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167. Prozesstag: 09.02.2004

Hier sage ich nichts

Lothar E. (50), selbstständiger Handwerker aus Yellowknife/Kanada, war heute als Zeuge geladen. "Sie wissen, um was es sich heute hier handelt", so die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig in ihrer unnachahmlichen Art. Lothar E. wusste es. Als ebenfalls vom Kronzeugen Mousli Beschuldigter, der vor einigen Monaten erst von den kanadischen Behörden an die BRD ausgeliefert worden war und gegen den die Bundesanwaltschaft Mitte Januar Anklage erhoben hat, machte er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Daran änderte auch die - eigentlich unverschämte - Frage von Hennig nichts, ob er den vorhabe zu lügen, wenn er nicht mehr an die Wahrheitspflicht als Zeuge gebunden sei. Denn wie dem Senat "gerichtsbekannt" geworden sei, sei für kommenden Mittwoch ein Treffen zwischen Mitgliedern des zuständigen 2. Strafsenats des Kammergerichts Berlin, der BAW und seinen Verteidigern zwecks Verfahrensabsprache geplant, bei dem auch eine Einlassung von Lothar E. zur Sprache kommen soll.

In den rund zehn Minuten der heutigen Hauptverhandlung verkündete der Senat noch zwei Beschlüsse, mit denen Beweisanträge der Verteidigung von Rudolf Sch. und der Anwälte von Matthias B. ablehnt wurden, außerdem wurde auf Antrag der Verteidigung von Rudolf Sch. ein Foto von Sabine E. und eine Phantomzeichnung der Schützin beim Korbmacher-Anschlag, also von Barbara v. W., in Augenschein genommen. Die Gegenüberstellung von Mousli und seiner ehemaligen Lebensgefährtin Karmen T. wurden ebenso abgelehnt wie die Befragung weiterer Zeugen, um zu klären, ob Mousli ein Sprengstoffpaket wirklich bereits 1995 in einem Seegraben im Norden Berlin versenkt haben kann. Da sich der Senat selbst genügend Sachkenntnis bescheinigte, wurde auch die Ladung des forensisch tätigen Aussagepsychologen Prof. Günter Köhnken negativ beschieden, der zur suggestiven Vorgeschichte der Vernehmung von Mousli am 27.1.2000 und der sich daraus ergebenden aussagekräftigen Bedeutung Stellung nehmen sollte.

Der Prozess wird am Donnerstag, 12.2., um 9.15 Uhr in Anwesenheit des Kronzeugen fortgesetzt.

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