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28. März 2001
Betrifft: Meldung der Wochenzeitschrift "Der Spiegel"
vom 26. März 2001: "Grüner Beistand für Revoluzzer"
Schluss mit dem Klima der Vorverurteilung - Freilassung der Gefangenen
im Berliner RZ-Verfahren
Am 23. November 2000 veröffentlichten wir, die Initiative
"bis gleich ...", erstmals unseren Aufruf für die
sofortige Freilassung und für die Abschaffung des § 129a, der
unter anderem von der damaligen Parteivorsitzenden von Bündnis 90/Die
Grünen und heutigen Verbraucherschutzministerin, Renate Künast,
dem Rechtsanwalt und Grünen Bundestagsabgeordneten, Christian
Ströbele, und der heutigen Parteivorsitzenden der Bundesgrünen,
Claudia Roth, unterzeichnet wurde. In der SPIEGEL-Meldung vom 26. März
heißt es, "führende Grünen-Politiker, darunter
Verbraucherschutzministerin Renate Künast und die neue
Parteisprecherin Claudia Roth, legen sich mit der Bundesanwaltschaft
an."
Wir begrüßen als "Initiative für die sofortige
Freilassung und die Abschaffung des Paragrafen 129a" ausdrücklich
diese Unterstützung. Im Berliner RZ-Verfahren hat sich bereits im
Vorfeld des Prozessbeginns sowie am ersten Prozesstag gezeigt, dass es der
Bundesanwaltschaft (BAW) mit dem gesamten Arsenal der
"Terroristen"-Hysterie der 70er und 80er Jahre und unter
Anwendung von dubiosen Rechtsfiguren wie dem erst im Dezember 1999
ausgelaufenen Kronzeugengesetz sowie dem § 129a darum geht, eine
Stimmung der Vorverurteilung zu schaffen.
Es bleibt abzuwarten, ob - angesichts eines politischen Klimas, in dem
eine abgewirtschaftete CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Ermangelung
politischer Alternativen versucht, die Geschichte der 68er umzuschreiben
und aus Außenminister Josef Fischer und Bundesumweltminister
Jürgen Trittin wegen ihrer Vergangenheit "Terroristen in
Regierungsverantwortung" zu machen, - nun auch das rechtsstaatliche
Engagement von PolitikerInnen der Bündnisgrünen und anderer
UnterzeichnerInnen Gegenstand einer solchen Diffamierungskampagne werden
wird. Das bisherige Vorgehen der Bundesanwaltschaft (BAW) im Berliner
RZ-Verfahren zeigt jedenfalls, dass diese alles unternimmt, um mit den
Mitteln des politischen Ausforschungsparagrafen 129a eine Stimmung der
Vorverurteilung zu schaffen.
Die vier Angeklagten werden beschuldigt, Mitglieder einer bereits vor
Jahren aufgelösten "terroristischen Vereinigung"
(Revolutionäre Zellen) im Sinne von § 129a StGB gewesen zu
sein.
Nur dieser Paragraf und die dubiosen Aussagen eines Kronzeugen, der
bereits seit April 2000 auf freiem Fuß ist, sind die Grundlage
für die zum Teil seit über 15 Monate anhaltende Inhaftierung der
Angeklagten. Es gibt, selbst wenn man das mögliche Strafmaß zu
Grunde legt, keine Gründe, von einer Fluchtgefahr auszugehen; auch von
einer Verdunklungsgefahr kann angesichts fehlender Beweismittel nicht
ausgegangen werden - es gibt nichts zu verdunkeln.
Wir fordern daher erneut die Abschaffung des Paragrafen 129a und die
sofortige Freilassung der Angeklagten, um ihnen eine Prozessführung in
Freiheit ermöglichen.
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