Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin
Berlin, den 10.05.2002
AZ: 672/01
In der Strafsache
gegen
Axel Haug
- 1 - 4/00 -
beantrage ich,
- Herrn RiBGH Dr. Wolst,
zu laden über seine Dienststelle den Bundesgerichtshof in
Karlsruhe
- Frau Staatsanwältin Ritzert
zu laden über den Generalbundesanwalt in Karlsruhe,
- Herrn KOK Boden,
- Frau KHK'in Alles,
- Frau KOK'in Book ,
- Herrn KOK Drews,
- Herrn KOK Scholl,
- Herrn KOK Schrage,
- Herrn KOK Wiefel,
- Herrn KHK Vogel,
- Herrn KHK Theis,
zu 3. bis 11. sämtlich zu laden über das BKA Meckenheim,
St 14,
als Zeugen zu laden und zu vernehmen.
12. Die Originale der als Anlagen 1 - 10 beigefügten Skizzen
(Fundstellen sind im Antrag) in Augenschein zu nehmen.
1.
Der Zeuge Dr. Wolst bekunden, dass er am 14. 12. 1999 in einem
Durchsuchungsbeschluß die Durchsuchung des Mehringhofes anordnete
und zwar sämtlicher Räume, die Zugang haben zu Treppenhäusern,
Aufzugschächten, Kaminschächten, Fahrstühlen oder
an derartige Räumlichkeiten angrenzen, sowie sämtlicher
Kellerräume, Speicherräume und Dachstühle. Zu Durchsuchen
waren weiter die Treppenhäuser und Aufzugschächte.
2.
Die Zeugin Ritzert wird bekunden, dass sie für die BAW an
der Durchsuchung des Mehringhofes am 19. 12. 1999 teilnahm, die
aufgrund des Beschlusses vom 14. 12. 1999 durchgeführt wurde.
Die Durchsuchung wurde in der Weise vorgenommen, dass neun Durchsuchungsteams
gebildet wurden, die den Mehringhof in einzelnen ihnen zugewiesenen
Abschnitten nach Sprengstoff, Waffen, Scannern und Peilsendern durchsuchten.
Es wurden zusätzlich vier Sprengstoffspürhunde und ein
Mitarbeiter des BKA ZD 11 für die Entnahme von Wischproben
eingesetzt, um an Stellen, die als Versteck für Sprengstoff
in Frage kamen, entsprechende Untersuchungen anzustellen.
Die Zeugin wird weiter bekunden, dass bei der Durchsuchung sämtlicher
Räume ausgesprochen gründlich und akribisch vorgegangen
wurde. Es wurden dabei die Wände auf verborgene Hohlräume
abgeklopft, Probebohrungen mit endoskopischen Sichtuntersuchungen
vorgenommen und an vielen Stellen Decken- oder Wandverkleidungen
oder Mobiliar entfernt, um mögliche Verstecke zu entdecken.
Jede Örtlichkeit, die den Durchsuchungsbeamten als tauglich
für ein Sprengstoffdepot erschien, wurde mit Hilfe der Sprengstoffspürhunde
oder mittels Wischproben durch Experten des BKA untersucht.
Die Zeugin wird schließlich bekunden, dass die gesamte Durchsuchung,
die mehrere Stunden dauerte und bei der Dutzende von erfahrenen
Beamten eingesetzt wurden, ergebnislos verlief und nichts gefunden
wurde, was auf die Lagerung von Sprengstoff oder Waffen hingedeutet
hätte. Insbesondere brachten die genommenen Wischproben und
der Einsatz der Spürhunde keine derartigen Hinweise.
3.
Der Zeuge KOK Boden wird bekunden, dass er als Mitglied des Durchsuchungsteams
1 bei der Durchsuchung des Mehringhofes am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung
von Kellerräumen des Mehringhofes beteiligt war.
Die Durchsuchung, an der er teilnahm, umfasste die in der als Anlage
1 beigefügten Skizze (Bd. 76, 31) gekennzeichneten Kellerräume,
also die Heizungskellerräume, den Tankraum, das Fahrradlager,
die Getränkelager von "Ökotopia" und des "Ex"
einschließlich des Kühlraumes, den Aufzugschacht, einschließlich
des Betriebsraumes für den Aufzug, sowie sämtliche Treppen,
Flure im Keller des Mehringhof.
Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke
in Schächten oder anderen Bodenvertiefungen geachtet wurde.
