 |
Göttingen, 29. Oktober 2001,
um 19 Uhr 30 im T-Keller:
Veranstaltung zum Prozess gegen die Revolutionären
Zellen
Seit dem 22.3.01 läuft
vor dem Berliner Kammergericht ein Prozeß gegen vermeintliche
Mitglieder einer "terroristischen Vereinigung" gemäß
§ l29a StGB. Angeklagt sind Sabine E, Axel H., Harald G., Matthias
B. und seit dem 17.5.01 auch Rudolf Sch., die zum Teil seit fast
zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen. Die Bundesanwaltschaft
(BAW) wirft allen fünf vor, Mitglied in den "Revolutionären
Zellen (RZ)" gewesen zu sein und 1987 einen Sprengstoffanschlag
auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber verübt
zu haben. Axel, Harald und Matthias wird außerdem ein Anschlag
auf die Berliner Siegessäule 1991 zur Last gelegt, und Rudolf
wird zusätzlich der "Rädelsführerschaft"
beschuldigt. Neben Delikten wie "Hantieren mit Sprengstoff"
und "unerlaubter Waffenbesitz" sind auch noch die Knieschussattentate
auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde Hollenberg
und den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Korbmacher,
die 1986 und 1987 im Rahmen der "RZ-Flüchtlingskampagne"
verübt wurden, erwähnt. Diese sind als Körperverletzungsdelikte
zwar inzwischen verjährt, aber durch die juristische Konstruktion
der "terroristischen Vereinigung" werden sie relevant.
Der
Prozeß beruht weitgehend auf den Aussagen des Kronzeugen Tarek
Mousli. Aufgrund dieser Aussagen kam es am 19.12.99 zu cinerGrof3razzia
im Berliner Mehringhof, bei der rund 1000 Bullen beteiligt waren.
Zeitgleich wurden Sabine, Axel und Harald verhaftet. Im April 2000
wurde Matthias verhaftet, und Rudolf wurde durch Beschuldigungen
von Mousli erneut verhaftet, nachdem er im Frankfurter Prozeß
um die Geiselnahme bei einer OPEC-Konferenz 1975 in Wien freigesprochen
worden war. Der Prozeß gegen ihn wurde dann mit dem gegen
die anderen vier verbunden. Außerdem kam es in Kanada zu einem
Auslieferungsverfahren gegen Lothar E. Tarek Mousli wurde 1999 festgenommen,
da sich in seinem Keller angeblich Sprengstoff befand, der auch
bei RZ-Anschlägen verwendet wurde. Bereits im April 1999 wurde
ihm die Kronzeugenregelung angeboten, wenn er Aussagen zu anderen
Personen mache und dabei auch "Knüller" liefere.
Für seine Aussagebereitschaft wurde Mousli mit einer Bewährungsstrafe
in seinem eigenen Verfahren belohnt. Jetzt lebt er unter neuer Identität
im Zeugenschutzprogramm, das Bundeskriminalamt (BKA) zahlt ihm monatlich
2400 Mark plus Miete, Versicherung, Auto und Telefon. Dagegen sitzen
die Angeklagten inzwischen bis zu 22 Monate in Untersuchungshaft.
Der Prozeß im Kriminalgericht
Moabit wird im Stil der Terrorismusprozesse aus den 70cr Jahren
inszeniert. BesucherInnen müssen strenge Einlaßkontrollen
mit Leibesvisitation über sich ergehen lassen. Tarek Mousli
wird bei seinen Aussagen von vier Personenschützern bewacht.
Die BAW hat dem Kronzeugen im Vorfeld des Prozesses umfassende Akteneinsicht
gewährt, was eigentlich unzulässig ist. Die Verteidigung
wurde dagegen durch unvollständige Akten behindert. im Laufe
des Prozesses hat sich mittlerweile herausgestellt, daß die
BAW bewußt Beweismittel zurückgehalten hat. Dabei geht
es um 955 Kassetten mit abgehörten Telefongesprächen von
Tarek Mousli, die er nach seiner ersten Festnahme geführt hat.
Diese Kassetten können lnformationen über die Aussagemotivation
des Kronzeugen liefern und müssen jetzt während des laufenden
Verfahrenes abgehört werden. Allerdings befinden sich auf den
Kassetten auffällige Lücken. Bei der bisherigen Befragung
vor Gericht mußte Mousli Falschaussagen, die er gegenüber
dem BKA gemacht hatte, wieder revidieren. Alle Fragen, die sich
auf seine finanzielle Situation bis Ende 1999 beziehen, beantwortet
er nur zögerlich, um seine enormen
Schulden und Verbindlichkeiten zu vertuschen. Außerdem stehen
zentrale Aussagen seiner ehemaligen Lebensgefährtin in eklatantem
Widerspruch zu seinen eigenen Angaben. Damit bestätigt sich
die Fragwürdigkeit der Kronzeugenregelung in diesem Verfahren
bereits mehrfach.
Aktuelle Informationen zum Prozeß,
sowie viele Hintergrundmaterialien gibt es im Internet unter www.freilassung.de.
Die Prozeßberichte sind auch auf den lnfowänden im
T-Keller, im Roten Buchladen und im Juzl zu finden. Zur Politik
der RZ sind die beiden Bände "Die
Früchte des Zorns" (Edition ID-Archiv) immer noch
zu empfehlen.
Spenden für das Berliner Solibündnis gehen an:
Martin Poell, Kontonr. 2705-104, Postbank Berlin, BLZ 100 100
10.
Am Montag, dem 29.10.01 berichten zwei VertreterInnen des "Berliner
Bündnis für Freilassung", aus ihrer Perspektive
über den Stand des Verfahrens und die Schwierigkeiten, Solidaritätsarbeit
zu leisten.
|