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Übersicht: schriftliches Urteil

5) Sprengstoffdepot im Mehringhof

Mit Versendedatum vom 17. Februar 1987 lieferten die heute nicht mehr bestehenden VEB Sprengstoffwerke Schönebeck/ DDR über den Außenhandelsbetrieb Chemie- Export- Import an die Westspreng GmbH in Finnentrop- Fretter 100 Kisten Gelamon 40, Kaliber 22 mm/ 200gr mit den Kistennummern 000501 bis 000600. Die Westspreng GmbH lieferte ihrerseits aus diesem Bestand am 29. Mai 1987 an die Klöckner Durilit GmbH zu deren Steinbruch in Salzhemmendorf unter anderem zehn Kisten Gelamon 40 mit den Kistennummern 000565 bis 000574. Bei Gelamon 40 handelt es sich um einen hochexplosiven Gesteinssprengstoff, der in (Gesamt-) Deutschland allein von den Sprengstoffwerken Schönebeck in der DDR hergestellt und in Steinbrüchen verwendet wurde. Am 4. Juli 1987 entwendeten Mitglieder der RZ aus dem "Norden" - Thomas K. soll an der Tat beteiligt gewesen sein - in Salzhemmendorf 110 kg Gelamon 40 und 22.5 kg Hablastit 60 sowie 195 m Sprengschnur. Den Sprengstoff wollten sie bei ihren Anschlägen verwenden.

Der Angeklagte Sch. kündigte im Frühjahr 1987 in seiner Gruppe die Lieferung von Sprengstoff an. So erhielten die RZ in Berlin im Herbst 1987 auf unbekannten Wegen aus dem Einbruch in Salzhemmendorf stammende 20 kg Gelamon 40 und ein Stück Sprengschnur, aber auch Waffen. Diese Gegenstände lagerte Lothar E. gemäß dem Ergebnis einer Diskussion mit den Gruppenmitgliedern in einem Schacht oder einer Grube in dem in Berlin- Kreuzberg, Gneisenaustraße 2a, gelegenen Mehringhof, der von den Sicherheitsbehörden als rechtsfreier Raum angesehen wurde, weshalb die Gefahr der Entdeckung des Sprengstoffes nahezu ausgeschlossen und er somit für seine Aufbewahrung besonders geeignet war.

Der Angeklagte H. arbeitete von 1981 bis 1984 in dem Lokal "Spectrum" im Mehringhof, das später "Ex" hieß, 1986 bis 1987 in der Weinhandlung Muder und ab dem 1. August 1989 als Hausmeister im Mehringhof. Vom Zeitpunkt der Aufnahme dieser Tätigkeit an verwaltete er das Sprengstoff- und Waffendepot gemeinsam mit Lothar E.. Als dieser 1992 oder 1993 seinen Lebensmittelpunkt zunächst nach Kanada verlegte, betreute der Angeklagte H. den restlichen Sprengstoff und die Waffen im Mehringhof zumindest kurzfristig allein. Wahrscheinlich verwaltete er das Depot bis zu dessen Auflösung im März 1995; es ist jedoch nicht auszuschließen, daß es zuletzt von einer anderen Person betreut wurde oder der Sprengstoff und die Waffen davor ausgelagert worden waren.

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