Prozeß gegen Rudolf Raabe
Diese Aussagen von Hermann Feiling sollten auch die Grundlage für
ein Verfahren gegen Rudolf Raabe wegen Mitgliedschaft in den Revolutionären
Zellen bilden.
1978 entzog Rudolf Raabe sich der staatlichen Verfolgung und ging
nach Irland, wo er 1979 auf Betreiben des deutschen Staatsschutzes
verhaftet, dann aber wieder freigelassen wurde.
Als in der BRD Haftbefehl wegen Rädelsführerschaft als
Mitglied in den RZ erlassen wurde, kehrte er freiwillig in die BRD
zurück und stellte sich im Juni 1982 den Strafverfolgungbehörden.
Die Beschuldigungen gegen ihn mußten nach und nach fallengelassen
werden, er wurde letztlich wegen Urkundenfälschung zu einer
Geldstrafe von 1.800, verurteilt, von den restlichen Anklagepunkten
freigesprochen.
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