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Übersicht: schriftliches
Urteil
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3) a) Der Angeklagte H. hat sich einige Zeit
nach dem Angeklagten Sch. zur Sache geäußert und eingeräumt.
unter dem Decknamen "Anton" zeitweise bei den Berliner
RZ mitgewirkt zu haben, jedoch seine Teilnahme an den Anschlägen
bestritten. Er hat sich im wesentlichen dahin eingelassen, im Sommer
1984 auf die Möglichkeit angesprochen worden zu sein. in Strukturen
der Berliner RZ mitzuwirken. Er habe zwar sein Interesse bekundet,
.jedoch darauf hingewiesen, daß Schwerpunkt seiner politischen
Arbeit die Unterstützung des Befreiungsaufbruchs in Mittelamerika,
insbesondere in Nicaragua. sei. der er sich weiterhin habe widmen
wollen. Von Herbst 1984 bis August 1985 habe er sich in Nicaragua
aufgehalten. Nach seiner Rückkehr seien die Gespräche
bis in das Jahr 1986 hinein fortgesetzt worden. Ihm sei eine Mitarbeit
bei den RZ als machbar erschienen. Unter dem Decknamen "Anton"
habe er in der Folgezeit im erweiterten Kreis über die Grundlagen
von Migration, die verzweifelte Lage vieler Flüchtlinge und
die daraus abgeleitete sog. Flüchtlingskampagne diskutiert.
Er, H., habe Vorbereitungen für die Ankunft und den Aufenthalt
der Illegalen "Jon" und "Judith" in Berlin getroffen,
wobei es im wesentlichen um die Unterbringung und Finanzierung gegangen
sei. Er habe sie im Laufe des Jahres 1986 persönlich kennen
gelernt.
b) Im Herbst 1986 habe er den Kontakt zur RZ abgebrochen. Hierzu
sei es aus folgenden Gründen gekommen: Er habe zur damaligen
Zeit in einer Weinhandlung in Berlin- Kreuzberg gearbeitet. Gegen
die Betreiber dieses Ladens, Manfred Muder u.a., habe die Polizei
ein Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung der Zeitschrift "radikal"
geführt. Im Rahmen dieses Verfahrens sei während seiner,
H.s, vom 16. September bis 9. Oktober 1986 urlaubsbedingten Abwesenheit
eine Durchsuchung der Weinhandlung durchgeführt worden, bei
der sich die Polizei, wie ihm berichtet worden sei, explizit nach
ihm erkundigt habe. In den folgenden Monaten seien er und weitere
Personen vernommen, im Februar 1987 drei Projekte durchsucht und
diese sowie Zeugen observiert worden. Er selbst habe Observationsfahrzeuge
vor seinem damaligen Wohnhaus und dem Weinladen in der Gneisenaustraße
stehen sehen. Die von ihm notierten polizeilichen Kennzeichen und
Marken der Fahrzeuge habe er der "Funkgruppe", in der
Tarek Mousli mitgewirkt habe. weitergeleitet, die bestätigt
habe, daß einige Fahrzeug als Observationsfahrzeuge bekannt
seien. Da er, H., nunmehr sicher gewesen sei, unter Beobachtung
der Strafverfolgungsbehörden gestanden zu haben, habe er im
Herbst 1986 .jeden Kontakt zu den RZ abgebrochen und daher an den
Anschlägen auf Hollenberg und die ZSA nicht mitgewirkt.
c) Nach Ablauf einer gewissen Karenzzeit habe er im Frühsommer
1987 wieder Kontakte zu den RZ aufgebaut. Er habe aber an keinem
konspirativen Gruppentreffen teilgenommen und sei auch nicht an
dem Anschlag auf Dr. Korbmacher beteiligt gewesen. Er habe mit den
RZ Informationen und Diskussionspapiere ausgetauscht und sei bei
der Lösung von Problemen, die sich mit dem Aufenthalt der beiden
Illegalen "Jon" und "Judith" gestellt hätten,
behilflich gewesen, so in Fragen der finanziellen Unterstützung,
Wohnungsbeschaffung, ärztlichen Versorgung etc. Von Ende Dezember
1987 bis April 1988 habe er sich erneut in Nicaragua aufgehalten.
Aus persönlichen und politischen Erwägungen habe er sich
1987/1988 zum Ausstieg aus den RZ entschlossen. Er habe sich dem
vom Angeklagten Sch. angesprochenen Arbeitskreis angeschlossen.
In diesem Rahmen habe sich zwischen den Angeklagten E., Sch. und
ihm ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt, das bis weit
in die 90er Jahre gewährt habe.
d) Der Angeklagte H. hat weiter behauptet, von einem Sprengstoffdepot
im Mehringhof nichts gewußt zu haben, und die Existenz eines
solchen Depots für die Zeit seiner dortigen Hausmeistertätigkeit
ausgeschlossen. Wäre er mit einem solchen Ansinnen konfrontiert
worden, hätte er sich entschieden dagegen verwahrt, schon um
im Falle einer Entdeckung das Projekt Mehringhof nicht zu gefährden.
Er sei seit 1. August 1989 im Mehringhof Hausmeister. Zwischen Mai
1984, dem Ende seiner Tätigkeit in der Mehringhof- Kneipe "Spectrum",
und dem 1. August 1989 habe er über keine Schlüssel des
Gebäudes verfügt. Die Hausmeisterstelle sei bis 1995 mit
drei Personen in Teilzeitanstellung besetzt gewesen. Wegen der Personalfluktuation
hätte der gesamte Personenkreis in die Existenz eines angeblichen
Depots eingeweiht sein müssen. Mehrere Personen hätten
über Generalschlüssel verfügt, mit denen sämtliche
Räumlichkeiten im Mehringhof jederzeit zugänglich gewesen
seien. Der vom Zeugen Mousli - im Ermittlungsverfahren - genannte
Aufzugsschacht sei als Aufbewahrungsort für Sprengstoff völlig
ungeeignet gewesen, weil er ohne weiteres einsehbar gewesen sei
und weil monatlich an wechselnden Tagen unangekündigte Kontrollen
durch das die Aufzugsanlage wartende Unternehmen durchgeführt
worden seien, die jederzeit zu einer Entdeckung des Depots hätte
führen können. Auch der sog. Elektroraum im Erdgeschoß
(in diesem befindet sich ein durch einen Metalldeckel abgedeckter
Schacht), den sich der Zeuge Mousli bei der Durchsuchung des Mehringhofs
am 30. Mai 2000 "ausgeguckt" habe, sei für ein Depot
gänzlich ungeeignet gewesen.
e) Der Angeklagte H. hat sich weiter zu dem Anschlag auf die Siegessäule
im wesentlichen dahin eingelassen, daran nicht beteiligt gewesen
sein. Er habe sich im Herbst 1990 eine schmerzhafte Knieverletzung
zugezogen, sei deshalb gehbehindert und vom 20. November 1990 bis
17. März 1991 arbeitsunfähig gewesen. Im Februar 1991
habe er sich einer Meniskusoperation unterziehen müssen.
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