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2) Schußwaffenattentat auf Harald Hollenberg
Die RZ wollten in Ausgestaltung der Flüchtlingskampagne auf
die Abschiebepraxis von Ausländern aufmerksam machen. Die Mitglieder
der Berliner RZ diskutierten über ein Schußwaffenattentat
auf den Leiter der Ausländerbehörde Harald Hollenberg.
Diesem sollte nach dem Vorbild der italienischen "Roten Brigaden"
mit einem Gewehr oder einer Pistole in die Knie geschossen werden.
Die Hintergrundinformationen zu dem späteren Opfer, wie Behörde
und Funktion, lieferte aufgrund seiner besonderen Sachkenntnis der
Angeklagte B.. Er ermittelte auch dessen Wohnanschrift. Von der
Angeklagten E. begleitet, sollte der als Schütze der RZ bekannte
Angeklagte Sch. auf Harald Hollenberg schießen und vor dem
Anschlag Schießübungen mit einem Gewehr oder einer Pistole
machen. Auf einem "Miez"- Treffen der RZ etwa im Sommer
1986, an dem die Angeklagten E., Sch. und B. sowie Thomas K. teilnahmen,
wurden der Anschlag und ein vorläufiger Entwurf des Selbstbezichtigungsschreibens
diskutiert und das Attentat beschlossen.
Die Angeklagten Sch. und E. teilten ihrer Gruppe dieses Ergebnis
mit. Von Anfang an wurde das Schußwaffenattentat in ihrer
Gruppe kontrovers diskutiert; so sprachen sich der Zeuge Mousli
und Lothar E. gegen gewalttätige Angriffe auf Menschen aus,
während die Angeklagten E. und Sch. den Plan verteidigten.
Der Angeklagte Sch. erklärte, daß das Risiko einer lebensgefährlichen
Verletzung Hollenbergs gering sei, weil er und andere anläßlich
des "Miez"- Treffens in einem Wald mit Pistolen und Gewehren
Schießübungen gemacht hätten. Die Angeklagte E.
hielt den Zweiflern vor, sie könnten ja aussteigen. Schließlich
setzten sie und der Angeklagte Sch. sich durch.
Der Anschlag, der innerhalb der RZ die Bezeichnung Aktion "Frau
Holle" trug, wurde mit großer Sorgfalt geplant. Am 10.
August 1986 kaufte ein Mitglied der RZ - möglicherweise der
Angeklagte B. - von dem Zeugen Liebenau, der den Käufer als
einen Mann mit heruntergezogenem Schnurrbart beschrieb, in Berlin-
Neukölln einen grünen viertürigen Pkw Kombi vom Typ
VW - Passat, polizeiliches Kennzeichen B- LT 358, dessen hintere
linke Tür gelb lackiert war. Der Käufer gab sich unter
Vorlage des 1983 als gestohlen gemeldeten Personalausweises des
Zeugen Werner Neumann als "Werner Neumann" aus. Das Fahrzeug
wurde kurze Zeit später stillgelegt, was dem Zeugen Liebenau
durch Mitteilung vom 14. August 1986 vom Kraftverkehrsamt angezeigt
wurde. Man kundschaftete in Berlin den bau- und im wesentlichen
farbgleichen VW Passat Kombi des Zeugen EI-Hamade mit dem polizeilichen
Kennzeichen B-HL 173 aus und brachte an dem von dem Zeugen Liebenau
gekauften VW Passat ein dem Kennzeichen des Fahrzeugs des Zeugen
EI-Hamade entsprechendes Doublettenkennzeichen an.
