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Übersicht: schriftliches Urteil

C. Beweiswürdigung

I. Aussageverhalten und persönliche Verhältnisse der Angeklagten

1) Die Angeklagten B. und G. haben von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Der Angeklagte Sch. hat sich zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache eingelassen, die Angeklagte E. hat sich diese Einlassung zu eigen gemacht und sich später ergänzend zum Ausscheiden aus den Berliner RZ im Zusammenhang mit dem Anti- Patriarchats- Papier geäußert. Der Angeklagte H. hat sich ebenfalls zur Sache eingelassen.

2) Der Angeklagte Sch. hat sich im wesentlichen so, wie festgestellt, zu seinen persönlichen Verhältnissen geäußert. Zuvor waren dazu bereits der Zeuge KHK Hübel vernommen und die Lebensläufe des Angeklagten verlesen worden. Zu den persönlichen Verhältnissen der übrigen Angeklagten sind die Zeugen KOK Igelmund für die Angeklagte E., der Zeuge KOK Palm für den Angeklagten G., der Zeuge KOK Otte für den Angeklagten B. und der Zeuge KHK van Elkan für den Angeklagten H., der sich nur zur Sache eingelassen hat, vernommen und Lebensläufe verlesen worden.

II. Ziele und Anschläge der RZ

Der Zeuge EKHK a.D. Schulzke, der nach seinen Angaben seit 1994 mit den RZ beruflich befaßt war, hat die Geschichte, revolutionären Ziele und das Handeln der Mitglieder dargestellt. Seine Bekundungen sind durch die verlesenen Urteile des OLG Düsseldorf vom 19. Januar 1979 gegen Albartus und Schwall -IV 2/77-5 OJs 2/77- bzw. des OLG Koblenz vom 19. November 1982 gegen Raabe -2 OJs 24/80- sowie die verlesenen Schriften "Revolutionärer Zorn" bestätigt worden. Auch der Zeuge Mousli hat sich in diesem Sinne zu den politischen Vorstellungen und Inhalten der RZ und ihren Zielsetzungen geäußert.

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