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Übersicht: schriftliches Urteil

2) Die Angeklagte E. hat sich dahin eingelassen, die sie betreffenden Erklärungen und Angaben zur Sache des Angeklagten Sch. seien sachlich richtig und würden von ihr bestätigt. Am Ende der Hauptverhandlung hat sie zur Frage ihres Ausscheidens aus den Berliner RZ auf die von ihr getragene Einlassung des Angeklagten Sch. zum Ausstieg (s.o. III. 1) e)) hingewiesen, in einer mit "Die Wahrheit hat einen Zeitkern" überschriebenen Erklärung Ausführungen zu den philosophischen und historischen Grundlagen des von ihr als "Das Spiel ist aus. Anmerkungen zur Geschlechtsdifferenz." bezeichneten Anti- Patriarchats- Papier gemacht. Ferner hat sie angegeben, nach dem Ende der Flüchtlingskampagne habe sie Ende 1987 mit der Untersuchung des "Patriarchats" begonnen, um auf diese Weise eine Auflösungsdiskussion zu schaffen. Die Schlußfolgerung des Papiers für die Politik und Praxis der RZ sei eindeutig: "Das Spiel ist aus." Sie und Sch. hätten sich bemüht, den anderen die zu ziehenden Konsequenzen zu erläutern. Die Reaktion der Berliner Gruppe sei unterschiedlich gewesen. Sie hätten sich nicht einigen können und die Berliner Gruppe habe sich aufgelöst. In der Zeit von Ende 1987 bis zu ihrem Weggang aus Berlin 1990/91 habe es in Berlin keine RZ gegeben. Sie glaube nicht an eine neue Zusammensetzung der Gruppe in den 90er Jahren. Der Angeklagte H. habe wegen seiner Mitarbeit in ihrem Literaturzirkel nicht daran beteiligt sein können. Es sei auch nicht Stil der RZ gewesen, Anschläge auf Denkmale zu verüben.

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