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Kammergericht EIßholzstraße 30-33
10781 Berlin
In der Strafsache gegen Axel Haug -1 -4/00
Berlin, 12.12.2002
AZ: 672/01
beantrage ich für den Fall, dass der Senat davon ausgeht,
an einer der von Tarek Mousli bei der Durchsuchung des Mehringhofs
am 30.05.2000 bezeichneten Stellen, nämlich dem Aufzugschacht
gegenüber dem Eingang zum "Ex", dem "Garagenraum" oder dem
"Stromraum" habe sich ein Sprengstoff- und Waffendepot befunden,
die als Anlage
beigefügten Lichtbilder 1 - 9 aus dem Mehringhof in Augenschein
zu nehmen.
- Die Lichtbilder mit den Nummern 1 - 4 zeigen den sog. Pumpensumpf
im Aufzugschacht des Aufzuges, der im Durchgang gegenüber
dem Eingang zur Kneipe "Ex" liegt. Die Inaugenscheinnahme der
Lichtbilder 1 - 4 wird ergeben, dass sich hinter der Aufzugtür
vom Keller aus gesehen in der vorderen linken Ecke des Aufzugschachtes
der sog. Pumpensumpf befindet. Der Pumpensumpf besteht aus einem
auf dem Grund des Aufzugschachtes stehenden Kunststoffrohr, dass
etwa 38 cm hoch ist und dessen Durchmesser etwa 20 cm beträgt.
In dem Kunststoffrohr steht eine elektrisch betriebene Wasserpumpe,
die das Rohr nahezu ausfüllt, so dass sich allenfalls sehr
kleine Gegenstände neben der Pumpe unterbringen ließen,
was allerdings die Gefahr in sich birgt, dass die Pumpe nicht
einwandfrei funktioniert. Für mehrere Kilogramm Sprengstoff
ist in dem sog. Pumpensumpf kein Platz. Das Plastikrohr, in dem
sich die Pumpe befindet, ist nach oben geöffnet, so dass
man, wenn man von der Kellertür des Aufzugschachtes auf den
Boden blickt, von oben in den Pumpensumpf hineinsehen kann.
- Die Lichtbilder mit der Nummer 5 und 6 zeigen einen Ausschnitt
des sogenannten Stromraumes, der sich vom Hofdurchgang aus gesehen
auf der linken Seite gleich nach dem Durchgang im Hof 2 des Mehringhofes
befindet. Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder Nr. 5 und Nr.
6 wird ergeben, dass der Kabelschacht, der bei der Durchsuchung
des Mehringhofs am 30.05.2000 von Tarek Mousli als vermeintliches
Versteck für das Sprengstoffdepot identifiziert wurde, sich
direkt unterhalb der zentralen Stromversorgungsanlage des Mehringhofes
befindet.
- Die Lichtbilder 7 - 9 zeigen den sogenannten Hof 2 des Mehringhofes
im Bereich vor dem sogenannten Strom- und dem sogenannten Garagenraum.
Die Inaugenscheinnahme des Lichtbildes Nr. 7 wird ergeben, dass
sich unmittelbar vor dem Eingang zu dem sogenannten Stromraum,
der hofseitig mit einer blauen Tür mit der Aufschrift "Elektrotrenner"
verschlossen ist, ein großes Abflussgitter befindet und
dass sich nur wenige Meter vor den Eingangstüren zum sogenannten
Strom- und zum sogenannten Garagenraum zwei weitere Abflussgitter
befinden, durch die sich im Hof ansammelndes Regen- bzw. Rückstauwasser
abläuft. Die Inaugenscheinnahme der Bilder 8 und 9 wird ergeben,
dass das Ablaufgitter vor dem Eingang zum Stromraum ca. 1,60 m
breit und 1 m tief ist und sich unmittelbar vor der Schwelle der
Eingangstür befindet.
