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Übersicht: schriftliches Urteil

2) Für die von dem Zeugen Mousli glaubhaft bekundete Mitgliedschaft des Angeklagten G. in den Berliner RZ spricht dessen noch heute andauerndes Interesse an der Flüchtlingsproblematik, denn er ist Mitglied der Forschungsgesellschaft "Flucht und Migration", die sich intensiv für die Flüchtlinge einsetzt. Dieser Verein gab sich laut Vereinsregister am 2. November 1994 eine Satzung und hat nach den Bekundungen der Zeugin KHK Wolff sein Domizil im Mehringhof. Die von dem Angeklagten H. benannte Zeugin K., die nach ihren glaubhaften Bekundungen von Oktober 1987 bis Mitte 1991 Hausmeisterin im Mehringhof war, kannte den Angeklagten G., wie auch den Zeugen Mousli, vom Mehringhof.

Es kommt hinzu, daß nach den glaubhaften Bekundungen der Zeugen KOK‘in Pankok und KOK Palm bei der Durchsuchung der Wohnung dieses Angeklagten am 19. Dezember 1999 dem politisch linksorientierten Spektrum zuzuordnende Abhandlungen, wie "RZ - Weg zum Erfolg" und "Rote Zora" - dem feministischen Zweig der RZ -, gefunden wurden. Diese Schriften beweisen zumindest die geistige Nähe des Angeklagten zu diesen Vereinigungen. Die Zeugin Pankok hat weiter ausgesagt, im Flur der Wohnung sei ein Rucksack gefunden worden, in dem sich Ausweispapiere des Angeklagten, wie etwa sein Reisepaß, sowie ein Scanner mit Bedienungsanleitung, seine Tagebücher und ein Diktiergerät befanden. Der Zeuge Palm hat bekundet, es habe sich um einen Funkscanner gehandelt mit der eingestellten Funkfrequenz des Bundesgrenzschutzes. - Der Inhalt des Rucksackes macht deutlich. daß dieser zur Flucht bereitstand. Der Angeklagte wußte von dem Zeugen Mousli, daß aus dessen Keller im März 1995 Sprengstoff gestohlen worden war, wußte zur Überzeugung des Senats ebenso wie der Angeklagte H. von der Verhaftung des Zeugen Mousli im Mai 1999 und mußte einkalkulieren, daß die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes auch auf seine Spur führen könnten, weshalb er den Rucksack bereitstellte. Hätte er mit den Berliner RZ nichts zu tun gehabt, wäre dies unnötig gewesen.

Der Zeuge Mousli hat weiter ausgesagt, "Jon" und "Judith" hätten erzählt, der Angeklagte G. sei im Frühjahr 1986 an der sog. Postsparbuchaktion der RZ beteiligt gewesen, mit der sich die RZ bundesweit Geld beschafft hätten. Er habe bei der Aktion einen Fehler gemacht, sei in den "Wald", gemäß dem RZ-Sprachgebrauch: in die Illegalität gegangen und habe sich wohl nach Nicaragua abgesetzt. Der Inhalt des sichergestellten Tagebuches des Angeklagten stützt die Aussage des Zeugen. Denn darin führte der Angeklagte aus, daß er sich im "Wald" befinde. Diese Passagen konnten beschränkt auf diese Aussage wegen der Schwere der Tat verwertet werden. Der Angeklagte befand sich also damals auf der Flucht, von der er im Dezember 1986 zurückkehrte, was aus seiner polizeilichen Anmeldung in Berlin folgt. Insoweit ist verifiziert worden, was der Zeuge Mousli von den Angeklagten Sch. und E. gehört hatte.

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