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Berliner Bündnis für Freilassung

28. März 2001

Betrifft: Meldung der Wochenzeitschrift "Der Spiegel" vom 26. März 2001: "Grüner Beistand für Revoluzzer"

Schluss mit dem Klima der Vorverurteilung - Freilassung der Gefangenen im Berliner RZ-Verfahren

Am 23. November 2000 veröffentlichten wir, die Initiative "bis gleich ...", erstmals unseren Aufruf für die sofortige Freilassung und für die Abschaffung des § 129a, der unter anderem von der damaligen Parteivorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen und heutigen Verbraucherschutzministerin, Renate Künast, dem Rechtsanwalt und Grünen Bundestagsabgeordneten, Christian Ströbele, und der heutigen Parteivorsitzenden der Bundesgrünen, Claudia Roth, unterzeichnet wurde. In der SPIEGEL-Meldung vom 26. März heißt es, "führende Grünen-Politiker, darunter Verbraucherschutzministerin Renate Künast und die neue Parteisprecherin Claudia Roth, legen sich mit der Bundesanwaltschaft an."

Wir begrüßen als "Initiative für die sofortige Freilassung und die Abschaffung des Paragrafen 129a" ausdrücklich diese Unterstützung. Im Berliner RZ-Verfahren hat sich bereits im Vorfeld des Prozessbeginns sowie am ersten Prozesstag gezeigt, dass es der Bundesanwaltschaft (BAW) mit dem gesamten Arsenal der "Terroristen"-Hysterie der 70er und 80er Jahre und unter Anwendung von dubiosen Rechtsfiguren wie dem erst im Dezember 1999 ausgelaufenen Kronzeugengesetz sowie dem § 129a darum geht, eine Stimmung der Vorverurteilung zu schaffen.

Es bleibt abzuwarten, ob - angesichts eines politischen Klimas, in dem eine abgewirtschaftete CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Ermangelung politischer Alternativen versucht, die Geschichte der 68er umzuschreiben und aus Außenminister Josef Fischer und Bundesumweltminister Jürgen Trittin wegen ihrer Vergangenheit "Terroristen in Regierungsverantwortung" zu machen, - nun auch das rechtsstaatliche Engagement von PolitikerInnen der Bündnisgrünen und anderer UnterzeichnerInnen Gegenstand einer solchen Diffamierungskampagne werden wird. Das bisherige Vorgehen der Bundesanwaltschaft (BAW) im Berliner RZ-Verfahren zeigt jedenfalls, dass diese alles unternimmt, um mit den Mitteln des politischen Ausforschungsparagrafen 129a eine Stimmung der Vorverurteilung zu schaffen.

Die vier Angeklagten werden beschuldigt, Mitglieder einer bereits vor Jahren aufgelösten "terroristischen Vereinigung" (Revolutionäre Zellen) im Sinne von § 129a StGB gewesen zu sein.

Nur dieser Paragraf und die dubiosen Aussagen eines Kronzeugen, der bereits seit April 2000 auf freiem Fuß ist, sind die Grundlage für die zum Teil seit über 15 Monate anhaltende Inhaftierung der Angeklagten. Es gibt, selbst wenn man das mögliche Strafmaß zu Grunde legt, keine Gründe, von einer Fluchtgefahr auszugehen; auch von einer Verdunklungsgefahr kann angesichts fehlender Beweismittel nicht ausgegangen werden - es gibt nichts zu verdunkeln.

Wir fordern daher erneut die Abschaffung des Paragrafen 129a und die sofortige Freilassung der Angeklagten, um ihnen eine Prozessführung in Freiheit ermöglichen.

MAIL
http://www.freilassung.de/zf/buendnis/bg/bg280301.htm