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Übersicht: schriftliches
Urteil
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C. Beweiswürdigung
I. Aussageverhalten und persönliche Verhältnisse der
Angeklagten
1) Die Angeklagten B. und G. haben von ihrem Schweigerecht
Gebrauch gemacht.
Der Angeklagte Sch. hat sich zu seinen persönlichen Verhältnissen
und zur Sache eingelassen, die Angeklagte E. hat sich diese Einlassung
zu eigen gemacht und sich später ergänzend zum Ausscheiden
aus den Berliner RZ im Zusammenhang mit dem Anti- Patriarchats-
Papier geäußert. Der Angeklagte H. hat sich ebenfalls
zur Sache eingelassen.
2) Der Angeklagte Sch. hat sich im wesentlichen so, wie
festgestellt, zu seinen persönlichen Verhältnissen geäußert.
Zuvor waren dazu bereits der Zeuge KHK Hübel vernommen und
die Lebensläufe des Angeklagten verlesen worden. Zu den persönlichen
Verhältnissen der übrigen Angeklagten sind die Zeugen
KOK Igelmund für die Angeklagte E., der Zeuge KOK Palm für
den Angeklagten G., der Zeuge KOK Otte für den Angeklagten
B. und der Zeuge KHK van Elkan für den Angeklagten H., der
sich nur zur Sache eingelassen hat, vernommen und Lebensläufe
verlesen worden.
II. Ziele und Anschläge der RZ
Der Zeuge EKHK a.D. Schulzke, der nach seinen Angaben seit 1994
mit den RZ beruflich befaßt war, hat die Geschichte, revolutionären
Ziele und das Handeln der Mitglieder dargestellt. Seine Bekundungen
sind durch die verlesenen Urteile des OLG Düsseldorf vom 19.
Januar 1979 gegen Albartus und Schwall -IV 2/77-5 OJs 2/77- bzw.
des OLG Koblenz vom 19. November 1982 gegen Raabe -2 OJs 24/80-
sowie die verlesenen Schriften "Revolutionärer Zorn"
bestätigt worden. Auch der Zeuge Mousli hat sich in diesem
Sinne zu den politischen Vorstellungen und Inhalten der RZ und ihren
Zielsetzungen geäußert.
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