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Freitag, den 23.01.2009

Für die sieben BesucherInnen, die gekommen waren, obwohl mit dem Beschluss des Vortags die Luft raus war, begann der Tag mit verschärften Einlasskontrollen und der schon bekannten Ermahnung der Richterin in Sachen Respekt.

Die Kontrollen waren möglicherweise dem Auftritt des ersten BKA-Zeugen geschuldet. Kriminalhauptkommissar Manfred Wolff sollte nämlich zu dem Bericht befragt werden, den er im Juli 2000 zur Geschichte und Struktur der RZ verfasst hat.

Herr Wolff arbeitet seit 1983 in der Abteilung Staatsschutz beim BKA. Seit 1994 hat er sich mit 'Linksterrorismus' im Allgemeinen und seit 1999 mit den RZ im Besonderen befasst. Aktuell ist er Personalrat und als solcher gewissermaßen außer Dienst.

Was die RZ anbelangt, hat er vor allem Schreibarbeiten verrichtet. Seine Aufgabe bestand darin, Erkenntnisse aus unterschiedlichen Quellen in einem Rapport zusammenzufassen. Die Quellen waren ein Bericht des BKA über die RZ und die Rote Zora aus dem Jahr 1992, ein Bericht des Berliner Verfassungsschutzes aus dem Jahr 1995 sowie die Aussagen von Tarek Mousli.

Die Vernehmung war nicht gerade interessant. Der Zeuge war schlecht vorbereitet und zeigte wenig Engagement.

Den von ihm geschriebenen Bericht hatte er im Auto liegen lassen, so dass er die Fragen der Vorsitzenden erst beantworten konnte, nachdem die Sitzung unterbrochen worden war und er seine Unterlagen herbeigeschafft hatte. Mit Hilfe der schriftlichen Vorlage konnten dann die Stichworte abgearbeitet werden:

Entstehung der RZ, die internationale RZ, Rote Zora, Struktur der RZ, Abschottungsprinzip, Deck- und Klarnamen, der seit dem Berliner Verfahren legendäre Waldspaziergang, die sog. Miez-Treffen, die speziellen Strukturen in Berlin, die Wäldler, die Ur-Zelle und die Resonanz-Zelle, konspirative Regeln und klandestines Verhalten, gemeinsame Logistik, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung usw ...

Wozu die Befragung gut sein sollte, war schwer nachzuvollziehen. Man merkte deutlich, dass sich der Zeuge nur am Schreibtisch mit den RZ beschäftigt hatte, und dies schon vor vielen, vielen Jahren. Erst auf mehrfaches Nachfragen ließ er sich zu Äußerungen über den staatsgefährdenden Charakter der RZ bewegen. Um ganz sicher zu gehen, dass diese nicht untergegangen waren, beendete Bundesanwalt Monka die Vernehmung schließlich mit der bisher einzigen Frage seitens der BAW, wie denn die Auswirkungen der RZ-Anschläge auf das Staatsgefüge der BRD im BKA bewertet worden wären. 'Sehr gefährlich', lautete die Antwort, und damit wurde der Zeuge entlassen und die Hauptverhandlung bis zum nächsten Donnerstag [29.01.] vertagt.

Dann wird Frau Baumert vom BKA aussagen; sie ist Thomas schon seit den Anfangsjahren ihrer Karriere auf der Spur und erhält nun Gelegenheit, dem Gericht ihre Erkenntnisse zu präsentieren.

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