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Verteidigung

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.

  1. 2 StE 11/00 (4/2000)

wird gegen den Beschluß des Senats vom 4.9.03, mit dem die von der Verteidigung Glöde beantragte Aussetzung abgelehnt wurde

Gegenvorstellung

erhoben.

Begründung:

Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18.8.03 wurde die Sperrerklärung wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Es wurde festgestellt, daß der Kläger in seinen Rechten verletzt ist.

Ob das BMI (Bundesministerium für Inneres) Rechtsmittel einlegt, ist ungewiß. Eine neue Sperrerklärung nach § 96 StPO liegt nicht vor.

Solange eine erneute Sperrerklärung nicht vorliegt, sind die Protokolle ungeschwärzt heraus zu geben.

Die Rechtsauffassung des Senats, daß das BMI auch nach Rechtskraft der Entscheidung nur verpflichtet wäre, eine neue Sperrerklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts abzugeben, liegt neben der Sache, da es sich hier um eine Anfechtungsklage handelt, die zum Ziel hatte, eine behördliche Entscheidung aufzuheben.

Die Verpflichtung zu einer Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erfolgt nur als ein Weniger im Rahmen einer Verpflichtungsklage.

Für einen Herausgabeantrag bestand nach Auffassung des Verwaltungsgerichts aber kein Rechtsschutzbedürfnis, da das Verwaltungsgericht bereits davon ausgegangen ist, daß bei Aufhebung der Sperrerklärung sowohl das BMI als auch der Senat sich rechtsstaatlich verhalten, also das BMI der Herausgabepflicht , die nur die tatsächliche Folge der Aufhebung der Sperrerklärung ist, selbstverständlich nachkommt.

In dem entsprechenden PKH-Ablehnungsbeschluß zur Herausgabe der ungeschwärzten Unterlagen heißt es:

Es wird ferner beantragt,

die namentlich bisher nicht bekannten Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die mit dem Zeugen Mousli die Gespräche zwischen dem 17.4.00 und dem 7.9.00 geführt haben,

als Zeugen zu laden und zu hören.

Die Identität der Zeugen ist über das Bundesamt für Verfassungsschutz zu ermitteln.

Da die Sperrerklärungen durch Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18.8.2003 aufgehoben wurden, sind die Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Beweismittel zugänglich.

Die Zeugen werden folgendes bekunden:

Der Zeuge Mousli habe ihnen gegenüber am 19.4.2000 und am 20.4.2000 folgendes angegeben:

Mousli fragt, ob es sein könne, daß Heiner respektive Malte mal kurzzeitig ins Betriebsleben abgetaucht sind und zwar in die Firma Krone.

BfV: Soll ich Ihnen was sagen?

Mousli: Ja

BfV: Wer da hinein abgetaucht ist?

Mousli: Na?

BfV: Sigi (=Harald Glöde)

Mousli: Sigi?

BfV: War zu dieser Zeit, war mehrere Jahre dort tätig, genau zu der Zeit (Anfang der 70er Jahre) wo man in die Fabriken ging.

Mousli: Irgendeiner aus unseren beiden Gruppen hat in der Firma Krone gejobbt, volontiert, was auch immer gemacht.

BfV: Etwa drei Jahre

Mousli: Sigi?

BfV: Sigi.

Mousli: Dann ist Sigi seit 1974 dabei.

BfV: Ist darüber gesprochen worden?

Mousli: Ja, also ich habe noch diese Anekdote im Kopf mit der Firma Krone. Also es gab einen von den beiden Gruppen, die bei der Firma Krone gearbeitet haben. Ich habe jetzt Heiner in Erinnerung, aber Sigi, okay, kann auch sein.

Die Mitarbeiter des BfV werden weiter bekunden, daß der Zeuge Mousli ihnen gegenüber am 20.4.00 folgendes gesagt hat:

Mousli: Und (geschwärzt) das wäre dann die zweite Frage. Da habe ich noch mal ne Bitte an Sie: Haben Sie noch die Erklärung zu der Ausländergeschichte, wo die die Polizei da angegriffen haben und die zu der "Krone"-Geschichte?

