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Kammergericht EIßholzstraße 30-33
10781 Berlin

In der Strafsache gegen Axel Haug -1 -4/00

Berlin, 12.12.2002

AZ: 672/01

beantrage ich für den Fall, dass der Senat davon ausgeht, an einer der von Tarek Mousli bei der Durchsuchung des Mehringhofs am 30.05.2000 bezeichneten Stellen, nämlich dem Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zum "Ex", dem "Garagenraum" oder dem "Stromraum" habe sich ein Sprengstoff- und Waffendepot befunden,

die als Anlage beigefügten Lichtbilder 1 - 9 aus dem Mehringhof in Augenschein zu nehmen.

  1. Die Lichtbilder mit den Nummern 1 - 4 zeigen den sog. Pumpensumpf im Aufzugschacht des Aufzuges, der im Durchgang gegenüber dem Eingang zur Kneipe "Ex" liegt. Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder 1 - 4 wird ergeben, dass sich hinter der Aufzugtür vom Keller aus gesehen in der vorderen linken Ecke des Aufzugschachtes der sog. Pumpensumpf befindet. Der Pumpensumpf besteht aus einem auf dem Grund des Aufzugschachtes stehenden Kunststoffrohr, dass etwa 38 cm hoch ist und dessen Durchmesser etwa 20 cm beträgt. In dem Kunststoffrohr steht eine elektrisch betriebene Wasserpumpe, die das Rohr nahezu ausfüllt, so dass sich allenfalls sehr kleine Gegenstände neben der Pumpe unterbringen ließen, was allerdings die Gefahr in sich birgt, dass die Pumpe nicht einwandfrei funktioniert. Für mehrere Kilogramm Sprengstoff ist in dem sog. Pumpensumpf kein Platz. Das Plastikrohr, in dem sich die Pumpe befindet, ist nach oben geöffnet, so dass man, wenn man von der Kellertür des Aufzugschachtes auf den Boden blickt, von oben in den Pumpensumpf hineinsehen kann.
  2. Die Lichtbilder mit der Nummer 5 und 6 zeigen einen Ausschnitt des sogenannten Stromraumes, der sich vom Hofdurchgang aus gesehen auf der linken Seite gleich nach dem Durchgang im Hof 2 des Mehringhofes befindet. Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder Nr. 5 und Nr. 6 wird ergeben, dass der Kabelschacht, der bei der Durchsuchung des Mehringhofs am 30.05.2000 von Tarek Mousli als vermeintliches Versteck für das Sprengstoffdepot identifiziert wurde, sich direkt unterhalb der zentralen Stromversorgungsanlage des Mehringhofes befindet.
  3. Die Lichtbilder 7 - 9 zeigen den sogenannten Hof 2 des Mehringhofes im Bereich vor dem sogenannten Strom- und dem sogenannten Garagenraum. Die Inaugenscheinnahme des Lichtbildes Nr. 7 wird ergeben, dass sich unmittelbar vor dem Eingang zu dem sogenannten Stromraum, der hofseitig mit einer blauen Tür mit der Aufschrift "Elektrotrenner" verschlossen ist, ein großes Abflussgitter befindet und dass sich nur wenige Meter vor den Eingangstüren zum sogenannten Strom- und zum sogenannten Garagenraum zwei weitere Abflussgitter befinden, durch die sich im Hof ansammelndes Regen- bzw. Rückstauwasser abläuft. Die Inaugenscheinnahme der Bilder 8 und 9 wird ergeben, dass das Ablaufgitter vor dem Eingang zum Stromraum ca. 1,60 m breit und 1 m tief ist und sich unmittelbar vor der Schwelle der Eingangstür befindet.

