www.freilassung.de
Zurück zur Startseite  

Übersicht

Aktuelle Meldung
Meldungen
Berichte
Vorschau
Hintergrund

 

Mailingliste
Mail
Suche

 

Übersicht:
Erklärungen
Verteidigung

Kammergericht

In der Strafsache ./. Glöde 2 StE - 4/00

wird beantragt,

1. folgenden Ausdruck von der Seite Freilassung.de unter der Rubrik "Was ist neu?" unter dem 13.3.2001 zu verlesen.

2. KKzA Wiedebach Als Zeugen zu laden und zu hören.

Zu 1. Begründung:
Der Zeuge Wiedebach wird bekunden, daß der Zeuge Mousli ihm in einem Telefongespräch am 16.5.2000 mitteilte, daß er auf der Internet Seite www.freilassung.de den Durchsuchungsbeschluss vom Mehringhof gelesen habe und festgestellt habe (siehe Bd.19.1280), daß hier (also im Mehringhof) nach Unterlagen zum Koordinierungsausschuss gesucht werden sollte.

Er wolle den Sachverhalt noch einmal richtig stellen und noch einmal darauf hinweisen, daß sich der Koordinierungsausschuß in der Skalitzer Straße 34 getroffen habe.

Ausweislich des Ausdrucks der oben bezeichneten Seite aus dem Internet unter der Rubrik "Was ist neu?" ergibt sich, daß der Durchsuchungsbeschluß zum Mehringhof erstmals am 13.3.01 auf diese Homepage gestellt wurde.

Folglich kann der Zeuge Mousli diese Information vor dem 16.5.00 nicht von der Homepage haben, da der Durchsuchungsbeschluß erst ein knappes Jahr später auf diese Seite eingestellt wurde.

Die Begründung des Senats, im Beschluß vom 27.11.2003, "der Zeuge Mousli habe nicht etwa eine frühere Aussage, sondern nur die - dieser widersprechende, unzutreffende - Angabe in dem unter www.freilassung.de veröffentlichten Durchsuchungsbeschluß richtiggestellt" ist folglich widerlegt.

Erst recht ist die inzwischen zur sicheren Feststellung gerierte Behauptung des Senats im Beschluß vom 28.11.03 das Gegenteil der Beweisbehauptung des Angeklagten Glöde sei belegt aufs Geratewohl und ins Blaue hinein aufgestellt.

Durch die beantragte Beweiserhebung wird die im Beweisantrag des Angeklagten Glöde vom 20.11.03 und 27.11.03 niedergelegte Beweisbehauptung bestätigt, daß es eine bisher nicht zugängliche förmliche Vernehmung oder Erkenntnisse aus den nicht schriftlich festgehaltenen Gesprächen mit dem Zeugen Mousli gibt, in der der Zeuge Mousli behauptet, der Koordinierungsausschuß sei im Mehringhof ansässig gewesen.

Erneut wird beantragt,

die Mitarbeiter des BfV, die die Gespräche mit dem Zeugen Mousli geführt haben, als Zeugen zu laden und zu hören.

Diese Zeugen werden folgendes angeben:

Zwischen dem 17.4.2000 und dem 16.5.2000 haben sie dem Zeugen Mousli den Hinweis gegeben, daß seine Angabe, der Koordinierungsausschuß befände sich im Mehringhof, nicht durch Erkenntnisse des BfV und auch nicht durch die Durchsuchungsergebnisse bestätigt wurde. Sie werden weiterhin angeben, daß sie dem Zeugen Mousli nahe legten, der Koordinierungsausschuß habe seine Sitzungen in der Skalitzer Straße abgehalten.

Die Beweiserhebung wird ergeben, daß der Zeuge Mousli unrichtige Angaben dazu gemacht hat, woher er sein Wissen zum Durchsuchungsbeschluß gewonnen hat, um zu verschleiern, daß er eine eigene Aussage korrigieren wollte.

Deshalb wird erneut beantragt, die Zeugen Monka, Dr.Wolst, Schulzke und Palm als Zeugen zu laden und zu hören. Hinsichtlich der Beweisbehauptungen wird Bezug genommen auf die Beweisanträge des Angeklagten Glöde vom 20.11.03 und 27.11.03.

Studzinsky, Rechtsanwältin

Suche     Mail
http://www.freilassung.de/prozess/ra/281103.htm