BfV: Müssen wir prüfen

BfV: Die von "Krone" habe ich vor Augen.

Mousli: Hier: 1975, Sprengstoffanschlag auf die Ausländerpolizeibehörde in Berlin, da wären bei mir sofort die Warnlampen angegangen. "Heiner", ich weiß es nicht, es war sein Thema, schon immer gewesen. Also jetzt die Frage, man sollte sich noch mal die Erklärung anschauen, weil zumindest diese Frage: "Zugang zur sozialen Frage", das Papier zur "Sozialen Frage"

(internes RZ-Diskussionspapier) bzw. was "Heiner" und "Malte" gemacht hat 87 schon mal, das ist "Sigis" Duktus, den kenne ich ja.

BfV: Zu dieser Sache (Krone-Anschlag). Ganz spontan gesagt, ganz simpel begründet die Taterklärung, sie ist nicht umfangreich..

Mousli: Kann ich sie mir trotzdem ansehen?

BfV: Sicherlich. Fiel mir nur so ein. Ich hatte sie gesucht und dann überflogen.

Mousli: Knappe Taterklärungen passen auch ein bißchen zu "Heiner". Das hatte mich so ein bißchen elektrisiert dieser Anschlag hier (Anschlagsübersicht); davon wußte ich auch nichts.

Die Zeugen vom BfV werden bekunden, daß der Zeuge Mousli bei der Vorlage der Anschlagsliste auf den Anschlag bei "Krone" zeigte und dann angab, daß er davon nichts wisse.

Es wird beantragt,

die Zeugen KOK Trede und EKHK Schulzke erneut zu laden und zu vernehmen.

Die Zeugen werden bekunden, daß der Zeuge Mousli vor dem 4.7.2000

keinen Zusammenhang zwischen dem Angeklagten Glöde und dem Angeklagten Borgmann einerseits und der Firma Krone, dem Brandanschlag vom 12.11.1974 und einer Mitgliedschaft der Angeklagten Glöde und Borgmann bei den RZ seit 1974 andererseits hergestellt hatte, sondern den Anschlag auf die Firma Krone zu keinem Zeitpunkt erwähnt hatte.

Die Zeugen werden weiter bekunden,

daß der Zeuge Mousli ihnen gegenüber am 4.7.2000, also nach der Befragung durch das BfV, folgendes angab:

(Bd. 19, Bl. 1291)

 

"Zu Anschlägen der RZ ist mir eingefallen, daß Sigi Ende der 80 er Jahre folgendes gesagt hat:

Heiner sei bei einem RZ Anschlag gegen den Krone-Betrieb in Berlin dabei gewesen. Diese Information erlangte ich im Zusammenhang mit einer Diskussion um Betriebskämpfe Anfang der 70er Jahre. Sigi erwähnte, daß er bei Krone Anfang der 70er Jahre gearbeitet hatte."

 

Die Ermittlungsbehörden hatten recherchiert, daß Harald Glöde, ebenso wie Matthias Borgmann Anfang der 70er Jahre bei Krone gearbeitet hatten.

Der Zeuge Mousli konnte davon ausgehen, daß die Information, "Sigi" habe in dieser Zeit bei Krone gearbeitet, die er vom Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten hatte, zutreffend ist.

Am 4.7.2000 konnte er dann eine sachlich zutreffende Angabe machen und in diesem Punkt seine Glaubwürdigkeit erhöhen.

 

 

Durch die beantragte Beweiserhebung wird deutlich, daß der Zeuge Mousli bis zu der Befragung durch das BfV am 19.4.00 keinerlei Erkenntnisse hatte, daß "Sigi" und "Heiner" bei Krone gearbeitet hatten.

Nachdem ihm diese Information gegeben worden war, verwendete er sie am 4.7.00 derart, daß er zum einen wahrheitswidrig behauptete, "ihm sei noch etwas eingefallen" und gleichzeitig "Sigi" in den Mund legte, dieser habe ihm erzählt, er selbst habe dort gearbeitet und "Heiner" sei bei dem Anschlag beteiligt gewesen.

