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34. Prozesstag: 9. November 2001

(korrigierte Fassung)

Ein Motorrad, ein Fahrer und ein Sozius am Grenzkontrollpunkt Drewitz

Am heutigen Freitag beschäftigte sich das Gericht mit den Aussagen des ehemaligen Ehepaares Olaf und Florence F. Die beiden Zeugen hatten am 30.8.1987 am Grenzkontrollpunkt Drewitz ein Motorrad, einen dazugehörigen Fahrer und einen Beifahrer beobachtet. Später sei dieses Fahrzeug im Fernsehen gezeigt worden mit der Aufforderung sich bei der Polizei zu melden, was Olaf F. dann auch tat. Bei dem Motorrad soll es sich um das Fahrzeug gehandelt haben, von dem aus dem Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Korbmacher am 1.9.1987 in die Beine geschossen wurde.

"Ich kann dazu nicht mehr sagen."

Olaf F., der zuerst befragt wurde, konnte sich heute noch daran erinnern, dass ihm das Fahrzeug durch die schwarze, nicht orginalgetreue Farbe sowie durch eine weiße Sitzbank aufgefallen sei. Außerdem wusste der Zeuge heute noch, dass es sich bei der fraglichen Maschine um eine Yamaha gehandelt habe. Zwei Männer, der Fahrer und der Beifahrer, beide vermutlich Ende 20 oder Anfang 30, seien während der Wartezeit abgestiegen und hätten sich neben dem Motorrad aufgehalten. An weitere Details aus Aussagen, die der Zeuge 1987 betreffend Kleidung, Größe und Verhalten der beiden Personen gemacht hatte und die ihm heute von der Vorsitzenden Richterin Hennig vorgehalten wurden, konnte sich Olaf F. nicht mehr erinnern.

Erinnern konnte er sich allerdings noch an drei bis vier polizeiliche Termine, bei denen ihm und seiner damaligen Frau Lichtbilder vorgelegt worden seien. Außerdem seien aufgrund ihrer Aussagen Phantombilder angefertigt worden. Im August 2000 hätte er auf seinem Handy plötzlich eine Nachricht vorgefunden, dass er und seine Frau erneut zu den 13 Jahre zurückliegenden Beobachtungen befragt werden sollten. Dieser Benachrichtigung folgten eine Befragung beim Staatsschutz und beim Bundeskriminalamt (BKA) in Treptow. Bei der letzteren, bei der zwei Beamte aus Meckenheim anwesend waren, seien ihnen 20 Bilder vorgelegt worden. Bei einem der Bilder, das den Angeklagten Axel H. abbildete, glaubte der Zeuge "eine gewisse Ähnlichkeit" mit einer der Personen erkennen zu können, die er damals am Grenzkontrollpunkt gesehen habe. Die "Ähnlichkeit", die er auf Bitte der BKA Beamten anhand einer Skala von 0 bis 100 einschätzen sollte, maß der Zeuge im August 2000 einen Wert von 40 Prozent zu. Der Zeuge nahm auch heute die Lichtbildvorlagen in Augenschein und konnte das fragliche Bild wiedererkennen. Die Frage, ob die Person auf dem Bild im Gerichtssaal säße, beantwortete der Zeuge richtig und deutete auf den Angeklagten Axel H.

Die Beifahrerin

Im zweiten Teil des heutigen Verhandlungstages stand Florence F., die damalige Frau und Beifahrerin von Olaf F. am Grenzkontrollpunkt, im Zeugenstand. Nicht zuletzt aufgrund der nicht ausbleibenden quälenden Wiederholungen kämpften die ProzessbesucherInnen, aber auch einige Anwälte und selbst zwei der Beisitzenden Richter offensichtlich - die einen mehr, der anderen weniger erfolgreich - gegen ein starkes Schlafbedürfnis. Frau F., die sich wie auch ihr ehemaliger Mann redlich um eine Wiederbelebung der Erinnerungen bemühte, konnte auch auf längere Vorhalte von Frau Hennig keine über die Aussagen von Olaf F. hinausgehenden weiteren Einzelheiten beitragen. Auch sie erinnerte sich an die Vernehmung vom August 2000 durch zwei Beamte des BKA und die Vorlage von 20 Bildern. Dabei schätzte auch sie die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei einem der Bilder um den Mann handeln könnte, der damals das Motorrad gefahren habe, auf 40 Prozent. Allerdings war es ihr heute, trotz direkter Nachfrage des Verteidigers von Schlieffen, nicht möglich, das fragliche Bild, das den Angeklagten Axel H. zeigt, mit einer der im Gerichtssaal anwesenden Personen in Verbindung zu bringen.

Anträge über Anträge

Kurz vor Beendigung des Verhandlungstages forderte Verteidiger Kaleck Aufklärung darüber, ob von der Bundesanwaltschaft (BAW) inzwischen alle noch fehlenden Kassetten, Beschlüsse oder Unterlagen dem Gericht zugestellt worden seien. Rechtsanwältin Studzinsky erinnerte an einen Antrag, in dem die Verteidigung eine schriftliche Mitteilung der BAW darüber gefordert habe, dass nunmehr keine, noch nicht in die Hauptverhandlung eingeführten, neuen Beweismittel zu erwarten seien. Die Vorsitzende Richterin schien sich weder an den entsprechenden Antrag zu erinnern, noch wußte sie von einem diesbezüglichen Schreiben der BAW. Hierüber konnte jedoch der Bundesanwalt Bruns aufklären, dem eine Notiz vorlag, aus der hervorzugehen scheint, dass ein entsprechendes Schreiben mit Datum vom 29. Oktober von der BAW an den 1. Senat des Berliner Kammergerichts gesandt worden sei.

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