Die ZeugInnengruppe informiert !
"Bereits jetzt wird im Rahmen einer Solidaritätskampagne
... versucht, auf mögliche Zeugen einzuwirken, um diese zur
"solidarischen" Aussageverweigerung zugunsten der Beschuldigten
anzuhalten. Zu diesem Zweck werden sogenannte Zeugenveranstaltungen
durchgeführt und entsprechende Verhaltensmaßregeln ...
veröffentlicht. Vorrangiges Ziel der "Zeugenschulung"
ist es ausdrücklich unabhängig von gesetzlichen Zeugnispflichten
zu erreichen, dass keine Aussagen gemacht werden ... ."
(Zitat aus einer schriftlichen Begründung der BAW im
Zusammenhang mit einem Haftprüfungstermin von Axel)
Nach einigen Monaten Pause ist es jetzt mal wieder Zeit, Euch über
den aktuellen Stand (Anfang Oktober 2000) zum Thema "ZeugInnen"
zu informieren.
Zum Zeitpunkt unserer Info-Veranstaltung im SO 36 am 6. April diesen
Jahres gab es eine Zeugenvorladung vor der BAW. Sie bezog sich auf die zwei
in Frankreich Verhafteten, die sich gegen Kaution bekanntlich wieder auf
freiem Fuss bewegen. Gegen den zur Vorladung erschienenen Zeugen aus Hagen
wurde ein Ordnungsgeld verhängt. Die Anwältin des Vorgeladenen
legte erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Androhung von
Beugehaft ein. Als "verdächtiger Zeuge" ( Zitat aus dem
Beschluß des BverfG) hatte er ein Schweigerecht.
Inzwischen hat sich aber auch einiges in Berlin getan:
Grundsätzlich können wir sagen, dass das BKA durch Anrufe (
sowohl privat als auch auf der Arbeit ), persönliche Besuche und
Ansprechen bei Knastbesuchen versucht mit Leuten in Kontakt und so auf
informellen Wege an Aussagen zu kommen. Natürlich weiß auch das
BKA, dass es in diesem Rahmen keinerlei "Zeugnispflichten" gibt.
Wenn die Bullen anfangen euch zu nerven, setzt euch mit einer AnwältIn
zusammen und/ oder meldet euch bei uns über das Soli Büro im
Mehrunghof oder den Ermittlungsausschuß.
Bereits im Mai versuchte das BKA, eine Frau sowohl telefonisch
(auch am Arbeits-platz) als auch schriftlich zu einer Zeuginnenvernehmung
vorzuladen. Da die Frau dem BKA nicht als Zeugin zur Verfügung stehen
möchte, hat sie den vorgeschlagenen Termin ignoriert. Seitdem haben
sich die Behörden bei ihr nicht mehr gemeldet.
Das BKA meldete sich im Mai telefonisch bei einem Mann, bei
dem im Rahmen der Durchsuchungen im November'99 Gegenstände aus
seiner Wohnung beschlagnahmt worden waren. Sie vereinbarten einen Termin
zur Rückgabe der Asservate und boten ihm an, diese bei ihm
vorbeizubringen. Als sie am ausgemachten Tag vor der Tür standen,
machten die erschienenen BKA-Beamten ein vorheriges
"Gespräch" für die Aushändigung der
beschlagnahmten Sachen zur Bedingung. Dies wurde von dem Mann erbost
abgelehnt und den Herren vom BKA die Tür gewiesen.
Ebenso im Mai wurde die deutsche Geschäftspartnerin von
Lothar (der in Kanada festgenommen worden war), die zu einem Familienbesuch
in der BRD war, von der Straße weg nach Karlsruhe zur
ZeugInnenvernehmung verschleppt. Sie hat sich auf §55 berufen, was von
der BAW akzeptiert wurde.
Die ersten beiden ZeugInnenaussagen bei der BAW in Karlruhe
haben in den letzten beiden Monaten stattgefunden.. Beide ZeugInnen wurden
bei den mehrere Stunden dauernden Vernehmungen von AnwältInnen
unterstützt. Mehr wissen wir dazu nicht.
Anfang April rief ein Herr Hofmann vom BKA bei "Coppi
e.V." an und wollte den Vorsitzenden sprechen. Mit "...sie
wollen doch bestimmt ihre beschlagnahmten Sachen wiederhaben und da
würde ich mich gerne mit Ihnen unterhalten..." begann er den
Ver- such eines "belanglosen" Gesprächs. Dies wurde jedoch
mit dem Hinweis, sich an den Anwalt des Vereins zu wenden, schnell
beendet.
Auch der Vorsitzenden von Coppi e.V., Roland Krome nahm keinerlei
Kontakt mit Herrn Hoffman auf und schaltete ebenfalls seinen Rechtsanwalt
ein.
Coppi, Arbeitsgruppe für angewandte Technologie in der 3.
Welt e.V. baut vor allem Radios mit und für Basisgruppen im
Trikont auf und übernimmt die logistische Unterstützung
und Schulung der Gruppen vor Ort. (www.basisradio.org)
Nach vielem Hin und Her und nachdem die eifrigen Versuche des BKA
Beamten Hoffmann direkten Kontakt mit Roland aufzunehmen scheiterten,
kam es dann für den 19. Oktober 2000 zur Zeugenvorladung nach
Karlsruhe zur Bundesanwaltschaft.
Roland hat jetzt also eine Zeugenvorladung bei der BAW. Wenn er die
Aussage verweigert oder sich nicht auf den § 55
(Aussageverweigerungsrecht, wenn Mensch sich selbst belasten könnte)
beruft, dann steht eine Reihe von Zwangsmaßnahmen an, um ihn zu einer
Aussage zu zwingen. Als erstes ein Ordnungsgeld in unklarer Höhe und
wenn das nicht "fruchtet" kann Beugehaft bis zu einem halben Jahr
verhängt werden.
Der Termin ist Donnerstag den 19.10. 2000 um 14.30 Uhr bei der
Bundesanwaltschaft.
Wir wünschen Roland viel Kraft
Freiheit und Glück für Alle....
Geld Geld Geld Geld -- Geld -- Geld Geld Geld Geld
Möglich wärs, daß in nächster Zeit aussageunwillige
ZeugInnen in Beugehaft genommen werden. Diese brauchen Geld, damit sie
nicht ihre Wohnung verlieren, ihre AnwältIn bezahlen und sie auch im
Knast den neusten Harry Potter oder Terry Pratchett lesen können, ihre
Kinder versorgt werden ... .
Also bitte spendet weiterhin aufs Solikonto:
Martin Poell, Kto.-Nr.: 2705 104
BLZ 100 100 10, Postbank Berlin, Stichwort "
Freilassung"
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