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Süddeutsche Zeitung 20.02.2009

Mildes Urteil in Terrorprozess

Stuttgart - Im wahrscheinlich letzten Prozess gegen ein führendes Mitglied der Revolutionären Zellen hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag Thomas K. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. "Seine Mitgliedschaft liegt schon lange zurück, er hat sich dem Verfahren selbst gestellt und die Tat eingeräumt", sagte die Vorsitzende Richterin als Begründung für das Strafmaß. Thomas K. hatte in dem Verfahren ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug wurde der Vorwurf der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung fallengelassen und der Tatzeitraum eingeschränkt. Der Strafsenat sah es als erwiesen an, dass Thomas K., 60, von 1985 bis 1992 maßgeblichen Einfluss auf Debatten und Ausrichtung der RZ hatte. In dieser Zeit verübte die vom Gericht als terroristische Vereinigung eingestufte Gruppierung 20 Brand- und Sprengstoffanschläge vor allem auf Ausländerbehörden und Gerichte. Bei zwei Schuss-Attentaten wurde dem Leiter der Ausländerbehörde Berlin und einem Richter am dortigen Verwaltungsgericht gezielt in die Beine geschossen.

K. war 1987 nur knapp seiner Verhaftung entgangen, er tauchte unter, lebte einige Jahre in einem Wald und stellte sich erst im Dezember 2006 den Behörden. Seit dieser Zeit arbeitete er als IT-Techni-ker in Berlin. K. wurde nicht die Beteiligung an konkreten Taten vorgeworfen. Der Angeklagte habe sich aber "als Denker" an der Produktion und dem Vertrieb von Strategiepapieren und Schriften beteiligt und wesentlichen Einfluss auf die Orientierung und Willensbildung in den RZ gehabt, heißt es in der Urteilsbegründung. "Seine Stimme hatte Gewicht", sagte die Vorsitzende Richterin. Das Gericht folgte im Urteil einer Absprache zwischen Verteidigung und der Bundesanwaltschaft. Anders als die RAF-Terroristen operierten die Revolutionären Zellen nicht aus dem Untergrund, ihre Mitglieder gingen meist normalen Berufen nach. Anders als die RAF setzte sich "die RZ zwar keine Mordanschläge zum Ziel, aber solche, bei denen Personen in die Beine geschossen wurden", sagte die Richterin.

Bernd Dorries

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