 

 

Ferner wird beantragt,

die Zeugen KHK Schäfer und EKHK Schulzke zu laden und zu hören. Die Zeugen werden bekunden, daß der Zeuge Mousli ihnen gegenüber am 13.12.99 (Bd. 17, Bl. 377) angab:

"Den Decknamen Horst habe ich noch nie gehört."

Die Mitarbeiter des BfV werden als Zeugen bekunden, daß sie es waren, die dem Zeugen Mousli mitgeteilt haben, daß der frühere Deckname von "Jon" "Horst" gewesen sein soll.

Die Zeugen KOK Trede und EKHK Schulzke werden angeben, daß der Zeuge Mousli in der Vernehmung vom 4.7.2000 (Bd. 19, Bl. 1292) angegeben hat:

"Nach der BKA- Aktion 1987 wurden folgende Decknamen geändert: Horst in Jon"

Ferner wird beantragt,

die Zeugen EKHK Schulzke, KOK Klose und KOK Denecke zu laden und zu hören. Die Zeugen werden angeben, daß der Zeuge Mousli in seiner Vernehmung am 5.4.00 ( Bd. 19, Bl. 1053) ihnen gegenüber anläßlich der Vorlage der Lichtbildmappe 1/00 (u.a. mit Christian Gauger) folgendes angegeben hat:

Frage: "Kennen Sie diese Personen?"

Antwort: " Nein."

Die Zeugen vom BfV werden angeben, daß der Zeuge Mousli ihnen gegenüber am 19.4.00 (Seite 91/92 der Protokolle) angab

"Dann ist das der, wo ich dachte, das ist vielleicht der Luka ( Christian Gauger) (geschwärzt.....) Mir sind mal Bilder vorgelegt worden, wo ich zu Herrn Schulzke gesagt habe, das ist vielleicht der Luka. Ich weiß noch genau wie dieses Bild aussah. ...Ich habe dieses Bild vor Augen und ich habe diese Person vor Augen, vielleicht ist das ja auch kein Hinweis auf Luka, sondern (geschwärzt....) Es ist auf jeden Fall ein Paßfoto gemacht worden, wo ein Paßfoto existierte und dieser hatte keinen Schnurrbart, (geschwärzt...) und dann paßt auch ganz viel zusammen, weil dann ist wahrscheinlich (geschwärzt.....) gemacht worden.

 

 

Die Beweiserhebung ist von erheblicher Bedeutung, da sie zum einen die Aussageentwicklung des Zeugen darstellt und zum anderen belegt, daß der Zeuge Erkenntnisse, die ihm erst vom BfV gegeben worden waren, als angeblich eigene Erkenntnisse gegenüber dem BKA darstellt, und teilweise sodann wahrheitswidrig behauptet, diese Informationen von anderen angeblichen RZ-Angehörigen zu haben.

Die Beweiserhebung wird deutlich machen, daß selbst die Angabe des Zeugen, er habe sein Wissen von einer Dritten Person, die er der RZ zuordnet, falsch ist.

Der Zeuge Mousli hat häufig angegeben das sein Wissen von Dritten, angeblichen RZ-Angehörigen stamme.

Um nur einige Beispiele zu nennen:

- Mousli will sein Wissen zum Anschlag auf die Siegessäule und Beteiligten, sämtlichst aus Erzählungen von "Sebastian" und "Sigi" haben.

- Die vermeintlich Beteiligung von "Anton" und "Heiner" an den Anschlägen auf die ZSA, Hollenberg und Korbmacher, soll auf angeblichen Angaben von "Jon" und "Judith" beruhen.

- Sämtliche Aktivitäten der RZ nach 1989/1990 einschließlich der personellen Beteiligungen will der Zeuge von "Sigi" und "Sebastian" erfahren haben.

 

Würdinger, Rechtsanwältin Studzinsky, Rechtsanwältin

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http://www.freilassung.de/prozess/ra/141103d.htm