Presseerklärung der Verteidigung des im Berliner
RZ- Verfahren Angeklagten Glöde
Mit Beschluß
vom 4. März 2002 hat das Kammergericht die Haftfortdauer für
unseren Mandanten Harald Glöde beschlossen, der sich als einziger
Angeklagter in diesem Verfahren noch in Untersuchungshaft befindet.
Spätestens nach der Haftentlassung von Axel Haug wird offenbar,
daß es dem Senat nur darum geht, überhaupt eine Einlassung
von den Angeklagten zu erlangen.
Axel Haug hat sich derart eingelassen, daß er verjährte
Unterstützungshandlungen für die RZ eingeräumt hat,
aber sämtliche Beteiligungen an Anschlägen und eine Mitgliedschaft
in der RZ bestreitet.
Daß der Senat dieser Einlassung keinen Glauben schenkt und
weiter dem Kronzeugen Mousli folgt, zeigt sich daran, daß
der Haftbefehl nicht aufgehoben, sondern Axel Haug lediglich von
der Untersuchungshaft verschont wurde. Der dringende Tatverdacht
hinsichtlich der Mitgliedschaft und der Beteiligung an sämtlichen
angeklagten Anschlägen wird weiterhin bejaht.
Folglich kommt es dem Senat nicht auf den Inhalt einer Einlassung
an, sondern lediglich darauf daß sich ein Angeklagter kooperativ
zeigt.
Wenn eine bestreitende Einlassung ausreicht, um in den Genuß
von Haftverschonung zu gelangen, kann die beschlossene Haftfortdauer
nur auf die Erzwingung einer Einlassung - egal welchen Inhalts-
abzielen.
Damit dient die Untersuchungshaft nicht mehr der Sicherung des
Verfahrens, sondern der Erzwingung von Einlassungen.
Unter Umgehung des grundgesetzlich verbrieften Rechts des Angeklagten
zu schweigen,
schafft der Senat einen neuen, in der Strafprozeßordnung
nicht vorgesehenen Haftgrund, und zwar den der Aussageerzwingung.
Offensichtlich scheint der Senat mit der Erzwingung von Aussagen
auch die Hoffnung zu verbinden, daß der Widerstand gegen eine
Verurteilung gebrochen, die Beweisaufnahme abgekürzt und dieser
"lästige" Prozeß ein schnelles Ende findet.
Es liegt an uns diese Erwartung zu zerstreuen.
Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin
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