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Früchte des Zorns

Prozeß gegen Ingrid Strobl

Am 18.12.1987 fahndete das Bundeskriminalamt in einer breit angelegten Razzia gegen 33 Personen nach Mitgliedern bzw. Unterstützung der Revolutionären Zellen/Roten Zora, in deren Verlauf Ingrid Strobl und Ulla Penselin verhaftet wurden, mehrere GenossInnen mußten in die Illegalität gehen.

Es entstand sofort eine breite Solidaritätsbewegung zur Unterstützung der beiden gefangenen Frauen.

Die Beschäftigung mit den anschlagsrelevanten Themen Gen- und Reproduktionstechnologie, Bevölkerungspolitik und Flüchtlingspolitik die für BKA und die Bundesanwaltschaft Indiz für eine Mitgliedschaft oder Unterstützung der RZ/Rote Zora war und mit als Begründung der Durchsuchungsbeschlüsse herhalten mußte wurde breiter. Der staatliche Versuch, die Beschäftigung mit diesen Themen zu kriminalisieren, schlug ins Gegenteil um.

Ulla Penselin wurde nach 8 Monaten Untersuchungshaft freigelassen, das Verfahren gegen sie eingestellt. Sie hatte nach Kenntnis der Anklageschrift die Beweise gegen sie richtiggestellt.

Im Verlauf des Prozesses gegen Ingrid Strobl stellte sich heraus, daß das BKA im Rahmen der Fahndung nach RZ/Rote Zora-Mitgliedern ein umfangreiches Weckerprogramm in Gang gesetzt hatte. Da der mechanische Wecker der Marke Emes Sonochron von den Revolutionären Zellen als Zündzeitverzögerer bevorzugt wurde, wurden alle Emes-Wecker in der Herstellungsfirma numeriert, deren Verkauf auf wenige Geschäfte beschränkt und den VerkäuferInnen dort die Anweisung erteilt, die vom BKA installierte Videokamera einzuschalten, wenn nach diesem Wecker gefragt wird.

Aufgrund eines solchen Videos eines Kölner Uhrengeschäftes identifizierten BKA-Beamte Ingrid Strobl als Käuferin des Weckers, der bei dem Anschlag der Revolutionären Zellen auf das Lufthansa-Gebäude in Köln als Zündzeitverzögerer benutzt wurde.

Während des Prozesses gab Ingrid Strobl an, daß sie den Wecker für einen Freund X gekauft habe, dessen Namen sie aber nicht nennen werde, da sie ihn nicht dem Repressionsapparat ausliefern wolle, den sie nunmehr zur Genüge kennengelernt habe.

Mit Urteil vom 9.6.89 wurde sie zu fünf Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag verurteilt der Vorwurf der Mitgliedschaft in den RZ war zwischenzeitlich fallengelassen worden.

Anfang Mai 1990 hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Anwälte hin die Verurteilung nach § 129 a StGB (Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) auf und verwies ansonsten zur erneuten Verhandlung an das OLG Düsseldorf zurück. Nach 2 1/2 Jahren Untersuchungshaft wurde Ingrid Strobl aus der Haft entlassen, am 22.10.90 wurde in der Revisionsverhandlung das Strafmaß dann auf 3 Jahre festgesetzt, die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.


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