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66. Prozesstag: 8. April 2002:
Ohne Titel
Gegenstand des heutigen Prozesstages, der nur eingerichtet wurde,
um die Unterbrechungsfrist des Verfahrens nach den Osterferien einzuhalten,
waren drei Anträge der Verteidigung.
So wurde von Rechtsanwalt von Schlieffen beantragt,
zu klären, dass Mousli entgegen seiner bisher im Prozess gemachten
Aussagen den in Plastik verpackten Sprengstoff bereits vorher zu
Gesicht bekommen hatte. Das lässt sich aus seiner Vernehmung
im April 2000 nachweisen; befragt werden sollen dazu die damaligen
Vernehmungsbeamten - 'mal wieder also hat Mousli das Gericht belogen.
Ein weiterer Antrag, von Rechtsanwältin Lunnebach und Rechtsanwalt
Kaleck, nahm Bezug auf die Siegessäule. Entgegen der Darstellung
Mouslis, der in seinen Vernehmungen und vor Gericht mit Täterwissen
zu dem Anschlag im Januar 1991 geprahlt hatte, wurde beantragt,
den Zeitungsartikel der "BZ" vom 17. Januar 1991 zu verlesen; aus
diesem Artikel ergibt sich, dass Mousli nicht Täterwissen wiedergegeben,
sondern lediglich, aber immerhin recht exakt einen Zeitungsartikel
vorgetragen hat.
Der dritte Antrag schließlich, ebenfalls von den RechtsanwältInnen
des Angeklagten Matthias Borgmann gestellt, beantragte die Verlesung
der Abschrift der Kommunikation zwischen Tarek Mousli und den BKA-Beamten
bei der zweiten Durchsuchung des MehringHofes. Die Verlesung des
Protokolls soll zeigen, dass Mousli auch noch in den Vernehmungen
vor Gericht die Unwahrheit über den tatsächlichen Ablauf
der Durchsuchung und vor allem sein Erinnerungsvermögen gesagt
hat.
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