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Verteidigung

Kammergericht
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Berlin, den 10.05.2002

AZ: 672/01

In der Strafsache

gegen

Axel Haug
- 1 - 4/00 -

beantrage ich,

  1. Herrn RiBGH Dr. Wolst,
    zu laden über seine Dienststelle den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
  2. Frau Staatsanwältin Ritzert
    zu laden über den Generalbundesanwalt in Karlsruhe,
  3. Herrn KOK Boden,
  4. Frau KHK'in Alles,
  5. Frau KOK'in Book ,
  6. Herrn KOK Drews,
  7. Herrn KOK Scholl,
  8. Herrn KOK Schrage,
  9. Herrn KOK Wiefel,
  10. Herrn KHK Vogel,
  11. Herrn KHK Theis,

zu 3. bis 11. sämtlich zu laden über das BKA Meckenheim, St 14,

als Zeugen zu laden und zu vernehmen.

12. Die Originale der als Anlagen 1 - 10 beigefügten Skizzen
(Fundstellen sind im Antrag) in Augenschein zu nehmen.

1.

Der Zeuge Dr. Wolst bekunden, dass er am 14. 12. 1999 in einem Durchsuchungsbeschluß die Durchsuchung des Mehringhofes anordnete und zwar sämtlicher Räume, die Zugang haben zu Treppenhäusern, Aufzugschächten, Kaminschächten, Fahrstühlen oder an derartige Räumlichkeiten angrenzen, sowie sämtlicher Kellerräume, Speicherräume und Dachstühle. Zu Durchsuchen waren weiter die Treppenhäuser und Aufzugschächte.

2.

Die Zeugin Ritzert wird bekunden, dass sie für die BAW an der Durchsuchung des Mehringhofes am 19. 12. 1999 teilnahm, die aufgrund des Beschlusses vom 14. 12. 1999 durchgeführt wurde.

Die Durchsuchung wurde in der Weise vorgenommen, dass neun Durchsuchungsteams gebildet wurden, die den Mehringhof in einzelnen ihnen zugewiesenen Abschnitten nach Sprengstoff, Waffen, Scannern und Peilsendern durchsuchten. Es wurden zusätzlich vier Sprengstoffspürhunde und ein Mitarbeiter des BKA ZD 11 für die Entnahme von Wischproben eingesetzt, um an Stellen, die als Versteck für Sprengstoff in Frage kamen, entsprechende Untersuchungen anzustellen.

Die Zeugin wird weiter bekunden, dass bei der Durchsuchung sämtlicher Räume ausgesprochen gründlich und akribisch vorgegangen wurde. Es wurden dabei die Wände auf verborgene Hohlräume abgeklopft, Probebohrungen mit endoskopischen Sichtuntersuchungen vorgenommen und an vielen Stellen Decken- oder Wandverkleidungen oder Mobiliar entfernt, um mögliche Verstecke zu entdecken. Jede Örtlichkeit, die den Durchsuchungsbeamten als tauglich für ein Sprengstoffdepot erschien, wurde mit Hilfe der Sprengstoffspürhunde oder mittels Wischproben durch Experten des BKA untersucht.

Die Zeugin wird schließlich bekunden, dass die gesamte Durchsuchung, die mehrere Stunden dauerte und bei der Dutzende von erfahrenen Beamten eingesetzt wurden, ergebnislos verlief und nichts gefunden wurde, was auf die Lagerung von Sprengstoff oder Waffen hingedeutet hätte. Insbesondere brachten die genommenen Wischproben und der Einsatz der Spürhunde keine derartigen Hinweise.

3.

Der Zeuge KOK Boden wird bekunden, dass er als Mitglied des Durchsuchungsteams 1 bei der Durchsuchung des Mehringhofes am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung von Kellerräumen des Mehringhofes beteiligt war.

Die Durchsuchung, an der er teilnahm, umfasste die in der als Anlage 1 beigefügten Skizze (Bd. 76, 31) gekennzeichneten Kellerräume, also die Heizungskellerräume, den Tankraum, das Fahrradlager, die Getränkelager von "Ökotopia" und des "Ex" einschließlich des Kühlraumes, den Aufzugschacht, einschließlich des Betriebsraumes für den Aufzug, sowie sämtliche Treppen, Flure im Keller des Mehringhof.

Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke in Schächten oder anderen Bodenvertiefungen geachtet wurde. Sofern sich in den Kellerräumen auf dem Boden Eisenplatten oder Gitter befanden, wurden diese angehoben, um zu sehen, ob sich darunter ein Schacht befindet. Wenn sich ein solches Gelass fand, wurde es mit den Sprengstoffspürhunden oder durch Techniker mit Wischproben auf Sprengstoffspuren untersucht. Sämtliche Untersuchungen verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein mit einer Metallplatte abgedeckter Schacht im Kellerboden oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

4.

