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32. Prozesstag: 5. November 2001:
Zwei Mal zehn Minuten
Die heutige Hauptverhandlung war eine kurze und kuriose Angelegenheit.
Um 8.37 eröffnete die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig die
Verhandlung, die so richtig keine war. Durch den beisitzenden Richter
Hanschke wurde im Anschluss daran ein polizeitechnisches Gutachten
vom 14. November 1986 verlesen, deren Gegenstand die physikalische
Untersuchung der Bekleidung von Harald Hollenberg war, die er zum
Zeitpunkt des Attentats getragen hatte. Beschreiben wurden im Gutachten
die Ein- und Ausschusslöcher in den einzelnen Bekleidungsstücken
(Hose, Mantel etc.), weiterhin wurde auf Schmauchspuren und die
Problematik, wie per Ermittlung der Bleiflächendichte Nahschussmerkmale
zu bestimmen sind, eingegangen.
Nach der Verlesung durften alle Prozessbeteiligten dann noch Bilder
der Bekleidung, die während der polizeitechnischen Untersuchung
gemacht wurden, "in Augenschein" nehmen. Um 8.46 war dann alles
vorbei, die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und für den
kommenden Donnerstag wieder angesetzt. Da Sabine E. um 8.30 Uhr
nicht in den Gerichtssaal gebracht werden konnte, wurde für
sie die gesamte Prozedur ab 10 Uhr wiederholt. Ermöglicht hatte
dies das Gericht, in dem das Verfahren zur besonderen Verhandlung
abgetrennt wurde.
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