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Verteidigung
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Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
Berlin, 28.10.2002 s-ad
AZ: 672/01
In der Strafsache
gegen Axel Haug
- 1 - 4/00 -
beantrage ich für den Fall, dass der Senat der Aussage des
Zeugen Tarek Mousli in der Hauptverhandlung vom 14.03.2002 Glauben
schenkt, er sei bei der Videodurchsuchung des Mehringhofes am 30.05.2000
irritiert darüber gewesen, dass der anfangs durchsuchte Aufzugschacht
im Durchgang gegenüber der Kneipe "Ex" so tief hinunter
ging,
den Zeugenschutzbeamten mit dem Vornamen Thorsten, der bei der
Durchsuchung des Mehringhofs am 30.05.2000 im Übertragungswagen
saß, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
Der Zeugenschutzbeamte mit dem Vornamen Thorsten wird bekunden,
dass er bei der Durchsuchung des Mehringhofs am 30.05.2000 in einem
Übertragungswagen im Mehringhof den Funkkontakt zu dem Zeugen
Mousli hielt, der die Durchsuchung an einem sicheren Ort auf Video
verfolgte und Anweisungen zur Durchsuchung gab. Der Zeuge wird weiter
bekunden, dass Tarek Mousli nicht die geringste Spur von Irritation
oder Verwunderung zeigte, als die Videokamera erstmals den Blick
von der im Erdgeschoss liegenden Aufzugstür in den Aufzugschacht
hinunter zeigte. Der Zeuge mit dem Vornamen Thorsten wird bekunden,
dass Tarek Mousli im Gegenteil, noch bevor die Kamera den Blick
in den Aufzugschacht zeigte, darauf hinwies, dass der Blick vom
Erdgeschoss in den Aufzugschacht problematisch sei, weil es so tief
hinunter geht. Als die Kamera dann den Blick in den Aufzugschacht
zeigte, sah Tarek Mousli diese Befürchtung bestätigt,
und empfahl den Durchsuchern, sich den Schacht noch einmal vom Keller
aus anzusehen. Von einer Irritation Tarek Mouslis über die
tatsächliche Tiefe des Aufzugschachtes war weder bei dem ersten
Blick in den Schacht noch zu einem späteren Zeitpunkt irgendetwas
zu bemerken. Im Gegenteil bestätigten die Bilder Mouslis Erwartungen.
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, da der Zeuge Tarek Mousli
in der Hauptverhandlung vom 13.04.2002 auf Fragen des Beisitzers
Richter am Kammergericht Lechner, ob man direkt in den Raum mit
dem Schacht hineingehen konnte oder erst zu dem Versteck hinabsteigen
musste, antwortete, der Zugang zum Depot sei ebenerdig gewesen.
Er habe nicht in Erinnerung, dass sie noch tief runter gemusst hätten.
Dies sei es ja auch gewesen, was ihn bei dem Aufzug so irritiert
habe. Auf erstauntes Nachfragen des Verteidigers Rechtsanwalt Euler,
ob er tatsächlich darüber irritiert gewesen sei, dass
der Aufzugschacht so tief hinunter ging, antwortete Tarek Mousli,
genau dies habe ihn irritiert und er sei der Meinung, dies habe
er auch gegenüber den Durchsuchungsbeamten zum Ausdruck gebracht.
Die Vernehmung des Zeugenschutzbeamten Thorsten wird ergeben, dass
diese Aussage des Zeugen Mousli nicht wahr ist.
v. Schlieffen
Rechtsanwalt
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