Die Zeugin Alles wird bekunden, dass sie als Leiterin des Durchsuchungsteams 2 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt war. Die Durchsuchung durch ihr Team umfasste die in der als Anlage 2 beigefügten Skizze (Bd. 76, 38) gekennzeichneten Räumlichkeiten des Buchladens "Schwarze Risse" und des Musikraumes mit den dazugehörigen Abstell- und Lagerräumen, sowie den Fluren und Treppenaufgängen. Die Durchsuchung umfasste weiter die in der als Anlage 3 beigefügten Skizze (Bd. 76, 43) gekennzeichneten Arbeitsräume der Hausmeister, nämlich einen Lagerraum und einen Schuppen.

Die Zeugin wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten geachtet wurde. Hierzu wurden Holzpaneelen und Spanplatten von den Decken und Wänden gelöst, die Schallisolierung des Musikraumes teilweise demontiert und ein Treppenpodest geöffnet. Schließlich wurden die Arbeitsräume eine halbe Stunde mit den Sprengstoffspürhunden abgesucht

Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Die Zeugin wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

5.

Die Zeugin Book wird bekunden, dass sie als Mitglied des Durchsuchungsteams 3 bei der Durchsuchung des Mehringhofes am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung der Souterrainräume des Mehringhofes beteiligt war.

Die Durchsuchung, an der sie teilnahm, umfasste die in der als Anlage 4 beigefügten Skizze (Bd. 76, 58) gekennzeichneten Souterrainräume, also den Fahrradladen, die Geschäftsräume der Ambulanten Dienste und die Lagerräume des "Ex". Außerdem wurde die Durchsuchung auf die auf der gegenüberliegenden Hofseite befindlichen ebenerdigen und nicht unterkellerten Räume erstreckt, namentlich den sog. Stromraum und die Räume des türkischen Arbeitervereins.

Die Zeugin wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke in Schächten oder anderen Hohlräumen geachtet wurde. Hierzu wurden

Aufzugschächte durch- und untersucht, es wurden Holzplatten von der Gebäudeaußenwand abgeschraubt und Probebohrungen in den Wänden durchgeführt, die mittels eines Endoskopes untersucht wurden. Im sog. Stromraum wurde die Metallplatte auf dem Boden angehoben und der gesamte Raum mit einem Sprengstoffspürhund abgesucht. Der Schacht unter der Metallplatte war trocken. Die Sprengstoffspürhunde wurden weiter in den Räumen des türkischen Arbeitervereins, der Ambulanten Dienste und des Fahradladens eingesetzt.

Sämtliche Untersuchungen verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Die Zeugin wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein mit einer Metallplatte abgedeckter Schacht im Kellerboden oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

6.

Der Zeuge Drews wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams 4 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage 5 beigefügten Skizze (Bd. 76, 69 - 77) gekennzeichneten Räumlichkeiten rund um den Aufzugschacht am Treppenhaus A des Mehringhofes. Die Durchsuchung umfaßte u. a. den gesamten Aufzugschacht, den Putzraum neben dem Aufzugschacht den sog. Garagenraum im Hof, das Hausmeisterbüro im 2. OG und das Büro, in dem Herr Glöde tätig war.

Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten geachtet wurde. Hierzu wurden Wand- und Deckenverkleidungen gelöst, um nach Hohlräumen zu suchen. Im Garagenraum aufgefundene Chemikalien wurden durch Fachkräfte der KT 16 des BKA untersucht. Die im Garagenraum auf dem Boden befindliche Metallplatte wurde angehoben und der darunter befindliche Leitungsschacht untersucht. Der Schacht war trocken. Das Hausmeisterbüro wurde mit Sprengstoffspürhunden abgesucht

Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

7.

Der Zeuge Scholl wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams 5 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage 6 beigefügten Skizze (Bd. 76, 98 - 100) gekennzeichneten Räumlichkeiten des Puppentheaters, der AOB, des "Kinderschuppens" und der "SfE".

Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten geachtet wurde. Im 1. OG wurde ein Gitter weggeflext, um den dahinterliegenden Schacht untersuchen zu können. Es wurden Wand- und Deckenverkleidungen gelöst, um nach Hohlräumen zu suchen.

Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

8.

