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Verteidigung
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Andrea Würdinger Rechtsanwältin
Silke Studzinsky
Berlin den 07.06..2001
Kammergericht
1. Strafsenat
In der Strafsache
/ Harald Glöde
2 STE 11/00
übersende ich anliegend drei Seiten, auf
denen unter Ziffer 1) bis 43) entsprechende Unterlagen und Schreiben
aufgeführt sind, die sich nicht in den der Verteidigung überlassenen
Akten befinden. Aus den jeweils aufgeführten Fundstellen (Band/Blattzahl)
ergibt sich, daß entsprechende Schreiben, Vermerke oder Notizen
vorhanden sein müssen, bzw. verwandt worden sind.
Da die Verteidigung davon ausgeht, daß
sich diese entsprechenden Schreiben auch nicht bei den, dem Gericht
zur Verfügung stehenden Akten befinden, wird beantragt,
die Bundesanwaltschaft aufzufordern, die fehlenden
Aktenteile dem Gericht zur Verfügung zu stellen.
Gleichsam wird dann Akteneinsicht in die übersandten
Aktenbestandteile beantragt.
Da der für den 07.06.2001 geladene Zeuge
EKHK Schulzke mit diversen Ermittlungsvorgängen befaßt
war, wird einer Zeugenvernehmung des EKHK Schulzke - bis zur Übersendung
der in der Anlage beigefügten Aktenbestandteile - widersprochen.
Anhang
- Die Anforderungsschreiben des BKA an die
StA Berlin zu folgenden Aktenzeichen sowie die entsprechenden
Antwortschreiben der StA:
- 404 VR Js 17/92, StA beim LG Berlin, (48/305)
- 81 Js 89/92 Ls, StA beim LG Berlin, (48/363)
- 16 Ju Js 23/93 , StA beim LG
Berlin, (48/378)
- 16 Ju Js 1033/94, StA beim LG
Berlin, (48/387)
- 1 Bra Js 2043/95, StA beim LG
Berlin, (48/396)
- 149 PLs 2981/97 Amtsanwaltschaft
Berlin (48/496)
- 81 Js 2412/96, StA beim LG Berlin (48/506)
- Die Erkenntnisanfrage des BKA vom 10.7.98
zu Tarek Mousli beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
sowie deren schriftliche Antwort (13/266).
- Die Erkenntnisanfrage des BKA vom 21.7.98
beim LKA Kiel (13/266).
- Die Erkenntnisanfrage des BKA vom 14.8.98
beim LKA Kiel (13/276).
- Das Amtshilfeersuchen des BKA vom 20.7.98
und vom 27.8.98 beim Bundesamt für Verfassungsschutz (13/257).
- Die Anfrage des BKA bei der Gauck-Behörde
vom 31.8.98 (14/150).
- Die Erkenntnisanfrage des BKA vom 28.9.98
an das PP Hagen (51/933).
- Die Anfrage des BKA bei der Gauck-Behörde
vom 18.12.98 (44/108).
- Die Anfrage des BKA beim BfV zu Toralf G.,
vermutlich Februar 99 (20/227).
- Das Fax des BKA vom 12.5.99 an das LKA Brandenburg
(44/90).
- Das Schreiben von Schulzke vom 3.9.99 an
den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes (74/117)
- Den Vermerk über den Besuch von Schulzke
und Trede in der Geschäftsstelle des DKV am 3.9.99 (22/114).
- Den Vermerk oder die Anfrage zur Beschaffung
der Mitgliederlisten des Karate-Vereins Tu'ng Dojo (17/521).
- Die Anfrage des BKA an das BfV zu Axel H.
sowie die Auskunft des BfV (44/52).
- Den Antrag der BAW auf Durchsuchung des
Mehringhofes zum Beschluß
- des Ermittlungsrichters vom 14.12.99 (76/1)
sowie den dazugehörigen Bericht des BKA's mit der Anregung
zur Durchsuchung und die entsprechenden Begleitschreiben des Ermittlungsrichters.
- Die e-mail von Schulzke vom 16.12.99 an
Frau Dr. Baldauf von KT 54-2 (21/154).
- Die Anfragen des BKA vom 1.3. und vom 31.3.2000
bei der LBB (41/125).
- Die Aufträge von OStA Homann vom 16.8.
und 18.8.2000 (64/0.1, 74/211 und 74/229).
- Die Weisung der BAW (Bruns?)vom 21.8.2000
zu Ermittlungen bezüglich Hollenberg (56/2/35-1 bzw 2), von
4 Blatt ist nur eins vorhanden.
- Das Fax des BKA vom 27.10.00 an die Advance
Bank (93/244,5)
- Den Ermittlungsauftrag der BAW zum Handy-Besitz
des Angeklagten G. (93/275,1+2).
