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Verteidigung

Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Berlin, den 27.03.2002

AZ: 672/01

In der Strafsache

gegen

Axel Haug
- 1 - 4/00 -

beantrage ich,

Frau Uta K.,

Sch.Str. x, Berlin

als Zeugin zu laden und zu vernehmen.

Die Zeugin wird bekunden:

1.

In der Zeit von 1987 bis 1990 war sie gemeinsam mit Lothar Ebke und zeitweise gemeinsam mit Herrn Haug Hausmeisterin im Mehringhof war. Herr Haug nahm seine Tätigkeit als Hausmeister am 1. August 1989 auf. Vor dem 1. August 1989 war Herr Haug nicht im Mehringhof als Hausmeister tätig, und zwar weder ehrenamtlich noch als Freier Mitarbeiter oder geringfügig Beschäftigter. Aus diesem Grund verfügte Herr Haug vor dem 1. August 1989 nicht über Schlüssel für das Gebäude.

2.

Sogenannte Generalschlüssel hatten lediglich die drei Hausmeister des Mehringhofs, die Verwaltung, sowie zwei Mitarbeiter aus Projekten im Mehringhof. Mit diesen Generalschlüsseln waren sämtliche Räumlichkeiten des Mehringhofs jederzeit zugänglich. Lediglich für den sog. "Garagenraum", der unmittelbar an den "Elektroraum" angrenzt (und von Tarek Mousli bei der Durchsuchung am 30. 05. 2000 als einer der beiden möglichen Lageorte des Depots beschrieben wurde), gab es ein gesondertes Vorhängeschloß. Schlüssel für dieses Vorhängeschloß hatten die im Mehringhof ansässige graphische Werkstatt "Graf Druckula" und später auch der Buchladen "Schwarze Risse", weil diese Betriebe den "Garagenraum" als Lager nutzten und deren Mitarbeiter dort ständig ein und aus gingen. Ein weiterer Schlüssel für das Vorhängeschloß befand sich für Notfälle bei der Verwaltung bzw. Hausmeisterei.

In dem "Garagenraum", der nicht an den Aufzugschacht angrenzt, befindet sich parallel zur Eingangstür ein Versorgungsschacht, der mit einer Metallplatte abgedeckt ist. In dem Schacht, der nur etwa 50 cm tief ist, verläuft ein altes Gasrohr. In dem Schacht, so wird die Zeugin bekunden, stand nach ihrer Erinnerung niemals Wasser. Der Grundwasserpegel dürfte sich einige Meter unterhalb des Schachtes befunden haben.

3.

Die Mitarbeiter der einzelnen im Mehringhof ansässigen Projekte erhielten jeweils einen sog. Halbgeneralschlüssel, mit dem sämtliche Aufgänge, Durchgänge und Gemeinschaftsräume im Mehringhof zu öffnen waren. Zu den mit dem Halbgeneralschlüssel zu öffnenden Räumen gehörten auch der von Tarek Mousli als ein möglicher Lageort des Depots beschriebene sog. Elektroraum und der daneben befindliche Garagenraum. Während seiner Tätigkeit als Trainer im Tung Dojo ab 1982 verfügte auch der Zeuge Tarek Mousli über einen sog. Halbgeneralschlüssel, mit dem er sich Zugang zum Elektroraum verschaffen konnte.

In dem sog. Elektroraum, der über die Notwendeltreppe von allen Stockwerken des vorderen Gebäudeflügels zugänglich ist, befindet sich ebenfalls ein Versorgungsschacht, in dem früher Stromkabel verliefen. Auch in diesem Schacht, der etwa einen Meter tief ist, stand nach der Erinnerung der Zeugin niemals Wasser, da der Grundwasserspiegel nie so hoch reichte.

4.