Der Zeuge Schrage wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams 6 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage 7 beigefügten Skizze (Bd. 76, 108 - 111) gekennzeichneten Räumlichkeiten u. a. des Mehringhof Theaters und des T'ung Dojo.

Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten geachtet wurde. Der Fahrstuhlschacht neben dem Mehringhof Theater von oben bis unten gründlich abgesucht und die an beiden Seiten des Schachtes verlaufenden Versorgungsschächte wurden von Spezialkräften des BKA untersucht.

Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

9.

Der Zeuge Wiefel wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams 7 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage 8 beigefügten Skizze (Bd. 76, 117 - 123) gekennzeichneten Räumlichkeiten um das Treppenhaus D neben dem Eingang zum Mehringhof Theater.

Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere auf mögliche Verstecke in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und Schächten, insbesondere im Keller unter dem "Ex" geachtet wurde.

Zu diesem Zweck wurden an verschiedenen Stellen Abdeckbleche, hinter denen sich mutmaßlich ein Schacht oder ein Holhlraum befand unter Einsatz von technischem Gerät entfernt.

Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

10.

Der Zeuge Vogel wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams 8 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage 9 beigefügten Skizze (Bd. 76, 132 - 137) gekennzeichneten Räumlichkeiten der Kneipe "Ex" und der darübergelegenen Räume sowie das Treppenhaus E.

Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere nach möglichen Verstecken in Hohlräumen hinter Wand- oder Deckenverkleidungen und versteckten Schächten gesucht wurde. Die Durchsuchung umfaßte auch die Sanitärräume und zwei Aufzugschächte im durchsuchten Abschnitt, die von oben bis unten abgesucht wurden.

Sämtliche Untersuchungen während der mehrere Stunden dauernden Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein Hohlraum oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

11.

Der Zeuge Theis wird bekunden, dass er als Leiter des Durchsuchungsteams 9 am 19. 12. 1999 an der Durchsuchung des Mehringhofes beteiligt war. Die Durchsuchung durch sein Team umfasste die in der als Anlage 10 beigefügten Skizze (Bd. 76, 148 - 150) gekennzeichneten Höfe I bis III des Mehringhofes.

Der Zeuge wird bekunden, dass die Durchsuchung sehr gründlich durchgeführt wurde und insbesondere nach möglichen Verstecken in Hohlräumen oder versteckten Schächten gesucht wurde.

Sämtliche Untersuchungen während der zweistündigen Durchsuchung verliefen ergebnislos und ohne irgendeinen Hinweis auf ein Sprengstoff- oder Waffenversteck. Der Zeuge wird weiter bekunden, dass es ausgeschlossen ist, dass bei der Durchsuchung ein Schacht oder ein anderes potentielles Versteck für Sprengstoff übersehen und deshalb nicht untersucht wurde.

12.

Die Inaugenscheinnahme der Originale der als Anlage 1 - 10 beigefügten Skizzen des Mehringhofes wird ergeben, dass bei der Durchsuchung des Mehringhofes am 19.12.1999 sämtliche Kellerräume des Mehringhofes, sowie alle im Souterrain, im Erdgeschoss oder im Hochparterre gelegenen Räume des Mehringhofes von den Beamten des BKA durchsucht wurden.

Darüber hinaus wurden nahezu ausnahmslos alle weiteren Räume des Mehringhofes durchsucht, insbesondere all die Räume, die an ein Treppenhaus, an einen Fahrstuhlschacht oder an einen sonstigen Schacht angrenzen.

Die Beweiserhebung ist von Bedeutung, denn sie wird ergeben, dass bei der ersten Durchsuchung des Mehringhofes sehr gründlich vorgegangen wurde. Dabei wurden sämtliche Räumlichkeiten, die von Tarek Mousli jemals als Lageort für das angebliche Sprengstoffdepot in Betracht gezogen wurden bzw. nach seinen Beschreibungen in Betracht kämen, einer intensiven Untersuchung unterzogen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf Schächte in den Kellerräumen, die Aufzugschächte und Hohlräume oder andere taugliche Verstecke in den durchsuchten Räumen gelegt. Sofern den Durchsuchungsteams ein potentielles Versteck für ein Sprengstoff- und Waffendepot auffiel, wurde dies unter Heranziehung von Sprengstoffspürhunden oder Kriminaltechnikern, die Wischproben entnahmen, gründlichst untersucht. Gleichwohl war die gesamte Absuche des Mehringhofes erfolglos, woraus zu schliessen ist, das dort weder zur Zeit der Durchsuchung noch zuvor Sprengstoff oder Waffen gelagert wurden.

Rechtsanwalt v. SCHLIEFFEN

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