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ZeugInnen

Ratte und Vogel

Die ZeugInnengruppe informiert !

"Bereits jetzt wird im Rahmen einer Solidaritätskampagne ... versucht, auf mögliche Zeugen einzuwirken, um diese zur "solidarischen" Aussageverweigerung zugunsten der Beschuldigten anzuhalten. Zu diesem Zweck werden sogenannte Zeugenveranstaltungen durchgeführt und entsprechende Verhaltensmaßregeln ... veröffentlicht. Vorrangiges Ziel der "Zeugenschulung" ist es ausdrücklich unabhängig von gesetzlichen Zeugnispflichten zu erreichen, dass keine Aussagen gemacht werden ... ."

(Zitat aus einer schriftlichen Begründung der BAW im Zusammenhang mit einem Haftprüfungstermin von Axel)

Nach einigen Monaten Pause ist es jetzt mal wieder Zeit, Euch über den aktuellen Stand (Anfang Oktober 2000) zum Thema "ZeugInnen" zu informieren.

Zum Zeitpunkt unserer Info-Veranstaltung im SO 36 am 6. April diesen Jahres gab es eine Zeugenvorladung vor der BAW. Sie bezog sich auf die zwei in Frankreich Verhafteten, die sich gegen Kaution bekanntlich wieder auf freiem Fuss bewegen. Gegen den zur Vorladung erschienenen Zeugen aus Hagen wurde ein Ordnungsgeld verhängt. Die Anwältin des Vorgeladenen legte erfolgreich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Androhung von Beugehaft ein. Als "verdächtiger Zeuge" ( Zitat aus dem Beschluß des BverfG) hatte er ein Schweigerecht.

Inzwischen hat sich aber auch einiges in Berlin getan:

Grundsätzlich können wir sagen, dass das BKA durch Anrufe ( sowohl privat als auch auf der Arbeit ), persönliche Besuche und Ansprechen bei Knastbesuchen versucht mit Leuten in Kontakt und so auf informellen Wege an Aussagen zu kommen. Natürlich weiß auch das BKA, dass es in diesem Rahmen keinerlei "Zeugnispflichten" gibt. Wenn die Bullen anfangen euch zu nerven, setzt euch mit einer AnwältIn zusammen und/ oder meldet euch bei uns über das Soli Büro im Mehrunghof oder den Ermittlungsausschuß.

RatteBereits im Mai versuchte das BKA, eine Frau sowohl telefonisch (auch am Arbeits-platz) als auch schriftlich zu einer Zeuginnenvernehmung vorzuladen. Da die Frau dem BKA nicht als Zeugin zur Verfügung stehen möchte, hat sie den vorgeschlagenen Termin ignoriert. Seitdem haben sich die Behörden bei ihr nicht mehr gemeldet.

RatteDas BKA meldete sich im Mai telefonisch bei einem Mann, bei dem im Rahmen der Durchsuchungen im November'99 Gegenstände aus seiner Wohnung beschlagnahmt worden waren. Sie vereinbarten einen Termin zur Rückgabe der Asservate und boten ihm an, diese bei ihm vorbeizubringen. Als sie am ausgemachten Tag vor der Tür standen, machten die erschienenen BKA-Beamten ein vorheriges "Gespräch" für die Aushändigung der beschlagnahmten Sachen zur Bedingung. Dies wurde von dem Mann erbost abgelehnt und den Herren vom BKA die Tür gewiesen.

RatteEbenso im Mai wurde die deutsche Geschäftspartnerin von Lothar (der in Kanada festgenommen worden war), die zu einem Familienbesuch in der BRD war, von der Straße weg nach Karlsruhe zur ZeugInnenvernehmung verschleppt. Sie hat sich auf §55 berufen, was von der BAW akzeptiert wurde.

RatteDie ersten beiden ZeugInnenaussagen bei der BAW in Karlruhe haben in den letzten beiden Monaten stattgefunden.. Beide ZeugInnen wurden bei den mehrere Stunden dauernden Vernehmungen von AnwältInnen unterstützt. Mehr wissen wir dazu nicht.

RatteAnfang April rief ein Herr Hofmann vom BKA bei "Coppi e.V." an und wollte den Vorsitzenden sprechen. Mit "...sie wollen doch bestimmt ihre beschlagnahmten Sachen wiederhaben und da würde ich mich gerne mit Ihnen unterhalten..." begann er den Ver- such eines "belanglosen" Gesprächs. Dies wurde jedoch mit dem Hinweis, sich an den Anwalt des Vereins zu wenden, schnell beendet.

Auch der Vorsitzenden von Coppi e.V., Roland Krome nahm keinerlei Kontakt mit Herrn Hoffman auf und schaltete ebenfalls seinen Rechtsanwalt ein.

Coppi, Arbeitsgruppe für angewandte Technologie in der 3. Welt e.V. baut vor allem Radios mit und für Basisgruppen im Trikont auf und übernimmt die logistische Unterstützung und Schulung der Gruppen vor Ort. (www.basisradio.org)

Nach vielem Hin und Her und nachdem die eifrigen Versuche des BKA Beamten Hoffmann direkten Kontakt mit Roland aufzunehmen scheiterten, kam es dann für den 19. Oktober 2000 zur Zeugenvorladung nach Karlsruhe zur Bundesanwaltschaft.

Roland hat jetzt also eine Zeugenvorladung bei der BAW. Wenn er die Aussage verweigert oder sich nicht auf den § 55 (Aussageverweigerungsrecht, wenn Mensch sich selbst belasten könnte) beruft, dann steht eine Reihe von Zwangsmaßnahmen an, um ihn zu einer Aussage zu zwingen. Als erstes ein Ordnungsgeld in unklarer Höhe und wenn das nicht "fruchtet" kann Beugehaft bis zu einem halben Jahr verhängt werden.

Der Termin ist Donnerstag den 19.10. 2000 um 14.30 Uhr bei der Bundesanwaltschaft.

Wir wünschen Roland viel Kraft

Freiheit und Glück für Alle....

Geld Geld Geld Geld -- Geld -- Geld Geld Geld Geld

Möglich wärs, daß in nächster Zeit aussageunwillige ZeugInnen in Beugehaft genommen werden. Diese brauchen Geld, damit sie nicht ihre Wohnung verlieren, ihre AnwältIn bezahlen und sie auch im Knast den neusten Harry Potter oder Terry Pratchett lesen können, ihre Kinder versorgt werden ... .

Also bitte spendet weiterhin aufs Solikonto:

Martin Poell, Kto.-Nr.: 2705 104

BLZ 100 100 10, Postbank Berlin, Stichwort " Freilassung"

MAIL
http://www.freilassung.de/zeugen/z161000.htm