Alle Mitglieder beider Gruppen mit Ausnahme des Angeklagten G.
spähten die Lebensgewohnheiten des Zeugen Harald Hollenberg
aus, um einen günstigen Zeitpunkt für die Begehung der
Tat zu bestimmen. Der Zeuge Mousli und Lothar E. erkundeten den
Fluchtweg. Der Angeklagte Sch. sollte nach wie vor der Schütze
und die Angeklagte E. seine Begleiterin sein. Es war geplant, daß
beide mit einem Klappfahrrad zum Tatort fahren sollten. Der Angeklagte
Sch. sollte aus naher Entfernung zum Opfer die Schüsse abgeben,
weshalb nun beschlossen wurde, eine Pistole oder einen Revolver
zu verwenden. Nachdem der Zeuge Mousli und Lothar E. die Fluchtmöglichkeiten
ausgekundschaftet hatten, wurde zunächst beschlossen, daß
die Angeklagten E. und Sch. nach der Tatausführung vom Wohnhaus
des Zeugen Hollenberg mit dem Klappfahrrad über den Hegauer
Weg und einen kleinen über den in der Nähe des S- Bahnhofs
Zehlendorf gelegenen Bahnübergang führenden Fußweg
zur Berlepschstraße fliehen sollten, der von einem etwa folgenden
Fahrzeug .nicht passiert werden konnte. Der Angeklagte B. sollte
dort am Ende des Fußweges mit einem Fahrzeug in der Berlepschstraße
auf sie warten, sie aufnehmen und später das Fluchtfahrzeug
mit einem von ihm hergestellten Brandsatz zerstören.
Vor der Tat arbeiteten die Angeklagten E. und B. sowie Thomas K.
federführend die Endfassung des Bekennerschreibens aus.
Gemäß der getroffenen Absprache begab sich der Zeuge
Mousli am frühen Morgen des 28. Oktober 1986 zum S- Bahnhof
Zehlendorf und hörte dort, ausgestattet mit einem tragbaren
Scanner, den Polizeifunk ab. Er führte auch ein Funkgerät
mit sich, mit dem er die Angeklagten E. und Sch., die auch ein Funkgerät
bei sich hatten, gegebenenfalls warnen konnte. Zur selben Zeit hörte
Lothar E. in der konspirativen Wohnung der Funkgruppe den Funkverkehr
der Polizei ab, zeichnete ihn auf und wertete ihn aus.
Die Angeklagten Sch. und E. begaben sich zur selben Zeit mit einem
Klappfahrrad zum Wohnort des Zeugen Hollenberg in Berlin- Zehlendorf,
ldsteiner Straße 10. Dieser verließ gegen 8 Uhr das
Haus, um mit seinem Fahrzeug zu seiner Dienststelle zu fahren. Die
beiden Angeklagten scherzten miteinander und näherten sich
dem Zeugen, wobei der Angeklagte Sch. das Klappfahrrad schob. Der
Zeuge Hollenberg fuhr sein Fahrzeug rückwärts vom Grundstück
und verließ es, um das Tor zu schließen. Als er am Tor
stand, trat der Angeklagte Sch. an ihn heran und schoß hinter
dem Zeugen stehend aus einer Entfernung von etwa einem Meter mit
einer mit einem Schalldämpfer ausgerüsteten Pistole Kaliber
.22 long rifle oder long, wahrscheinlich einer Selbstladewaffe,
dem Zeugen mit je einem Schuß in die rechte und linke Wade.
Als der Zeuge sich umdrehte, standen die beiden Angeklagten nunmehr
etwa zwei Meter hinter ihm. Der Angeklagte Sch. richtete die Waffe
auf den Kopf des Zeugen und rief: "Keine Bewegung!". Trotz
dieser Warnung lief der Zeuge um sein Fahrzeug herum, warf sich
zu Boden und rief laut um Hilfe. Die Angeklagte E. rannte, gefolgt
von dem Angeklagten Sch., der das Klappfahrrad schob, zum Hegauer
Weg, wo der Angeklagte B. entgegen dem ursprünglich gefaßten
Fluchtplan mit dem Fluchtfahrzeug, dem gekauften VW -Passat, auf
ihre Ankunft wartete. Am Pkw angekommen zerlegten sie das Klappfahrrad
und verstauten es unter Mithilfe des Angeklagten B. hastig in dem
Fahrzeug. Dabei wurden sie von dem Zeugen Galonska beobachtet, der
kurz zuvor mit seinem LKW- Tieflader angekommen war, dort hielt
und, weil er glaubte, daß das Fahrrad gestohlen worden sei,
sich das Kennzeichen des Pkw's notierte.
