18.12.2000
2. Presseerklärung der Initiative "bis gleich..."
Zum Urteil gegen das mutmaßliche RZ-Mitglied Tarek Mousli
Diese Show ist erst einmal vorbei...,
so muss der Verlauf und des Ende dieses Prozesses gegen Tarek Mousli
zusammengefasst werden.
Tarek Mousli war durch die Bundesanwaltschaft (BAW) und durch das
Bundeskriminalamt (BKA) gut vorbereitet worden. Sein eigentlicher
Verteidiger spielte in diesem Verfahren eine Statistenrolle. Die ersten
drei Tage des viertägigen Prozesses verbrachte dieser schweigend und
freundlich den Anklägern zunickend.
Einzig der Vorsitzende Richter Eckhart Dietrich hätte dem
Angeklagten Tarek Mousli unangenehme Fragen stellen können. Doch auch
er sah dazu keine Veranlassung. Vielmehr erklärte der Richter schon zu
Beginn des ersten Verhandlungstages, dass Tarek Mousli aufgrund seiner
Absprache mit der BAW mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen habe. Die
Befragung des Richters war nicht nur wenig systematisch, sie fiel auch
durch Oberflächlichkeit und schlechte Vorbereitung auf. So gelang es
dem Vorsitzenden lange Zeit nicht, zwischen "Revolutionären
Zellen" und "Roten Zellen" zu unterscheiden.
Bei dem Angeklagten setzte denn auch nach dem ersten Verhandlungstag,
während dessen er - dem "Drehbuch" entsprechend - die Rolle
des reuigen Sünders gespielt hatte, eine sichtliche Entspannung
ein.
Eine lächerliche Komödie, würden nicht aufgrund der
Aussage dieses "Angeklagten" vier Personen nun seit genau einem
Jahr in Untersuchungshaft sitzen.
Für eine Unterbrechung dieser Show hätten sicherlich die
AnwältInnen der von Tarek Mousli Belasteten sorgen können. Sie
waren allerdings vom Gericht nicht zugelassen worden.
So konnte Tarek Mousli, unterstützt durch die freundliche
Ermunterung der Staatsanwaltschaft, unwidersprochen seine Version der
Geschichte der "Revolutionären Zellen" darstellen. Zu keinem
Zeitpunkt wurde geprüft, ob sein vermeintliches Geständnis
glaubwürdig ist.
Dem Ziel der Anklage, die Darstellung Tarek Mouslis als vermeintliche
Fakten festzuschreiben, ihren Zeugen für das kommende Verfahren
sattelfest zu machen und ihn der Öffentlichkeit als glaubwürdig
zu präsentieren, wurde nichts entgegengesetzt.
Wie am ersten Prozesstag angekündigt, wird Tarek Mousli zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt und verlässt den Gerichtssaal als
freier Mann.
Mit dem Abschluss seines Verfahrens haben die Ermittlungsbehörden
weitere Fakten geschaffen, die zu einer Vorverurteilung der von ihm
Belasteten beitragen sollen.
Allerdings wird es die BAW bei dem im Frühjahr beginnenden
Verhandlung nicht mehr ganz so einfach haben, denn hier wird sich der
"Zeuge der Anklage" anderen Fragen stellen und denen
gegenübertreten müssen, die aufgrund seiner Aussagen im
Gefängnis sitzen.
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