www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  
Veranstaltungen

Göttingen, 29. Oktober 2001, um 19 Uhr 30 im T-Keller:

Veranstaltung zum Prozess gegen die Revolutionären Zellen

Seit dem 22.3.01 läuft vor dem Berliner Kammergericht ein Prozeß gegen vermeintliche Mitglieder einer "terroristischen Vereinigung" gemäß § l29a StGB. Angeklagt sind Sabine E, Axel H., Harald G., Matthias B. und seit dem 17.5.01 auch Rudolf Sch., die zum Teil seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft allen fünf vor, Mitglied in den "Revolutionären Zellen (RZ)" gewesen zu sein und 1987 einen Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber verübt zu haben. Axel, Harald und Matthias wird außerdem ein Anschlag auf die Berliner Siegessäule 1991 zur Last gelegt, und Rudolf wird zusätzlich der "Rädelsführerschaft" beschuldigt. Neben Delikten wie "Hantieren mit Sprengstoff" und "unerlaubter Waffenbesitz" sind auch noch die Knieschussattentate auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde Hollenberg und den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Korbmacher, die 1986 und 1987 im Rahmen der "RZ-Flüchtlingskampagne" verübt wurden, erwähnt. Diese sind als Körperverletzungsdelikte zwar inzwischen verjährt, aber durch die juristische Konstruktion der "terroristischen Vereinigung" werden sie relevant.

Göttingen291001Der Prozeß beruht weitgehend auf den Aussagen des Kronzeugen Tarek Mousli. Aufgrund dieser Aussagen kam es am 19.12.99 zu cinerGrof3razzia im Berliner Mehringhof, bei der rund 1000 Bullen beteiligt waren. Zeitgleich wurden Sabine, Axel und Harald verhaftet. Im April 2000 wurde Matthias verhaftet, und Rudolf wurde durch Beschuldigungen von Mousli erneut verhaftet, nachdem er im Frankfurter Prozeß um die Geiselnahme bei einer OPEC-Konferenz 1975 in Wien freigesprochen worden war. Der Prozeß gegen ihn wurde dann mit dem gegen die anderen vier verbunden. Außerdem kam es in Kanada zu einem Auslieferungsverfahren gegen Lothar E. Tarek Mousli wurde 1999 festgenommen, da sich in seinem Keller angeblich Sprengstoff befand, der auch bei RZ-Anschlägen verwendet wurde. Bereits im April 1999 wurde ihm die Kronzeugenregelung angeboten, wenn er Aussagen zu anderen Personen mache und dabei auch "Knüller" liefere. Für seine Aussagebereitschaft wurde Mousli mit einer Bewährungsstrafe in seinem eigenen Verfahren belohnt. Jetzt lebt er unter neuer Identität im Zeugenschutzprogramm, das Bundeskriminalamt (BKA) zahlt ihm monatlich 2400 Mark plus Miete, Versicherung, Auto und Telefon. Dagegen sitzen die Angeklagten inzwischen bis zu 22 Monate in Untersuchungshaft.

Der Prozeß im Kriminalgericht Moabit wird im Stil der Terrorismusprozesse aus den 70cr Jahren inszeniert. BesucherInnen müssen strenge Einlaßkontrollen mit Leibesvisitation über sich ergehen lassen. Tarek Mousli wird bei seinen Aussagen von vier Personenschützern bewacht. Die BAW hat dem Kronzeugen im Vorfeld des Prozesses umfassende Akteneinsicht gewährt, was eigentlich unzulässig ist. Die Verteidigung wurde dagegen durch unvollständige Akten behindert. im Laufe des Prozesses hat sich mittlerweile herausgestellt, daß die BAW bewußt Beweismittel zurückgehalten hat. Dabei geht es um 955 Kassetten mit abgehörten Telefongesprächen von Tarek Mousli, die er nach seiner ersten Festnahme geführt hat. Diese Kassetten können lnformationen über die Aussagemotivation des Kronzeugen liefern und müssen jetzt während des laufenden Verfahrenes abgehört werden. Allerdings befinden sich auf den Kassetten auffällige Lücken. Bei der bisherigen Befragung vor Gericht mußte Mousli Falschaussagen, die er gegenüber dem BKA gemacht hatte, wieder revidieren. Alle Fragen, die sich auf seine finanzielle Situation bis Ende 1999 beziehen, beantwortet er nur zögerlich, um seine enormen Schulden und Verbindlichkeiten zu vertuschen. Außerdem stehen zentrale Aussagen seiner ehemaligen Lebensgefährtin in eklatantem Widerspruch zu seinen eigenen Angaben. Damit bestätigt sich die Fragwürdigkeit der Kronzeugenregelung in diesem Verfahren bereits mehrfach.

Aktuelle Informationen zum Prozeß, sowie viele Hintergrundmaterialien gibt es im Internet unter www.freilassung.de.

Die Prozeßberichte sind auch auf den lnfowänden im T-Keller, im Roten Buchladen und im Juzl zu finden. Zur Politik der RZ sind die beiden Bände "Die Früchte des Zorns" (Edition ID-Archiv) immer noch zu empfehlen.

Spenden für das Berliner Solibündnis gehen an: Martin Poell, Kontonr. 2705-104, Postbank Berlin, BLZ 100 100 10.

Am Montag, dem 29.10.01 berichten zwei VertreterInnen des "Berliner Bündnis für Freilassung", aus ihrer Perspektive über den Stand des Verfahrens und die Schwierigkeiten, Solidaritätsarbeit zu leisten.

MAIL
http://www.freilassung.de/div/ver/goe.htm