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Verteidigung

Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Berlin, 28.10.2002 s-ad

AZ: 672/01

In der Strafsache

gegen Axel Haug
- 1 - 4/00 -

beantrage ich für den Fall, dass der Senat der Aussage des Zeugen Tarek Mousli in der Hauptverhandlung vom 14.03.2002 Glauben schenkt, er sei bei der Videodurchsuchung des Mehringhofes am 30.05.2000 irritiert darüber gewesen, dass der anfangs durchsuchte Aufzugschacht im Durchgang gegenüber der Kneipe "Ex" so tief hinunter ging,

den Zeugenschutzbeamten mit dem Vornamen Thorsten, der bei der Durchsuchung des Mehringhofs am 30.05.2000 im Übertragungswagen saß, als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

Der Zeugenschutzbeamte mit dem Vornamen Thorsten wird bekunden, dass er bei der Durchsuchung des Mehringhofs am 30.05.2000 in einem Übertragungswagen im Mehringhof den Funkkontakt zu dem Zeugen Mousli hielt, der die Durchsuchung an einem sicheren Ort auf Video verfolgte und Anweisungen zur Durchsuchung gab. Der Zeuge wird weiter bekunden, dass Tarek Mousli nicht die geringste Spur von Irritation oder Verwunderung zeigte, als die Videokamera erstmals den Blick von der im Erdgeschoss liegenden Aufzugstür in den Aufzugschacht hinunter zeigte. Der Zeuge mit dem Vornamen Thorsten wird bekunden, dass Tarek Mousli im Gegenteil, noch bevor die Kamera den Blick in den Aufzugschacht zeigte, darauf hinwies, dass der Blick vom Erdgeschoss in den Aufzugschacht problematisch sei, weil es so tief hinunter geht. Als die Kamera dann den Blick in den Aufzugschacht zeigte, sah Tarek Mousli diese Befürchtung bestätigt, und empfahl den Durchsuchern, sich den Schacht noch einmal vom Keller aus anzusehen. Von einer Irritation Tarek Mouslis über die tatsächliche Tiefe des Aufzugschachtes war weder bei dem ersten Blick in den Schacht noch zu einem späteren Zeitpunkt irgendetwas zu bemerken. Im Gegenteil bestätigten die Bilder Mouslis Erwartungen.

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, da der Zeuge Tarek Mousli in der Hauptverhandlung vom 13.04.2002 auf Fragen des Beisitzers Richter am Kammergericht Lechner, ob man direkt in den Raum mit dem Schacht hineingehen konnte oder erst zu dem Versteck hinabsteigen musste, antwortete, der Zugang zum Depot sei ebenerdig gewesen. Er habe nicht in Erinnerung, dass sie noch tief runter gemusst hätten. Dies sei es ja auch gewesen, was ihn bei dem Aufzug so irritiert habe. Auf erstauntes Nachfragen des Verteidigers Rechtsanwalt Euler, ob er tatsächlich darüber irritiert gewesen sei, dass der Aufzugschacht so tief hinunter ging, antwortete Tarek Mousli, genau dies habe ihn irritiert und er sei der Meinung, dies habe er auch gegenüber den Durchsuchungsbeamten zum Ausdruck gebracht. Die Vernehmung des Zeugenschutzbeamten Thorsten wird ergeben, dass diese Aussage des Zeugen Mousli nicht wahr ist.

v. Schlieffen

Rechtsanwalt

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