www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  

Übersicht

Aktuelle Meldung
Meldungen
Berichte
Vorschau
Hintergrund

 

Mailingliste
Mail
Suche

148. Prozesstag: 23.10.2003

Die RZ gibt's schon lange nicht mehr

Nur auf Grund einer halbstündigen Unterbrechung - Rechtsanwalt Eisenberg hatte sich verspätet -, wurde heute bis 10.15 Uhr verhandelt. Erneut ging es kurz und knapp zur Sache.

Rechtsanwalt Eisenberg stellte einen Beweisantrag, der darauf abzielte, den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und den Anfang der 1990er Jahre amtierenden Leiter des Berliner Staatsschutzes zu laden. Beide Herrn sollen bekunden, dass alle relevanten Sicherheitsbehörden bereits 1991 davon ausgegangen sind, dass sich die Berliner Revolutionären Zellen (oder Zelle?) (RZ) aufgelöst haben, und dass das so genannte Patriarchatspapier als Auflösungspapier angesehen worden ist. Zudem versuchte Rechtsanwalt Becker, den Senat dazu zu bewegen, eine Erklärung abzugeben, dass auch die Kammer grundsätzlich davon ausgehe, dass die RZ nicht mehr existiere. Doch auf den Stühlen des Senats bewegte sich nichts.

Dafür gab Rechtsanwalt Euler im Namen seines Mandanten Rudolf Sch. eine Erklärung ab. In dieser erklärte Rudolf Sch. erneut, dass bei ihm und seiner Frau Sabine E. nach dem Anschlag auf Korbmacher und mit Beendigung der RZ-Flüchtlingskampagne ein grundsätzlicher Perspektivwechsel eingesetzt habe. Die Pistole, die für das Attentat auf Korbmacher benutzt worden sei, habe man in ein Tuch eingewickelt und von einer Brücke in den Landwehrkanal geworfen. Sabine E. habe diesen Perspektivwechsel zudem in dem von ihr 1987 verfassten Patriarchatspapier, das im Februar 1989 veröffentlicht worden ist, umfänglich begründet. "Da wir kein offizieller Verein waren", so Rudolf Sch., "konnten wir keinen Auflösungsantrag stellen, um unsere Haltung zu dokumentieren. Unser konsequent durchgehaltener Ausstieg konnte und sollte aber genau so verstanden werden. Er ist auch so verstanden worden. Schließlich sind die anderen uns gefolgt."

Auf die Frage, wann von der Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme auf den Antrag von Rechtsanwalt Kaleck vom vorhergehenden Prozesstag zu erwarten sei, erklärte Bundesanwalt Bruns, nachdem er seinen vorschnellen Gehilfen Walenta zurechtgewiesen hatte, die ganze Sache sei in Vorbereitung. Man habe die für heute angekündigte Erklärung von Rudolf Sch. abwarten wollen, um die Sache "ganzheitlich" abarbeiten zu können. Vielleicht bringt ja diese ganzheitliche Methode wieder mehr Spannung in den Prozess.

Der nächste Prozesstag findet am 30.10.2003 statt.

Suche     Mail
http://www.freilassung.de/prozess/ticker/berichte/231003.htm