Die Angeklagten flüchteten mit dem Pkw. Der Angeklagte B.
fuhr zum nahe gelegenen Teltower Damm; die Angeklagten E. und Sch.
waren wahrscheinlich bereits vorher ausgestiegen. Der Angeklagte
B. stellte das Fahrzeug unweit der Knesebeckbrücke ab. Er hatte
in das Fahrzeug einen von ihm hergestellten Brandsatz gelegt, setzte
die Zeitschaltuhr des Brandsatzes in Gang und lief fort. Gegen 8.45
Uhr wurde der Brandsatz gezündet; das Fahrzeug brannte fast
vollständig aus. Der Zeuge Mundry, von den aufsteigenden Rauchwolken
auf das brennende Fahrzeug aufmerksam gemacht, alarmierte die Feuerwehr.
Reste des Brandsatzes und des Klappfahrrades konnten geborgen werden.
- Nachdem über den Polizeifunk die Meldung über den Schußwaffenanschlag
bekannt gegeben und die Ringfahndung ausgelöst worden waren,
entfernte sich der Zeuge Mousli vom Bahnhof Zehlendorf mit der S-Bahn.
Der Zeuge Hollenberg erlitt an bei den Beinen Durchschüsse.
Am rechten Bein trat die Kugel außen 5 cm unterhalb der Kniegelenkbeugefalte
ein, der Schußkanal verlief in einer Länge von 12 cm
schräg nach unten und die Kugel trat auf der inneren Seite
der Wade aus. Am linken Bein trat die Kugel außen in unmittelbarer
Nähe des Wadenbeinköpfchens ein und vorne innen am Ansatz
der Kniescheibensehne aus.
Das unter dem Titel" WARUM WIR DEM CHEF DER AUSLÄNDERPOLIZEI
VON WESTBERLIN HARALD HOLLENBERG IN DIE KNIEE GESCHOSSEN HABEN"
veröffentlichte Bekennerschreiben zu dem Anschlag hat folgenden
Wortlaut:
"Der berliner Ausländerpolizeichef Hollenberg ist
ein Menschenjäger und Schreibtischtäter. Sein Jagdrevier
Westberlin ist der Brennspiegel bundesdeutscher Ausländerpolitik,
das heikle und heiße Pflaster, auf dem sich die jeweiligen
Projektierungen exemplarisch verdichten und hochgekocht werden.
Mögen die angegriffenen Ausländerpopulationen auch
wechseln, die taktische Aufbereitung bleibt sich doch immer
gleich. Über eine Abfolge von staatlich gesteuerter Stigmatisierung
einzelner Segmente, zunehmend jedoch der ausländischen
Bevölkerung in ihrer Gesamtheit, über eine genau
kalkulierte, völkische Mobilisierung wird das Terrain
geebnet für blutige Pogrome und radikale Repressionen.
Nach diesem Muster verliefen die Angriffslinien gegen die
türkischen Arbeitsemigrantinnen und -emigranten ab Mitte
der 70er Jahre mit dem Ziel sie generell aus den arbeits-
und sozialrechtlichen Sicherungen herauszubrechen, um über
eine flexible, vollkommen rechtlose Verschiebmasse auf den
Arbeitsmarkt zu verfügen. Nach diesem Muster verliefen
auch die verschiedenen Angriffswellen gegen die Flüchtlingskontingente.
Neben den bilateralen, schmutzigen Deals mit der NATO- Türkei
und dem Libanon, zeichnet sich über das jüngste
DDR-Abkommen die Mitarbeit des Ostblocks an den kapitalistischen
Eindämmungsstrategien gegenüber den internationalen
Flüchtlings- und Wanderarbeiterbewegungen ab. Mag dabei
auch politisches Kalkül und ökonomischer Zugzwang
eine Rolle spielen, de facto konstituiert sich damit ein Bündnis
von Imperialismus und Staatssozialismus gegen die Armutsbevölkerung
der drei Kontinente.
