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131. Prozesstag: 13.Juni 2003

Ein Richter a.D. gräbt in seinen Erinnerungen

Einziger Zeuge des heutigen Verhandlungstages war der ehemalige Vorsitzende des 2. Strafsenats des Berliner Kammergerichts Eckart Dietrich. Unter seiner Leitung war Tarek Mousli im Dezember 2000 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der sich heute als "Pensionst" Bezeichnende gab an, zur Vorbereitung seiner Zeugenaussage, das damalige Urteil, welches weitgehend aus seiner Hand stamme, noch einmal sorgfältig gelesen zu haben. Andere Aufzeichnungen der damaligen Verhandlung seien keine mehr vorhanden.

Lückenhafte Erinnerungen

Zu seinen verbliebenen Erinnerungen befragt, trat Lückenhaftes zu Tage. Erinnern – so der Richter a.D. auf entsprechende Nachfrage – könne er sich noch an Aussagen von Mousli betreffend einer Person mit dem Spitznamen "Drogentod", da dies ja auch ein recht auffälliger Name sei. Diese Person sei mit einer weiteren Person, die in der Bundesdruckerei beschäftigt gewesen sei, befreundet gewesen. Dies hätte der RZ die Möglichkeit eröffnet an "Rohlinge" (gemeint waren damit wohl Blankoausweisformulare) heranzukommen. Damit seien dann Ausweise gefälscht worden. Wie Mousli sich im Einzelnen zu diesen Vorgängen geäußert hatte, war dem "Pensionisten" heute nicht mehr erinnerlich.

Zum Stichwort konspirative Wohnungen in Kreuzberg fiel dem Zeugen nur noch die Oranienstrasse ein. Mousli habe angegeben, gemeinsam mit anderen dort einen Sender betrieben zu haben. Eine "Funkgruppe" habe ihre Werkstatt gehabt. Außerdem habe Mousli selbst in dieser Gegend gewohnt.

Mousli's Widersprüche

Auf Nachfrage von Richter Alban erklärte der Zeuge, dass er sich damals sehr umfangreich auf das Verfahren vorbereitet und im Gerichtssaal dann auch alle Komplexe mit dem Angeklagten Mousli besprochen habe. Das Verhalten von Mousli sei deutlich anders gewesen als er es von anderen Angeklagten kenne. Man hätte ihm nicht "die Würmer aus der Nase ziehen müssen", sondern er hätte "fließend und in gewählter Ausdrucksweise, beinahe druckreif" seine Aussagen gemacht. Nur bei einem Punkt seien damals Zweifel aufgetaucht. Dabei sei es um den Tatbeitrag von Mousli bei einem Anschlag gegangen. In diesem Zusammenhang hätte eine ehemalige Freundin des Angeklagten bei der Polizei angegeben, Mousli hätte ihr gegenüber behauptet, selbst auf den Richter Korbmacher geschossen zu haben. Dem sei das Kammergericht damals nachgegangen und hätte Frau T. als Zeugin gehört. Frau T. hätte ihre polizeiliche Aussage erneut bestätigt, sei dann aber auf intensives Nachfragen unsicher geworden. Das Kammergereicht sei deshalb "in dubio pro reo" verfahren. An dieser Stelle war es dem Richter a.D. wichtig zu betonen, dass sich das Gericht damals nicht nur auf die Aussagen von Mousli verlassen, sondern diese "verifiziert" hätte.

Insgesamt sei bei ihm der Eindruck entstanden, dass es Mousli um eine milde Strafe gegangen sei und dass er sozusagen eine Lebensbeichte abgelegt hätte. Danach sei er dann "im Zeugenschutzprogramm abgetaucht".

Vorbereitungsgespräche: der sprudelnde Mousli

Zu dem Gespräch mit der Bundesanwaltschaft (BAW) im Vorfeld des damaligen Verfahrens fiel dem heutigen Zeugen zwar deutlich mehr ein als seinen Richterkollegen eine Woche vorher, jedoch zeigte auch er sich heute nicht mehr in der Lage, das Zustandekommen und den genaueren zeitlichen Ablauf der Kontakte mit der BAW zu rekonstruieren. Er erinnere sich heute noch – so der Zeuge -, entweder von Staatsanwalt Monka oder dem Bundesanwalt Griesbaum, angerufen worden zu sein. Dabei sei ihm ein größeres Verfahren mit einem Angeklagten angekündigt worden, "der wie ein artesischer Brunnen sprudelt, weil zum Jahresende die Kronzeugenregelung ausläuft".

