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169. Prozesstag: 13. Februar 2004

Mousli das letzte Mal im Zeugenstand?

Der heutige Prozesstag wurde mit der weiteren Befragung des Kronzeugen bestritten. Es sieht ganz danach aus, als wäre dies sein letzter Auftritt vor diesem Gericht gewesen.

"Das brauchen Sie nicht zu beantworten, das hatten wir schon" (Vorsitzende Richterin Hennig)

Auf Antrag der Verteidigung wurden Mousli von der Vorsitzenden Richterin Hennig ausgesuchte Passagen aus seinen insgesamt 59 Befragungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanwaltschaft (BAW) vorgehalten. Unter wohlwollenden Blicken der Bundesanwälte Bruns und Walenta und mit freundlicher Unterstützung durch den Senat, bestätigte der Kronzeuge im Wesentlichen alle ihm vorgehaltenen Passagen.

Dabei ging es zunächst um den von ihm in verschiedenen Vernehmungen behaupteten Diebstahl eines VW-Passats, der später beim Anschlag auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde Hollenberg eingesetzt wurde. Zu diesem Diebstahl hat Mousli nicht nur widersprüchliche sondern teilweise vollkommen falsche Angaben gemacht.

Ein anderer Komplex betraf die Frage, wie und wann Mousli sich wieder daran erinnert haben will, dass ein früherer Deckname von Rudolf Sch. "Horst" gewesen sein soll. Mousli zeigte sich heute bemüht zu versichern, dass ihm dieser Deckname schon zu Beginn des Jahres 2000 eingefallen wäre, allerdings wisse er nicht mehr wie er darauf gekommen sei. Rechtsanwalt Euler wiederum machte Mousli darauf aufmerksam, dass er bis April 2000 an keiner Stelle von anderen Decknamen gesprochen habe. Erst nach den ersten Gesprächen, die der Kronzeuge mit Beamten des Bundesverfassungsschutzes gehabt hatte, seien ihm angebliche alte Decknamen wieder eingefallen.

"Das habe ich so gesagt" (Mousli)

Per Gerichtsbeschluss wurde dann das weitere Verlesen von Passagen aus Vernehmungsprotokollen, wie in einem Antrag von Rechtsanwältin Lunnebach vom Vortage gefordert, abgelehnt, "weil zu den jetzigen und früheren Aussagen kein Widerspruch besteht".

Für die drei ZuschauerInnen und die Prozessbeteiligten ziemlich dröge wurde es dann, als Mousli auf Antrag der Verteidigung die gesamten Gesprächsprotokolle seiner 59 Vernehmungen in Augenschein zu nehmen hatte, um zu bestätigen, dass die Protokolle von ihm persönlich unterschrieben worden waren und damit dem entsprächen, was er damals ausgesagt habe.

Rechtsanwalt von Schlieffen bemühte sich im Anschluss durch eigenständiges Vortragen längerer Passagen aus den Vernehmungsprotokollen deutlich werden zu lassen, dass Mousli mitnichten - so wie immer von ihm behauptet - versucht habe Lothar E. bis zu Beginn des Jahres 2000 nicht zu belasten. Vielmehr zeigten die vorgetragenen Passagen, dass Mousli seinen "besten Freund" Lothar schon sehr früh anfing zu belasten und dies - wie von Schlieffen zusammenfassend feststellte - "ohne Not".

"Heiner und Toni habe ich persönlich nie gesehen" (Mousli, 30.11.1999)

Auf Antrag von Rechtsanwältin Lunnebach wurden dem Kronzeugen sodann weitere Passagen aus seinen Vernehmungsprotokollen vorgehalten, die er heute erneut bestätigte. Dies betraf insbesondere den Komplex der dubiosen Identifizierung des "Heiner", von dem er zwar am 30.11.1999 noch behauptet hatte, ihn nie gesehen zu haben, ihn jedoch wenig später - mit kaum kaschierter Hilfe durch die BKA-Beamten - anhand von Lichtbildern als Matthias B. identifizierte.

Zum Abschluss des Verhandlungstages, verlas die Richterin, auf einen weiteren Antrag der Verteidigung, alle handschriftlichen Erklärungen und Aufzeichnungen, die vom Kronzeugen gemacht wurden und dem Bundeskriminalamt (BKA) übergeben worden waren.

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