Der Chef der berliner Ausländerpolizei und Lummerprotege
Hollenberg steht in diesem "Abwehrkampf" an vorderster
Front, in Geist und Tradition der "kämpfenden Verwaltung",
wie sie NS- Heydrich definiert und formiert hat. Dabei ist
weniger ausschlaggebend, ein scharfer Hund zu sein, vielmehr
kommt es darauf an ein untrügliches Gespür für
die Absichten und Planungen der Macht zu haben, um effektiv
und flexibel an den Gesamtkonzeptionen mitzuarbeiten. Daß
Hollenberg über dieses unersetzliche, symbiotische Verhältnis
zur Macht verfügt, beweist seine rasche Wiedereinsetzung
als Ausländerpolizeichef - im übrigen ein beispielloser
Vorgang - nachdem er zuvor wegen seiner Verwicklungen in die
Schmitz- Korruptionsaffäre verabschiedet werden mußte.
Seither übt er sein Amt diskreter, dafür umso effizienter
aus.
Hollenberg ist zuständig für den täglichen
Terror, für die über hunderttausend Kontrollen,
für zehntausend von Festnahmen, für tausend von
Razzien im Jahr auf "ausländerrelevante Orte".
Er befehligt die zahllosen Überfalle und Durchsuchungen
von Ausländerwohnheimen und -wohnungen auf der Suche
nach "Asylern, Abschiebern, Illegalen, Schwarzarbeitern
und Scheinehen".
Und er ist mitverantwortlich für den grauenvollen Verbrennungstod
von sechs Männern in der Abschiebehaft Augustastraße,
denn er sorgt dafür, daß diese Käfige ständig
überfüllt sind. Die provozierte Enge, der Dreck,
der Gestank und die Aggressionen sind kalkuliert, um einen
Rassismus zu schüren, der keine Hemmschwellen mehr kennt,
Menschen "aus Pflichtbewußtsein" verbrennen
zu lassen.
Das taktische Zusammenspiel zwischen den rigorosen Projekten
der Macht und dem exekutierenden Verwaltungsapparat hat in
diesem Sommer einen erschreckenden Höhepunkt erreicht.
111 diesen Manövern hat sich auch der Chef der berliner
Ausländerpolizei blutige Meriten erworben. Um die Flüchtlingszahlen
demagogisch hochzutreiben. ließ er durch seine "Greiftrupps
zur gezielten Ausländerfahndung" die Frontstadt
praktisch dichtmachen und ausnahmslos alle nichtweißen
Frauen, Männer und Kinder, selbst Durchreisende und Besucher,
einfangen und zwangsasylieren. Zeltstädte und Containerlager
wurden in Szene gesetzt - Potemkinsche Dörfer - allein
für den Augenblick und Zweck geschaffen, ein mörderisches
völkisches Klima hochzuputschen und sich eine breite
Akzeptanz zu sichern für die eigentlichen imperialen
Lösungsstrategien. Diese zielen, jenseits allen wahltaktisch
inszenierten Gerangels "Grundgesetzänderung versus
DDR- Deal" auf eine völlige Umkehrung der jetzigen
Situation. Über ein ganzes Paket aufeinander abgestimmter.
drakonischer Repressionen soll ein grundsätzlich neues,
griffiges Instrumentarium geschmiedet werden, um die internationalen
Flüchtlings- und Wanderbewegungen im Vorfeld abzublocken
und einschneidend zu dezimieren. Die solchermaßen Vorsortierten
sollen dann einer neuerlichen Selektion nach Alter, Geschlecht,
politischer Gesinnung und beruflicher Qualifikation unterworfen
werden, um unter arbeitsmarktstrategischen Kriterien als entgarantierte
Ausbeutungs- und Verschiebemasse je nach Bedarf eingesogen
oder ausgestoßen zu werden. Das ist der reale, harte
Kern der staatlich inszenierten Asylrechtsdiskussion. Insoweit
ist dies kein spezifisch bundesrepublikanisches Thema, sondern
wird im gesamten kapitalistischen Westen verhandelt. Für
die innerdeutsche Aufbereitung dieser Verwertungs- oder Vernichtungsstrategien
ist allerdings der immense Druck, der in Berlin produziert
wurde, von exemplarischer Bedeutung und exakt auskalkuliert.
