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Am 15. Januar beginnt in Stuttgart Stammheim der Prozess gegen Thomas Kram,

dem die Bundesanwaltschaft (BAW) Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) vorwirft. Er soll als 'Rädelsführer' einen 'bestimmenden Einfluss' gehabt haben.

Die baulichen Gegebenheiten im Mehrzweckgebäude in Stammheim müssen dafür herhalten, dass der Prozess in Stuttgart stattfindet, obwohl Thomas in Berlin lebt. Grund dafür ist der zu erwartende Auftritt von Tarek Mousli, den die BAW schon im Berliner RZ-Prozess als Kronzeuge präsentiert hat. Auf seiner Aussage beruht der aus dem Jahr 2000 datierende Haftbefehl, nachdem ein früherer Haftbefehl bereits 1997 verjährt war. Mousli kennt Thomas K. zwar nicht persönlich, behauptet aber vom Hörensagen zu wissen, dass er Autor mehrerer Papiere der RZ sei, denen die BAW einen strategischen Stellenwert zuschreibt.

Thomas K. war im Dezember 1987 abgetaucht, als er im Rahmen einer bundesweiten Razzia gegen mehrere Personen festgenommen werden sollte, die im Verdacht standen, der Roten Zora oder den RZ anzugehören. Im Dezember 2006 hat er sich den Behörden freiwillig gestellt unter der Bedingung, dass der gegen ihn bestehende Haftbefehl nicht vollstreckt wird. Im Juli 2007 hat die BAW die Anklageschrift vorgelegt, die das OLG gut fünfzehn Monate später im November 2008 schließlich zugelassen hat.

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