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Verteidigung

09.08.2002

In der Strafsache

./. Harald Glöde u.a.
2 StE 11/00 (4/2000)

wird beantragt,

Herrn Teichert,

zu laden über die Anhaltinischen Chemischen Fabriken,

Magdeburger Straße 241

39218 Schönebeck/Elbe

als Zeugen zu laden und zu hören.

Der Zeuge wird folgendes bekunden:

Er war in dem Sprengstoffwerk in Schönebeck in den 80er Jahren - auch 1987 - als Forschungsdirektor tätig.

Er kennt auch die Produktionsabläufe und wird bekunden, daß Gelamon 40 immer Ammoniumnitrat enthielt.

Der Produktionsablauf hat es nicht zugelassen, einen Teil der Produktion ohne Ammoniumnitrat herzustellen, erst recht nicht innerhalb einer Tagesproduktion. Entsprechend der laufenden Nummer hätte es sich um eine Tagesproduktion handeln müssen.

Gelamon 40 wird heute nur noch im Werk in Gnaschwitz ausschließlich für den Export hergestellt.

Das Betriebsarchiv von Schönebeck befindet sich nunmehr bei den Anhaltinischen Fabriken und wird von ihm betreut.

Die Beweiserhebung wird ergeben, daß mindestens die Stange Gelamon 40, aus der die Probe 1 entnommen wurde (Bd. 40, Bl. 51 f.) und die kein Ammoniumnitrat enthalten hat, jedenfalls nicht aus dem Sprengstoffwerk Schönebeck stammt.

Folglich gehört ein Teil des im Seegraben gefundenen Sprengstoffs nicht zu dem mutmaßlich von RZ-Mitgliedern aus Salzhemmendorf entwendeten Sprengstoff.

Würdinger, Rechtsanwältin
Studzinsky, Rechtsanwältin

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