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Übersicht: schriftliches
Urteil
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2) Für die von dem Zeugen Mousli glaubhaft
bekundete Mitgliedschaft des Angeklagten G. in den Berliner RZ spricht
dessen noch heute andauerndes Interesse an der Flüchtlingsproblematik,
denn er ist Mitglied der Forschungsgesellschaft "Flucht und
Migration", die sich intensiv für die Flüchtlinge
einsetzt. Dieser Verein gab sich laut Vereinsregister am 2. November
1994 eine Satzung und hat nach den Bekundungen der Zeugin KHK Wolff
sein Domizil im Mehringhof. Die von dem Angeklagten H. benannte
Zeugin K., die nach ihren glaubhaften Bekundungen von Oktober 1987
bis Mitte 1991 Hausmeisterin im Mehringhof war, kannte den Angeklagten
G., wie auch den Zeugen Mousli, vom Mehringhof.
Es kommt hinzu, daß nach den glaubhaften Bekundungen der
Zeugen KOK‘in Pankok und KOK Palm bei der Durchsuchung der Wohnung
dieses Angeklagten am 19. Dezember 1999 dem politisch linksorientierten
Spektrum zuzuordnende Abhandlungen, wie "RZ - Weg zum Erfolg"
und "Rote Zora" - dem feministischen Zweig der RZ -, gefunden
wurden. Diese Schriften beweisen zumindest die geistige Nähe
des Angeklagten zu diesen Vereinigungen. Die Zeugin Pankok hat weiter
ausgesagt, im Flur der Wohnung sei ein Rucksack gefunden worden,
in dem sich Ausweispapiere des Angeklagten, wie etwa sein Reisepaß,
sowie ein Scanner mit Bedienungsanleitung, seine Tagebücher
und ein Diktiergerät befanden. Der Zeuge Palm hat bekundet,
es habe sich um einen Funkscanner gehandelt mit der eingestellten
Funkfrequenz des Bundesgrenzschutzes. - Der Inhalt des Rucksackes
macht deutlich. daß dieser zur Flucht bereitstand. Der Angeklagte
wußte von dem Zeugen Mousli, daß aus dessen Keller im
März 1995 Sprengstoff gestohlen worden war, wußte zur
Überzeugung des Senats ebenso wie der Angeklagte H. von der
Verhaftung des Zeugen Mousli im Mai 1999 und mußte einkalkulieren,
daß die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes auch auf seine
Spur führen könnten, weshalb er den Rucksack bereitstellte.
Hätte er mit den Berliner RZ nichts zu tun gehabt, wäre
dies unnötig gewesen.
Der Zeuge Mousli hat weiter ausgesagt, "Jon" und "Judith"
hätten erzählt, der Angeklagte G. sei im Frühjahr
1986 an der sog. Postsparbuchaktion der RZ beteiligt gewesen, mit
der sich die RZ bundesweit Geld beschafft hätten. Er habe bei
der Aktion einen Fehler gemacht, sei in den "Wald", gemäß
dem RZ-Sprachgebrauch: in die Illegalität gegangen und habe
sich wohl nach Nicaragua abgesetzt. Der Inhalt des sichergestellten
Tagebuches des Angeklagten stützt die Aussage des Zeugen. Denn
darin führte der Angeklagte aus, daß er sich im "Wald"
befinde. Diese Passagen konnten beschränkt auf diese Aussage
wegen der Schwere der Tat verwertet werden. Der Angeklagte befand
sich also damals auf der Flucht, von der er im Dezember 1986 zurückkehrte,
was aus seiner polizeilichen Anmeldung in Berlin folgt. Insoweit
ist verifiziert worden, was der Zeuge Mousli von den Angeklagten
Sch. und E. gehört hatte.
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