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Verteidigung

Presseerklärung der Verteidigung des im Berliner RZ- Verfahren Angeklagten Glöde

Mit Beschluß vom 4. März 2002 hat das Kammergericht die Haftfortdauer für unseren Mandanten Harald Glöde beschlossen, der sich als einziger Angeklagter in diesem Verfahren noch in Untersuchungshaft befindet.

Spätestens nach der Haftentlassung von Axel Haug wird offenbar, daß es dem Senat nur darum geht, überhaupt eine Einlassung von den Angeklagten zu erlangen.

Axel Haug hat sich derart eingelassen, daß er verjährte Unterstützungshandlungen für die RZ eingeräumt hat, aber sämtliche Beteiligungen an Anschlägen und eine Mitgliedschaft in der RZ bestreitet.

Daß der Senat dieser Einlassung keinen Glauben schenkt und weiter dem Kronzeugen Mousli folgt, zeigt sich daran, daß der Haftbefehl nicht aufgehoben, sondern Axel Haug lediglich von der Untersuchungshaft verschont wurde. Der dringende Tatverdacht hinsichtlich der Mitgliedschaft und der Beteiligung an sämtlichen angeklagten Anschlägen wird weiterhin bejaht.

Folglich kommt es dem Senat nicht auf den Inhalt einer Einlassung an, sondern lediglich darauf daß sich ein Angeklagter kooperativ zeigt.

Wenn eine bestreitende Einlassung ausreicht, um in den Genuß von Haftverschonung zu gelangen, kann die beschlossene Haftfortdauer nur auf die Erzwingung einer Einlassung - egal welchen Inhalts- abzielen.

Damit dient die Untersuchungshaft nicht mehr der Sicherung des Verfahrens, sondern der Erzwingung von Einlassungen.

Unter Umgehung des grundgesetzlich verbrieften Rechts des Angeklagten zu schweigen,

schafft der Senat einen neuen, in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehenen Haftgrund, und zwar den der Aussageerzwingung.

Offensichtlich scheint der Senat mit der Erzwingung von Aussagen auch die Hoffnung zu verbinden, daß der Widerstand gegen eine Verurteilung gebrochen, die Beweisaufnahme abgekürzt und dieser "lästige" Prozeß ein schnelles Ende findet.

Es liegt an uns diese Erwartung zu zerstreuen.

 

Würdinger, Rechtsanwältin

Studzinsky, Rechtsanwältin

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