Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
Berlin, 16.01.2003 s-ad
AZ: 672/01
In der Strafsache
gegen Axel Haug
- 1 - 4/00 -
beantrage ich,
dem Angeklagten Herrn Haug einen tatsächlichen Hinweis dazu
zu erteilen, von welcher konkreten Beteiligungshandlung des Herrn
Haug an dem Anschlag auf die Siegessäule am 15.01.1991 der
Senat nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme ausgeht.
Begründung:
In der Anklageschrift vom 30.10.2000 wird ein konkreter, die strafrechtliche
Verantwortung des Herrn Haug für diesen Anschlag begründender
Tatbeitrag nicht genannt. Vielmehr heißt es in der Anklageschrift:
"Die konkreten Tatbeiträge der Angeschuldigten Glöde,
Haug, Borgmann und Ebke für die Tat vom 15. Januar 1991 sind
nicht bekannt. Aus der gemeinsamen Tatplanung, der Gruppenstruktur
und den aufwendigen Tatvorbereitungen ist aber zu schließen,
dass die genannten Angeschuldigten arbeitsteilig den Tatort aufgeklärt,
den Anschlag abgesichert und den Sprengsatz abgelegt haben."
Nach der Schilderung in der Anklageschrift geht die Bundesanwaltschaft
davon aus, dass Planung, Vorbereitung und Ausführung des Sprengstoffanschlages
auf die Siegessäule nicht an einem Tag stattgefunden haben,
sondern dass sich dies über einen gewissen Zeitraum erstreckte.
Durch welche konkrete Tathandlung Herr Haug zu dieser Straftat beigetragen
haben soll und wann und wo diese erfolgt sein soll, wird im konkreten
Anklagesatz nicht geschildert.
Die Vernehmung des Zeugen Tarek Mousli, der das einzige Herrn Haug
belastende Beweismittel bei dieser Tat ist, ist inzwischen abgeschlossen.
Der Zeuge konnte zur Tatbeteiligung von Herrn Haug lediglich sagen,
er habe gehört, dass Herr Haug an dem Anschlag beteiligt war.
Herr Haug hat jede Beteiligung an dem Anschlag auf die Siegessäule
bestritten und dazu u. a. ausgeführt, dass er sich an dem Anschlag
bereits deshalb nicht beteiligt hat, weil er dies aufgrund einer
Knieverletzung gar nicht konnte, die ihn stark im Gehen behinderte
und es ihm unmöglich machte, die Stufen zur Siegessäule
hinaufzusteigen. Dies wird durch die in der Hauptverhandlung vom
30. 12. 2002 auf Antrag der Verteidigung verlesenen Urkunden bestätigt.
Herr Haug möchte sich weiter gegen den Vorwurf einer Beteiligung
an dem Anschlag verteidigen, sieht sich dazu allerdings nicht im
Stande, weil er nicht weiß, welcher konkrete Tatbeitrag ihm
vorgeworfen wird.
Rechtsanwalt
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