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64. Prozesstag: 22. März 2002
Weiterhin "Hintergrundgeräusche" der
Bundesanwaltschaft
Knapp 20 SaalwachtmeisterInnen, PolizistInnen und PersonenschützerInnen
waren heute im sichtbaren Einsatz, um den Prozess sicher zur Wahrheitsfindung
zu geleiten. Bei gut 30 BesucherInnen am 64. Verhandlungstages stellt
das ein respektables Ergebnis dar, dass - leider wie erwartetet
- in keinem Verhältnis zum dargebotenen Inhalt steht. Nach
den gestrigen tumultartigen "Kammerspielen", die zum frühzeitigen
Abbruch führten, bemühten sich Gericht und Verteidigung
heute verbissen um sachlichen Anstand. Allein die Bundesanwaltschaft
zeigt zunehmend ihr ehrliches Gesicht. Die "gute schwäbische
Kinderstube" ist längst vergessen, denn bereits während
des ersten Satzes der Verteidigerin Studzinsky raunzte Maegerle
(BAW) heute lautstark dazwischen. Sie solle lauter sprechen, so
ließ es sich vom Herrn Bundesanwalt vernehmen, um gleich danach
wieder in die gewohnt Apathie zu verfallen. "Wir liefern die
Hintergrundgeräusche ...", so Kollege Bruns, treffender
hat die Bundesanwaltschaft ihre Arbeit im Gerichtssaal bisher selten
beschrieben. Mehr war bisher auch nicht nötig ...
Die Herkunft des angeblichen "RZ-Geldes"
ungeklärt
Die Verteidigung von Harald G. setzte heute die Befragung vom gestrigen
Tage fort. Die Glaubwürdigkeit der Aussage des Kronzeugen,
er habe "Siggi" 1994 DM 60.000,-- zur Unterstützung
der 'RZ' ausgehändigt, sollte weiter überprüft werden.
Nachdem sich Mousli bisher - neben seiner reinen Behauptung - an
keinerlei Einzelheiten der Umstände dieser angeblichen Geldübergabe
erinnern will, versuchten die Anwältinnen Studzinsky und Würdinger
heute wiederholt das Finanzgebaren des Zeugen zu erhellen. Durch
detaillierte Vorhalte aus diversen früheren Vernehmungen ab
Dezember 1999 , sowie Inaugenscheinnahme von Kontoauszügen,
sollte der Kronzeuge die damaligen Geldbewegungen erklären
und die Herkunft der angeblich an 'Siggi' übergebenen Summe
rekonstruieren. Lediglich in diesem Zusammenhang unbedeutende Zahlungen
(z.B. Miete, Versicherung) wusste Mousli zu erklären, alle
anderen Geldbewegungen seien in einem 'fließenden Prozess'
gewesen. Mit diesen Worten endeten wie gewohnt seine Aussagen, sobald
er mit konkreten Fakten konfrontiert wurde. Ein angeblich großer
Bargeldbestand, ein Kredit seines Bruders, eine größere
Überweisung der Tante eines Freundes, treuhänderisches
Geldvermögen dieses Freundes und Verwendungen für 'sein'
Fitness-Studio "Snoops" bildeten einen schwerverdaulichen
Finanzcocktail, der von den Verteidigerinnen akribisch analysiert
wurde. Diese Bemühungen förderten widersprüchliche
Aussagen zu verwendeten Teilsummen zutage und der Zeuge musste dabei
zumindest einen Irrtum eingestehen. Auch wenn Mousli's Aussage zu
der angeblichen Geldübergabe letztlich nicht widerlegt wurde,
eine bestätigende Schlüssigkeit trat auch nicht zum Vorschein.
Aber dass wurde bisher bei kaum einer Behauptung von ihm verlangt
...
Ein Wasserpegel macht weiter Karriere
Den Abschluss des sehr kurzen Tages der Rechtsprechung kündigten
zwei Anträge der Verteidigung von Axel H. an. Rechtsanwalt
Geimecke beantragte die Verlesung zweier polizeilicher Vernehmungsprotokolle
aus dem März 2000. Darin habe der Kronzeuge Angaben über
Mitwissende und Lage des behaupteten Waffendepots im Mehringhof
gemacht, die im Widerspruch zu seinen Einlassungen in der Hauptverhandlung
stünden. Weiterhin beantragte er ein Gutachten des Landesgeologie-
und Grundwasseramtes, über die Grundwasserstände unterhalb
des Projektezentrums Mehrighof. Der mit Bestimmtheit vom Kronzeugen
ausgesagte Wasserpegel in dem angeblich ebenerdigen Sprengstofflager
könne dadurch widerlegt werden.
Bundesanwalt Bruns, inzwischen ausgeruht für's Wochenende,
bemängelte die Verwendung des Wortes 'Kronzeuge' bei den Anträgen
der Verteidigung. Schließlich fände die Kronzeugenregelung
in diesem Verfahren ja keine Anwendung..... 'Ach, Mensch, Herr Bruns!',
entfuhr es da selbst der Richterin Hennig. Dann war aber auch wirklich
Schluss!!
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