Begründung:
Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder 1 - 4 ist
von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass der sogenannte Pumpensumpf
im Aufzugschacht gegenüber dem Eingang zur Kneipe "Ex" als
Versteck für Sprengstoff und/ oder Waffen wegen seiner geringen
Größe und der direkten Einsehbarkeit völlig ungeeignet
ist. Nach den Behauptungen von Tarek Mousli sollen in dem Depot
ca. 20 kg Sprengstoff und Maschinenpistolen und eine Pistole gelagert
gewesen sein. Das im August 1999 aus dem Seegraben geborgene Sprengstoffpaket
mit 4,8 kg Gelamon 40 hatte eine Länge von etwa 45 cm und einen
Durchmesser von 13 -14,5 cm. Bereits diese Sprengstoffmenge, die
nur ein Viertel der Gesamtmenge ausmacht, würde sich in dem
sogenannten Pumpensumpf nicht unterbringen lassen, da sie das verfügbare
Volumen des Pumpensumpfes übersteigt. Des weiteren ist der
Pumpensumpf bei hochgefahrener Fahrstuhlkabine von der Kellertür
zum Aufzugschacht direkt und unmittelbar einzusehen, so dass die
Mitarbeiter der Fa. Schoppe und Keil, die die regelmäßigen
Wartungen der Aufzuganlage einschließlich des Schachtbodens
vornahmen und zwar ohne vorherige Anmeldung, wie die Zeugen K. und
F. bekundet haben, im Pumpensumpf versteckte Gegenstände sofort
hätten entdecken müssen.
Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder 5 und 6
wird ergeben, dass der im sogenannten Stromraum befindliche Kabelschacht
völlig ungeeignet und viel zu gefährlich für die
Lagerung von Sprengstoff war. Angesichts der Nähe des Schachtes
zu der zentralen Stromverteilungsanlage hätte jederzeit die
Gefahr bestanden, dass der Schacht bei Wartungs- bzw. Installations-
oder Reparaturarbeiten an der Stromverteilungsanlage von dritten
Personen geöffnet und dabei ein etwaiges Depot entdeckt wird.
Im übrigen spricht gegen den Schacht im Stromraum als Versteck,
dass der sogenannte Stromraum - wie die Zeugin K. bekundet hat -mit
dem Halbgeneralschlüssel des Mehringhofes zu öffnen war,
den jeder Mitarbeiter der im Mehringhof ansässigen Projekte
zur Verfügung hatte. Der Zeuge Mousli hat in seiner Vernehmung
vom 28.02.2002 hingegen angegeben, dass er nicht glaube, dass der
Raum mit dem Sprengstoffdepot mit dem Halbgeneralschlüssel
zugänglich gewesen sei. Mit Sicherheit habe nicht jedermann
Zugang zu dem Sprengstoffraum gehabt. Die Tür sei abgeschlossen
gewesen.
In seiner Vernehmung vom 19.01.2000 hatte Mousli sogar angegeben,
er wisse nicht einmal, ob die behauptete Mitverwaltung des Depots
durch Axel Haug auch den Zugang zu dem Depot einschloss.
Die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder 7 - 9 wird ergeben, dass
es äußerst unwahrscheinlich ist, dass im Hof 2 des Mehringhofes
angesammeltes Regenwasser bzw. Rückstauwasser in den Garagen-
bzw. den Stromraum gelaufen ist, da sich in unmittelbarer Nähe
bei der Räume drei Wasserabläufe auf der Hoffläche
befinden, von denen sich einer direkt unmittelbar vor dem Eingang
zum Stromraum befindet. Dem entsprechend hat die Zeugin K. in ihrer
Vernehmung vom 03.05.2002 bekundet, dass es im Elektroraum nach
ihrer Erinnerung nie einen Wasserschaden gegeben habe. Im Garagenraum
habe es möglicherweise mal einen Wasserschaden gegeben. Allerdings
wusste die Zeugin dies nicht sicher, da sie nach eigenem Bekunden
in dem Garagenraum nicht gearbeitet hat.
Im übrigen könnte aufgrund von Überschwemmungen
von der Hofseite in den Garagen- bzw. in den Stromraum eindringendes
Regenwasser das von Tarek Mousli beschriebene Erscheinungsbild des
Depots nicht erklären. Tarek Mousli hat in der hiesigen Hauptverhandlung
mehrfach geschildert, dass sich in dem Depot ein Wasserpegel, also
stehendes Wasser, befunden habe. In seiner richterlichen Vernehmung
vom 07.04.2000 hatte der Zeuge überdies noch angegeben, er
wisse, dass sich am Boden dieses Raumes meist etwas Wasser befunden
habe. Relativ selten vorkommende Regenwassereinbrüche können
nicht der Grund für einen solchen Wasserpegel sein, wie er
nach den Angaben des Zeugen Mousli meistens vorhanden war.
gez. Graf von Schlieffen
Rechtsanwalt
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