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Verteidigung

Kammergericht EIßholzstraße 30-33

10781 Berlin

In der Strafsache gegen Axel Haug -1 -4/00

Berlin, 12.12.2002 s-ad

AZ: 672/01

beantrage ich für den Fall, dass der Senat davon ausgeht, Herr Haug sei an dem Anschlag auf die Siegessäule im Januar 1991 beteiligt gewesen,

die beiliegenden Schriftstücke

  1. Bescheinigung der Techniker Krankenkasse Berlin vom 09.09.2002 über Arbeitsunfähigkeitszeiten des Herrn Haug
  2. Arbeitsbericht der Orthopäden Dr. Hahn und Dr. Zak betreffend Herrn Axel Haug

in Augenschein zu nehmen und als Urkunden zu verlesen.

Die Verlesung des Arztberichtes wird ergeben, dass die Ärzte Dr. Zak und Dr. Hahn bei einer Untersuchung des linken Kniegelenkes von Herrn Haug folgenden Befund erhoben:

" Synovialis gereizt, Patella und Gleitlager unauffällig, med. Kompartment: Korbhenkelläsion des Meniskus, lat. Kompartment unauffällig, Kreuzbänder unauffällig. "

Die gestellte Diagnose lautete: "Korbhenkelläsion des Meniskus ".

Die angewandte Therapie lautete: "mediale Menisektomie links "".

Die Verlesung und Inaugenscheinnahme der Bescheinigung der Berliner Techniker Krankenkasse vom 09.09.2002 wird ergeben, dass Herr Haug in der Zeit vom 20.11.1990 bis zum 17.03.1991 wegen einer "vd-Meniskusläsion, Gonarthritis links-" arbeitsunfähig krankgeschrieben war. In der Zeit vom 18.03.1991 bis zum 31.12.1999 war Herr Haug insgesamt noch viermal krankgeschrieben, allerdings aufgrund anderer Diagnosen, die nicht den Meniskus des linken Knies betrafen.

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie bestätigt die Angaben des Herrn Haug in seiner schriftlichen Einlassung vom 28.02.2002, dass er sich im November 1990 eine schmerzhafte Verletzung im linken Knie zuzog, die seine Gehfähigkeit stark einschränkte. In Berlin begab er sich in die ärztliche Behandlung der Ärzte Dr. Zak und Dr. Hahn, die ihn ab dem 20.11.1990 arbeitsunfähig krankschrieben. Im Februar 1999 wurde das linke Knie im DAK- Krankenhaus im Wedding endoskopisch operiert, wobei ein halbringförmiger Teil des Meniskus entfernt wurde. Die Krankschreibung dauerte bis zum 17.03.1991. Die Beweisaufnahme wird insoweit ergeben, dass Herr Haug zur Tatzeit des Sprengstoffanschlages auf die Siegessäule an einer Meniskusverletzung im linken Knie litt, die ihm das Gehen stark erschwerte und ihn deshalb in seiner Bewegungsfähigkeit stark einschränkte. Bereits aufgrund dieser verletzungsbedingten Bewegungseinschränkungen konnte Herr Haug sich nicht an dem Anschlag auf die Siegessäule beteiligen.

gez. Graf von Schlieffen
Rechtsanwalt

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