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Übersicht: schriftliches Urteil

6) Entwicklung bis zum Ausscheiden des Zeugen Mousli und der Angeklagten E. und Sch.

Die Ermordung von Gerd Albartus durch ein palästinensisches "Revolutionstribunal" im Jahre 1987 und die genannte Durchsuchungsaktion des Bundeskriminalamtes am 18. Dezember desselben Jahres riefen bei den Mitgliedern aller RZ- Gruppen eine tiefe Verunsicherung hervor und lösten eine Legitimationskrise aus. Eine Diskussion über die Folgen für die Politik der RZ und ihre moralischen, legitimatorischen Grundlagen setzte ein. In den beiden Gruppen der Berliner RZ wurde nun eine Strategie- und Strukturdiskussion geführt. Die Angeklagten E. und Sch. gründeten zu dieser Zeit einen Literaturzirkel, an dem auch der Angeklagte H. sowie die Zeuginnen W. und E. teilnahmen. Letztere, eine langjährige Freundin des Angeklagten H., hatte einige Jahre in Nicaragua gelebt und suchte nach ihrer Rückkehr nach Deutschland ein neues "politisches" Betätigungsfeld. Die Mitglieder des Literaturkreises suchten durch die Befassung mit insbesondere philosophischen Schriften eine geistige Neuorientierung. Die Angeklagten E., Sch. und H. blieben weiter Mitglieder der RZ.

Bereits nach dem Anschlag auf den Zeugen Dr. Korbmacher verfaßte die Angeklagte E. in ideologischer Übereinstimmung mit dem Angeklagten Sch. ein Papier, das später in der Textsammlung "Die Früchte des Zorns. Texte und Materialien zur Geschichte der Revolutionären Zellen und der Roten Zora. Band 2" unter dem Titel" Was ist das Patriarchat? Diskussionstext der Revolutionären Zellen von 1989" veröffentlicht wurde. In dem Aufsatz untersuchte die Angeklagte die Stellung und Rolle der Frau in der Gesellschaft. Sie kam zu dem Ergebnis, daß entgegen dem von dem linken revolutionären Mann vertretenen Gleichheitsgedanken Mann und Frau nicht gleich seien im Hinblick auf die ..Geschlechtsdifferenz". Die sich daraus ergebenden Folgen seien in den bisherigen "männlichen" Revolutionskonzepten nicht berücksichtigt worden. Die Angeklagten E. und Sch. wollten damit eine inhaltliche Neuorientierung für eine neue Kampagne der RZ geben. Über den Inhalt des Anti- Patriarchats- Papiers wurde 1988 und 1989 in der Gruppe der Angeklagten E. und Sch. kontrovers diskutiert. Der Zeuge Mousli qualifizierte die Ausführungen in dem Papier als "Hausfrauisierung" ab.

Unter Aufhebung des bisher streng gewahrten Abschottungsprinzips trafen sich 1989/90 alle Berliner RZ- Mitglieder - "Toni", wie bereits ausgeführt, jedoch nicht, da er zu dieser Zeit schon aus der Vereinigung ausgetreten war - zu einem Waldspaziergang in der Nähe des S- Bahnhofs Wannsee, bei dem die aufgezeigten Fragen diskutiert wurden. Wortführer waren wiederum die Angeklagten E., Sch. und B.. Letzterer sprach sich für soziale Themen aus, die Angeklagten E. und Sch. für eine Antipatriarchats- und Antisexismuslinie. Schließlich ging es auch um die von Mitgliedern des "Pott' in Ablehnung dieser Linie angestoßene Frage der Auflösung der RZ. Man ging ohne konkretes Ergebnis auseinander.

1990 schied der Zeuge Mousli aus den Berliner RZ aus, erklärte sich jedoch bereit, der Vereinigung "strukturell", d.h. für Hilfsdienste, zur Verfügung zu stehen. Er hatte geheiratet und die Organisation der Pflege des im selben Jahr bei einem Autounfall schwer verletzten Michael W., genannt "Roger", übernommen. Nach dem Ausscheiden des Zeugen stellten die Angeklagten E. und Sch., die sich bereits seit einiger Zeit mit dem Gedanken, in die Legalität zurückzukehren, getragen hatten, 1990 ihre Mitarbeit in der Vereinigung ein, weil sie ein weiteres Engagement für sinnlos hielten. Sie waren der Meinung, die Ziele der RZ seien aufgrund der gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland nicht mehr erreichbar. Mit ihrem Austritt aus der Gruppe löste sich diese auf. Die übrigen Mitglieder schlossen sich der Gruppe des Angeklagten B. an, der nunmehr die Angeklagten B., G. und H. sowie Lothar E. angehörten. Der Angeklagte B. behielt in seiner erweiterten Gruppe seine führende Stellung.

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