Nachdem er sich die Anklageschrift habe zukommen lassen, sei er mit den anderen vier Richtern des zuständigen Senats, den Staatsanwälten Monka und Griesbaum für die BAW und dem Verteidiger von Mousli, Rechtsanwalt RA Püschel, zu einem persönlichen Gespräch zusammen getroffen. Dabei habe die BAW für Mousli eine Strafe in Aussicht gestellt, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Nach Rücksprache mit seinen Richterkollegen sei auch er zu dem Schluss gekommen, dass die Kammer nicht über das von der BAW beantragte Strafmass hinausgehen müsse. In ihrer richterlichen Schlussberatung seien er und sein Richterkollegen dann zu der Einschätzung gekommen, dass "wir keine Kronzeugenregelung brauchen, um auf dieses Strafmass zu kommen".

Der alte Richter und die Frauen von T. Mousli

Dagegen bewies der Zeuge auch bei seiner heutigen Vernehmung insbesondere an den Stellen ein erstaunlich gutes Gedächtnis, wo es um besondere Details in der persönlichen Biographie von Mousli ging. Damit bestätigte sich der Eindruck, den auch damalige ProzessbeobachterInnen formuliert hatten, dass der Richter sich mehr für Mouslis Liebesbeziehungen als für seine widersprüchlichen Aussagen interessiert hatte. So fiel ihm denn auch heute eine Frau H. ein, die eine "linksgewendete Dame" gewesen sei und die Mousli "nach Berlin gelotst" habe, um einen Sender ("Radio Kebab oder Döner") zu betreiben. Auch wisse er, dass Mousli wegen Erbstreitigkeiten ein schlechtes Verhältnis zu seiner Mutter habe. Insgesamt zeichnete der Zeuge von Mousli's Mutter eher ein schlechtes Bild. So sei ihm in Erinnerung, dass sie eher der Selbstverwirklichung zugeneigt und "die Kinder im Internat abgestellt" habe.

Das Internet würde er nicht nutzen, so der Zeuge auf Nachfrage. Allerdings sei er damals von der Polizei darauf hingewiesen worden, dass im Internet zum Besuch des Prozesses aufgerufen worden sei. Darüber hinaus sei ihm ein Bericht vorgelegt worden, der eine markierte Passage enthalten habe. Darin sei er als "lustiger Opa" bezeichnet und zwei seiner Beisitzer seien als Personen beschrieben worden, die auf den Ruhestand warteten und dem Prozess "in kontemplativer Einkehr, schweigend" beigewohnt hätten.

Warteschleife soll beendet werden; Richterin kündigt schnelles Prozessende an

Nach Abgang des Zeugen wollte die Verteidigung von Matthias B. wissen, wie das Gericht angesichts der Warteschleife, in der sich das Verfahren gerade mal wieder befindet, weiter zu verfahren gedenke. Dabei wurde angekündigt, dass von Seiten der Verteidigung noch weitere Beweisanträge gestellt werden sollen. Allerdings vertrat die Verteidigung die Meinung, dass zunächst Seitens der Kammer über den aktuellen Aussetzungsantrag entschieden werden müsse. Die Vorsitzende Richterin kündigte an, jetzt "zügig" die Beweisanträge der Verteidigung abarbeiten zu wollen, Mousli noch einmal anzuhören und damit vor der Sommerpause die Beweisaufnahme abzuschließen. Jedoch sollten die Schlussvorträge nicht mehr vor der Sommerpause stattfinden. Die momentane Warteschleife sei hervorgerufen worden durch das Warten auf Akten des Verfassungsschutzes. Diese seien nun angekommen und der Verteidigung am 7.6. ausgehändigt worden. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass der Senat beabsichtigt, den Antrag auf Aussetzung abzulehnen.

Abschluss des heutigen Verhandlungstages bildete der Antrag der Verteidigung von Axel H. auf Aufhebung des gegen diesen weiterhin existierenden Haftbefehls. In der Begründung des Antrags wurde ausführlich dargelegt, dass die Behauptungen Mouslis zum Sprengstoffdepot im Mehringhof offensichtlich unwahr sind. Mousli hatte Axel H. als einen der Verwalter dieses angeblichen Depots beschuldigt. Außerdem – so die Verteidigung - habe sich auch die angeblichen Tatbeteiligung von Axel H. bei den Anschlägen auf die ZSA 1987 und auf die Siegessäule 1991, nicht bestätigt. Auch will Mousli Axel H. nie bei der Durchführung oder Vorbereitung von Anschlägen unmittelbar begegnet sein. Damit wäre für Axel H. kein dringender Tatverdacht gegeben. Auch Fluchtgefahr sei nicht mehr zu unterstellen, da Axel H. seit Februar 2002 auf freiem Fuß und regelmäßig zu den Verhandlungen gekommen sei. Darüber hinaus wurden ihm mehrere Auslandsaufenthalte genehmigt von denen er jeweils wieder zurückgekehrt sei, ohne sich dem Verfahren zu entziehen.

Zum Abschluss des Verhandlungstages wurde der Termin vom 19.6. aufgehoben. Weiter geht's am 20.6. um 9:15 Uhr.

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