Die drei Hausmeister des Mehringhofes hatten jeweils eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden, die flexibel nach Absprachen untereinander gestaltet wurde. Die Hausmeister richteten ihre Arbeitszeiten so ein, daß während der Kernarbeitszeiten im Mehringshof vn 9:00 bis 17:00 Uhr immer mindestens ein Hausmeister anwesend war. Aufgrund dieser Arbeitszeitgestaltung und der Urlaubs- und Krankheitszeiten der anderen Hausmeister ergab es sich häufig, daß die Zeugin alleine den Dienst als Hausmeisterin versah und es deshalb vorkam, daß sie den Monteuren der Aufzugswartungsfirma Zugang zu dem Aufzugsschacht verschaffen mußte. Es hätte auch jederzeit vorkommen können, daß der allein diensthabende Hausmeister Mitarbeitern der Bewag bzw. einer Elektroinstallationsfirma Zugang zu dem sog. Elektroraum im Hof des Mehringhofes verschaffen mußte.

5.

Der Aufzug, der sich im Durchgang gegenüber dem Eingang zur Kneipe "Ex" befindet wurde einmal monatlich durch Mitarbeiter der Firma Schoppe & Keil gewartet. Die Mitarbeiter der Firma erschienen an wechselnden Tagen meistens unangekündigt und holten sich vom jeweils diensttuenden Hausmeister die für den Zugang zu der Aufzugsanlage erforderlichen Schlüssel. Teil der monatlichen Wartungsarbeiten war, daß der Boden des Aufzugschachtes in Augenschein genommen wurde. Gelegentlich wurde bemängelt, daß am Grund des Schachtes Wasser stand. Dies wurde in dem sog. Wartungsprotokoll festgehalten, von dem der Mehringhof jeweils eine Durchschrift erhielt.

6.

Die Zeugin wird weiter bekunden, daß es im gesamten Mehringhof keinen einzigen Raum gegeben hat, zu dem ausschließlich die Hausmeister Lothar Ebke oder Axel Haug Zugang gehabt hätten. Alle Räume, die nicht für die Allgemeinheit zugänglich waren, konnten von den Personen betreten werden, die über einen Generalschlüssel verfügten oder als Verantwortliche eines Projektes einen Einzelschlüssel hatten.

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird die Einlassung von Herrn Haug zu dem angeblichen Depot im Mehringhof in wesentlichen Punkten bestätigen. Sie ist weiter von Bedeutung, weil sie ergeben wird, daß die beiden Räume, die nach dem Zeugen Mousli allein als Lageort für das Depot in Frage kommen, für ein geheimes Sprengstoffdepot denkbar ungeeignet sind und überdies nicht den von ihm erinnerten Merkmalen des Depots entsprechen: Ungeeignet sind beide Räume deshalb, weil außer den beiden angeblich eingeweihten Hausmeistern jeweils eine Vielzahl weiterer Personen Zugang zu den Räumen hatte und die von dem Zeugen angeblich wiedererkannten Versorgungsschächte nicht besonders gegen den Zugriff neugieriger Personen geschützt sind. Jeder, der Zugang zu den Räumen hatte, konnte ohne weiteres den Metalldeckel über dem Schacht anheben und so rein zufällig das geheime Depot entdecken.

Die Beweiserhebung wird weiter zeigen, daß die Versorgungsschächte in beiden Räumen außerdem nicht dem behaupteten Erinnerungsbild des Zeugen entsprechen: Der Zeuge hat immer wieder angegeben, daß sich das Depot nach seiner Erinnerung in einem Schacht unter einem Metalldeckel befunden habe. In dem Schacht unter dem Deckel habe Wasser gestanden. Der Metalldeckel habe sich in einem Aufzugschacht befunden. Letzteres änderte er am 30., 05. 2000 dahingehend, daß sich der Metalldeckel auch in einem Raum neben dem Aufzugsschacht befunden haben kann, jedenfalls irgend etwas mit dem Aufzug zu tun habe. Die beiden vom Zeugen Mousli genannten Räume grenzen nicht an den Aufzugschacht an und die in ihnen befindlichen Versorgungsschächte haben nichts mit dem Aufzug zu tun. In keinem der beiden Schächte hat Wasser gestanden, da sie oberhalb des Grundwasserspiegels liegen.

Die Beweiserhebung wird daher ergeben, daß die diesbezüglichen Angaben des Zeugen nicht stimmen können.

Rechtsanwalt

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