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Übersicht: schriftliches
Urteil
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9) Der Zeuge Mousli hat bekundet, es habe eine
Gruppe Linker gegeben, die Gelder für die linke Szene. für
legale und illegale Projekte beschafft und verwaltet habe. Dieser
Gruppe hätten der Angeklagte G., Armin M., Uschi V., wohl auch
der Zeuge B. und andere angehört. Die Funkgruppe habe von jener
Gruppe Geld erbeten, das sie auch erhalten habe. Auch die Illegalen
"Jon" und "Judith" seien von ihnen unterstützt
worden. Der Angeklagte Sch. hat dies bestritten, indes nicht angegeben,
wovon er und die Angeklagte E. gelebt haben wollen, wenn nicht von
Zuwendungen der "Legalen". Der Zeuge B. hat sich nur,
was noch erörtert wird, zu der von dem Zeugen Mousli angegebenen
konspirativen Wohnung in der Oranienstraße geäußert
und im übrigen von seinem Auskunftsverweigerungsreeht Gebrauch
gemacht.
Die Aussage des Zeugen Mousli ist glaubhaft. Die Beschaffung von
Geldern war für die RZ ein dringendes Anliegen, waren doch
nicht nur für die Versorgung der Illegalen, sondern auch für
die zahlreichen Aktionen und die dafür notwendigen Anschaffungen
erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Es war sinnvoll und
notwendig, sich zu diesem Zweck in einer Gruppe zu organisieren.
die wesentlich effizienter sein konnte als das unkoordinierte Handeln
Einzelner. Insbesondere die regelmäßige Versorgung der
Illegalen - sie haben, so der Zeuge Mousli, bis zu 1.500 DM monatlich
erhalten - machte eine kontinuierlich und organisiert handelnde
Gruppe nötig; mit gelegentlichen, von Einzelnen an Einzelne
gewährten Spenden war es nicht getan.
Der Senat hält es auch für glaubhaft, daß der Angeklagte
G. der Finanzierungsgruppe angehörte. Nach dem Protokoll einer
ordentlichen Generalversammlung vom 27. Oktober 1981 waren die Genossenschaftsmitglieder
Harald G. und Armin M. anwesend und aus dem Protokoll der ordentlichen
Generalversammlung der Kreuzberger Taxi- Genossenschaft vom 11.
November 1987 geht hervor, daß Armin M., V. und der Angeklagte
G. an der Versammlung teilnahmen. Sie kannten sich demzufolge seit
langem. Der Angeklagte arbeitet für den Verein Flucht und Migration,
war Mitglied der Taxigenossenschaft "Taxistas", die auch
ihren Sitz im Mehringhof hat, und nach den Bekundungen des Zeugen
KOK Palm der Berliner Kaffeegenossenschaft; im übrigen war
er Mitglied der Berliner RZ. Der Angeklagte neigt also dazu, sich
mit anderen zum gemeinsamen Tun zusammenzuschließen. Für
die Glaubhaftigkeit der Aussage des Zeugen Mousli spricht auch,
daß er zur Charakterisierung des Angeklagten angab, er sei
ein "Lieber", und damit seine Sympathie für ihn zu
erkennen gab. Aus diesem Grund hält der Senat es für fernliegend,
daß er ihm Tatbeiträge anlastete, die er in Wahrheit
nicht leistete.
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