Begründung:

Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder 1 - 4 ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass der sogenannte Pumpensumpf im Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zur Kneipe "Ex" als Versteck für Sprengstoff und/ oder Waffen wegen seiner geringen Größe und der direkten Einsehbarkeit völlig ungeeignet ist. Nach den Behauptungen von Tarek Mousli sollen in dem Depot ca. 20 kg Sprengstoff und Maschinenpistolen und eine Pistole gelagert gewesen sein. Das im August 1999 aus dem Seegraben geborgene Sprengstoffpaket mit 4,8 kg Gelamon 40 hatte eine Länge von etwa 45 cm und einen Durchmesser von 13 -14,5 cm. Bereits diese Sprengstoffmenge, die nur ein Viertel der Gesamtmenge ausmacht, würde sich in dem sogenannten Pumpensumpf nicht unterbringen lassen, da sie das verfügbare Volumen des Pumpensumpfes übersteigt. Des weiteren ist der Pumpensumpf bei hochgefahrener Fahrstuhlkabine von der Kellertür zum Aufzugschacht direkt und unmittelbar einzusehen, so dass die Mitarbeiter der Fa. Schoppe und Keil, die die regelmäßigen Wartungen der Aufzuganlage einschließlich des Schachtbodens vornahmen und zwar ohne vorherige Anmeldung, wie die Zeugen K. und F. bekundet haben, im Pumpensumpf versteckte Gegenstände sofort hätten entdecken müssen.

Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder 5 und 6 wird ergeben, dass der im sogenannten Stromraum befindliche Kabelschacht völlig ungeeignet und viel zu gefährlich für die Lagerung von Sprengstoff war. Angesichts der Nähe des Schachtes zu der zentralen Stromverteilungsanlage hätte jederzeit die Gefahr bestanden, dass der Schacht bei Wartungs- bzw. Installations- oder Reparaturarbeiten an der Stromverteilungsanlage von dritten Personen geöffnet und dabei ein etwaiges Depot entdeckt wird. Im übrigen spricht gegen den Schacht im Stromraum als Versteck, dass der sogenannte Stromraum - wie die Zeugin K. bekundet hat -mit dem Halbgeneralschlüssel des Mehringhofes zu öffnen war, den jeder Mitarbeiter der im Mehringhof ansässigen Projekte zur Verfügung hatte. Der Zeuge Mousli hat in seiner Vernehmung vom 28.02.2002 hingegen angegeben, dass er nicht glaube, dass der Raum mit dem Sprengstoffdepot mit dem Halbgeneralschlüssel zugänglich gewesen sei. Mit Sicherheit habe nicht jedermann Zugang zu dem Sprengstoffraum gehabt. Die Tür sei abgeschlossen gewesen.

In seiner Vernehmung vom 19.01.2000 hatte Mousli sogar angegeben, er wisse nicht einmal, ob die behauptete Mitverwaltung des Depots durch Axel Haug auch den Zugang zu dem Depot einschloss.

Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder 7 - 9 wird ergeben, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass im Hof 2 des Mehringhofes angesammeltes Regenwasser bzw. Rückstauwasser in den Garagen- bzw. den Stromraum gelaufen ist, da sich in unmittelbarer Nähe bei der Räume drei Wasserabläufe auf der Hoffläche befinden, von denen sich einer direkt unmittelbar vor dem Eingang zum Stromraum befindet. Dem entsprechend hat die Zeugin K. in ihrer Vernehmung vom 03.05.2002 bekundet, dass es im Elektroraum nach ihrer Erinnerung nie einen Wasserschaden gegeben habe. Im Garagenraum habe es möglicherweise mal einen Wasserschaden gegeben. Allerdings wusste die Zeugin dies nicht sicher, da sie nach eigenem Bekunden in dem Garagenraum nicht gearbeitet hat.

Im übrigen könnte aufgrund von Überschwemmungen von der Hofseite in den Garagen- bzw. in den Stromraum eindringendes Regenwasser das von Tarek Mousli beschriebene Erscheinungsbild des Depots nicht erklären. Tarek Mousli hat in der hiesigen Hauptverhandlung mehrfach geschildert, dass sich in dem Depot ein Wasserpegel, also stehendes Wasser, befunden habe. In seiner richterlichen Vernehmung vom 07.04.2000 hatte der Zeuge überdies noch angegeben, er wisse, dass sich am Boden dieses Raumes meist etwas Wasser befunden habe. Relativ selten vorkommende Regenwassereinbrüche können nicht der Grund für einen solchen Wasserpegel sein, wie er nach den Angaben des Zeugen Mousli meistens vorhanden war.

gez. Graf von Schlieffen
Rechtsanwalt

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