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66. Prozesstag: 8. April 2002:

Ohne Titel

Gegenstand des heutigen Prozesstages, der nur eingerichtet wurde, um die Unterbrechungsfrist des Verfahrens nach den Osterferien einzuhalten, waren drei Anträge der Verteidigung.

So wurde von Rechtsanwalt von Schlieffen beantragt, zu klären, dass Mousli entgegen seiner bisher im Prozess gemachten Aussagen den in Plastik verpackten Sprengstoff bereits vorher zu Gesicht bekommen hatte. Das lässt sich aus seiner Vernehmung im April 2000 nachweisen; befragt werden sollen dazu die damaligen Vernehmungsbeamten - 'mal wieder also hat Mousli das Gericht belogen.

Ein weiterer Antrag, von Rechtsanwältin Lunnebach und Rechtsanwalt Kaleck, nahm Bezug auf die Siegessäule. Entgegen der Darstellung Mouslis, der in seinen Vernehmungen und vor Gericht mit Täterwissen zu dem Anschlag im Januar 1991 geprahlt hatte, wurde beantragt, den Zeitungsartikel der "BZ" vom 17. Januar 1991 zu verlesen; aus diesem Artikel ergibt sich, dass Mousli nicht Täterwissen wiedergegeben, sondern lediglich, aber immerhin recht exakt einen Zeitungsartikel vorgetragen hat.

Der dritte Antrag schließlich, ebenfalls von den RechtsanwältInnen des Angeklagten Matthias Borgmann gestellt, beantragte die Verlesung der Abschrift der Kommunikation zwischen Tarek Mousli und den BKA-Beamten bei der zweiten Durchsuchung des MehringHofes. Die Verlesung des Protokolls soll zeigen, dass Mousli auch noch in den Vernehmungen vor Gericht die Unwahrheit über den tatsächlichen Ablauf der Durchsuchung und vor allem sein Erinnerungsvermögen gesagt hat.

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