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ZeugInnen

free rappa (27.11.2001)

Der letzte Rundbrief (genau vor einem Jahr) endete mit dem Satz:
Es ist zu befürchten, dass die Angelegenheit damit nicht zu Ende sein wird, StA Rath hat scheinbar aus der Abfuhr beim Bundesverfassungsgericht nichts gelernt.
Zumindest der zweite Teil des Satzes hat sich nicht bewahrheitet.

StA Rath hat über ein Jahr gebraucht seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt zurückzunehmen. Diese Beschwerde hatte das Ziel Beugehaft für Werner R. durchzusetzen.
Dies erfuhren wir diese Woche wieder auf einem Umweg, dieses Mal über den Petitionsausschuss des Wiesbadener Landtages. Hier hatte Werner R.s Anwältin eine Petition eingebracht mit dem Ziel der Klärung von Werner R.s Status nach dem BVG- Urteil und der Rückgabe der 1000 DM Zwangsgeld.

Weder das Amtsgericht Frankfurt, geschweige denn die Staatsanwaltschaft scheinen es für nötig zu erachten dem Betroffenen mitzuteilen, dass damit das Verfahren wegen der Aussageverweigerung von Werner R. beendet ist.

Die Beugehaft gegen Werner R. ist vom Tisch.

Man würde aber StA Rath überschätzen, wenn man glaubte, dass er seine Niederlage eingestehen und die Akte schließen würde. Nachdem er nun fast zwei Jahre durch alle Instanzen behauptet hatte,dass er keinerlei Verdacht gegen Werner R. hege, leitete er irgendwann im Oktober 2001 ein

Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung

gegen ihn ein. Dies bestätigt unsere These, dass es sich von Anfang an um ein verstecktes Ermittlungsverfahren gehandelt hat. "Die Form folgt dem Inhalt", wie es eine bekannte Juristin formulierte.

Was das praktisch in Zeiten der Terrorismushysterie heißt, wissen wir noch nicht. Von den "normalen" Ermittlungsmethoden wie Hausdurchsuchung, ZeugInnenvernehmung, Telefonüberwachung etc. ist jedenfalls schon während Werner R.s Zeugenstatus ausführlich Gebrauch gemacht worden.

Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden.

Freiheit und Glück

Ergaenzung: Mit Datum vom 1.2.2002 teilt Staatsanwalt Rath offiziell mit, dass er die Beschwerde vom 14.6.2000 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 2.6.2000 zurueckgenommen habe. Er anerkennt damit dessen Beschluss gegen die Beugehaft.

MAIL
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