Berliner Bündnis für Freilassung
Presse - Erklärung
Berliner RZ-Verfahren:
Angeklagter seit 27 Monaten in Untersuchungshaft,
weil er sein Recht auf Aussageverweigerung wahrnimmt.
Am 22. März 2002 jährt sich mit dem 64.
Verhandlungstag vor dem Berliner Kammergericht der Beginn des Prozesses
in Sachen Revolutionäre Zellen (RZ) gegen Harald Glöde,
Axel Haug, Matthias Borgmann, Sabine Eckle und Rudolf Schindler.
Ihnen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach
§129a vorgeworfen. Alleinige Grundlage für die Anklage sind
die Aussagen von Tarek Mousli, der nach seiner Verhaftung im November
1999 Kronzeuge der Anklage wurde.
Dieses Verfahren ist von Anfang an durch eine Art
der Verhandlungsführung gekennzeichnet, die den unbedingten
Verurteilungswillen des Berliner Kammergerichts zeigt. In den Befragungen
des Kronzeugen durch die Verteidigung wurden in vielen Fällen
seine Lügen offensichtlich. Die vielen zu den unterschiedlichen
Tatkomplexen geladenen Zeugen konnten in keinem Fall zur Erhärtung
der Anklage beitragen.
Mittlerweile erhielten vier der Angeklagten Haftverschonung.
Matthias Borgmann aus familiären Gründen, drei machten
Einlassungen im Verfahren. Ihre Aussagen stehen größtenteils
in direktem Widerspruch zu den Aussagen des Kronzeugen. Vom Gericht
wird aber nur der Teil zur Kenntnis genommen, der den Kronzeugen
zu bestätigen scheint.
Harald Glöde bleibt nach 27 Monaten weiter in
Untersuchungshaft, weil er sein Recht als Beschuldigter auf Aussageverweigerung
wahrnimmt. Die gesetzlich vorgeschriebene Unschuldsvermutung findet
keine Anwendung. Das Kammergericht hat in der Ablehnung des letzten
Antrags auf Haftverschonung unverhohlen die Untersuchungshaft als
Mittel zur Erzwingung von Aussagen erklärt.
Montag, 18. März 2002
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