- Das Auskunftsersuchen der BAW vom 26.1.00
bei der Gauck-Behörde (84/6).
- Die e-mail von Schulzke vom 30.8.99 an ZD
23-4 (14/143).
- Den Vermerk über das Gespräch
mit OStA Monka am 7.6.00, u.a. zur Rücknahme des Kriminaltechnischen-Untersuchungsantrages
(KT-Antrag) auf linguistische Untersuchung und zum Verbleib diverser
Asservate, (21/168 und 24/56 u.a.).
- Die Rücknahme des Antrages auf linguistische
Untersuchung durch Schulzke am 8.6.00 (21/168).
- Den Vermerk über das Gespräch
zwischen einem Sachbearbeiter von ST 13 mit KT 54-2 zur Ergänzung
und Modifizierung zweier KT-Anträge (21/154).
- Den Vermerk zum Gespräch zwischen Heller
(L/ST13), Schulzke und Homann am 11.1.00 (84/51)
- Den Vermerk zum Gespräch zwischen Homann,
Schulzke und Trede am 26.7.99 (14/9, 74/1 und 56/1/26.-1), Homann
erteilt den mündlichen Auftrag zur Wiederaufnahme der Ermittlungen
zu ZSA, Hollenberg und Korbmacher deren schriftliche Bestätigung
am 17.8. beim BKA eingeht.
- Der Vermerk über das Gespräch
zwischen KHK Scholz (ST11) und Schulzke vermutlich Ende September
99 zur Auswertung von Asservaten (22/109, 21/57).
- Die Nachrichten auf der Mailbox von Tarek
Mousli, die am 3.12.99 vom BKA abgerufen und gespeichert wurden
(24/110).
- Die Bänder der TKÜ-Maßnahme
zum Anschluß 03338-763550 vom Herbst 99 sowie die dazugehörigen
BZV-Protokolle und eventuell vorhandene Zusammenfassungen bzw.
Wortprotokolle die durch das BKA gefertigt wurden (20/209),
- Die Bänder der TKÜ-Maßnahme
zum Handy von Tarek Mousli, da es weltfremd wäre anzunehmen,
das BKA würde nur den Festnetzanschluß von Tarek Mousli
überwachen. Auch hier die BZV-Protokolle oder weitere schriftliche
Unterlagen.
- Die Observationsberichte aus dieser Zeit
zu Tarek Mousli, da es ebenfalls weltfremd wäre anzunehmen,
dass das BKA bei der Ausweitung des Ermittlungsverfahrens auf
Rädelsführerschaft auf diese Ermittlungsmethode verzichten
würde.
- Die Auswertung der Asservate 9.4.2.1 bis
9.4.2.3 (Konto-Unterlagen Karmen T., Frank Z. und TAKEZO) die
am 25.6.00 noch nicht abgeschlossen war und nachgereicht werden
sollten. (41/183).
- Die Auswertung des Asservates 9.5 (Kto-Unterlagen
Michael W.) die ebenfalls am 25.6.00 nicht abgeschlossen war und
nachgereicht werden sollte. (42/409).
- Diverse Strukturhinweise zur Neusortierung
der Akten da viele Hinweise auf Registerfundstellen nicht mehr
nachvollziehbar sind (s. Bericht Schulzke/Trede vom 2.2.98 48/513
ff).
- Den Vermerk zum Besuch beim LEA Berlin,
Meldestelle 76, durch Schulzke und Trede am 11.3.98 (13/207 vom
14.10.98).
- Das Adressbuch Mouslis aus dem PC (44/145).
- Die Ausführungen des BfV zu Silvia
B. (44/158).
- Das Schreiben des BfV vom Dezember 1987
zum Phantombild des Motorradfahrers am Grenzübergang Drewitz,
Ähnlichkeit mit Harry S. (44/159).
- Die Notiz die Tarek Mousli in seiner Beschuldigtenvernehmung
am 12.1.00 vorgehalten wird aus dem Ermittlungsverfahren Sascha
D. wegen des Anschlags auf "Kaisers" am 3.10.97 (17/516).
- Das Amtshilfeersuchen des BKA durch Schulzke
an den MAD und dessen Antwort vom 22.12.98 zu Christian E. (44/8).
- Den Vermerk von Schulzke zum Telefongespräch
am 22.4.99 mit KD Junge vom LKA Brandenburg wegen Andreas M. (44/83).
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