Sofern sich in den Kellerräumen auf dem Boden Eisenplatten
oder Gitter befanden, wurden diese angehoben, um zu sehen, ob sich
darunter ein Schacht befindet. Wenn sich ein solches Gelass fand,
wurde es mit den Sprengstoffspürhunden oder durch Techniker
mit Wischproben auf Sprengstoffspuren untersucht. Sämtliche
Untersuchungen verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis
auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter
bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein mit einer Metallplatte abgedeckter Schacht im Kellerboden oder
ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen
und deshalb nicht untersucht wurde.
4.
Die Zeugin Alles wird bekunden, dass sie als Leiterin des Durchsuchungsteams
2 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt
war. Die Durchsuchung durch ihr Team umfasste die in der als Anlage
2 beigefügten Skizze (Bd. 76, 38) gekennzeichneten Räumlichkeiten
des Buchladens "Schwarze Risse" und des Musikraumes mit
den dazugehörigen Abstell- und Lagerräumen, sowie den
Fluren und Treppenaufgängen. Die Durchsuchung umfasste weiter
die in der als Anlage 3 beigefügten Skizze (Bd. 76, 43) gekennzeichneten
Arbeitsräume der Hausmeister, nämlich einen Lagerraum
und einen Schuppen.
Die Zeugin wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke
in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten
geachtet wurde. Hierzu wurden Holzpaneelen und Spanplatten von den
Decken und Wänden gelöst, die Schallisolierung des Musikraumes
teilweise demontiert und ein Treppenpodest geöffnet. Schließlich
wurden die Arbeitsräume eine halbe Stunde mit den Sprengstoffspürhunden
abgesucht
Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden
dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen
Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Die Zeugin wird
weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff
übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.
5.
Die Zeugin Book wird bekunden, dass sie als Mitglied des Durchsuchungsteams
3 bei der Durchsuchung des Mehringhofes am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung
der Souterrainräume des Mehringhofes beteiligt war.
Die Durchsuchung, an der sie teilnahm, umfasste die in der als
Anlage 4 beigefügten Skizze (Bd. 76, 58) gekennzeichneten Souterrainräume,
also den Fahrradladen, die Geschäftsräume der Ambulanten
Dienste und die Lagerräume des "Ex". Außerdem
wurde die Durchsuchung auf die auf der gegenüberliegenden Hofseite
befindlichen ebenerdigen und nicht unterkellerten Räume erstreckt,
namentlich den sog. Stromraum und die Räume des türkischen
Arbeitervereins.
Die Zeugin wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke
in Schächten oder anderen Hohlräumen geachtet wurde. Hierzu
wurden
Aufzugschächte durch- und untersucht, es wurden Holzplatten
von der Gebäudeaußenwand abgeschraubt und Probebohrungen
in den Wänden durchgeführt, die mittels eines Endoskopes
untersucht wurden. Im sog. Stromraum wurde die Metallplatte auf
dem Boden angehoben und der gesamte Raum mit einem Sprengstoffspürhund
abgesucht. Der Schacht unter der Metallplatte war trocken. Die Sprengstoffspürhunde
wurden weiter in den Räumen des türkischen Arbeitervereins,
der Ambulanten Dienste und des Fahradladens eingesetzt.
Sämtliche Untersuchungen verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen
Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Die Zeugin wird
weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein mit einer Metallplatte abgedeckter Schacht im Kellerboden oder
ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen
und deshalb nicht untersucht wurde.
6.
Der Zeuge Drews wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams
4 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt
war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage
5 beigefügten Skizze (Bd. 76, 69 - 77) gekennzeichneten Räumlichkeiten
rund um den Aufzugschacht am Treppenhaus A des Mehringhofes. Die
Durchsuchung umfaßte u. a. den gesamten Aufzugschacht, den
Putzraum neben dem Aufzugschacht den sog. Garagenraum im Hof, das
Hausmeisterbüro im 2. OG und das Büro, in dem Herr Glöde
tätig war.
Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke
in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten
geachtet wurde. Hierzu wurden Wand- und Deckenverkleidungen gelöst,
um nach Hohlräumen zu suchen. Im Garagenraum aufgefundene Chemikalien
wurden durch Fachkräfte der KT 16 des BKA untersucht. Die im
Garagenraum auf dem Boden befindliche Metallplatte wurde angehoben
und der darunter befindliche Leitungsschacht untersucht. Der Schacht
war trocken. Das Hausmeisterbüro wurde mit Sprengstoffspürhunden
abgesucht
Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden
dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen
Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird
weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff
übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.
7.
Der Zeuge Scholl wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams
5 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt
war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage
6 beigefügten Skizze (Bd. 76, 98 - 100) gekennzeichneten Räumlichkeiten
des Puppentheaters, der AOB, des "Kinderschuppens" und
der "SfE".
Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke
in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten
geachtet wurde. Im 1. OG wurde ein Gitter weggeflext, um den dahinterliegenden
Schacht untersuchen zu können. Es wurden Wand- und Deckenverkleidungen
gelöst, um nach Hohlräumen zu suchen.
Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden
dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen
Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird
weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff
übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.
8.
Der Zeuge Schrage wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams
6 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt
war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage
7 beigefügten Skizze (Bd. 76, 108 - 111) gekennzeichneten Räumlichkeiten
u. a. des Mehringhof Theaters und des T'ung Dojo.
Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke
in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten
geachtet wurde. Der Fahrstuhlschacht neben dem Mehringhof Theater
von oben bis unten gründlich abgesucht und die an beiden Seiten
des Schachtes verlaufenden Versorgungsschächte wurden von Spezialkräften
des BKA untersucht.
Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden
dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen
Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird
weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff
übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.
9.
Der Zeuge Wiefel wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams
7 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt
war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage
8 beigefügten Skizze (Bd. 76, 117 - 123) gekennzeichneten Räumlichkeiten
um das Treppenhaus D neben dem Eingang zum Mehringhof Theater.
Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke
in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten,
insbesondere im Keller unter dem "Ex" geachtet wurde.
Zu diesem Zweck wurden an verschiedenen Stellen Abdeckbleche, hinter
denen sich mutmaßlich ein Schacht oder ein Holhlraum befand
unter Einsatz von technischem Gerät entfernt.
Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden
dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen
Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird
weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff
übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.
10.
Der Zeuge Vogel wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams
8 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt
war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage
9 beigefügten Skizze (Bd. 76, 132 - 137) gekennzeichneten Räumlichkeiten
der Kneipe "Ex" und der darübergelegenen Räume
sowie das Treppenhaus E.
Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere nach möglichen Verstecken
in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und versteckten
Schächten gesucht wurde. Die Durchsuchung umfaßte auch
die Sanitärräume und zwei Aufzugschächte im durchsuchten
Abschnitt, die von oben bis unten abgesucht wurden.
Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden
dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen
Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird
weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff
übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.
11.
Der Zeuge Theis wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams
9 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt
war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage
10 beigefügten Skizze (Bd. 76, 148 - 150) gekennzeichneten
Höfe I bis III des Mehringhofes.
Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich
durchgeführt wurde und insbesondere nach möglichen Verstecken
in Hohlräumen oder versteckten Schächten gesucht wurde.
Sämtliche Untersuchungen während der zweistündigen
Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis
auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter
bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung
ein Schacht oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff
übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.
12.
Die Inaugenscheinnahme der Originale der als Anlage 1 - 10 beigefügten
Skizzen des Mehringhofes wird ergeben, dass bei der Durchsuchung
des Mehringhofes am 19.12.1999 sämtliche Kellerräume des
Mehringhofes, sowie alle im Souterrain, im Erdgeschoss oder im Hochparterre
gelegenen Räume des Mehringhofes von den Beamten des BKA durchsucht
wurden.
Darüber hinaus wurden nahezu ausnahmslos alle weiteren Räume
des Mehringhofes durchsucht, insbesondere all die Räume, die
an ein Treppenhaus, an einen Fahrstuhlschacht oder an einen sonstigen
Schacht angrenzen.
Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass
bei der ersten Durchsuchung des Mehringhofes sehr gründlich
vorgegangen wurde. Dabei wurden sämtliche Räumlichkeiten,
die von Tarek Mousli jemals als Lageort für das angebliche
Sprengstoffdepot in Betracht gezogen wurden bzw. nach seinen Beschreibungen
in Betracht kämen, einer intensiven Untersuchung unterzogen.
Dabei wurde besonderes Augenmerk auf Schächte in den Kellerräumen,
die Aufzugschächte und Hohlräume oder andere taugliche
Verstecke in den durchsuchten Räumen gelegt. Sofern den Durchsuchungsteams
ein potentielles Versteck für ein Sprengstoff- und Waffendepot
auffiel, wurde dies unter Heranziehung von Sprengstoffspürhunden
oder Kriminaltechnikern, die Wischproben entnahmen, gründlichst
untersucht. Gleichwohl war die gesamte Absuche des Mehringhofes
erfolglos, woraus zu schliessen ist, das dort weder zur Zeit der
Durchsuchung noch zuvor Sprengstoff oder Waffen gelagert wurden.
Rechtsanwalt v. SCHLIEFFEN
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