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Übersicht: schriftliches
Urteil
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8) Darlehensbeschaffung für die RZ
Im Jahre 1994 trat der Angeklagte G. an den Zeugen Mousli heran
und fragte ihn, ob er bei der Berliner RZ wieder mitmachen wolle,
was der Zeuge ablehnte. Der Angeklagte berichtete dem Zeugen, daß
die RZ Geld benötigten.
Der Zeuge war mit Michael W., genannt "Roger", befreundet.
Als dieser, wie bereits erwähnt, 1990 bei einem Verkehrsunfall
schwer verletzt wurde und auf fremde Hilfe angewiesen war, organisierte
er die Pflege des Freundes. Michael W. verfügte über erhebliche
Geldbeträge, die er gegenüber den Behörden verschwieg,
um staatliche finanzielle Hilfen für seine Behinderung zu erhalten.
Ein Teil des Schwarzgeldes befand sich bei der in den USA lebenden
Tante des W., Marga B.. Weitere Schwarzgeldbeträge von 50.000
DM bis 60.000 DM in bar verwaltete oder bewahrte der Zeuge für
W. auf.
Der Zeuge Mousli trug dem W., der sich überlegt hatte, was
er mit dem Schwarzgeld anfangen könne, vor, daß die RZ
Geld benötigten. W. beschloß, den RZ aus den Schwarzgeldbeständen
60.000 DM als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem
Zwecke wies er seine Tante B. an, auf das Konto des Zeugen Mousli
50.000 DM zu überweisen; dieser Betrag wurde am 29. November
1994 dort gutgeschrieben. Ende 1994 oder Anfang 1995 gab der Zeuge
Mousli, wie mit W. verabredet, dem Angeklagten G. 60.000 DM für
die RZ.
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