör"
gegeben, an dem neben Trede auch wieder Schulzke sowie Staatsanwalt Monka
beteiligt gewesen seien; davon sei dann auch ein Protokoll angefertigt
worden. Beim Durchlesen des Protokolls habe sie sich auch erinnert, dass
Mousli ihr gegenüber einmal einen abgebrochenen Anschlag auf Fahr-
oder Flugzeuge erwähnt habe, der vor 1995 stattgefunden haben soll. Da
Wachpersonal in der Nähe gewesen sei, 'die Organisation' aber
keine Personen gefährden oder verletzen wollte, habe man die Aktion
dann abgebrochen. Auch wenn Mousli eine Beteiligung heute bestreiten
sollte, "das ist meine Erinnerung", so die Zeugin weiter.
Noch einmal habe sie Mousli zur Rede zu stellen versucht, als es circa
1996 zu einem "seltsamen Telefongespräch" über Mouslis
Mobiltelefon kam, bei dem ein aufgeregter Mann Tarek Mousli habe sprechen
wollen, der aber nicht da gewesen sei. Sie habe das Gefühl gehabt, das
könne etwas mit 'der Organisation' zu tun haben, für die
Mousli nach eigenen Angaben immer noch "kleinere Hilfsdienste"
habe machen müssen. In diesem Fall habe Mousli ihr erklärt, er
solle "Schaltpläne" anfertigen. Sie habe Mousli gesagt, sie
wolle nicht, dass er "das weiter" macht. Er habe daraufhin
versucht sie zu beruhigen und erklärt, ihr passiere schon nichts.
Karmen T. bestätigte auch, dass ihr die Vorwürfe gegen Mousli
im Dezember 2000 bekannt und auch klar gewesen sei, dass ihre Aussagen auch
zu einer Verurteilung Mouslis beitragen würden: "Davon bin ich
ausgegangen." Vorerst endete für Karmen T. damit nach ihrer
Vereidigung die Vernehmung, doch konnte sie, da weder der Verteidigung noch
dem Gericht die vollständigen Akten vorliegen, nicht endgültig
entlassen werden. Denn erst wenn diese Unterlagen vorliegen und gesichtet
sind, wird sich herausstellen, ob die Zeugin erneut gehört werden
muss.
Problematische Zwischenbilanz
Nachdem die Zeugin entlassen war, bat Rechtsanwalt Euler um Gelegenheit,
eine Erklärung abgeben zu können. Unstrittig sei, so Euler, dass
die Aussagen von Mousli und Karmen T. "gespiegelt", also
miteinander abgeglichen werden müssten. Deutlich sei bereits jetzt,
dass Mousli, auf die Erinnerungen von Karmen T. angesprochen, immer gesagt
habe, er habe dieses oder jenes NICHT gesagt. Nie habe er gesagt, er habe
dieses oder jenes ANDERS gesagt. Bereits das mache ihn im Lichte der
bisherigen Aussagen T.s unglaubwürdig.
Keineswegs sei Karmen T., wie Mousli versucht habe das darzustellen,
"nur herzensgut", ansonsten aber nicht besonders ernst zu nehmen.
Seinem Eindruck nach haben sich vielmehr alle Prozessbeteiligten Eindruck
davon machen können, dass sie nicht nur "intelligent",
sondern auch ernsthaft "um Erinnern bemüht" gewesen sei.
Selbst wenn sie sich, wie sie sagte, bei den Schüssen, die Mousli auf
den Richter Korbmacher abgegeben habe, "nicht tausendprozentig"
sicher sei, zeige ihre Schilderung ganz klar, dass Mousli zumindest am
Tatort war. Der Verdacht gegen Mousli, dass "er uns ständig
belügt", habe sich bei ihm erhärtet und, was noch schwerer
wiege, "der Beginn des Lügens liegt bereits bei den Aussagen vor
der Bundesanwaltschaft." Zwei Dinge seien daher festzuhalten: Die
Aussagen Mouslis müssten von jetzt an protokolliert werden und eines
müsse man für die Zukunft festgehalten werden: "Von ihm
werden wir keine Hilfe bei der Wahrheitsfindung bekommen."
Auf die BAW gemünzt, betonte er weiter, dass der Umgang mit Karmen
T. gezeigt habe, dass man ihr zunächst geglaubt habe und gar in das
Zeugenschutzprogramm aufnehmen wollte, dass aber dann der
"architektonische Aufbau eines Kronzeugen-Fundaments" eine
Weiterverfolgung ihrer Aussagen verhindert hat.
In den verhaltenen letzten Sonnenstrahlen des herbstlichen Nachmittags
versuchte Euler abschließend, den Versäumnissen der
Bundesanwaltschaft und den Befürchtungen der Verteidigung lyrisch
Nachdruck zu verleihen: "Wer sich an den Strahlen eines vermeintlich
glänzenden Kronzeugen nur erfreuen" wolle - und das sei bei der
Bundesanwaltschaft bisher offensichtlich der Fall gewesen -, "der geht
dem Ursprung der Strahlen nicht mehr nach."
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