Über dieses Spannungsfeld definiert sich auch die spezielle
Funktion des berliner Ausländerpolizeichefs.
Eine ganze Reihe politischer Weichen in diesem unerklärten
Krieg gegen die Armutsmassen der 3 Kontinente sind hier gestellt
worden. Der erste mit Ostberlin ausgehandelte, konzentrierte
Angriff galt den Tamilen. Dann dechiffrierte sich der "La
Belle"- Anschlag zum einen als bestellter Vorwand der
US- Administration für die mörderische Bombardierung
libyscher Städte. Zum anderen als die von den Alliierten
legitimierte Gelegenheit zur Grenzabriegelung und systematischen
Durchkämmung Westberlins durch Hollenbergs Sondereinheiten.
Vergleichbar national wie international angelegt war die "Operation
Libanon". Die Suche nach vier Libanesen mit Sprengstoffkoffern
erwies sich schnell als durchsichtige Konstruktion für
die brutale und beispiellose Großrazzia mit 2 Schützenpanzem,
30 Wannen und 12 000 Polizisten, die sämtliche berliner
Zwangslager und Ausländerheime aufrollten. Zweifellos
ein wichtiges Datum in der Hollenberg'schen Karriere. Füir
die internationale Auswertung dieser Operation sorgte Innensenator
Kewenig mit seinem Libanon-Trip, um den letzten garantierten
Schutz, das Verbot der Auslieferung in Kriegs- und Krisengebiete,
zu schleifen. In nahtloser Übereinstimmung mit dem Vorgehen
der Regierungen in Paris, London und Rom.
Die Strategie ist gesamtimperialistisch, die Aufbereitung
national: Westberlin kommt dabei die Funktion eines taktischen
Zentrums zu, und der Chef der berliner Ausländerpolizei
Hollenberg exekutiert diese Repressions- und Selektionsstrategien
direkt an den Flüchtlingen und Arbeitsemigranten.
REVOLUTIONÄRE ZELLEN" - Daneben ist das Symbol
der RZ. ein fünfzackiger Stern mit den im Zentrum stehenden
Buchstaben "RZ", aufgedruckt.
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Nach der Tat trafen sich die Angeklagten E. und Sch. mit dem Angeklagten
B. zu einer Besprechung über die Tat, die sie auswerteten.
Danach, etwa eine Woche nach dem Anschlag, trafen sich die Angeklagten
E. und Sch. mit dem Zeugen Mousli und Lothar E. in einem Café.
Die Angeklagte E. zeigte sich bei diesem Treffen über die gelungene
Tat hoch erfreut. Der Angeklagte Sch. berichtete, er habe auf den
Zeugen Hollenberg geschossen und ihn in den Unterschenkel getroffen.
Er und die Angeklagte E. seien dann geflohen, hätten sich mit
"Heiner" getroffen und seien weggefahren. Sie hätten
das Fahrzeug in Brand gesetzt, hätten unerkannt entkommen können
und hätten bereits mit "Heiner" über die durchgeführte
Tat gesprochen. Bei der Besprechung berichteten der Zeuge Mousli
und Lothar E. über den nach der Tat gelaufenen Polizeifunkverkehr.
Der Angeklagte G. hatte sich am Tattag nicht in Deutschland aufgehalten.
Es konnte nicht festgestellt werden, daß er, obwohl er Mitglied
der RZ war, an der Vorbereitung des Anschlages mitgewirkt hatte.
Wegen eines gegen ihn bestehenden Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten
hatte er sich etwa im Sommer 1986 ins Ausland und schließlich
nach Nicaragua abgesetzt. Im Dezember 1986 kehrte er wieder nach
Deutschland zurück und meldete sich zum 1. Dezember 1986 in
Berlin polizeilich an. Am Morgen des 5. Februar 1987 wurde er in
seiner Wohnung festgenommen, inhaftiert und laut Entlassungsmitteilung
am 17. Februar 1987 aus der Haft entlassen.
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