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Am 15. Januar beginnt in Stuttgart Stammheim der Prozess gegen
Thomas Kram,
dem die Bundesanwaltschaft (BAW) Mitgliedschaft in den Revolutionären
Zellen (RZ) vorwirft. Er soll als 'Rädelsführer' einen
'bestimmenden Einfluss' gehabt haben.
Die baulichen Gegebenheiten im Mehrzweckgebäude in Stammheim
müssen dafür herhalten, dass der Prozess in Stuttgart
stattfindet, obwohl Thomas in Berlin lebt. Grund dafür ist
der zu erwartende Auftritt von Tarek Mousli, den die BAW schon im
Berliner RZ-Prozess als Kronzeuge präsentiert hat. Auf seiner
Aussage beruht der aus dem Jahr 2000 datierende Haftbefehl, nachdem
ein früherer Haftbefehl bereits 1997 verjährt war. Mousli
kennt Thomas K. zwar nicht persönlich, behauptet aber vom Hörensagen
zu wissen, dass er Autor mehrerer Papiere der RZ sei, denen die
BAW einen strategischen Stellenwert zuschreibt.
Thomas K. war im Dezember 1987 abgetaucht, als er im Rahmen einer
bundesweiten Razzia gegen mehrere Personen festgenommen werden sollte,
die im Verdacht standen, der Roten Zora oder den RZ anzugehören.
Im Dezember 2006 hat er sich den Behörden freiwillig gestellt
unter der Bedingung, dass der gegen ihn bestehende Haftbefehl nicht
vollstreckt wird. Im Juli 2007 hat die BAW die Anklageschrift vorgelegt,
die das OLG gut fünfzehn Monate später im November 2008
schließlich zugelassen hat.
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