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28. Prozesstag: 12. Oktober 2001

Kammergericht: Bundesanwaltschaft agiert überspitzt und polemisch

Zu Beginn der heutigen Aufführung vor dem Kammergericht, verlangte der Angeklagte Harald G. von der Vorsitzenden Richterin eine Erklärung. Durch die Angriffe und Ankündigung der Bundesanwaltschaft vom 4.10. im Zusammenhang mit dem Aussetzungsantrag seiner Anwältinnen sei ein Schutz durch das Gericht für ihn geboten. Dem konnte die Richterin offenbar nicht folgen. Grundsätzlich hielt sie eine Erklärung nicht für erforderlich, mit der Begründung, dies würde "sich von selbst ergeben..."

Es mangelt an Fürsorge

Nach einer Verhandlungspause schloss sich Rechtsanwalt Kaleck der Forderung des Angeklagten Harald G. an. Die wiederholten Behauptungen und Unterstellungen der Bundesanwälte Homann und Bruns, insbesondere gegenüber den VerteidigerInnen Studzinski und Würdinger während des Verfahrens, hätten ein Einschreiten des Gerichts erfordert. Die von der BAW verwendeten Metapher "Krieg", als Drohung gegenüber der gesamten Verteidigung, sei nicht nur im prozessualen Zusammenhang mehr als eine Entgleisung und verlange deshalb nach eine Reaktion des Gerichts. Verteidiger Eisenberg ergänzte, dass aus den Äußerungen der BAW abzulesen sei, sie gedenke den einzelnen VerteidigerInnen zukünftig unterschiedlich gegenüberzutreten, namentlich den Verteidigerinnen des Angeklagten Harald G.. Die "Fürsorgepflicht des Gerichts" erfordere grundsätzlich die Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Prozessbeteiligten. Eine entsprechend zurückweisende Klarstellung stünde dem Kammergericht gut zu Gesicht.

Der Stil des Gerichts

Die Richterin Hennig reagierte daraufhin mit der Feststellung, dass die Erwiderung der Bundesanwaltschaft zum Aussetzungsantrag der Verteidigung überspitzt und polemisch gewesen sei. Im Übrigen würden sich die Äußerungen aber durchaus im Rahmen des Stils der von ihr geleiteten Verhandlung bewegen. Weiterhin gab sie bekannt, dass die seit Wochen in Rede stehenden Tonbänder der Telefonüberwachung der Anschlüsse des Kronzeugen Tarek Mousli von einer Firma kopiert würden, weil dem Bundeskriminalamt dafür keine Kapazitäten zur Verfügung stünden Dabei entstünden angebliche Gesamtkosten in Höhe von DM 20.000.

In ca. 14 Tagen könnten die Bänder dann ausgehändigt werden.

Es ist alles sehr lange her...

Aufgerufen wurde nun der Zeuge Klaus S. (46 Jahre), ein Kriminalbeamter aus Berlin. Er wurde zum Anschlag auf den Leiter der Ausländerbehörde im Oktober 1986 befragt. Dabei handelte es sich um seinen Einsatz beim Auffinden eines VW Typ Passat, der angeblich dabei benutzt worden sei. Trotz vorangegangenem Aktenstudium könne er keine Angaben aus eigener Erinnerung machen, so eröffnete der Zeuge seine Aussage. Auch die Inaugenscheinnahme von ca. 30 Fotoseiten der Ermittlungsakten konnte seine Erinnerung nicht wesentlich auffrischen. Immerhin konnte er bestätigen, dass er an diesem Einsatz beteiligt gewesen sei und es sich bei dem aufgefundenen Fahrzeug um einen grünen VW Passat gehandelt hätte, an dem sichtbare Brandspuren zu erkennen gewesen seien. Weiterhin wäre das Fahrzeug mit falschen Kennzeichen ausgerüstet gewesen. Abschließend gab er zu Protokoll, dass eine serienmäßige Typenkennzeichnung unkenntlich gemacht worden sei und auf dem Rücksitz eine "Unkonventionelle Brand- oder Sprengvorrichtung" (USBV) zu erkennen gewesen sein soll. Trotz intensiver Versuche des Beisitzenden Richters Hanschke waren dem Zeugen keine weiteren Einzelheiten in den Mund zu legen. Eben schon alles lange her...

Der Prozess wird mit einer posthumen Zeugenvernehmung fortgesetzt. Die Verlesung der polizeilichen Vernehmung eines Herrn N., der bereits verstorben ist, erwartet die Prozessbeteiligten. Diesem Ereignis ist beizuwohnen am Donnerstag, dem 18.10., an gewohntem Orte.

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