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Verteidigung
|
Kammergericht Berlin
Elßholzstr. 30-33
10781 Berlin
26.06.2003
In der Strafsache
./. Borgmann, Matthias
AZ: (1) StE 11/00 (4/00)
b e a n t r a g e ich,
- Herrn KOK im Ruhestand Heinz Thiedig, Otto-Kohle-Str. 9, 39218
Schönebeck
- Frau Teichert, zu laden über die ACF, Schönebeck
- Herrn Lothar Kassuhn, Welslebener Str. 46, 39218 Schönebeck
zum Beweis der Tatsache zu hören, daß im Sprengstoffwerk
Schönebeck eine Sprengstoffkiste mit Gelamon 40 und der Kisten-Nr.
000572 weder hergestellt, noch verpackt, noch abgenommen wurde,
so daß folglich eine Kiste mit der Nummer 000572 mit dem vermuteten
Inhalt Gelamon 40 Sprengstoffpatronen auch nicht mit Währungsfaktur
vom 17.02.1987 an die Firma Westspreng GmbH gelangt ist.
Begründung:
Die Verteidigung hat bereits in verschiedenen Anträgen deutlich
gemacht, daß sie nicht davon ausgeht, daß eine eindeutige
Zuordnung des bei Slawinski gefundenen Sprengstoffs mit der Kistennummer
000572 zu der am 17.02.1987 bei der Westspreng eingetroffenen Sprengstofflieferung,
die später in Salzhemmendorf entwendet worden sein soll, möglich
ist.
Der Senat hat diesbezügliche Anträge bisher abgelehnt.
Dies im wesentlichen mit der Begründung, daß der Senat
davon ausgeht, daß der Eingang einer Lieferung von dem Sprengstoffwerk
Schönebeck bei der Fa. Westspreng am 17.02.1987 (mit den Nummern
(000565-000574) den zuverlässigen Schluß erlaube, auch
eine Sprengstoffkiste mit der Nummer 000572 sei bei dieser Lieferung
enthalten gewesen. Zwar wurde der Vermerk des zu Ziff. 1 beantragten
Zeugen Thiedig vom 02.05.1995 in der Hauptverhandlung vom 28.11.02
verlesen. Aus der Begründung der Ablehnungen zu den Anträgen
auf Ladung der Herrn Osthoff und HerrnTeichert seitens des Senates
ist aber zu entnehmen, daß die dort bekundeten Ermittlungen
des Herrn Thiedig als nicht zuverlässig erachtet werden.
Die Vernehmung der nun benannten Zeugen wird Folgendes ergeben:
Als KOK Thiedig die Anfrage vom LKA Berlin zur Erledigung zugeordnet
bekam, begab er sich zum Sprengstoffwerk, was zu diesem Zeitpunkt
bereits von den Anhaltinischen Chemischen Fabriken betrieben wurde.
Er hat sich dort - wie immer bei solcherlei Anfragen - mit Frau
Teichert, die als Ehefrau des Geschäftsführers Teichert
für die Beschaffung und dem Absatz der Firma verantwortlich
war, in Verbindung gesetzt. Darüber hinaus hat er Kontakt zum
Zeugen Kassuhn aufgenommen, der der damalige Direktor für Beschaffung
und Absatz war. Bei Herrn Kaasuhn handelte es sich um einen sogenannten
"Reisekader".
Dieser war in besonderer Weise dafür verantwortlich, daß
die Auslieferungen an die NVA Sonderbedarfsträger zuverlässig
erfolgten. Die Fa. Sprengstoffwerk Schönebeck lieferte zur
damaligen Zeit nämlich Sprengstoffpatronen Gelamon 40 in den
üblichen Kistenverpackungen zum einen an zivile Lager, von
dem sich u.a. eines in Berlin-Buchholz befand, als auch an Auslieferungslager
der NVA und Stasi aus. Alle diese Transporte waren polizeilich gesichert
und in den Firmenunterlagen dokumentiert.
Der Leiter des Firmenarchives, der hierüber Auskunft geben
könnte, Herr Heinz Dietrich, ist inzwischen verstorben. Allerdings
müssten sich nach Kenntnis des ehemaligen KOK Thiedig noch
Produktionsunterlagen bei der ACF befinden, da der Bereich Produktion
des Sprengstoffwerks Schönebeck nach der Wende von der ACF
übernommen wurde.
Die Informationen, die der Zeuge zu 1. in dem Schreiben vom 02.05.1995
dokumentiert hat, stammen demnach von den damals für den Vertrieb
zuständigen Mitarbeitern des Sprengstoffwerks Schönebeck
und sind zuverlässig vom Zeugen zu 1. recherchiert worden.
Die Zeugen zu 2. und 3. sind diejenigen Personen, von denen der
ehemalige KOK Thiedig seine Informationen erlangt hat.
Die Beweiserhebung wird ergeben, daß der bei Slawinski gefundene
Sprengstoff, der aus dem Keller des Zeugen Mousli stammen soll,
von einem Sonderbedarfsträger stammt (NVA oder Stasi), demnach
plausibel ist, daß der Zeuge Mousli Kontakte zu solcher Art
Dienste hatte. Diese Kontakte sind bisher vom Zeugen Mousli in seinen
Vernehmungen immer bestritten worden.
Lunnebach
Rechtsanwältin
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